Halten Sie Ihre Wünsche in einer Bestattungsverfügung fest
Mit einer Bestattungsverfügung können Sie selbstbestimmt Ihre Wünsche für den Todesfall festhalten. Entscheiden Sie schon zu Lebzeiten, welche Bestattungsart Sie wünschen, und erleichtern Sie Ihrer Familie den Abschied in der schweren Trauerzeit.
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Was ist eine Bestattungsverfügung?
Die Bestattungsverfügung ist ein Dokument, in dem Sie persönliche Wünsche für Ihre eigene Bestattung und Trauerfeier festhalten können. Dazu zählen unter anderem Ihre Bestattungsart, der Beisetzungsort und besondere Wünsche wie Trauermusik und Blumenschmuck.
Eine Bestattungsverfügung ist rechtlich bindend: Ihre Angehörigen müssen Ihre Wünsche grundsätzlich respektieren. Umsetzen lassen sich diese aber nur, wenn die Kosten gedeckt sind. Deshalb empfiehlt es sich, die Bestattung zusätzlich finanziell abzusichern.
Warum eine Bestattungsverfügung?
Es gibt zwei gute Gründe, die für eine Bestattungsverfügung sprechen: Erstens sichern Sie sich damit Ihre Selbstbestimmung – und zwar bis über den Tod hinaus. Es stehen heute viele verschiedene Bestattungsarten zur Auswahl, und jeder Mensch sollte selbst verfügen, wie er bestattet werden möchte.

Zweitens können Sie Ihren Angehörigen mit einer Bestattungsverfügung viel Stress ersparen. Wenn Sie zu Lebzeiten keine eigenen Entscheidungen treffen, werden im Todesfall nämlich Ihre Hinterbliebenen befragt. Ihre Familie muss dann in kurzer Zeit viele Entscheidungen treffen – das kann in Momenten tiefer Trauer überfordern. Sorgen Sie deshalb mit einer Bestattungsverfügung vor, damit Ihre Liebsten genau wissen, was Sie sich gewünscht hätten.
Wer entscheidet ohne Bestattungsverfügung?
Liegt keine Bestattungsverfügung vor, treffen die nächsten Angehörigen alle Entscheidungen. In welcher Reihenfolge sie dazu berechtigt und verpflichtet sind, regeln die Bestattungsgesetze der Bundesländer. In der Regel sind das zuerst der Ehe- oder Lebenspartner, dann die volljährigen Kinder, danach Eltern und Geschwister. Die Angehörigen sollen sich dabei am mutmaßlichen Willen der Verstorbenen orientieren. Ist dieser unbekannt oder sind sie sich uneinig, kommt es nicht selten zu Konflikten, und das in einer ohnehin schweren Zeit.
Vorteile einer Bestattungsverfügung
Wenn Sie eine Bestattungsverfügung hinterlassen, haben es Ihre Angehörigen deutlich einfacher. Sie haben vor Ihrem Tod bereits angegeben, wie Sie sich ihre eigene Bestattung vorstellen. Das entlastet Ihre Familie und Freunde. Ihre Bestattung wird unkompliziert in die Wege geleitet.
- Eigene Wünsche werden umgesetzt
- Große Zeitersparnis für die Angehörigen
- Unsichere Entscheidungen sind bereits geklärt
- Meinungsverschiedenheiten wird vorgebeugt
Warum reicht ein Testament nicht aus?
Ein Testament ist nicht der richtige Ort, um Wünsche für die eigene Bestattung festzuhalten. Nach Ihrem Tod kann es mehrere Wochen dauern, bis das Testament eröffnet wird – in dieser Zeit ist längst die Beerdigung erfolgt, und niemand hat von Ihren Wünschen erfahren. Der einzig sichere Weg, die eigene Bestattung zu regeln, ist daher eine Bestattungsverfügung.
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Bestattungsverfügung oder Bestattungsvollmacht?
Die Bestattungsverfügung wird häufig mit der Bestattungsvollmacht verwechselt – beide Dokumente erfüllen jedoch unterschiedliche Zwecke. In der Bestattungsverfügung halten Sie Ihre persönlichen Wünsche für die eigene Bestattung fest, etwa die gewünschte Bestattungsart oder die Gestaltung der Trauerfeier.
Die Bestattungsvollmacht hingegen bestimmt, welche Person die Organisation Ihrer Bestattung übernehmen und in Ihrem Sinne entscheiden darf. Beide Dokumente lassen sich sinnvoll kombinieren: Während die Verfügung festlegt, was geschehen soll, regelt die Vollmacht, wer sich darum kümmert.
Inhalt einer Bestattungsverfügung
Was gehört in eine Bestattungsverfügung? Grundsätzlich können Sie in einer Bestattungsverfügung alles festhalten, was Sie im Todesfall als wichtig empfinden. Je mehr Details Sie selbst festlegen, desto leichter wird es für Ihre Angehörigen und desto besser können Sie den finanziellen Rahmen abschätzen.
Bestattungsart
Wichtigster Inhalt einer Bestattungsverfügung ist die Bestattungsart: Wünschen Sie eine Bestattung im Sarg oder in der Urne? Auf dem Friedhof, im Wald oder auf See? Welche der jeweils möglichen Grabarten bevorzugen Sie?
Beisetzungsort

