Vorsorge: Die wichtigsten Dokumente im Überblick

Es ist richtig, optimistisch in die Zukunft zu schauen. Dennoch sollte man vor realen Gefahren nicht die Augen verschließen. Wer einmalig vorsorgt, hat das gute Gefühl der Sicherheit über Jahre hinweg. Es ist schön zu wissen, dass im Zweifel alles geregelt ist.

Ein Mann unterzeichnet ein Dokument

Vorsorgedokumente im Überblick

Dokument Regelt Wann wirksam? Bei November
Vorsorgevollmacht Wer Sie vertritt Wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können Kostenlos erstellen →
Betreuungsverfügung Wen das Gericht als Betreuer bestellen soll Im Betreuungsverfahren Kostenlos erstellen →
Patientenverfügung Welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen Wenn Sie sich nicht mehr äußern können Kostenlos erstellen →
Sorgerechtsverfügung Wer sich um Ihre minderjährigen Kinder kümmert Im Todesfall Kostenlos erstellen →
Testament Wer Ihr Vermögen erbt Im Todesfall –
Bestattungsverfügung Wie Sie bestattet werden möchten Im Todesfall –
Bestattungsvorsorgevertrag Ihre Bestattungswünsche und deren Finanzierung Im Todesfall Kostenfreie Beratung →

Bestattungsvorsorge

Eine umfassende Bestattungsvorsorge enthält sowohl einen organisatorischen Teil als auch einen finanziellen. Im organisatorischen Teil halten Sie Ihre eigenen Wünsche bezüglich Ihrer Bestattung fest. Im finanziellen Teil sorgen Sie für die dadurch entstehenden Kosten vor.

Organisatorische Bestattungsvorsorge

  • Bestattungsverfügung: Wie wünschen Sie sich Ihre Bestattung?
  • Bestattungsvorsorgevertrag: Welcher Bestatter führt diese durch?

Finanzielle Bestattungsvorsorge

  • Treuhandkonto: Sicheres Konto zwischen Ihnen und dem Bestatter.
  • Sterbegeldversicherung: Auch ohne Bestattungsvorsorgevertrag möglich.
Details zur Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorgevertrag

Legen Sie jetzt schon fest, welcher Bestatter später Ihre Beerdigung und Trauerfeier ausrichten soll. Im Vorsorgevertrag treffen Sie selbständig wichtige Entscheidungen für Ihre Bestattung, wie zum Beispiel ob Sie eingeäschert werden möchten, welche Bestattungsart Sie wünschen und wo Sie beigesetzt werden wollen.

Details zum Vorsorgevertrag

Bestattungsverfügung

Die Bestattungsverfügung ergänzt den Vorsorgevertrag. Hier finden wichtige Bestimmungen Platz, die nicht unter die Zuständigkeit des Bestatters fallen: Musikwünsche für die Trauerfeier, eine Gästeliste oder Wünsche bezüglich der Trauerkleidung. Eine Bestattungsverfügung können Sie auch ohne Vorsorgevertrag aufsetzen.

Details zur Bestattungsverfügung

Treuhandkonto

Sichern Sie die Kosten Ihrer Bestattung mit einer Einzahlung auf ein Treuhandkonto ab. Wir setzen für Sie einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag auf, der garantiert, dass Ihr Geld ausschließlich für Ihre Bestattung und genau nach Ihren Wünschen verwendet wird.

Details zum Treuhandkonto

Sterbegeldversicherung

Sie können eine Sterbegeldversicherung über eine bestimmte Summe abschließen. Üblicherweise zahlen Sie dann einen monatlichen Beitrag. Im Falle Ihres Todes wird die Versicherungssumme an eine von Ihnen bestimmte Person ausgezahlt. Diese kann damit alle Bestattungskosten begleichen. Je früher Sie die Versicherung abschließen, desto weniger zahlen Sie.

