Bestattungsvorsorge regeln
Eine Bestattungsvorsorge schützt Ihre Liebsten und bewahrt Ihr Recht auf Selbstbestimmung. Wir beraten Sie zu allen Bestattungsarten in Deutschland und gestalten mit Ihnen einen Abschied nach Ihren Wünschen. Regeln Sie jetzt schon die Details, damit Sie Ihrer Familie nicht nur Stress und hohe Kosten hinterlassen.
Was ist eine Bestattungsvorsorge?
Mit einer Bestattungsvorsorge, manchmal auch als Sterbevorsorge bezeichnet, können Sie schon zu Lebzeiten Ihre eigene Bestattung regeln. Im Vorsorgevertrag halten Sie Ihre wichtigsten Wünsche für den Abschied und die Trauerfeier fest und sorgen dafür, dass diese finanziell abgesichert sind.
Warum ist eine Bestattungsvorsorge wichtig?
Neue Bestattungsformen
Noch vor wenigen Jahren wurden die meisten Bestattungen als Beerdigung auf dem Friedhof durchgeführt. Heute sieht das ganz anders aus: Wenn ein Mensch stirbt, haben wir die Wahl zwischen einer Erd- und Feuerbestattung, zwischen dem örtlichen Friedhof, einem Bestattungswald, einer Beisetzung im Meer und weiteren alternativen Bestattungsformen.
- Jeder Mensch hat eigene Vorstellungen und sollte selbst entscheiden, wo und wie er bestattet wird.
- Eine Bestattungsvorsorge sichert diese Entscheidung rechtlich ab.
In Rheinland-Pfalz gilt seit 2025 ein neues Bestattungsgesetz, das auch alternative Bestattungsformen wie die Flussbestattung oder den Urnenversand nach Hause erlaubt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Verstorbenen diesen Wunsch schon zu Lebzeiten rechtlich bindend festhalten. Auch dazu eignet sich eine Bestattungsvorsorge.
Steigende Kosten
Gleichzeitig sind die Friedhofsgebühren fast überall in Deutschland gestiegen. Dieser und andere Gründe haben dazu geführt, dass auch die Bestattungskosten spürbar anziehen – eine Entwicklung, die sich fortsetzen wird. Vor allem traditionelle Beerdigungen werden in Deutschland immer teurer.
- Auch deshalb ist es heute wichtig, eine Bestattungsvorsorge abzuschließen.
- Mit einer Vorsorge verhindern Sie, dass Ihre Familie auf hohen Kosten sitzenbleibt.
Sterbegeld der Krankenkassen
Eine Bestattungsvorsorge war früher nicht so wichtig wie heute, weil die Hinterbliebenen in einem Todesfall Sterbegeld erhalten haben. Doch das ist heute nicht mehr so: Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen schon seit 2004 kein Sterbegeld mehr aus. Ohne eine Sterbevorsorge müssen Ihre Hinterbliebenen also die gesamten Bestattungskosten aus eigener Tasche bezahlen.
Vorteile einer Bestattungsvorsorge
- Sie treffen selbstbestimmt Ihre eigenen Entscheidungen für eine Bestattung nach Ihren Wünschen.
- Sie sichern Ihre Wünsche finanziell ab, damit Ihre Bestattung nicht an den Kosten scheitert.
- Sie entlasten Ihre Familie im Todesfall, denn alle wichtigen Entscheidungen sind bereits getroffen.
- Sie lassen Ihre Familie nicht auf den hohen Bestattungskosten sitzen.

