Friedhofsgebühren – das müssen Sie wissen

Ein Todesfall in der Familie ist emotional sehr belastend. In dieser schweren Zeit hat niemand Lust, schwer verständliche Friedhofsordnungen und Gebührensatzungen zu studieren. Das brauchen Sie aber gar nicht. Wir zeigen Ihnen, wie sich die Friedhofsgebühren in Ihrer Gemeinde zusammensetzen und geben Ihnen ein paar Tipps, wie Sie unnötige Kostenpunkte vermeiden können.

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Wer zahlt die Friedhofsgebühren?

Die gesamten Bestattungskosten müssen aus dem Vermögen des Verstorbenen bestritten werden. Es kommen also grundsätzlich die Erben für die Friedhofsgebühren auf. Sollte der Nachlass nicht ausreichen, müssen die Erben die Bestattungskosten aus ihrem eigenen Vermögen bezahlen.

Verschiedene Städte – lohnt sich ein Vergleich?

Die Unterschiede zwischen den Friedhofsgebühren in verschiedenen Städten sind zum Teil sehr groß. Trotzdem lohnt sich ein Vergleich meistens nicht, da Sie sich zwar den Friedhof, nicht aber den Ort für eine Beerdigung frei aussuchen können. Die meisten Friedhofssatzungen behalten sich das Recht vor, Ortsfremden eine Bestattung zu verweigern oder gegebenenfalls einen Gebührenaufschlag zu erheben.

Sie können auf andere Weise beeinflussen, wie hoch die Friedhofsgebühren letztlich ausfallen. Verschiedene Kostenpunkte lassen Ihnen die Wahl zwischen günstigen und teureren Alternativen. Manche von ihnen sind auch nur optionale Posten.

Wie setzen sich die Friedhofsgebühren zusammen?

Die Friedhofsgebühren setzen sich aus den Grabkosten, Gebühren für die Beisetzung und sonstige Leistungen zusammen.

Grabkosten

Mit den Grabkosten (offiziell: Grabnutzungsgebühren) erwerben Sie das Recht, eine Grabstelle für eine bestimmte Zeit zu belegen. Diese Zeit heißt Ruhezeit und ist in der Friedhofsordnung festgelegt. Sie beträgt in der Regel zwischen 15 und 30 Jahren. Je länger die Ruhezeit ist, desto höher sind in den meisten Fällen die Grabkosten.

Beisetzungsgebühren

Öffnen und Schließen des Grabes ist durch die Friedhofsgebühren abgedeckt Die Beisetzungsgebühren können die Kosten für unterschiedliche Leistungen abdecken. In den meisten Fällen zählt dazu das Öffnen und Schließen der Grabstelle, oft aber auch das Abräumen der Kränze und Einebnen nach Ablaufen der Ruhefrist.

Bei Feuerbestattungen können diese Gebühren auch die Kremationsgebühren beinhalten, sofern das Krematorium dem Friedhof angeschlossen ist, sowie die zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt.

Sonstige Leistungen

Je nach Gemeinde können außerdem Gebühren für verschiedene andere Leistungen anfallen. Dazu zählen zum Beispiel die Bereitstellung und Pflege der Infrastruktur sowie Verwaltungsaufwände für den Erwerb der Grabstelle, die Grabmalgenehmigung und Anmeldung der Trauerfeier.

Bestandteil der Friedhofsgebühren ist die Grabmalgenehmigung

Wie kann man die Kosten beeinflussen?

Die wichtigste Entscheidung in Bezug auf die Friedhofsgebühren betrifft das Grab. Wenn Sie sich für eine günstigere Grabart entscheiden, können Sie die Bestattungskosten deutlich reduzieren. In folgenden Punkten sind die Regelungen auf allen Friedhöfen ähnlich:

  • Für eine klassische Erdbestattung im Sarg fallen die höchsten Gebühren an.
  • Ein Erdwahlgrab fällt dabei noch einmal teurer aus als ein Erdreihengrab.
  • Für eine Urnenbestattung fallen die geringsten Gebühren an.
  • Auch hier gilt: Ein Urnenwahlgrab ist teurer als ein Urnenreihengrab.

Wahlgräber und Reihengräber

Ein Wahlgrab hat den Vorteil, dass Sie sich den Standort selbst aussuchen und auch das Nutzungsrecht verlängern können. Außerdem kann das Wahlgrab zu einem späteren Zeitpunkt für weitere Bestattungen genutzt werden.

Ein Reihengrab wird dagegen von der Friedhofsverwaltung vergeben. Es können keine weiteren Beisetzungen stattfinden und das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhezeit nicht verlängert werden.

