Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung oder Betreuungsvollmacht soll Sie für Situationen absichern, in denen Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Mit einer Betreuungsverfügung oder Betreuungsvollmacht schlagen Sie dem Gericht eine Person als Ihren gesetzlichen Betreuer vor. Der gesetzliche Betreuer trifft für Sie Entscheidungen und vertritt Sie rechtlich in allen regelungsbedürftigen Angelegenheiten, wenn Sie selbst einmal nicht mehr dazu in der Lage sein sollten.

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Betreuungsverfügung aufsetzen

Wann ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll?

Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, in der er selbst nicht mehr rechtlich handeln und auch keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann. Das kann zum Beispiel bei einer Demenzerkrankung der Fall sein oder wenn Sie nach einem Unfall im Koma liegen.

In solch einer Situation muss ein Vertreter für Sie handeln: Ihr gesetzlicher Betreuer. Die Betreuungsverfügung ist hier als Alternative oder als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht sinnvoll. 

Alternative zur Vorsorgevollmacht

In der Regel setzt man für Notsituationen eine Vorsorgevollmacht auf. Darin überträgt man einer Person des Vertrauens, dem Bevollmächtigten,  weitreichende Befugnisse. Wenn es aber niemanden gibt, dem Sie voll und ganz vertrauen, kann es sinnvoll sein anstelle der Vollmacht eine Betreuungsverfügung aufzusetzen.

  • Der gesetzliche Betreuer wird nämlich vom Gericht eingesetzt und überprüft.
  • Er muss jede Entscheidung gegebenenfalls vor dem Betreuungsgericht rechtfertigen.

Ergänzung zur Vorsorgevollmacht

Darüber hinaus ist es in jedem Fall sinnvoll, eine Betreuungsverfügung als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht aufzusetzen. Sollte die Vollmacht ihre Gültigkeit verlieren oder der Bevollmächtigte seine Aufgaben nicht erfüllen können, wird Ihre Betreuungsverfügung wirksam. Dadurch verhindern Sie, dass das Gericht eine Person zu Ihrem gesetzlichen Betreuer macht, die Ihnen nicht recht ist oder die Sie gar nicht kennen.

Inhalt der Betreuungsverfügung

In Ihrer Betreuungsverfügung bestimmen Sie wesentliche Wünsche kurz und knapp. Wer soll vom Gericht zum Betreuer bestellt werden und wer nicht? Wo möchten Sie wohnen, zuhause oder im Pflegeheim?

In der Betreuungsverfügung können aber auch inhaltliche Aspekte einer Patientenverfügung auftauchen. Der gesetzliche Betreuer vertritt Ihre Wünsche gegenüber den behandelnden Ärzten und dem Pflegepersonal.

Inhalt

  • Wahl des Betreuers
  • Gewünschter Wohnort
  • Medizinische Maßnahmen (optional)
  • Finanzen und Geschenke (eingeschränkt)

Ihre Wünsche hinsichtlich Ihrer Lebensgestaltung werden in jedem Fall berücksichtigt, sofern sie klar definiert sind.

Betreuungsverfügung

Der gesetzliche Betreuer

Der Betreuer muss Ihre Wünsche umsetzen, unter Beachtung seiner Zumutbarkeit und Ihres Wohles. Bei Rechtsentscheidungen muss der Betreuer immer eine Genehmigung des zuständigen Gerichts einholen.

Befugnisse des Betreuers

Den Umfang der Befugnisse des Betreuers legt das Gericht fest. Die Entscheidung richtet sich danach, welche Aufgaben Sie nach Einschätzung des Gerichts nicht mehr selbst übernehmen können.

Der Betreuer hat in der Regel also weniger Macht als mit einer Vorsorgevollmacht. Dennoch sollten Sie eine vertrauenswürdige Person vorschlagen. Wenn Sie niemanden in Ihrem Umfeld haben, helfen Ihnen Betreuungsvereine, die Kirche, Anwälte oder wir gerne weiter.

Ist das Gericht an meinen Vorschlag gebunden?

Ihr Vorschlag eines gesetzlichen Betreuers stellt für das Gericht lediglich eine Empfehlung dar. Die Vertrauensperson wird zunächst auf ihre Eignung zum gesetzlichen Betreuer geprüft. Wenn nichts dagegen spricht, wird das Betreuungsgericht Ihrem Wunsch aber nachkommen.

Sollte sich die als Betreuer bestellte Person als ungeeignet erweisen, kann das Gericht jederzeit eine andere Person als Betreuer bestellen. 

Welche Form muss die Betreuungsverfügung haben?

Sie können Ihre Verfügung formlos schriftlich aufsetzen. Wichtig ist, dass Sie das Dokument mit Angabe von Ort, Datum und Ihrer Unterschrift versehen. Außerdem sollte die Betreuungsverfügung gut lesbar sein.

Wo bekomme ich eine Betreuungsverfügung?

Wenn Sie Ihre Verfügung nicht vollständig handschriftlich verfassen möchten, finden Sie viele Formulare zum Ausdrucken im Internet. Wir empfehlen das kostenfreie Formular von November:

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Betreuungsverfügung aktualisieren

Ihre Betreuungsverfügung ist zeitlich unbegrenzt gültig. Es kann jedoch nicht schaden, sie alle ein bis zwei Jahre erneut mit Datum zu unterschreiben. So bekräftigen Sie, dass Ihre Wünsche aus der Verfügung weiterhin gültig bleiben.

