Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung dokumentieren Sie schriftlich, wie Sie in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden möchten. Sollten Sie einmal nicht mehr in der Lage sein, Behandlungen und Maßnahmen zuzustimmen oder sie abzulehnen, handelt Ihr Arzt nach den Bestimmungen in der Verfügung.
Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?
Jeder Mensch kann einen Unfall haben oder schwer erkranken. In solch einer Situation kann man sich manchmal nicht mehr zu Fragen der medizinischen Behandlung äußern. Die Patientenverfügung gibt den behandelnden Ärzten klare Entscheidungshilfen: Welche Maßnahmen dürfen sie vornehmen? Welche Maßnahmen sollen sie unterlassen? Auf diese Weise bewahren die Patientenverfügung Ihre Selbstbestimmung in Notsituationen.
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Patientenverfügung erstellenVorteile der Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung hilft bei der schnellen und sicheren Umsetzung Ihres persönlichen Willens. Dadurch können Sie unerwünschte medizinische Behandlungen ausschließen und unnötiges Leiden verhindern.
Außerdem schaffen Sie Gewissheit bei Ihrer Familie oder Ihrem gesetzlichen Vertreter. Ohne Patientenverfügung muss Ihr mutmaßlicher Wille in einer Notsituation umständlich ermittelt werden. Die Verfügung gibt Ihren eigenen Willen schriftlich wieder.
Eine Patientenverfügung aufzusetzen, heißt eine Sorge weniger zu haben.
- Umsetzung des eigenen Willens
- Ausschluss unerwünschter Behandlungen
- Gewissheit für die Familie
Voraussetzungen
Um eine Patientenverfügung aufsetzen zu können, müssen Sie volljährig sein. Bei minderjährigen Patienten entscheiden die gesetzlichen Vertreter über medizinisches Vorgehen. In den meisten Fällen sind dies die Eltern.
Als volljährige Person müssen Sie außerdem einsichts- und steuerungsfähig sein. Das heißt, Sie müssen sich über die Tragweite, die Bedeutung und die Folgen der Verfügung im Klaren sein. Geschäftsfähigkeit muss dagegen nicht vorliegen. Auch wenn Sie unter Betreuung stehen, können Sie eine Patientenverfügung aufsetzen.
- Volljährigkeit des Patienten
- Einsichts- und Steuerungsfähigkeit
Inhalt der Patientenverfügung
Die Patientenverfügung muss bestimmten Anforderungen genügen, um gültig zu sein. So dürfen zum Beispiel nur gesetzeskonforme Wünsche geäußert werden. Das schließt unter anderem die aktive Sterbehilfe aus. Passive Sterbehilfe in Form eines Behandlungsabbruchs ist dagegen erlaubt, sollte dies Ihr ausdrücklicher Wille sein.
Notwendige Bestandteile – was muss rein?
Folgende Bestandteile einer Patientenverfügung sind notwendig:
- Eingangsformel mit aktuellen persönlichen Daten
- Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll
- Festlegung zu gewünschten medizinischen Maßnahmen
- Ausschluss nicht gewünschter medizinischer Maßnahmen
- Schlussformel mit Datum und Unterschrift des Patienten
Mögliche Ergänzungen – was kann rein?
Zusätzlich kann die Verfügung um folgende Abschnitte erweitert werden:
- Wünsche zum Behandlungsort (bspw.: Hospiz oder eigenes Zuhause)
- Wünsche zu familiärem oder spirituellem Beistand
- Hinweise zu weiteren getroffenen Vorsorgen (bspw.: Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht)
- Aussagen zur Verbindlichkeit der Verfügung
- Haltung des Patienten zur Organspende
- Aktualisierung mit Datum und Unterschrift
Wertvorstellungen
Um Ihren Willen in der Patientenverfügung zu bekräftigen, sollten Sie Ihre persönlichen Wertvorstellungen ergänzen. Bei Zweifeln und in medizinischen Situationen, die Ihre Verfügung nicht abdeckt, kann aus diesen Angaben Ihr mutmaßlicher Wille abgeleitet werden.
Zu Ihren Wertvorstellungen können zählen:
Religion und Glaube
- Welche Rolle spielen Spiritualität und Glaube in meinem Leben?
- Wie beeinflusst dies meinen Bezug zum Leben und zum Sterben?
Fremdbestimmung
- Welche Rolle spielen Familie oder Freunde für mich?
- Welche Beziehungen habe ich zu anderen Menschen?
- Kann ich fremde Hilfe gut annehmen?
- Habe ich Angst, jemandem zur Last zu fallen?
Pflege und Verlust bei anderen
- Habe ich bereits einen Pflegefall oder Verlust erlebt?
- Was löst das bei mir aus?
- Was habe ich davon mitgenommen?
Lebensqualität versus Lebensdauer
- Möchte ich ein langes Leben, im Zweifel mit Einschränkungen?