Woraus besteht eine Bestattungsvorsorge?
Eine umfassende Bestattungsvorsorge regelt den organisatorischen Teil und die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattung. Sie besteht aus einer Bestattungsverfügung sowie einem Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto.
- In Ihrer Bestattungsverfügung und dem Bestattungsvorsorgevertrag halten Sie Ihre eigenen Wünsche fest.
- Die Kosten Ihrer Bestattung sichern Sie mit einem Treuhandkonto oder einer Sterbegeldversicherung ab.
Bestattungsverfügung
Ihre Bestattungsverfügung ist ein formloses Dokument, in dem Sie schriftlich festhalten, wie Sie sich im Todesfall Ihre Bestattung wünschen. Alles, was Ihnen wichtig ist, findet darin Platz:
- Ihre gewünschte Bestattungsart
- Ort der Beisetzung
- Musikwünsche für die Trauerfeier
- Gästeliste für die Beerdigung
- und vieles mehr
Die Verfügung kann handschriftlich oder gedruckt vorliegen. Um gültig zu sein, benötigt sie lediglich ein Datum und Ihre Unterschrift.
BestattungsverfügungWann reicht eine Bestattungsverfügung nicht aus?
Eine Bestattungsverfügung können Sie auch ohne Vertrag und finanzielle Absicherung aufsetzen. In diesem Fall gehen Sie allerdings ein gewisses Risiko ein: Die Verfügungen sind nur dann rechtlich bindend, wenn Ihr Nachlass die Bestattungskosten abdeckt. Ihre Hinterbliebenen sind nicht dazu verpflichtet, besondere Wünsche aus der eigenen Tasche zu bezahlen.
Darüber hinaus bürden Sie Ihrer Familie ohne eine Bestattungsvorsorge die Last der gesamten Organisation auf. Ihre Angehörigen müssen dann selbst einen Bestatter suchen, der die gewünschten Leistungen anbietet, und alle Details der Beerdigung und Trauerfeier mit ihm abklären. Das kann sehr stressig sein und stellt im Augenblick der tiefsten Trauer eine unnötige Belastung dar.
Deshalb sollten Sie in jedem Fall einen Bestattungsvorsorgevertrag aufsetzen. Der Vertrag schützt Ihre Familie und sichert Ihre Wünsche aus der Bestattungsverfügung ab.
Damit Ihre Wünsche wirklich umgesetzt werden
Eine Bestattungsverfügung hält Ihre Wünsche fest. Ein Bestattungsvorsorgevertrag sorgt dafür, dass sie auch umgesetzt werden: Sie legen alle Leistungen verbindlich fest, und das Geld ist zweckgebunden und sicher angelegt.

Bestattungsvorsorgevertrag
Der Vertrag ist das wichtigste Dokument Ihrer Bestattungsvorsorge. Im Vorsorgevertrag legen Sie fest, welches Unternehmen im Todesfall Ihre Bestattung organisieren soll. Darüber hinaus können Sie die gleichen Regelungen treffen wie in einer Bestattungsverfügung.
Ihr Vorteil: Sie verpflichten jetzt schon einen Bestatter Ihres Vertrauens und haben die Sicherheit, dass er im Todesfall alle Wünsche erfüllen kann. Dadurch sind Ihre Angehörigen entlastet und Sie haben die Gewissheit, dass Ihre Bestattung in kompetenten Händen ist.
Der zweite Vorteil für Sie: Die Bestattungskosten werden mit einem Vorsorgevertrag ebenfalls abgesichert. Sie finanzieren Ihre Vorsorge ganz einfach über ein Treuhandkonto oder über eine Sterbegeldversicherung.

Treuhandkonto
Ein Treuhandkonto ist der übliche Weg, um den finanziellen Teil einer Bestattungsvorsorge zu regeln. Der Ablauf ist sicher und bequem: Sie überweisen das Geld für Ihre Vorsorge selbständig auf das Treuhandkonto oder lassen den Betrag per SEPA-Lastschrift einziehen.
Das Geld auf dem Treuhandkonto ist vom Vermögen des Bestatters getrennt und bleibt auch bei dessen Insolvenz geschützt. Außerdem gilt eine angemessene, zweckgebundene Bestattungsvorsorge in der Regel als Schonvermögen: Das Sozialamt darf sie auch dann nicht anrechnen, wenn Sie später auf Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege angewiesen sind.
Tipp: Bei November bekommen Sie eine Preisgarantie auf alle Bestatterleistungen, wenn Sie eine Bestattungsvorsorge mit Treuhandkonto abschließen. Dadurch schützen Sie sich und Ihre Angehörigen effektiv vor Preissteigerungen.
TreuhandkontoSterbegeldversicherung
Die zweite Finanzierungsmöglichkeit für eine Bestattungsvorsorge ist die Sterbegeldversicherung. Diese Art der Vorsorge empfiehlt sich, wenn Sie nicht die gesamte Geldsumme auf einmal hinterlegen möchten. Stattdessen zahlen Sie jeden Monat einen kleinen Betrag an den Versicherer.
- Sie schließen beim Bestatter Ihres Vertrauens eine Sterbegeldversicherung ab. Damit sind die Bestattungskosten im Falle Ihres Todes abgedeckt.
- Anschließend setzen Sie mit Ihrem Bestatter einen Vorsorgevertrag oder eine Bestattungsverfügung auf. Darin halten Sie Ihre konkreten Bestattungswünsche fest.
- Im Falle Ihres Todes hat der Bestatter den Auftrag und die finanzielle Absicherung, um die Beerdigung nach Ihren Wünschen durchzuführen.
Sie gehen dabei keinerlei Risiko ein, denn der Bestatter darf das Sterbegeld ausschließlich dazu verwenden, eine Beerdigung nach Ihren Vorgaben durchzuführen. Restbeträge werden gegebenenfalls an Ihre Familie ausgezahlt.
SterbegeldversicherungSterbegeldversicherung ohne Bestattungsvorsorge?
Eine Sterbegeldversicherung kann man auch ohne Bestattungsvorsorge abschließen. Hierbei ergeben sich allerdings zwei Probleme:
Ohne Vorsorgevertrag ist Ihre Familie nicht dazu verpflichtet, das Geld tatsächlich für Ihre Bestattung zu auszugeben. Die Versicherungssumme („Sterbegeld“) aus einer Sterbegeldversicherung ist oft nicht zweckgebunden.
Zweitens wissen die Angehörigen meistens nicht genau, welche Art von Bestattung Sie sich wünschen. Alle Entscheidungen sowie die gesamte Organisation der Bestattung bleiben an Ihrer Familie hängen. Deshalb ist die Sterbegeldversicherung allein keine optimale Absicherung.