Brauche ich die Unterschrift eines Notars?

Die Betreuungsverfügung ist mit Ihrer Unterschrift auch ohne Notar gültig. Es empfiehlt sich jedoch, das Dokument beglaubigen zu lassen, damit es später nicht angezweifelt und für ungültig erklärt werden kann.

Wenn es komplizierte Regelungen in der Betreuungsverfügung gibt, Vermögen vorhanden ist, oder bei Streitigkeiten in der Familie empfiehlt es sich in jedem Fall, rechtlichen Rat einzuholen.

TIPP: Bei den Betreuungsbehörden besteht die Möglichkeit, die Unterschrift des Vollmachtgebers für 10 Euro beglaubigen zu lassen. Das ist weitaus günstiger als die Kosten für einen Notar.

Unterschied zur Vorsorgevollmacht

Bei der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens. Diese dürfen ohne Überprüfung über alle Dinge entscheiden, die Sie in der Vorsorgevollmacht erlaubt haben. Die Vollmacht kann über den Tod hinaus wirksam sein, wenn explizit angegeben.

In der Betreuungsverfügung schlagen Sie nur eine Person vor. Die Befugnisse des Betreuers unterliegen gesetzlichen Beschränkungen und einer gerichtlichen Überwachung. Die Betreuung endet mit dem Tod.

Wenn Sie einem Menschen uneingeschränkt vertrauen und diesen als Betreuer haben möchten, bietet eine Vorsorgevollmacht mehr Sicherheit als eine Betreuungsverfügung. Ist solch eine Vollmacht vorhanden, bestellt das Gericht keinen Betreuer.

Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung
Wer trifft die Entscheidungen? Sie legen fest, wer in einer Notsituation stellvertretend Entscheidungen für Sie treffen soll Sie schlagen vor, wer in einer Notsituation stellvertretend Entscheidungen für Sie treffen soll
Was deckt die Verfügung ab? Alle regelungsbedürftigen Angelegenheiten Alle regelungsbedürftigen Angelegenheiten
Wer bestimmt die Befugnisse? Sie selbst Das Betreuungsgericht
Für wen ist die Verfügung geeignet? Für jeden, auch als Ergänzung zur Patientenverfügung Ergänzung bzw. Alternative zur Vorsorgevollmacht
Wer kontrolliert die Ausführung? Vertrauensperson entscheidet allein und unabhängig Betreuer wird gerichtlich bestätigt und kontrolliert
Wann ist die Verfügung rechtskräftig? Mit Unterschrift gültig und rechtlich verbindlich Nur eine Empfehlung.
Betreuer muss vom Gericht bestätigt werden
Voraussetzung Verfasser muss voll
geschäftsfähig sein
Verfasser muss nicht voll geschäftsfähig sein

Wann sollte man eine Betreuungsverfügung aufsetzen?

Sie können die Betreuungsverfügung jederzeit aufsetzen. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht müssen Sie dazu nicht unbedingt geschäfts- oder handlungsfähig sein. Ausreichend ist eine Willenserklärung. Sie vermeiden aber Zweifel und Streit, wenn Sie schon frühzeitig vorsorgen.

Am besten setzen Sie die Betreuungsverfügung zusammen mit einer Patientenverfügung auf.

Betreuungsverfügung hinterlegen

Genau wie eine Patientenverfügung muss auch Ihre Betreuungsverfügung im Notfall schnell auffindbar sein. Nur so können Ihre Wünsche umgesetzt werden. Jeder, der eine Betreuungsverfügung hat oder auffindet, ist verpflichtet, diese im Falle eines Betreuungsverfahrens beim Betreuungsgericht abzuliefern.

In folgenden Bundesländern können Sie die Betreuungsverfügung beim Betreuungsgericht hinterlegen: Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

In jedem Fall sollten Sie die Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) melden. Das Betreuungsgericht kann auf die Daten im Vorsorgeregister zugreifen. 

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Häufige Fragen

Die Betreuungsverfügung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Vorsorgevollmacht. Sollte die Vollmacht ungültig werden oder bestimmte Lebensbereiche nicht hinreichend abdecken, bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer. Mit der Betreuungsverfügung können Sie für solche Fälle selbst eine Person Ihres Vertrauens als Betreuer vorschlagen.

Eine Betreuungsverfügung stellt außerdem eine Alternative zur Vorsorgevollmacht dar, wenn Sie niemanden haben, dem Sie voll und ganz vertrauen. Der gesetzliche Betreuer muss dem Gericht nämlich Rechenschaft über seine Entscheidungen ablegen.

Ihre Empfehlung eines gesetzlichen Betreuers ist für das Gericht nicht verbindlich. Die Eignung der gewünschten Person wird zunächst sorgfältig geprüft. Wenn jedoch nichts dagegen spricht, wird das Betreuungsgericht Ihrem Wunsch gerne nachkommen.

Die Betreuungsverfügung ist mit Ihrer Unterschrift auch ohne Notar wirksam. Es empfiehlt sich jedoch, das Dokument beglaubigen zu lassen, damit es später nicht angezweifelt und für ungültig erklärt werden kann.

Wenn es komplizierte Regelungen in der Betreuungsverfügung gibt, Vermögen vorhanden ist oder bei Streitigkeiten in der Familie empfiehlt es sich in jedem Fall, rechtlichen Rat einzuholen.