Sterbegeld – wer hat Anspruch?

Das Sterbegeld ist eine Absicherung für die Angehörigen im Todesfall. Es soll die finanzielle Belastung erleichtern, indem es die Kosten für Bestattung und Trauerfeier abdeckt. Wir erklären, wie hoch das Sterbegeld sein sollte und wer auf Sterbegeld Anspruch hat.

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Was ist Sterbegeld?

Das sogenannte Sterbegeld ist ein Geldbetrag, der bei einem Todesfall ausgezahlt wird, um die Kosten der Bestattung zu finanzieren. Wenn der Betrag ausreicht, kann er überdies dazu verwendet werden, eine Trauerfeier, den Verdienstausfall der Hinterbliebenen, andere Einkommenseinbußen sowie Folgekosten wie zum Beispiel für die Grabpflege abzudecken.

Wer hat Anspruch auf Sterbegeld?

Anspruch auf Sterbegeld haben alle Versicherten (bzw. ihre Hinterbliebenen), die regelmäßig Beiträge in eine Sterbegeldversicherung eingezahlt haben. Daneben zahlen auch einige andere Kassen und Versicherungen Sterbegeld.

Sterbegeld der Krankenkassen

Bis zum 31. Dezember 2003 haben auch die gesetzlichen Krankenkassen ein Sterbegeld ausgezahlt. Die Leistungen im Todesfall waren sehr bescheiden: Das Sterbegeld für Versicherte betrug 525 Euro, beim Tod familienversicherter Angehöriger wurden 262,50 Euro ausgezahlt.

Dies ist bei Bestattungskosten von mehreren Tausend Euro ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Doch auch dieses Sterbegeld wurde vom Gesetzgeber zum 1. Januar 2004 ersatzlos gestrichen. Aus diesem Grund ist es heute besonders wichtig, eine private Sterbevorsorge zu treffen.

Sterbegeld der Sterbegeldversicherung

Seit die Krankenkassen kein Sterbegeld mehr auszahlen, schließen viele Deutsche eine Sterbegeldversicherung ab. Der Versicherungsnehmer zahlt dabei selbst monatlich einen bestimmten Betrag über eine vorher festgelegte Laufzeit ein. Im Todesfall erhalten die Angehörigen dann die Versicherungssumme (das „Sterbegeld“), um damit eine Bestattung nach den Wünschen des Versicherungsnehmers zu bezahlen.

Sterbegeld-Rechner

Wie hoch sollte das Sterbegeld sein?

Die Höhe des Sterbegeldes kann der Versicherungsnehmer – innerhalb eines bestimmten Rahmens – selbst festlegen. Hierbei kommt es darauf an, wie hoch die monatlichen Beiträge sein dürfen und welche Kosten durch das Sterbegeld abgedeckt werden sollen. In der Regel soll das Sterbegeld eine Bestattung und Trauerfeier nach den Wünschen des Versicherten finanzieren.

Bestattungskosten

Traditionelle Beerdigungen sind heutzutage sehr teuer – eine durchschnittliche Erdbestattung im Sarg kostet laut Stiftung Warentest schon weit über 8.000 Euro. Wenn Sie also eine traditionelle Beerdigung wünschen, sollten Sie mindestens 8.000 Euro als Versicherungssumme wählen. Am besten sparen Sie allerdings noch etwas mehr an, damit Sie einen Puffer für zukünftige Preissteigerungen haben. Das ist besonders in Zeiten der hohen Inflation sehr wichtig.

Erdbestattungen werden allerdings nur noch selten gewählt. Heute sind andere Bestattungsarten beliebter, wie zum Beispiel die Feuerbestattung (Urnenbestattung auf dem Friedhof) oder die Baumbestattung (Urnenbestattung im Wald). Diese alternativen Bestattungsarten sind mit geringeren Kosten verbunden als die traditionelle Beerdigung.

Hier kommt es darauf an, ob Sie auf dem Friedhof oder im Wald bestattet werden möchten und welche Grabart Sie wünschen. Wenn Ihnen ein Basisplatz im FriedWald ausreicht, können Sie das Sterbegeld bereits bei 3.000 – 4.000 Euro ansetzen.

Kosten einer Bestattung

Weitere Kosten im Todesfall

Neben den unmittelbaren Bestattungskosten gibt es bei der Ermittlung des Sterbegeldes noch andere Punkte, die Sie berücksichtigen sollten. Wünschen Sie zum Beispiel eine Trauerfeier? Ein professioneller Trauerredner, Musik und Blumenschmuck kosten extra. Außerdem könnte es hilfreich für Ihre Hinterbliebenen sein, zusätzliches Geld für den Leichenschmaus und zur Anschaffung geschmackvoller Trauerkleidung zur Verfügung zu haben.

Selbstständige bekommen den Verdienstausfall am Tag der Beerdigung und an anderen Tagen der Trauer nicht erstattet. Auch für sie ist es sehr hilfreich, wenn nach Abzug der Bestattungskosten noch ein Restbetrag vom Sterbegeld übrigbleibt.

Familie mit Trauerkleidung auf einem Friedhof

Wann wird das Sterbegeld ausgezahlt?

Das Sterbegeld wird nach dem Tod des Versicherungsnehmers ausgezahlt. Die Bezugsberechtigten müssen dazu der Versicherung eine Sterbeurkunde oder ein gleichwertiges Dokument vorlegen, das den Tod des Versicherten bestätigt.

