Was kostet eine Beerdigung?
Eine einfache Beerdigung kostet im Durchschnitt 7.930 Euro. Die Beerdigungskosten setzen sich zusammen aus den Friedhofsgebühren, Bestatterleistungen, Kosten für Grabstein, Sarg und Urne sowie für die Trauerfeier. Je nachdem wo Sie wohnen und welche Bestattungsart Sie wünschen, können sich die Gesamtkosten jedoch beträchtlich unterscheiden.
Beerdigungskosten im Überblick
Posten | von | bis |
Bestatterleistungen und Urkunden | 1.110 € | 1.590 € |
Friedhofsgebühren | 1.085 € | 4.010 € |
Sarg/Urne | 660 € | 2.500 € |
Todesanzeige und Trauerfeier | 680 € | 1.900 € |
Steinmetz und Friedhofsgärtner | 2.295 € | 9.740 € |
Gesamtkosten | 5.830 € | 19.740 € |
Quelle: Stiftung Warentest Bestattung Spezial (10/2016)
Der Verlust eines geliebten Menschen stellt eine starke emotionale Belastung dar. Doch auch bei einem plötzlichen Todesfall ist es wichtig, dass die Beerdigungskosten die eigenen Möglichkeiten nicht übersteigen. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über die unterschiedlichen Bestattungsarten und die damit verbundenen Kosten, und treffen Sie in Ruhe eine Entscheidung.
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Die Kosten einer Erdbestattung können stark variieren, je nach Ihren Wünschen und den Preisen vor Ort.
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Zusammensetzung der Beerdigungskosten
Bestatterleistungen und Urkunden
Bei einem Todesfall ist der Bestatter Ihr wichtigster Ansprechpartner. Er berät Sie zu den möglichen Bestattungsarten und organisiert für Sie die Abschiednahme. Zu den Leistungen des Bestatters zählen unter anderem:
- Die Betreuung der Angehörigen im Todesfall,
- Absprache mit Ämtern und Behörden,
- die Überführung ins Bestattungsunternehmen und hygienische Versorgung des Verstorbenen,
- Anlegen der Totenbekleidung und Aufbahrung,
- Organisation und Durchführung der Bestattung sowie
- allgemeine Verwaltungskosten.
Kosten für Sarg und Urne
Ein Sarg ist in Deutschland bei jeder Bestattungsart erforderlich: Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene im Sarg beigesetzt, bei allen anderen Bestattungsarten wird ein Sarg für die Einäscherung im Krematorium benötigt.
- Die Kosten für einen Sarg liegen je nach Ausführung zwischen 500 Euro für einen einfachen Verbrennungssarg und circa 2.500 Euro für einen hochwertigen Sarg aus Edelholz.
- Ein Sarg für die Einäscherung ist in jedem Fall günstiger als ein Sarg für eine Erdbestattung.
Nach der Einäscherung wird die Asche in eine Urne gegeben. Beim Bestatter haben Sie die Wahl zwischen unterschiedlich gestalteten Urnen mit geschmackvollen Motiven. Je nach Ausführung liegt der Preis für eine Urne zwischen circa 90 und 250 Euro.
Beisetzungs- und Friedhofsgebühren
Diese Gebühren werden oft unterschätzt und übersteigen häufig die Kosten für das Bestattungsunternehmen. Sie sind in jeder Stadt unterschiedlich. Im Vergleich mit den Gebühren für Wald- und Seebestattungen verursacht auch die günstigste Beerdigung auf dem Friedhof höhere Kosten als alternative Bestattungsformen.
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FriedhofsgebührenTrauerfeier, Friedhofsgärtner und Steinmetz
Zu den Leistungen des Bestattungsunternehmens kommen die Fremdleistungen, für die der Bestatter zum Teil in Vorleistung geht. Dazu gehören die Ausstellung des Totenscheins, Kosten für den Grabstein, Trauerredner, Musiker, Blumenschmuck vom Friedhofsgärtner und gegebenenfalls eine Traueranzeige in der Zeitung.