Aktualisierung der Patientenverfügung
Überprüfen Sie regelmäßig, ob alle Bestimmungen aus Ihrer Patientenverfügung noch aktuell sind.
Haben sich Ihre Vorstellungen in Bezug auf Behandlungen und medizinische Maßnahmen geändert? Dann können Sie jederzeit eine neue Patientenverfügung aufsetzen. Vernichten Sie die alte Fassung, um Missverständnisse zu vermeiden.
Entspricht die Patientenverfügung weiterhin Ihren Vorstellungen? Dann unterschreiben Sie das Dokument einfach erneut und fügen Sie das aktuelle Datum hinzu. Dadurch wissen Familie und Ärzte, dass sie nach Ihren aktuellen Wünschen handeln.
Formerfordernisse – was ist zu beachten?
Schriftform
Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst werden. Dabei ist es egal, ob sie handschriftlich, am Computer oder mit einem Formular erstellt wird. Wir empfehlen Ihnen aufgrund der besseren Lesbarkeit und Übersichtlichkeit aber eine gedruckte Variante.
Das Formular auf unserer Website genügt allen Formerfordernissen:
Patientenverfügung erstellenEigenhändige Unterschrift
Rechtswirksam wird die Verfügung erst mit der eigenen Unterschrift. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig. Können Sie allerdings nicht mehr eigenhändig unterschreiben, müssen Sie einen Notar zur Beglaubigung der Unterschrift hinzuziehen.
Unterschrift des Arztes?
Eine zusätzliche Unterschrift Ihres Arztes ist zwar nicht notwendig, ergibt aber immer Sinn. Im Idealfall kennt Ihr Hausarzt Ihre Wünsche und Vorstellungen bereits. Er kann Ihre Patientenverfügung auf dieser Grundlage nochmals überprüfen.
Widerruf
Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen.
Was kostet eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung können Sie grundsätzlich kostenfrei erstellen. Wenn Sie allerdings einen Notar zur Beratung oder Beglaubigung hinzu ziehen möchten, fallen entsprechende Notarkosten an. Im Internet finden Sie kostenfreie Vorlagen zum Ausfüllen und Ausdrucken.
Welche Patientenverfügung ist die beste?
Wichtig ist, dass Ihre Patientenverfügung alle oben genannten Punkte enthält. Wir empfehlen das fachlich geprüfte Formular auf der Website von November:
Patientenverfügung gratis erstellen
Die wichtigsten Entscheidungen Ihres Lebens sollten Sie selbst treffen. Nutzen Sie unser kostenfreies Angebot und füllen Sie Ihre persönliche Patientenverfügung online aus.
Aufbewahrung der Patientenverfügung
Legen Sie einen Ordner für wichtige Unterlagen und Vorsorgedokumente an. Dieser sollte schnell auffindbar sein. Teilen Sie Ihren Vertrauenspersonen mit, wo er sich befindet.
Das Original Ihrer Patientenverfügung sollten Sie in diesem Ordner abheften. Sie können Ihren Vertrauenspersonen eine Kopie aushändigen. Teilen Sie ihr aber mit, wo sich das Original befindet.
Das ist wichtig, denn: Die Patientenverfügung muss im Ernstfall im Original vorgelegt werden.
Weitere Vorsorgen
Eine Patientenverfügung ergänzen Sie am besten mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung.
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson Ihrer Wahl. Diese Vertrauensperson kann wichtige Entscheidungen für Sie treffen, wenn Sie selbst einmal nicht mehr dazu in der Lage sind. In Kombination mit der Patientenverfügung kann die Vertrauensperson auch Ihre medizinischen Behandlungswünsche durchsetzen.
Details zur VorsorgevollmachtBetreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung funktioniert ähnlich wie eine Vorsorgevollmacht. Sie geben darin an, wen Sie sich als gesetzlichen Betreuer wünschen. Der Unterschied zur Vorsorgevollmacht: Das Betreuungsgericht prüft die gewünschte Person zunächst auf ihre Eignung. Außerdem muss der Betreuer alle Entscheidungen gegebenenfalls vor dem Gericht verantworten. Dies ist von Vorteil, wenn Sie niemanden haben, dem Sie voll und ganz vertrauen können.
Details zur BetreuungsverfügungUnterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht sollten Sie zusätzlich zur Patientenverfügung erstellen. Nur so stellen Sie sicher, dass in jeder Situation Ihres Lebens Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden.