Wer erhält das Sterbegeld?

Der Versicherungsnehmer kann frei entscheiden, wer nach seinem Tod über das Sterbegeld verfügen soll. Da die Sterbegeldversicherung abgeschlossen wird, um die Kosten der Bestattung zu decken, ist eine Begünstigung der Hinterbliebenen sinnvoll. Diese haben nämlich in der Regel das Totenfürsorgerecht, das heißt sie sind dazu verpflichtet, die Bestattung des Verstorbenen zu organisieren und zu bezahlen.

Ein älteres Ehepaar betrachtet Vertragsdokumente

Sterbegeld beantragen

Um eine Auszahlung des Sterbegelds zu beantragen, müssen die Bezugsberechtigten der Sterbegeldversicherung eine Sterbeurkunde oder ein gleichwertiges Dokument vorlegen. Sprechen Sie dazu Ihren Bestatter an, er ist Ihnen gerne behilflich. Viele Bestatter übernehmen für die Hinterbliebenen auch den Antrag auf Hinterbliebenenrente.

Noch schneller geht es, wenn die Hinterbliebenen zusätzlich den Versicherungsschein vorlegen können.

Ist das Sterbegeld zweckgebunden?

Die Versicherungssumme einer Sterbegeldversicherung gilt als zweckgebundenes Schonvermögen – sie darf nicht vom Staat gepfändet werden, um Pflege- oder Unterhaltskosten zu finanzieren. Trotzdem kann der Empfänger mit dem Sterbegeld praktisch machen, was er möchte, denn eine Verwendung auf die Bestattungskosten wird nicht überprüft.

Theoretisch ist es also möglich, dass die Hinterbliebenen das Sterbegeld aus der Versicherung dazu verwenden, sich eigene Wünsche zu erfüllen, und die speziellen Bestattungswünsche des Verstorbenen übergehen.

Bestattungsunternehmen als Begünstigter

Hierfür gibt es jedoch eine einfache Lösung: Setzen Sie einen Bestatter Ihres Vertrauens als Bezugsberechtigten der Sterbegeldversicherung ein. Im Todesfall verwendet dieser das gesamte Sterbegeld dafür, eine Bestattung nach Ihren Wünschen durchzuführen.

Besonders praktisch ist das bei der Sterbegeldversicherung von November, da November selbst erfahrener Bestatter und zertifizierter Meisterbetrieb ist. Auch für die Hinterbliebenen ist diese Lösung praktisch, da sie sich im Todesfall um nichts mehr kümmern müssen.

Sterbegeldversicherung von November

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Sterbegeld bei anderen Kassen und Versicherungen

Neben der Sterbegeldversicherung gibt es noch andere Versicherungen und Kassen, die gegebenenfalls ein Sterbegeld im Todesfall auszahlen.

Sterbegeld der Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt ein Sterbegeld aus, wenn sich ein tödlicher Unfall bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit ereignet oder wenn es zu einer tödlich verlaufenden Berufskrankheit kommt. Empfänger sind die Angehörigen, die die Bestattungskosten zu tragen haben.

Die Höhe des Sterbegelds wird jedes Jahr angepasst; im Jahr 2023 betrug sie pauschal 5.820 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise 5.640 Euro (neue Bundesländer). Das Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung wird automatisch (ohne Antrag) ausgezahlt und muss in der Regel nicht versteuert werden.

Auch private Unfallversicherungen zahlen zum Teil ein Sterbegeld, wenn der Tod durch einen Unfall verursacht wurde. Ausschlaggebend sind hier die Vertragsbedingungen.

Sterbegeld der Rentenversicherung

Ein Sterbegeld wird von der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gezahlt. Hat die oder der Verstorbene jedoch gesetzliche Rente bezogen, kann der hinterbliebene Ehepartner einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen. Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod der oder des Versicherten erfolgen. Die Hinterbliebenen erhalten dann drei Monate lang die vollen Rentenbezüge („Sterbevierteljahr“).

Sterbegeld vom Arbeitgeber

Auch der Dienstherr oder Arbeitgeber kann im Todesfall unter Umständen ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen auszahlen – wenn das im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung so geregelt ist. Dieses Sterbegeld wird auch Bestattungsgeld genannt. Es kann als Einmalzahlung oder auch in Form einer befristeten Lohnfortzahlung geleistet werden. Als Teil des Arbeitslohns wird auch das Sterbegeld vom Arbeitgeber versteuert.

Beim Tod eines Bundesbeamten erhalten ihre Ehepartner ebenfalls ein Sterbegeld ausgezahlt. Dies beträgt nach § 18 BeamtVG (Beamtenversorgungsgesetz) das Doppelte der Dienstbezüge beziehungsweise des Ruhegehalts.

Sterbegeld der Lebensversicherung

Auch die Lebens- oder Risikolebensversicherung sind ein Weg, um die Bestattungskosten abzusichern. In beiden Fällen bekommen die Angehörigen des Versicherungsnehmers im Todesfall eine Versicherungssumme ausgezahlt, die die Höhe eines Sterbegeldes in der Regel deutlich übersteigt. Der Betrag dürfte also ausreichen, um alle Kosten für Bestattung und Trauerfeier abzudecken.

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