Halten Sie Ihre Wünsche in einer Bestattungsverfügung fest

Mit einer Bestattungsverfügung können Sie selbstbestimmt Ihre Wünsche für den Todesfall festhalten. Entscheiden Sie schon zu Lebzeiten, welche Bestattungsart Sie wünschen, und erleichtern Sie Ihrer Familie den Abschied in der schweren Trauerzeit.

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Was ist eine Bestattungsverfügung?

Die Bestattungsverfügung ist ein rechtlich bindendes Dokument, in dem Sie persönliche Wünsche für Ihre eigene Bestattung und Trauerfeier festhalten können. Dazu zählen unter anderem Ihre Bestattungsart, der Beisetzungsort und besondere Wünsche wie Trauermusik und Blumenschmuck. Sofern Ihre Wünsche auch finanziell abgesichert sind, müssen sie im Todesfall gemäß der Verfügung berücksichtigt werden.

Warum eine Bestattungsverfügung?

Es gibt zwei gute Gründe, die für eine Bestattungsverfügung sprechen: Erstens sichern Sie sich damit Ihre Selbstbestimmung – und zwar bis über den Tod hinaus. Es stehen heute viele verschiedene Bestattungsarten zur Auswahl, und jeder Mensch sollte selbst verfügen, wie er bestattet werden möchte.

Gründe für eine Bestattungsverfügung

Zweitens können Sie Ihren Angehörigen mit einer Bestattungsverfügung viel Stress ersparen. Wenn Sie zu Lebzeiten keine eigenen Entscheidungen treffen, werden im Todesfall nämlich Ihre Hinterbliebenen befragt. Ihre Familie muss dann in kurzer Zeit viele Entscheidungen treffen – das kann in Momenten tiefer Trauer überfordern. Sorgen Sie deshalb mit einer Bestattungsverfügung vor, damit Ihre Liebsten genau wissen, was Sie sich gewünscht hätten.

Vorteile einer Bestattungsverfügung

Wenn Sie eine Bestattungsverfügung hinterlassen, haben es Ihre Angehörigen deutlich einfacher. Sie haben vor Ihrem Tod bereits angegeben, wie Sie sich ihre eigene Bestattung vorstellen. Das entlastet Ihre Familie und Freunde. Ihre Bestattung wird unkompliziert in die Wege geleitet.

  • Eigene Wünsche werden umgesetzt
  • Große Zeitersparnis für die Angehörigen
  • Unsichere Entscheidungen sind bereits geklärt
  • Meinungsverschiedenheiten wird vorgebeugt

Warum reicht ein Testament nicht aus?

Ein Testament ist nicht der richtige Ort, um Wünsche für die eigene Bestattung festzuhalten. Nach Ihrem Tod kann es mehrere Wochen dauern, bis das Testament eröffnet wird – in dieser Zeit ist längst die Beerdigung erfolgt, und niemand hat von Ihren Wünschen erfahren. Der einzig sichere Weg, die eigene Bestattung zu regeln, ist daher eine Bestattungsverfügung.

Bestattungsverfügung oder Bestattungsvollmacht?

Die Bestattungsverfügung wird häufig mit der Bestattungsvollmacht verwechselt – beide Dokumente erfüllen jedoch unterschiedliche Zwecke. In der Bestattungsverfügung halten Sie Ihre persönlichen Wünsche für die eigene Bestattung fest, etwa die gewünschte Bestattungsart oder die Gestaltung der Trauerfeier.

Die Bestattungsvollmacht hingegen bestimmt, welche Person die Organisation Ihrer Bestattung übernehmen und in Ihrem Sinne entscheiden darf. Beide Dokumente lassen sich sinnvoll kombinieren: Während die Verfügung festlegt, was geschehen soll, regelt die Vollmacht, wer sich darum kümmert.

Inhalt einer Bestattungsverfügung

Was gehört in eine Bestattungsverfügung? Grundsätzlich können Sie in einer Bestattungsverfügung alles festhalten, was Sie im Todesfall als wichtig empfinden. Je mehr Details Sie selbst festlegen, desto leichter wird es für Ihre Angehörigen und desto besser können Sie den finanziellen Rahmen abschätzen.

Bestattungsart

Wichtigster Inhalt einer Bestattungsverfügung ist die Bestattungsart: Wünschen Sie eine Bestattung im Sarg oder in der Urne? Auf dem Friedhof, im Wald oder auf See? Welche der jeweils möglichen Grabarten bevorzugen Sie?