Informationen zu den Grabarten
Frisches Grab mit Blumenschmuck, Friedhofsgebühren

Frisches Erdgrab

Urnenwahlgrab, Friedhofsgebühren

Urnenwahlgrab

In anderen Punkten unterscheiden sich die Regelungen von Stadt zu Stadt:

  • Anonyme Bestattungen sind in vielen Fällen teurer als herkömmliche Gräber. Dasselbe gilt für Pflegegräber. Der Grund dafür ist, dass hier der Friedhof die Grabpflege für den gesamten Nutzungszeitraum übernimmt. Es gibt aber auch Gemeinden, wo die Bestattung „auf der grünen Wiese“ günstiger ist.
  • Auch das Nutzungsrecht für Baumgräber kann je nach Gebührensatzung günstiger oder teurer ausfallen als für ein Erdgrab. Wir erkundigen uns gerne für Sie.

Auch andere Faktoren wirken sich auf die Höhe der Friedhofsgebühren aus. Ist zum Beispiel eine Trauerfeier auf dem Friedhof gewünscht, werden zusätzlich Nutzungsgebühren für die Trauerhalle und gegebenenfalls die Orgel und/oder das Glockengeläut berechnet. Diese Kosten fallen jedoch nur an, wenn Sie die entsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen.

Friedhofsgebühren für die Nutzung der Trauerhalle

Trauerhalle

Die Friedhofsgebühren können auch die Kosten für einen Organisten enthalten

Organist

Solange Sie also bei der Wahl der Grabstelle und in der Ausgestaltung der Abschiednahme relativ frei sind, gibt es viele Möglichkeiten die Friedhofsgebühren zu reduzieren.

Eine gute Beratung kann Ihnen helfen, unnötige Kosten zu vermeiden. Es liegen uns alle Gebührenordnungen vor und wir machen Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot nach Ihren Wünschen.

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Friedhofsgebühren lt. Stiftung Warentest

Für das Magazin Bestattung Spezial (10/2016) hat die Verbraucherorganisation Stiftung Warentest ermittelt, welchen Anteil die Friedhofsgebühren bei günstigen, mittleren und teuren Beerdigungen an den Gesamtkosten haben. Diese Durchschnittspreise können Ihnen zur Orientierung dienen.

günstig (Reihengrab) mittel (Reihengrab) teuer (Wahlgrab)
Erdbestattung 1.680 € 2.350 € 4.100 €
Feuerbestattung 1.085 € 1.735 € 3.095 €

Trend zu alternativen Bestattungsarten

In den letzten Jahren sind die Friedhofsgebühren in vielen Gemeinden Deutschlands deutlich gestiegen. Das liegt vor allem an der sinkenden Nachfrage nach klassischen Erdbestattungen: Weite Teile unserer Friedhöfe bleiben ungenutzt und immer weniger Hinterbliebene müssen für die Gesamtkosten aufkommen.

Auch aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Menschen für eine Bestattung in der freien Natur: Die Beisetzungsgebühren sind bei Waldbestattungen und Seebestattungen meistens deutlich günstiger als auf dem Friedhof und sie erfordern keine Grabpflege.

  • Es gibt über hundert Bestattungswälder in vielen Regionen Deutschlands und zahlreiche Häfen an Nord- und Ostsee, die naturnahe Beisetzungen ermöglichen.
  • Auf dem Schiff oder im Bestattungswald können Sie eine individuelle Abschiednahme ganz nach Ihren Wünschen ausrichten.

Gebühren für eine Seebestattung

Unbegleitete Beisetzung ab 435 €
Einäscherung inklusive Aschekapsel und Versand 225 €
Gesamt ab 660 €

Gebühren für eine Waldbestattung (FriedWald)

Basisplatz 590 €
Beisetzungsgebühren 450 €
Einäscherung inklusive Aschekapsel und Versand 225 €
Gesamt 1.265 €

Friedhofsgebühren für die zehn größten Städte

Die Friedhofsgebühren sind in allen Gemeinden Deutschlands unterschiedlich hoch. Hier finden Sie die Friedhofsgebührensatzungen für die zehn größten Städte:

Friedhofsgebühren Berlin

Friedhofsgebühren Hamburg

Friedhofsgebühren München

Friedhofsgebühren Köln

Friedhofsgebühren Frankfurt am Main

Friedhofsgebühren Stuttgart

Friedhofsgebühren Düsseldorf

Friedhofsgebühren Dortmund

Friedhofsgebühren Essen

Friedhofsgebühren Leipzig

Zusammenfassung

  • Der wichtigste Kostenfaktor bei den Friedhofsgebühren ist die Grabart.
  • Die gleichen Grabarten können je nach Gemeinde preiswerter oder teurer ausfallen.
  • See- und Waldbestattungen sind eine günstige Alternative zur Beisetzung auf dem Friedhof.
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