Wo möchten Sie beigesetzt werden? In Ihrer Heimat oder in der Nähe Ihrer Kinder? Es gibt viele Friedhöfe und Bestattungswälder. Wenn Sie eine Waldbestattung oder eine Seebestattung wünschen, können Sie den Beisetzungsort sogar frei wählen.
Pietätswaren

Auch den Sarg oder die Urne können Sie sich selbst aussuchen. Es stehen sehr viele verschiedene Modelle zur Auswahl, von schlicht bis prunkvoll. Welches Modell trifft Ihren Geschmack am besten?
Trauerfeier

Eine Bestattungsverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, viele Details der Trauerfeier selbst festzulegen. Wer soll zur Abschiednahme eingeladen werden und wer nicht? Welche Musik soll gespielt werden? Soll ein Geistlicher oder ein professioneller Redner die Trauerrede halten? Ihre eigenen Wünsche haben oberste Priorität.
Bestattungsverfügung handschriftlich erstellen
Für die Bestattungsverfügung gibt es keine gesetzliche Formvorschrift. Sie können sie daher ganz einfach in Eigenregie handschriftlich verfassen – ein Notar oder Zeuge ist dazu nicht erforderlich. Eine handschriftliche Verfügung hat den Vorteil, dass sie als besonders authentischer Nachweis Ihres persönlichen Willens gilt: Niemand kann anzweifeln, dass die Wünsche tatsächlich von Ihnen selbst stammen. Achten Sie beim Verfassen auf folgende Punkte:
- Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse
- Klare Überschrift, z. B. „Bestattungsverfügung“
- Aktuelles Datum
- Eigenhändige Unterschrift am Ende des Dokuments
Alternativ können Sie auch einen Vordruck von November nutzen und lediglich Datum und Unterschrift handschriftlich ergänzen. Beide Varianten sind rechtlich gleichwertig.