Beisetzungsort

Bestattungsverfügung: Wald aussuchenWo möchten Sie beigesetzt werden? In Ihrer Heimat oder in der Nähe Ihrer Kinder? Es gibt viele Friedhöfe und Bestattungswälder. Wenn Sie eine Waldbestattung oder eine Seebestattung wünschen, können Sie den Beisetzungsort sogar frei wählen.

Pietätswaren

Bestattungsverfügung: Sarg auswählenAuch den Sarg oder die Urne können Sie sich selbst aussuchen. Es stehen sehr viele verschiedene Modelle zur Auswahl, von schlicht bis prunkvoll. Welches Modell trifft Ihren Geschmack am besten?

Trauerfeier

Bestattungsverfügung: Details für die Trauerfeier festlegenEine Bestattungsverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, viele Details der Trauerfeier selbst festzulegen. Wer soll zur Abschiednahme eingeladen werden und wer nicht? Welche Musik soll gespielt werden? Soll ein Geistlicher oder ein professioneller Redner die Trauerrede halten? Ihre eigenen Wünsche haben oberste Priorität.

Bestattungsverfügung handschriftlich erstellen

Für die Bestattungsverfügung gibt es keine gesetzliche Formvorschrift. Sie können sie daher ganz einfach in Eigenregie handschriftlich verfassen – ein Notar oder Zeuge ist dazu nicht erforderlich. Eine handschriftliche Verfügung hat den Vorteil, dass sie als besonders authentischer Nachweis Ihres persönlichen Willens gilt: Niemand kann anzweifeln, dass die Wünsche tatsächlich von Ihnen selbst stammen. Achten Sie beim Verfassen auf folgende Punkte:

  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse
  • Klare Überschrift, z. B. „Bestattungsverfügung“
  • Aktuelles Datum
  • Eigenhändige Unterschrift am Ende des Dokuments

Alternativ können Sie auch einen Vordruck von November nutzen und lediglich Datum und Unterschrift handschriftlich ergänzen. Beide Varianten sind rechtlich gleichwertig.

Ein Mann unterzeichnet eine Bestattungsverfügung

Bestattungsverfügung zum Download

November möchte Ihnen die Vorsorge erleichtern! Gerne stellen wir Ihnen unsere Bestattungsverfügung als Vordruck zum kostenfreien Download bereit. Sie können die Vorlage direkt herunterladen, ausdrucken und entweder handschriftlich ausfüllen oder am Computer ergänzen – wichtig ist in beiden Fällen lediglich Ihre eigenhändige Unterschrift mit Datum.

So sparen Sie sich die Mühe, eine Bestattungsverfügung komplett selbst zu formulieren, und haben dennoch die Freiheit, alle Angaben individuell anzupassen.

Bestattungsverfügung herunterladen

Aufbewahrung

Legen Sie die Bestattungsverfügung auf keinen Fall zum Testament. Das Testament wird erst mehrere Wochen nach dem Tod eröffnet. Um Ihrem letzten Willen zur Bestattung nachzukommen, ist es dann zu spät.

Tipp:
Das Leben unterliegt permanenter Veränderung. Das kann auch auf die letzten Wünsche zutreffen. Wenn Sie eine Bestattungsvorsorge bei November abschließen, können Sie wichtige Wünsche wie Bestattungsort, Bestattungsart oder Wünsche für die Trauerfeier jederzeit anpassen. Auf diese Weise bleiben Sie lebenslang flexibel.

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Angehörige informieren

Besser ist es, wenn Sie die Verfügung zu anderen persönlichen Dokumenten der Vorsorge wie Ihrer Patientenverfügung oder der Vorsorgevollmacht legen – dort, wo sie bei Ihrem Tod schnell gefunden wird. Am besten legen Sie für solche Unterlagen eine Vorsorgemappe an. Teilen Sie Ihren Angehörigen außerdem mit, dass Sie eine Bestattungsverfügung aufgesetzt haben und wo diese zu finden ist.

Patientenverfügung erstellen Vorsorgevollmacht erstellen

Sicher gehen mit Bestattungsvorsorge

Der sicherste Weg ist allerdings, die Verfügung als Teil einer Bestattungsvorsorge aufzusetzen. Wenn Sie einen Vorsorgevertrag beim Bestatter abschließen und Ihre Wünsche zusätzlich finanziell absichern, können diese später nicht ignoriert oder übergangen werden. Dies gilt insbesondere für Menschen, die alleine leben und/oder keine nahen Angehörigen mehr haben.