Bestattungsvorsorge, Sozialamt und Pflegeheim
Viele Menschen fragen sich, ob ihre Bestattungsvorsorge verloren geht, wenn sie später pflegebedürftig werden und die Kosten für ein Pflegeheim nicht selbst tragen können. Die gute Nachricht: Eine angemessene Bestattungsvorsorge ist in der Regel geschützt. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts würde es eine besondere Härte bedeuten, wenn Sie das für Ihre Bestattung zurückgelegte Geld aufbrauchen müssten (§ 90 Abs. 3 SGB XII).
Voraussetzung ist, dass das Geld zweckgebunden ist, also nachweislich nur für Ihre Bestattung verwendet werden kann. Das ist bei einem Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto oder einer Sterbegeldversicherung mit entsprechender Zweckbindung der Fall. Ein normales Sparbuch mit dem Vermerk „für meine Beerdigung“ reicht dagegen nicht aus, weil Sie jederzeit frei darüber verfügen können.
Außerdem muss die Vorsorgesumme angemessen sein. Was angemessen ist, richtet sich nach den ortsüblichen Kosten einer würdigen Bestattung und Grabpflege. Eine feste Obergrenze gibt es nicht, deshalb lohnt es sich, die Vorsorge realistisch zu planen.
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Lassen Sie sich vom Experten beraten! Gerne machen wir Ihnen ein Angebot für eine Bestattung nach Ihren Wünschen – überall in Deutschland.

Welche Wünsche regelt eine Bestattungsvorsorge?
Jedem Menschen sind andere Dinge wichtig – auch bei einer Beerdigung. In Ihrer Bestattungsvorsorge treffen Sie die wichtigsten Entscheidungen selber. Weniger wichtige Entscheidungen können Ihre Angehörigen später für Sie treffen.
Bestattungsunternehmen
Vielleicht ist es Ihnen nicht wichtig, wer Ihre Beerdigung organisiert und durchführt. Für Ihre Familie macht es aber einen großen Unterschied. Ein gutes Bestattungsunternehmen berät, betreut und entlastet die Angehörigen, übernimmt alle Formalitäten und sorgt dafür, dass am Tag der Beerdigung alles reibungslos abläuft.
Deshalb sollten Sie für Ihre Vorsorge einen guten Bestatter finden, der alle gewünschten Leistungen anbietet und auch Erfahrung darin hat – erst recht, wenn Sie besondere Wünsche haben wie eine Waldbestattung oder Seebestattung.

Bestattungsart
Am häufigsten wird in Deutschland die Feuerbestattung gewählt, gefolgt von der traditionellen Erdbestattung im Sarg, der Waldbestattung und der Seebestattung. Es sind aber auch andere Bestattungsarten denkbar wie zum Beispiel die Almwiesenbestattung, Diamantbestattung oder Luftbestattung.

Grabart
Auf den meisten Friedhöfen werden Wahlgräber und Reihengräber angeboten. Beim Wahlgrab ist die Lage auf dem Friedhof frei wählbar. Es können mehrere Beisetzungen vorgenommen werden (Familiengrabstätte) und nach Ablauf der Ruhezeit können Sie das Grabnutzungsrecht erneuern lassen. Bei einem Reihengrab gibt es diese Möglichkeiten nicht.
Unter diesem Punkt können Sie im Rahmen Ihrer Vorsorge aber auch spezielle Wünsche festhalten wie zum Beispiel ein anonymes Grab, die Bestattung in einer Gruft oder in einer Urnennische. Diese Grabarten bieten den Vorteil, dass sie die Grabpflege überflüssig machen. Wenn Sie dagegen ein Pflegegrab wählen, kümmert sich der Friedhof um die Gestaltung und Grabpflege.