Mit welchen Gesamtkosten muss ich rechnen?
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Kosten nach Bestattungsart
Den größten Einfluss auf die Beerdigungskosten hat die Wahl der Bestattungsart. Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung und Waldbestattung unterscheiden sich zum Teil stark im Preis.
Erdbestattung
Was kostet eine Beerdigung? Die Erdbestattung im Sarg kostet in der Regel mehr als eine Urnenbeisetzung. Ein Erdreihengrab ist die günstigste Variante, bei einem Erdwahlgrab sind die Bestattungskosten deutlich höher. Darüber hinaus müssen Sie mit Folgekosten für den Grabstein und die Grabpflege rechnen.
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Kosten einer ErdbestattungFeuerbestattung
Die Beerdigungskosten bei einer Feuerbestattung sind in den meisten Fällen niedriger als bei einer Erdbestattung. Aber auch eine Urnenbeisetzung kann Folgekosten für den Grabstein und die Grabpflege beziehungsweise den Friedhofsgärtner mit sich bringen.
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Kosten einer FeuerbestattungWaldbestattung
Eine Waldbestattung oder Baumbestattung in einem Begräbniswald ist üblicherweise günstiger als die Beisetzung auf einem städtischen Friedhof. Grabstein und Friedhofsgärtner sind ebenfalls nicht notwendig. Die bekanntesten Anbieter für Waldbestattungen in Deutschland sind FriedWald und RuheForst.
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Kosten einer WaldbestattungSeebestattung
Bei einer Seebestattung entfallen Friedhofsgebühren, Grabpflege und Grabstein. Wird die Beisetzung unbegleitet vollzogen, entfallen außerdem die Kosten für die Trauerfeier. In jedem Fall kommen allerdings Bestattungskosten für die Reederei hinzu. Wenn Sie sich für eine begleitete Seebestattung entscheiden, wird es deutlich teurer.
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Kosten einer SeebestattungWiesenbestattung
Bei einer Beerdigung auf der grünen Wiese wird der Verstorbene anonym unter einer Rasenfläche bestattet. Dadurch entfallen die Kosten für einen Grabstein und den Angehörigen entsteht kein Pflegeaufwand. Die Rasenpflege lässt sich der Friedhof allerdings über die Friedhofsgebühren bezahlen. Aus diesem Grund ist die Wiesenbestattung nicht die preisgünstigste Bestattungsart.
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Kosten einer WiesenbestattungOrganisatorisches
Die nächsten Angehörigen des Verstorbenen sind bestattungspflichtig. Dies sind in der Reihenfolge Ehe- und Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder. Sie müssen die Bestattung einleiten und sich um die Organisation der Beisetzung kümmern. Dies bedeutet aber nicht, dass sie die Beerdigungskosten tragen müssen.
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Wer zahlt die Beerdigungskosten?
Für die Finanzierung der Beerdigung sind die Erben des Verstorbenen verantwortlich. Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, werden die Beerdigungskosten auf die Personen aufgeteilt.
Können die Erben die Bestattung nicht alleine finanzieren oder deckt die Erbmasse die Bestattungskosten nicht ab, können die Angehörigen eine Sozialbestattung beantragen.
Sozialbestattung
Nicht alle Menschen sind finanziell dazu in der Lage, für eine angemessene und den Wünschen des Verstorbenen gerechte Bestattung zu sorgen. In der Regel wird heute kein Sterbegeld mehr an Hinterbliebene ausgezahlt. Hat der Verstorbene auch keine finanzielle Bestattungsvorsorge getroffen (Sterbegeldversicherung oder Treuhandkonto), können Hinterbliebene mit geringem Einkommen eine Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII (Sozialgesetzbuch) beantragen. In diesem Fall tragen nicht die Erben, sondern das Sozialamt die Beerdigungskosten.