Bestattungsverfügung mit Vorsorgevertrag

Bei November erhalten Sie mit Ihrem Vorsorgevertrag auch eine kleine Notfallkarte, die Sie neben Ihrem Ausweis im Portemonnaie tragen können. Diese gibt darüber Auskunft, dass Sie eine Bestattungsvorsorge bei uns abgeschlossen haben und wie wir im Todesfall zu erreichen sind. Ein Anruf genügt und wir leiten Ihre Beerdigung in die Wege – genau so, wie Sie es sich gewünscht haben.

Finanzielle Absicherung

Mit einer Bestattungsverfügung wissen Ihre Angehörigen später, wie Sie beerdigt werden möchten. Ihre Wünsche für den Todesfall sind darin klar und eindeutig festgehalten. Genauso wichtig ist es aber, diese Wünsche auch finanziell abzusichern. Denn nur, wenn die gewünschte Beerdigung auch bezahlt werden kann, sind Ihre Wünsche rechtlich bindend.

Es gibt zwei bequeme Möglichkeiten, Ihre Bestattungskosten finanziell abzusichern. Im Rahmen einer Bestattungsvorsorge bei November stehen Ihnen beide Wege offen:

Treuhandkonto

Bei dieser Vorsorge-Lösung zahlen Sie das Geld für Ihre Bestattung auf ein mündelsicheres Treuhandkonto ein – per Einmalzahlung oder in mehreren Raten über bis zu 60 Monate. Auf dem Treuhandkonto ist das Geld vor unbefugtem Zugriff geschützt, nicht einmal das Sozialamt darf darauf zugreifen. Es wird erst im Todesfall ausgezahlt und darf ausschließlich für eine Bestattung nach den Vorgaben aus Ihrer Bestattungsverfügung verwendet werden.

Sollte nach Ihrer Bestattung ein Restbetrag übrig bleiben, wird dieser an Ihre Angehörigen ausgezahlt.

Details zum Treuhandkonto

Sterbegeldversicherung

Alternativ können Sie bei November auch eine Sterbegeldversicherung abschließen, um die Kosten für Ihre Bestattung abzusichern. Wenn Sie bereits eine Sterbegeldversicherung haben, ist das auch kein Problem. Übertragen Sie uns einfach das Bezugsrecht und im Todesfall sind wir für Sie da.

  • Ihre Wünsche kennen wir bereits aus der Bestattungsverfügung und können diese mit der Versicherungssumme problemlos umsetzen.
  • Auch in diesem Fall gilt: Sollte nach der Beerdigung ein Restbetrag übrig bleiben, wird dieser an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Haben Sie Fragen zur Bestattungsverfügung oder zur finanziellen Absicherung? Gerne beraten wir Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten und fordern Sie Ihr persönliches Angebot an.
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Häufige Fragen zur Bestattungsverfügung

Nein, eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Es reicht aus, wenn die Bestattungsverfügung mit Datum und eigenhändiger Unterschrift versehen ist.

Ja, Sie können Ihre Bestattungsverfügung jederzeit anpassen oder widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind. Achten Sie darauf, ältere Fassungen eindeutig als ungültig zu kennzeichnen oder zu vernichten, damit im Todesfall keine Unklarheiten entstehen. Wenn Sie eine Bestattungsvorsorge bei November abgeschlossen haben, genügt ein Anruf bei uns, um Ihre Wünsche zu aktualisieren.

Die Bestattungsverfügung legt fest, welche Wünsche Sie für Ihre eigene Bestattung haben. Die Bestattungsvollmacht bestimmt, welche Person diese Wünsche im Todesfall umsetzen und organisatorisch tätig werden darf.

Ja, eine Bestattungsverfügung ist grundsätzlich rechtlich bindend, sofern sie klar formuliert, datiert und unterschrieben ist. Allerdings können Ihre Wünsche nur dann garantiert umgesetzt werden, wenn auch die entsprechenden Kosten finanziell abgesichert sind.

Bewahren Sie die Bestattungsverfügung getrennt vom Testament an einem Ort auf, der im Todesfall schnell auffindbar ist, etwa zusammen mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in einer Vorsorgemappe. Informieren Sie zusätzlich Ihre Angehörigen über die Existenz und den Aufbewahrungsort des Dokuments.