Patientenverfügung | Vorsorgevollmacht | |
Wer trifft die Entscheidungen? | Sie treffen eigene Entscheidungen und halten diese für Notsituationen fest | Sie legen fest, wer in einer Notsituation stellvertretend Entscheidungen für Sie treffen soll |
Was deckt die Verfügung ab? | Bestimmte Fragen der medizinischen Behandlung | Alle regelungsbedürftigen Angelegenheiten |
Wer bestimmt die Befugnisse? | Sie selbst | Sie selbst |
Für wen ist die Verfügung geeignet? | Für jeden | Für jeden, auch als Ergänzung zur Patientenverfügung |
Wer kontrolliert die Ausführung? | ggf. Vertrauensperson oder gesetzlicher Betreuer | Vertrauensperson entscheidet allein und unabhängig |
Wann ist die Verfügung rechtskräftig? | Mit Unterschrift gültig und rechtlich verbindlich | Mit Unterschrift gültig und rechtlich verbindlich |
Voraussetzung | Verfasser muss voll geschäftsfähig sein | Verfasser muss voll geschäftsfähig sein |
Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung | |
Wer trifft die Entscheidungen? | Sie legen fest, wer in einer Notsituation stellvertretend Entscheidungen für Sie treffen soll | Sie schlagen vor, wer in einer Notsituation stellvertretend Entscheidungen für Sie treffen soll |
Was deckt die Verfügung ab? | Alle regelungsbedürftigen Angelegenheiten | Alle regelungsbedürftigen Angelegenheiten |
Wer bestimmt die Befugnisse? | Sie selbst | Das Betreuungsgericht |
Für wen ist die Verfügung geeignet? | Für jeden, auch als Ergänzung zur Patientenverfügung | Ergänzung bzw. Alternative zur Vorsorgevollmacht |
Wer kontrolliert die Ausführung? | Vertrauensperson entscheidet allein und unabhängig | Betreuer wird gerichtlich bestätigt und kontrolliert |
Wann ist die Verfügung rechtskräftig? | Mit Unterschrift gültig und rechtlich verbindlich | Nur eine Empfehlung. Betreuer muss vom Gericht bestätigt werden |
Voraussetzung | Verfasser muss voll geschäftsfähig sein |
Verfasser muss nicht voll geschäftsfähig sein |
Was geschieht ohne Patientenverfügung?
Ohne Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht weist Ihnen das Gericht einen gesetzlichen Betreuer zu. Dies ist in der Regel eine Person aus Ihrem persönlichen Umkreis. Es ist aber nicht automatisch der Ehepartner oder ein anderes Familienmitglied.
Der gesetzliche Betreuer kann sogar eine Person sein, die Sie gar nicht kennen. Entscheidend ist für das Gericht die Eignung als Betreuer.
In allen Fragen der Behandlung muss dann zunächst Ihr mutmaßlicher Wille ermittelt werden. Anschließend stimmt der gesetzliche Betreuer mit dem behandelnden Arzt weitere Maßnahmen ab.
Änderungen seit 2016
In Patientenverfügungen müssen konkrete Situationen benannt sein, um die gewollte Behandlung zu ermöglichen.
Dass man beispielsweise „lebensverlängernde Maßnahmen ablehnt”, sagt nicht automatisch etwas über eine konkrete Behandlungsentscheidung aus, so der Bundesgerichtshof (Az. BGH XII ZB 61/16). Patientenverfügungen, die vor 2016 verfasst wurden, sollten deshalb auf konkrete Angaben überprüft und im Zweifel neu verfasst werden.
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Häufige Fragen
Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, in der er sich nicht mehr zu Fragen der medizinischen Behandlung äußern kann – zum Beispiel durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung. Die Patientenverfügung gibt den behandelnden Ärzten in solch einer Situation klare Entscheidungshilfen, welche Maßnahmen vorzunehmen oder zu unterlassen sind.
Es ist zu jedem Zeitpunkt sinnvoll, eine Patientenverfügung zu erstellen. Spätestens wenn Sie schwer erkranken oder eine Operation bevorsteht, sollten Sie jedoch eine Patientenverfügung erstellen.
Patientenverfügungen finden Sie kostenfrei zum Ausfüllen und Ausdrücken im Internet. Wir empfehlen die fachlich geprüfte Patientenverfügung von November.
Eine Patientenverfügung ist rechtskräftig, wenn sie in schriftlicher Form vorliegt und eigenhändig vom Verfasser unterzeichnet wurde. Die einzelnen Verfügungen sind rechtskräftig, solange sie nicht gegen geltende Gesetze verstoßen.
Die Patientenverfügung tritt ab dem Zeitpunkt Ihrer Unterschrift in Kraft. Wirksam ist sie allerdings erst in einer Situation, in der Sie selbst nicht mehr zu Maßnahmen der medizinischen Behandlung befragt werden können.
Mit Ihrer Unterschrift ist eine Patientenverfügung zeitlich unbegrenzt gültig. Es schadet jedoch nicht, Ihre Willenserklärung hin und wieder mit Datum und neuerlicher Unterschrift zu bestätigen. Auf diese Weise können später keine Zweifel darüber aufkommen, ob die Verfügung immer noch Ihrem Willen entspricht. Alle Ergänzungen und Aktualisierungen müssen ebenfalls mit Datum und Unterschrift bestätigt werden.