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SozialbestattungenWas ist Sterbegeld?
Sterbegeld war eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es handelte sich dabei um eine Einmalzahlung, die als Zuschuss zu den Bestattungskosten im Todesfall gedacht war. Der Umfang des Sterbegelds wurde bis Ende 2003 immer weiter reduziert. Seit 1. Januar 2004 zahlt die Krankenversicherung gar kein Sterbegeld mehr.
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SterbegeldKann man Bestattungskosten von der Steuer absetzen?
Wenn die Erbmasse nicht ausreicht, um die Bestattungskosten in voller Höhe zu decken, können die Erben ihre Ausgaben als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Können die Kosten für die Beerdigung dagegen komplett aus der Erbmasse bezahlt werden, ist ein Abzug nicht möglich.
Dasselbe gilt, wenn die Beerdigungskosten durch eine Sterbegeldversicherung oder Bestattungsvorsorge mit Treuhandkonto gedeckt sind: Auch in diesem Fall können Sie die Ausgaben nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen und somit die Beerdigungskosten nicht von der Steuer absetzen.
Bestattungskosten für nahe Verwandte
Unter bestimmten Umständen können Sie auch die Bestattungskosten für nahe Verwandte von der Steuer absetzen. Dies ist der Fall, wenn Sie die Bestattungskosten freiwillig aus sittlicher Verpflichtung übernommen haben.
Was ist eine sittliche Verpflichtung?
In der Regel trägt der Erbe die Bestattungskosten. Wenn Sie nichts erben, sind Sie also gesetzlich nicht dazu verpflichtet, für die Kosten aufzukommen.
Wenn es allerdings „der Anstand“ gebietet, kann eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme der Beerdigungskosten bestehen. Voraussetzung ist, dass Ihr soziales Umfeld auf eine Weigerung mit Unverständnis oder Verärgerung reagieren würde. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die gesetzlichen Erben die Bestattungskosten nicht tragen können und Mitglieder Ihrer engeren Familie von Ihnen erwarten, dass Sie die Kosten übernehmen.
- Reichen Sie alle Rechnungen für die Beerdigungskosten beim Finanzamt ein, um Ihre Aufwände nachzuweisen.
- Ob tatsächlich eine sittliche Verpflichtung vorliegt oder nicht, wird vom Finanzamt in jedem Fall einzeln geprüft.
- Erstattet bekommen Sie Ihre Auslagen abzüglich der zumutbaren Eigenbelastung.
In welcher Höhe können Beerdigungskosten geltend gemacht werden?
Die Kosten für eine Beerdigung werden vom Finanzamt nur in „angemessener Höhe“ anerkannt. Seit dem Jahr 2003 gelten hier 7.500 Euro als Bemessungsgrenze für Bestattungskosten. In wenigen Ausnahmefällen können die Erben allerdings auch höhere Summen geltend machen, zum Beispiel wenn der Verstorbene in seinem Testament einen bestimmten Grabstein gewünscht hat, dessen Kosten den üblichen Rahmen sprengen.
In welcher Höhe Sie diese Kosten von der Steuer absetzen können, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer familiären Situation ab. Laut § 33 EStG (Einkommensteuergesetz) liegt die zumutbare Belastung zwischen einem und sieben Prozent Ihrer Einkünfte.
Welche Bestattungskosten kann man von der Steuer absetzen?
Die steuerlich absetzbaren Ausgaben umfassen die Leistungen des Bestatters inklusive Sarg und Urne, Fremdleistungen inklusive Grabstein, die Friedhofsgebühren sowie die Erstbepflanzung und fortlaufende Pflege des Grabes. Bei Wald- und Seebestattungen zählen zu den absetzbaren Kosten auch die Beisetzungsgebühren im Bestattungswald beziehungsweise die Kosten für die Reederei.
Welche Kosten kann man nicht absetzen?