Ort der Beisetzung
Bei einer Feuer- oder Erdbestattung ist man in der Regel auf den örtlichen Friedhof festgelegt. In größeren Städten können Sie jedoch die Wahl zwischen mehreren Friedhöfen haben. Ihr Bestatter erkundigt sich gerne für Sie, welche Friedhöfe in Ihrem Wohnort zur Auswahl stehen.
Bei der Wald- oder Seebestattung haben Sie die freie Wahl des Bestattungswalds beziehungsweise des Seegebiets, in dem die Beisetzung stattfinden soll. Im Bestattungsvorsorgevertrag können Sie Ihre diesbezüglichen Wünsche festhalten.

Sarg und Urne/Pietätswaren
Die Angebot unterschiedlicher Särge und Urnen ist heute sehr groß. Möchten Sie selbst eine Auswahl treffen? Neben traditionellen Sarg-Modellen aus heimischen und exotischen Hölzern gibt es heute auch exklusiv gestaltete Designer-Särge und Bio-Särge aus nachwachsenden Rohstoffen wie zum Beispiel Bananenblättern.
Bei Urnen ist die Auswahl sogar noch größer. Von der klassischen Kupferurne mit Schmuckemblem über biologisch abbaubare Urnen aus Naturstoff bis hin zur wasserlöslichen Urne für Seebestattungen ist für jeden Geschmack und jede Bestattungsart etwas dabei. Im Rahmen Ihrer Vorsorge können Sie selbst eine Entscheidung treffen.

Trauerfeier
Eine klassische Trauerfeier wird in der Friedhofskapelle oder Trauerhalle abgehalten. Bei der Bestattungsvorsorge können Sie die Abschiednahme selbst mitgestalten. Sie können zum Beispiel entscheiden, ob es einen geistlichen oder einen freien Trauerredner geben soll, welche Musik gespielt werden soll und Sie können sogar eigenen Blumenschmuck aussuchen.
Außerdem können Sie eine persönliche Liste von Trauergästen aufstellen, die unbedingt zur Abschiednahme eingeladen werden sollen. Oder Sie können bestimmte Personen ausdrücklich von der Teilnahme an Ihrer Trauerfeier ausschließen. Für diese und andere Wünsche ist Ihre Bestattungsverfügung da.

Grabgestaltung
Die Grabgestaltung und Grabpflege sind Aufgaben des Totenfürsorgeberechtigten. Das sind normalerweise die nächsten Angehörigen: der Ehepartner, Kinder oder die Eltern des Verstorbenen. Man kann den Totenfürsorgeberechtigten aber auch im Bestattungsvorsorgevertrag festlegen.
Im Rahmen der Bestattungsvorsorge kann man selbst entscheiden, wie das eigene Grab gestaltet werden soll. Hinterlassen Sie Ihren Angehörigen einfach entsprechende Anweisungen in der Bestattungsverfügung. Der Totenfürsorgeberechtigte ist daran gebunden, sich an diese Anweisungen zu halten.
Dauergrabpflege
Wenn Sie niemanden haben, der die Grabpflege übernehmen kann, können Sie diese Aufgabe auch einem externen Dienstleister anvertrauen – vorausgesetzt, Sie haben die finanziellen Möglichkeiten dazu. Viele Friedhöfe und Gärtnereien bieten neben einer professionellen Grabgestaltung auch regelmäßige Grabpflege für die gesamte Dauer der Nutzungszeit an – sogenannte Dauergrabpflege.
In Ihrem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie auch die Finanzierung der Dauergrabpflege regeln. Das Geld für ein Pflegegrab wird vor Beginn der Nutzungszeit auf ein Treuhandkonto eingezahlt oder über die Friedhofsgebühren vergütet. Ihr Bestatter erkundigt sich im Rahmen einer Vorsorge gerne nach den Möglichkeiten.