Wann die Schriftform Pflicht ist
Grundsätzlich gibt es für die Bestattungsverfügung keine Formvorschrift. Für bestimmte Bestattungsformen verlangen einzelne Bundesländer aber eine schriftliche Erklärung. So erlaubt Rheinland-Pfalz seit Oktober 2025 unter anderem, die Urne zu Hause aufzubewahren, eine Flussbestattung in Rhein, Mosel oder Saar oder die Herstellung eines Erinnerungsdiamanten aus der Asche.
Voraussetzung ist allerdings, dass die oder der Verstorbene den letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz hatte und diesen Wunsch zu Lebzeiten schriftlich festgelegt hat. Ohne Bestattungsverfügung sind diese Formen dort nicht möglich. Wer sich eine solche Bestattung wünscht, sollte seine Wünsche deshalb unbedingt schriftlich festhalten.
Bestattungsverfügung zum Download
November möchte Ihnen die Vorsorge erleichtern! Gerne stellen wir Ihnen unsere Bestattungsverfügung als Vordruck zum kostenfreien Download bereit. Sie können die Vorlage direkt herunterladen, ausdrucken und entweder handschriftlich ausfüllen oder am Computer ergänzen – wichtig ist in beiden Fällen lediglich Ihre eigenhändige Unterschrift mit Datum.
So sparen Sie sich die Mühe, eine Bestattungsverfügung komplett selbst zu formulieren, und haben dennoch die Freiheit, alle Angaben individuell anzupassen.
Bestattungsverfügung herunterladenAufbewahrung
Legen Sie die Bestattungsverfügung auf keinen Fall zum Testament. Das Testament wird erst mehrere Wochen nach dem Tod eröffnet. Um Ihrem letzten Willen zur Bestattung nachzukommen, ist es dann zu spät.
Angehörige informieren
Besser ist es, wenn Sie die Verfügung zu anderen persönlichen Dokumenten der Vorsorge wie Ihrer Patientenverfügung oder der Vorsorgevollmacht legen – dort, wo sie bei Ihrem Tod schnell gefunden wird. Am besten legen Sie für solche Unterlagen eine Vorsorgemappe an. Teilen Sie Ihren Angehörigen außerdem mit, dass Sie eine Bestattungsverfügung aufgesetzt haben und wo diese zu finden ist.
Wichtige Dokumente kostenfrei herunterladen
Entdecken Sie das Vorsorge-Portal von November und erstellen Sie wichtige Dokumente für Ihre persönliche Absicherung bequem online.

Sicher gehen mit Bestattungsvorsorge
Der sicherste Weg ist allerdings, die Verfügung als Teil einer Bestattungsvorsorge aufzusetzen. Wenn Sie einen Vorsorgevertrag beim Bestatter abschließen und Ihre Wünsche zusätzlich finanziell absichern, können diese später nicht ignoriert oder übergangen werden. Dies gilt insbesondere für Menschen, die alleine leben und/oder keine nahen Angehörigen mehr haben.

Bei November erhalten Sie mit Ihrem Vorsorgevertrag auch eine kleine Notfallkarte, die Sie neben Ihrem Ausweis im Portemonnaie tragen können. Diese gibt darüber Auskunft, dass Sie eine Bestattungsvorsorge bei uns abgeschlossen haben und wie wir im Todesfall zu erreichen sind. Ein Anruf genügt und wir leiten Ihre Beerdigung in die Wege – genau so, wie Sie es sich gewünscht haben.
Finanzielle Absicherung
Mit einer Bestattungsverfügung wissen Ihre Angehörigen später, wie Sie beerdigt werden möchten. Ihre Wünsche für den Todesfall sind darin klar und eindeutig festgehalten. Genauso wichtig ist es aber, diese Wünsche auch finanziell abzusichern. Denn nur, wenn die gewünschte Beerdigung auch bezahlt werden kann, sind Ihre Wünsche rechtlich bindend.
Es gibt zwei bequeme Möglichkeiten, Ihre Bestattungskosten finanziell abzusichern. Im Rahmen einer Bestattungsvorsorge bei November stehen Ihnen beide Wege offen:
Treuhandkonto
Bei dieser Vorsorge-Lösung zahlen Sie das Geld für Ihre Bestattung auf ein mündelsicheres Treuhandkonto ein – per Einmalzahlung oder in mehreren Raten über bis zu 60 Monate. Auf dem Treuhandkonto ist das Geld vor unbefugtem Zugriff geschützt, nicht einmal das Sozialamt darf darauf zugreifen. Es wird erst im Todesfall ausgezahlt und darf ausschließlich für eine Bestattung nach den Vorgaben aus Ihrer Bestattungsverfügung verwendet werden.
Sollte nach Ihrer Bestattung ein Restbetrag übrig bleiben, wird dieser an Ihre Angehörigen ausgezahlt.
Details zum TreuhandkontoSterbegeldversicherung
Alternativ können Sie bei November auch eine Sterbegeldversicherung abschließen, um die Kosten für Ihre Bestattung abzusichern. Wenn Sie bereits eine Sterbegeldversicherung haben, ist das auch kein Problem. Übertragen Sie uns einfach das Bezugsrecht und im Todesfall sind wir für Sie da.
- Ihre Wünsche kennen wir bereits aus der Bestattungsverfügung und können diese mit der Versicherungssumme problemlos umsetzen.
- Auch in diesem Fall gilt: Sollte nach der Beerdigung ein Restbetrag übrig bleiben, wird dieser an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Eine Bestattungsverfügung legt fest, was Sie sich wünschen. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag bei November stellen Sie sicher, dass es auch genau so umgesetzt wird, finanziell abgesichert etwa über ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung.


