Wichtige Dokumente für die eigene Vorsorge

Es ist richtig, optimistisch in die Zukunft zu schauen. Dennoch sollte man vor realen Gefahren nicht die Augen verschließen. Wer einmalig vorsorgt, hat das gute Gefühl der Sicherheit über Jahre hinweg. Es ist schön zu wissen, dass im Zweifel alles geregelt ist.

Ein Mann unterzeichnet ein Dokument

Bestattungsvorsorge

Eine umfassende Bestattungsvorsorge enthält sowohl einen organisatorischen Teil als auch einen finanziellen. Im organisatorischen Teil halten Sie Ihre eigenen Wünsche bezüglich Ihrer Bestattung fest. Im finanziellen Teil sorgen Sie für die dadurch entstehenden Kosten vor.

Organisatorische Bestattungsvorsorge

  • Bestattungsverfügung: Wie wünschen Sie sich Ihre Bestattung?
  • Bestattungsvorsorgevertrag: Welcher Bestatter führt diese durch?

Finanzielle Bestattungsvorsorge

  • Treuhandkonto: Sicheres Konto zwischen Ihnen und dem Bestatter.
  • Sterbegeldversicherung: Auch ohne Bestattungsvorsorgevertrag möglich.
Details zur Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorgevertrag

Legen Sie jetzt schon fest, welcher Bestatter später Ihre Beerdigung und Trauerfeier ausrichten soll. Im Vorsorgevertrag treffen Sie selbständig wichtige Entscheidungen für Ihre Bestattung, wie zum Beispiel ob Sie eingeäschert werden möchten, welche Bestattungsart Sie wünschen und wo Sie beigesetzt werden wollen. 

Details zum Vorsorgevertrag

Bestattungsverfügung

Die Bestattungsverfügung ergänzt den Vorsorgevertrag. Hier finden wichtige Bestimmungen Platz, die nicht unter die Zuständigkeit des Bestatters fallen: Musikwünsche für die Trauerfeier, eine Gästeliste oder Wünsche bezüglich der Trauerkleidung. Eine Bestattungsverfügung können Sie auch ohne Vorsorgevertrag aufsetzen.

Details zur Bestattungsverfügung

Treuhandkonto

Sichern Sie die Kosten Ihrer Bestattung mit einer Einzahlung auf ein Treuhandkonto ab. Wir setzen für Sie einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag auf, der garantiert, dass Ihr Geld ausschließlich für Ihre Bestattung und genau nach Ihren Wünschen verwendet wird.

Details zum Treuhandkonto

Sterbegeldversicherung

Sie können eine Sterbegeldversicherung über eine bestimmte Summe abschließen. Üblicherweise zahlen Sie dann einen monatlichen Beitrag. Im Falle Ihres Todes wird die Versicherungssumme an eine von Ihnen bestimmte Person ausgezahlt. Diese kann damit alle Bestattungskosten begleichen. Je früher Sie die Versicherung abschließen, desto weniger zahlen Sie.

Gute Gründe für die Vorsorge

Halten Sie Ihren eigenen Willen für den Fall einer Pflegebedürftigkeit oder Ihres Todes fest und sichern Sie sich und Ihre Familie finanziell ab.

  • Sie schützen Ihre eigenen Interessen
  • Sie vermeiden Stress und Sorgen in Ihrer Familie
  • Sie schützen Ihre Familie vor finanzieller Belastung

Gerne beraten wir Sie kostenfrei und unverbindlich.

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Todesfallvorsorge

Nach Ihrem Tod müssen wichtige Fragen geklärt werden, die nicht Ihre Bestattung betreffen. Dazu gehört die Verteilung Ihres Vermögens. Falls Sie minderjährige Kinder haben, ist auch eine Sorgerechtsverfügung wichtig, insbesondere wenn Sie alleinerziehend sind.

Testament

In einem Testament halten Sie bis zu einem bestimmten Grad fest, was im Falle Ihres Todes mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Sie können Einfluss auf die gesetzliche Erbfolge nehmen, innerhalb der Grenzen des Rechts auf einen Pflichtteil.

Testament schreiben

Sorgerechtsverfügung

Mithilfe einer Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie eine Person, die im Falle Ihres Todes die Vormundschaft für Ihr minderjähriges Kind übernehmen soll.

Details zur Sorgerechtsverfügung

Pflegefallvorsorge

Die Möglichkeiten sind vielseitig. Die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung regeln das Vorgehen im Falle einer Pflegebedürftigkeit.

Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie Personen Ihres Vertrauens, Ihren Willen und Ihre Rechte für Sie wahrzunehmen. Sie legen schriftlich fest, inwieweit diese Personen Sie in allen Lagen vertreten können und dürfen. Wenn Sie das nicht tun, bestimmt ein Gericht einen Betreuer im Pflegefall.

Details zur Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung

Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht haben, bestimmt ein Gericht einen Betreuer. In einer Betreuungsverfügung können Sie vorab einen Betreuer vorschlagen oder ausschließen. Zusätzlich können Sie angeben, wo Sie wohnen möchten. Letztendlich entscheidet das Gericht und überprüft regelmäßig die laufende Umsetzung Ihrer Wünsche.

Details zur Betreuungsverfügung

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung bestimmen Sie mögliche medizinische Maßnahmen. Häufig werden in diesem Rahmen lebensverlängernde Maßnahmen verweigert. Im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte können Sie gewünschte Maßnahmen für fast alle Eventualitäten bereits vor deren Eintreten bestimmen.


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