Was kostet eine Bestattungsvorsorge?
Die Kosten einer Bestattungsvorsorge hängen vor allem von Ihren Wünschen ab. Maßgebliche Kostenfaktoren bei einer Vorsorge sind die Bestattungsart sowie die Gestaltung der Trauerfeier. Wenn Sie eine unbegleitete Waldbestattung wünschen, können Sie schon eine Vorsorge für 4.000 Euro abschließen. Eine traditionelle Erdbestattung im Sarg ist dagegen wesentlich teurer. Wenn eine aufwendige Trauerfeier dazu kommt, können die Kosten sogar weit über 10.000 Euro betragen.
Am besten lassen Sie sich von unseren Vorsorge-Experten zu den Möglichkeiten und Kosten einer individuellen Bestattungsvorsorge beraten. Tragen Sie sich einfach für unverbindliches Beratungsgespräch ein.
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Häufige Fragen zur Bestattungsvorsorge
Die Kosten hängen davon ab, welche Bestattung Sie sich wünschen. Eine unbegleitete Waldbestattung ist bereits für unter 4.000 Euro möglich, eine Feuerbestattung kostet durchschnittlich rund 6.000 Euro. Eine Erdbestattung mit aufwendiger Trauerfeier kann auch mehr als 10.000 Euro kosten. Die Beratung bei November ist kostenlos und unverbindlich. Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir ein individuelles Angebot.
Eine Bestattungsvorsorge ist sinnvoll, wenn Sie selbst bestimmen möchten, wie Ihre Bestattung abläuft, und Ihre Angehörigen organisatorisch und finanziell entlasten möchten. Besonders empfehlenswert ist sie, wenn Sie sich eine besondere Bestattungsform wünschen, alleinstehend sind oder Ihre Familie weit entfernt lebt.
Ja. Eine Bestattungsverfügung mit Datum und Unterschrift ist rechtlich bindend, Ihre Angehörigen müssen Ihre Wünsche grundsätzlich respektieren. Umsetzen lassen sich diese aber nur, wenn die Kosten gedeckt sind. Deshalb empfiehlt es sich, die Verfügung mit einem Bestattungsvorsorgevertrag und einer finanziellen Absicherung zu verbinden.
In der Bestattungsverfügung halten Sie Ihre Wünsche schriftlich fest. Der Bestattungsvorsorgevertrag geht einen Schritt weiter: Sie vereinbaren mit einem Bestattungsunternehmen verbindlich, welche Leistungen es im Todesfall erbringt, und sichern die Kosten zweckgebunden ab, etwa über ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung.
In der Regel nicht. Eine angemessene und zweckgebundene Bestattungsvorsorge gilt als Schonvermögen und muss auch bei Bezug von Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege nicht eingesetzt werden (§ 90 Abs. 3 SGB XII). Das hat das Bundessozialgericht bestätigt. Voraussetzung ist, dass das Geld nachweislich nur für die Bestattung verwendet werden kann, wie bei einem Vorsorgevertrag mit Treuhandkonto. Ein frei verfügbares Sparbuch ist dagegen nicht geschützt.
Bei einer Absicherung über ein Treuhandkonto bleibt Ihr Geld geschützt. Es wird getrennt vom Vermögen des Bestattungsunternehmens verwaltet und fällt im Fall einer Insolvenz nicht in die Insolvenzmasse. Ihr Vorsorgebetrag steht damit weiterhin für Ihre Bestattung zur Verfügung.
Ja, Sie können Ihren Bestattungsvorsorgevertrag bei November kündigen. Die eingezahlte Vorsorgesumme erhalten Sie dann zurück. Einbehalten wird lediglich der Anteil, der für die Planung Ihrer Vorsorge und Bestattung vorgesehen ist.
Ein Umzug ist kein Problem. November ist bundesweit tätig und kann Ihre Bestattung überall in Deutschland umsetzen. Wenn sich Ihr Wohnort oder Ihr Wunsch für den Ort der Beisetzung ändert, passen wir Ihren Vorsorgevertrag gern entsprechend an.
Ist die Bestattung günstiger als die angelegte Vorsorgesumme, geht kein Geld verloren. Der Restbetrag wird nach der Bestattung an Ihre Angehörigen ausgezahlt.
Eine Sterbegeldversicherung sichert die Kosten ab, legt aber nicht fest, wie Ihre Bestattung ablaufen soll. Zudem sind die Begünstigten nicht verpflichtet, die Auszahlung für die Bestattung zu verwenden. Erst in Verbindung mit einem Bestattungsvorsorgevertrag ist sichergestellt, dass das Geld zweckgebunden für Ihre Bestattung eingesetzt wird und Ihre Wünsche umgesetzt werden.
Nein. Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen wurde zum 1. Januar 2004 abgeschafft. Die Kosten der Bestattung müssen seitdem aus dem Nachlass oder von den Angehörigen getragen werden. Umso wichtiger ist es, die Bestattung rechtzeitig selbst abzusichern.