Häufige Fragen zur Bestattungsverfügung
Nein. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Wichtig ist, dass Ihre Bestattungsverfügung Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum, das Datum und Ihre eigenhändige Unterschrift enthält. So lässt sich im Ernstfall eindeutig nachvollziehen, dass die Wünsche von Ihnen stammen.
Ja, Sie können Ihre Bestattungsverfügung jederzeit ändern oder widerrufen. Vernichten Sie ältere Fassungen oder kennzeichnen Sie diese deutlich als ungültig, damit keine Missverständnisse entstehen. Haben Sie eine Bestattungsvorsorge bei November abgeschlossen, genügt ein Anruf, um Ihre Wünsche zu aktualisieren.
In der Bestattungsverfügung legen Sie fest, wie Ihre Bestattung ablaufen soll, etwa Bestattungsart, Beisetzungsort und Trauerfeier. Mit einer Bestattungsvollmacht bestimmen Sie dagegen eine Person Ihres Vertrauens, die sich um Ihre Bestattung kümmert und Ihre Wünsche umsetzt. Beide Dokumente lassen sich gut miteinander kombinieren.
Ja. Ihre Angehörigen sind grundsätzlich verpflichtet, Ihre Wünsche zu respektieren, auch ohne Vorsorgevertrag. Umsetzen müssen sie diese allerdings nur, soweit die Kosten aus dem Nachlass gedeckt oder für sie zumutbar sind. Wer sicher sein möchte, dass alles genau so umgesetzt wird, sichert die Bestattung zusätzlich finanziell ab, etwa mit einem Bestattungsvorsorgevertrag.
Bewahren Sie Ihre Bestattungsverfügung nicht zusammen mit Ihrem Testament auf, denn das Testament wird oft erst Wochen nach der Beerdigung eröffnet. Besser ist ein Ort, an dem Ihre Angehörigen sie sofort finden, zum Beispiel in einer Vorsorgemappe zusammen mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Informieren Sie Ihre Angehörigen, wo die Verfügung liegt.
Dann entscheiden die nächsten Angehörigen. In welcher Reihenfolge sie dazu berechtigt und verpflichtet sind, regeln die Bestattungsgesetze der Bundesländer, in der Regel zuerst Ehe- oder Lebenspartner, dann volljährige Kinder, danach Eltern und Geschwister. Sie sollen sich am mutmaßlichen Willen des Verstorbenen orientieren. Ist dieser nicht bekannt, sind Unsicherheit und Streit unter Angehörigen keine Seltenheit.
Das hängt vom Bundesland ab. In den meisten Bundesländern gilt Friedhofszwang, die Urne muss also auf einem Friedhof oder in einem Bestattungswald beigesetzt werden. Rheinland-Pfalz erlaubt seit Oktober 2025 unter anderem die Aufbewahrung der Urne zu Hause und Flussbestattungen, allerdings nur, wenn der Verstorbene dort seinen letzten Hauptwohnsitz hatte und diesen Wunsch zu Lebzeiten schriftlich festgelegt hat. Eine Bestattungsverfügung ist dafür also zwingend erforderlich.