Die Ausgaben für den Trauerkaffee/Leichenschmaus, für Trauerkleidung sowie Reisekosten für die Beerdigung sind nicht steuerlich absetzbar.
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Warum werden Beerdigungen teurer?
Friedhofsgebühren sind die treibende Kraft hinter den steigenden Kosten für eine Beerdigung. Unsere Liste zeigt nur eine kleine Auswahl von Schlagzeilen aus den vergangenen zwei Jahren: Kaum ein Tag vergeht ohne neue Gebührenerhöhungen auf den städtischen Friedhöfen.
- „Bestattungen sollen teurer werden“
- „Abzocke auf der grünen Wiese?“
- „Friedhofsgebühren sollen 2018 steigen“
- „Friedhof wird teurer“
- „Friedhöfe wollen Grabkosten deutlich anheben“
- „Friedhofsgebühren steigen erneut – Sterben wird teurer“
- „Die letzte Ruhe wird teurer“
- „Beerdigungskosten steigen“
- „Beerdigungen werden teurer“
- „Neue Friedhofsgebühren: Bestattungen werden teurer“
- „Bestattungen werden deutlich teurer“
- „Die Friedhofsgebühren werden 2019 steigen“
- „Kritik an Anhebung der Friedhofsgebühren“
Der wichtigste Grund dafür ist ein Rückgang an Erdbestattungen. Immer mehr Menschen entscheiden sich für die preiswertere Feuerbestattung, für eine Beisetzung im Wald oder auf dem Meer. Große Teile unserer Friedhöfe bleiben daher ungenutzt und die Kosten für den Unterhalt verteilen sich auf immer weniger Grabstellen. Daher werden Bestattungskosten auch ohne Einfluss der Bestatter zunehmend teurer.
Häufige Fragen
Die Kosten einer Beerdigung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen u. a. die gewünschte Bestattungsart, Grabgestaltung sowie die Ausgestaltung der Trauerfeier. Insgesamt können sie zwischen ca. 3.000 € (anonyme Seebestattung) und knapp 20.000 € (sehr aufwendige Erdbestattung) liegen. Die genauen Kosten für Ihre Wunschbestattung können Sie mit unserem Bestattungskosten-Rechner ermitteln.
Die Bestattungskosten sind vom Vermögen des Verstorbenen zu bezahlen. Wenn das Erbe die Kosten nicht abdeckt und die Hinterbliebenen die Bestattung auch nicht aus eigener Tasche bezahlen können, besteht die Möglichkeit, eine Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII zu beantragen („Sozialbestattung“).
Die Kosten einer Bestattung setzen sich aus folgenden Punkten zusammen:
- Leistungen des Bestatters
- Urkunden
- Friedhofsgebühren (ggf. inkl. Einäscherung)
- Sarg und ggf. Urne
- Grabstein
- Trauerfeier
Darüber hinaus kann eine Bestattung auch Folgekosten für die Grabpflege nach sich ziehen.
Die Friedhofsgebühren werden von der Gemeinde festgelegt. Sie können leider keinen Einfluss darauf nehmen. Allerdings stehen auf jedem Friedhof verschiedene Grabarten zur Auswahl – je nachdem für welche Art von Grab Sie sich entscheiden, fallen die Gebühren höher oder niedriger aus.
Die günstigste Option ist in der Regel eine anonyme Bestattung. Hierbei entfallen die Kosten für den Grabstein und eine aufwendige Grabgestaltung. Mit dem Verzicht auf eine Trauerfeier können Sie weitere Kosten sparen. Bei einer Seebestattung oder Waldbestattung entfallen außerdem die Friedhofsgebühren.
Wenn die Erbmasse nicht ausreicht, um die Bestattungskosten in voller Höhe zu decken, können die Hinterbliebenen ihre Ausgaben als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Können die Kosten für die Beerdigung dagegen komplett aus der Erbmasse bezahlt werden, ist ein Abzug nicht möglich.