Details zur Sterbegeldversicherung

Gute Gründe für die Vorsorge

Halten Sie Ihren eigenen Willen fest und schützen Sie Ihre Familie vor hohen Kosten im Todesfall. Wir beraten Sie ohne Zeitdruck und ohne Verpflichtungen!

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  • Sie schützen Ihre Familie vor finanzieller Belastung
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Todesfallvorsorge

Nach Ihrem Tod müssen wichtige Fragen geklärt werden, die nicht Ihre Bestattung betreffen. Dazu gehört die Verteilung Ihres Vermögens. Falls Sie minderjährige Kinder haben, ist auch eine Sorgerechtsverfügung wichtig, insbesondere wenn Sie alleinerziehend sind.

Testament

In einem Testament halten Sie bis zu einem bestimmten Grad fest, was im Falle Ihres Todes mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Sie können Einfluss auf die gesetzliche Erbfolge nehmen, innerhalb der Grenzen des Rechts auf einen Pflichtteil.

Testament schreiben

Sorgerechtsverfügung

Mithilfe einer Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie eine Person, die im Falle Ihres Todes die Vormundschaft für Ihr minderjähriges Kind übernehmen soll.

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Vorsorge für Krankheit, Unfall und Pflegefall

Die Möglichkeiten sind vielseitig. Die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung regeln das Vorgehen im Falle einer Pflegebedürftigkeit.

Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie Personen Ihres Vertrauens, Ihren Willen und Ihre Rechte für Sie wahrzunehmen. Sie legen schriftlich fest, inwieweit diese Personen Sie in allen Lagen vertreten können und dürfen. Wenn Sie das nicht tun, bestimmt ein Gericht einen Betreuer.

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Betreuungsverfügung

Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht haben, bestellt das Gericht im Ernstfall einen Betreuer. Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie vorab fest, wer das sein soll – und wer nicht. Seit 2023 muss das Gericht Ihrem Wunsch grundsätzlich folgen. Zusätzlich können Sie festhalten, wo Sie wohnen möchten.

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Patientenverfügung

In der Patientenverfügung bestimmen Sie mögliche medizinische Maßnahmen. Häufig werden in diesem Rahmen lebensverlängernde Maßnahmen verweigert. Im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte können Sie gewünschte Maßnahmen für fast alle Eventualitäten bereits vor deren Eintreten bestimmen.

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Häufige Fragen zur Vorsorge

Als Grundausstattung empfehlen sich eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und eine Betreuungsverfügung. Sie regeln, wer Sie vertritt und welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Für den Todesfall kommen ein Testament, eine Bestattungsverfügung oder ein Bestattungsvorsorgevertrag und – bei minderjährigen Kindern – eine Sorgerechtsverfügung hinzu.

Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person direkt, Sie zu vertreten. Mit der Betreuungsverfügung schlagen Sie vor, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, falls keine Vollmacht besteht. Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen.

Vorsorge ist in jedem Alter sinnvoll, denn ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung kann jeden treffen. Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung können Sie ab 18 Jahren erstellen.

Nein, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind auch ohne Notar gültig, wenn Sie sie schriftlich verfassen und unterschreiben. Für bestimmte Geschäfte, etwa den Verkauf einer Immobilie, verlangen Banken und Grundbuchämter jedoch häufig eine beglaubigte oder notariell beurkundete Vollmacht.

Bewahren Sie die Dokumente an einem sicheren, aber leicht auffindbaren Ort auf und informieren Sie Ihre Vertrauenspersonen darüber. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können Sie zusätzlich im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen, damit Betreuungsgerichte sie im Ernstfall finden.

Die Kosten hängen vor allem von der Bestattungsart und der Gestaltung der Trauerfeier ab. Eine Waldbestattung mit schlichter Feier ist ab etwa 5.000 Euro möglich, eine traditionelle Erdbestattung mit Trauerfeier ab etwa 8.000 Euro. Der Bestattungsvorsorgevertrag selbst ist bei November kostenlos.