Sterbegeld vom Arbeitgeber
Das Sterbegeld soll die hohen Kosten Ihrer Bestattung abdecken – ein wichtiger finanzieller Schutz für Ihre Angehörigen. Doch ein Sterbegeld vom Arbeitgeber gibt es nur in Ausnahmefällen. Wir erklären Ihnen, wer heute noch Anspruch auf ein Sterbegeld vom Arbeitgeber hat und wie andere Arbeitnehmer ihre Familien absichern können.
Wer hat Anspruch auf ein Sterbegeld vom Arbeitgeber?
Ein Sterbegeld vom Arbeitgeber wird auch Bestattungsgeld genannt. Es ist dafür gedacht, die hohen Kosten Ihrer Bestattung abzudecken, damit Ihre Familie im Trauerfall nicht auch noch finanziell belastet wird. Das Sterbegeld kann als Einmalzahlung oder auch in Form einer befristeten Lohnfortzahlung geleistet werden.
Grundsätzlich sind Arbeitgeber aber nicht dazu verpflichtet, ein Sterbegeld zu zahlen. In der Regel ist ein Sterbegeld für Arbeitnehmer nicht vorgesehen. Anspruch auf ein Sterbegeld haben die Hinterbliebenen nur dann, wenn der Staat der Arbeitgeber ist oder wenn es eine entsprechende Regelung im Arbeits- beziehungsweise Tarifvertrag gibt.
Der Staat als Arbeitgeber
Anspruch auf ein Sterbegeld haben Hinterbliebene von Beamten und von Angestellten im öffentlichen Dienst.

Beamte
Sterben Bundesbeamte oder Bundesbeamte im Ruhestand, haben ihre Ehepartner nach dem BeamtVG (Beamtenversorgungsgesetz) Anspruch auf ein Sterbegeld. Dies beträgt die zweifache Höhe der Dienstbezüge (bzw. des Ruhegehalts). Ehepartner und Kinder erhalten das Sterbegeld automatisch ohne Antrag, nur entferntere Angehörige (Eltern, Geschwister etc.) müssen die Auszahlung des Sterbegelds beim Arbeitgeber beantragen, also bei der letzten Dienststelle der Verstorbenen oder bei der Versorgungsdienststelle.
- Das Sterbegeld für Beamte ist lohnsteuerpflichtig.
Öffentlicher Dienst
Auch im öffentlichen Dienst wird heute noch ein Sterbegeld gezahlt, da die Angestellten hier nach dem TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) entlohnt werden. Die Höhe dieses Sterbegelds hängt davon ab, was im gültigen Tarifvertrag festgelegt ist – über die Details können Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder bei der zuständigen Gewerkschaft informieren.
- Genau wie das Sterbegeld für Beamte muss auch diese Leistung als Sterbegeld vom Arbeitgeber versteuert werden.
- Sozialversicherungspflichtig ist das Sterbegeld dagegen nicht.
Andere Angestellte
Neben Angestellten im öffentlichen Dienst können auch andere Angestellte einen Anspruch auf Sterbegeld vom Arbeitgeber haben. Dies ist jedoch selten der Fall. Voraussetzung ist nämlich, dass eine entsprechende Bestimmung in ihrem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag steht.
Darüber hinaus haben manche Arbeitgeber eine betriebliche Sterbekasse eingerichtet, die im Todesfall ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen auszahlt.
- Wenn der Arbeitgeber ein Sterbegeld zahlt, ist dies einkommensteuerpflichtig.
- Meistens haben Angestellte allerdings keinen Anspruch auf Sterbegeld vom Arbeitgeber.

Gehaltsansprüche als Sterbegeld
Gehaltsansprüche der Verstorbenen, die bis zum Zeitpunkt des Todes erworben wurden, gehen auf die Erben über. Diese haben demnach Anspruch auf das Gehalt für den laufenden Monat (gegebenenfalls anteilig) – diesen Betrag sollten Sie allerdings nicht als Sterbegeld betrachten. Es ist nämlich unwahrscheinlich, dass der Betrag dazu ausreicht, die Bestattung zu bezahlen.
Außerdem übernehmen die Erben neben den Gehaltsansprüchen auch alle Verbindlichkeiten der Verstorbenen wie zum Beispiel Mietzahlungen, Kredite und Ratenzahlungen. In der Regel wird das letzte Gehalt also dazu benötigt, Verbindlichkeiten zu bezahlen und laufende Kosten zu decken.
Empfehlung: Sterbeversicherung abschließen
Wenn Ihr Arbeitgeber kein Sterbegeld zahlt und Sie Ihre Familie trotzdem im Todesfall schützen möchten, sollten Sie eine Sterbegeldversicherung abschließen. Sie sichern damit Ihre Bestattungskosten über geringe monatliche Beiträge ab und ersparen Ihren Angehörigen hohe finanzielle Belastungen in der Trauerzeit.
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Häufige Fragen
Nein, eine gesetzliche Pflicht dazu besteht für private Arbeitgeber nicht. Ein Anspruch besteht nur, wenn der Staat der Arbeitgeber ist oder ein Tarifvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung eine entsprechende Leistung vorsieht.
Beamtinnen und Beamte sowie Ruhestandsbeamte erhalten nach § 18 BeamtVG ein Sterbegeld in Höhe der zweifachen Dienst- bzw. Versorgungsbezüge. Ehepartner und Kinder erhalten es automatisch ohne Antrag, andere Angehörige müssen es beantragen.
Ja, für Beschäftigte im öffentlichen Dienst kann der TVöD ein Sterbegeld vorsehen. Die genaue Höhe richtet sich nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag.
Ja, das Sterbegeld vom Arbeitgeber unterliegt der Einkommensteuer, ist jedoch sozialversicherungsfrei.
Ja, der Anspruch auf das restliche Gehalt geht auf die Erben über. In der Praxis deckt dieser Betrag die Bestattungskosten aber selten, da oft zunächst offene Rechnungen und laufende Lebenshaltungskosten beglichen werden.
Da die meisten privaten Arbeitgeber kein Sterbegeld zahlen, empfiehlt sich der Abschluss einer eigenen Sterbegeldversicherung, um die Bestattungskosten unabhängig davon abzusichern.