Den Nachlass schon zu Lebzeiten regeln

Wenn Sie Ihren Nachlass zu Lebzeiten regeln, bestimmen Sie selbst, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen erhalten soll. In einem Testament können Sie beliebige Personen als Erben benennen, unliebsame Familienmitglieder von der Erbfolge ausschließen und einzelne Gegenstände oder Geldsummen aus Ihrem Nachlass als Vermächtnis aussetzen.

Nicht nur der Nachlass sollte rechtzeitig geregelt werden.

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Was ist der Nachlass eines Verstorbenen?

Beim Nachlass eines Verstorbenen handelt es sich um den Besitz einer Person, der im Todesfall an ihre Erben übergeht. Er wird daher in der Regel gleichgesetzt mit dem Erbe. Der Nachlass umfasst alle Vermögenswerte, aber auch persönliche Gegenstände sowie die Schulden des Verstorbenen.

Warum sollte man den Nachlass zu Lebzeiten regeln?

Es macht für das Gesetz keinen Unterscheid, ob Sie ein gutes oder schlechtes Verhältnis zu Ihrer Familie haben: Wenn Sie kein Testament schreiben, geht Ihr gesamter Nachlass bei Ihrem Tod an die Erben laut gesetzlicher Erbfolge. In vielen Fällen ist das im Sinne des Verstorbenen – manchmal aber auch nicht.

Mögliche Gründe, die gesetzliche Erbfolge zu umgehen:

  • Wenn Sie Ihren Ehepartner im Todesfall finanziell absichern wollen
  • Wenn Sie wünschen, dass Ihr bester Freund ein wertvolles Erinnerungsstück erhält
  • Wenn Sie ein Kind enterben möchten, mit dem Sie sich zerstritten haben
  • Wenn Sie Ihr Erbe an Bedingungen knüpfen wollen
  • Wenn Sie Ihren Nachlass zu ungleichen Teilen vererben möchten

In diesen Fällen sollten Sie Ihren Nachlass bereits zu Lebzeiten mit einem Testament oder Erbvertrag regeln.

Wie regelt man den Nachlass?

Ein Testament ist der einfachste Weg, wie Sie Ihren Nachlass zu Lebzeiten regeln können. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:

Nachlass regeln: Eigenhaendiges Testament schreiben

Privates Testament

Sie können ein privates Testament schreiben. Dieses können Sie bequem zuhause verfassen und zu jedem beliebigen Zeitpunkt revidieren, vernichten oder neu aufsetzen. Bewahren Sie das Testament an einem sicheren Ort auf, an dem es vor fremdem Zugriff und vor Verlust geschützt ist.

  • Wichtig ist, dass das private Testament komplett eigenhändig geschrieben wird – maschinengeschriebene oder am Computer verfasste Dokumente sind nach dem deutschen Gesetz ungültig!
  • Vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift und setzen Sie am besten das Datum hinzu. Auf diese Weise fällt es im Todesfall leichter, die Gültigkeit Ihres letzten Willens festzustellen.

Notarielles Testament

Die zweite Möglichkeit ist, ein Testament beim Notar zu errichten. Dieses muss nicht handschriftlich verfasst werden. Der Vorteil eines notariellen Testaments besteht darin, dass der Notar Sie beim Formulieren der Anordnungen beraten kann und dass das Testament anschließend amtlich verwahrt wird.

Nachlass regeln: Unterschrift des Notars auf einem Testament

Inhalt eines Testaments

Als Erblasser können Sie in Ihrem Testament Ihren Nachlass nach Belieben unter verschiedenen Personen aufteilen.

Vererben und enterben

  • Die Begünstigten können Familienmitglieder sein oder außenstehende, nicht mit Ihnen verwandte Personen.
  • Darüber hinaus können Sie Ihren Nachlass auch juristischen Personen, wie zum Beispiel karitativen Einrichtungen, vermachen.
  • Wenn Sie einer Person Ihren gesamten Nachlass vermachen, wird diese Ihr Alleinerbe. Sie enterben dadurch alle (anderen) Familienmitglieder und reduzieren ihren Anteil am Nachlass auf den gesetzlichen Pflichtteil.
  • Umgekehrt können Sie auch einzelne Personen enterben, indem Sie ausdrücklich anordnen, dass diese Person keinen Teil Ihres Nachlasses erhalten soll.
  • Es steht Ihnen außerdem frei, Ihr Erbe an Bedingungen zu knüpfen oder zeitlich auszusetzen („Meine Tochter Claudia soll erst an ihrem 25. Geburtstag über ihren Nachlass verfügen“).

Persönliche Gegenstände

Meistens umfasst der Nachlass eines Verstorbenen neben Geldbeträgen auch persönliche Gegenstände wie zum Beispiel Schmuck, Kleidungsstücke, Münzsammlungen oder Autos. Auch darüber können Sie in Ihrem Testament frei verfügen.

Wenn Sie wollen, dass eine bestimmte Person diese Erinnerungsstücke alleine erhält, können Sie diese testamentarisch als Vermächtnis aussetzen. Spätestens vor der Haushaltsauflösung müssen die Erinnerungsstücke dann an den Vermächtnisnehmer herausgegeben werden.

Nachlass und Vermächtnis

Mit einem Vermächtnis vererben Sie einem beliebigen Empfänger einen Teil Ihres Nachlasses. Dies ist zum Beispiel sinnvoll, wenn ein Erbe besonderes Interesse an einem Gegenstand als Erinnerungsstück hat. Sie können aber auch bestimmte Geldsummen aus Ihrem Gesamtvermögen als Vermächtnis aussetzen.

Auch Stiftungen und Vereine können ein Vermächtnis empfangen. Häufig werden sie begünstigt, wenn sich der Erblasser mit ihrer Zielsetzung identifiziert oder vor seinem Tod selbst aktives Mitglied in der Einrichtung war.

Pflichtteile

Von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, haben die gesetzlichen Erben Anspruch auf einen Pflichtteil vom Nachlass – auch, wenn sie in einem Testament ausdrücklich enterbt werden. Der Pflichtteil beträgt 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils. Wer zu den gesetzlichen Erben zählt, ist in der gesetzlichen Erbfolge nach §§ 1924 bis 1936 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

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Wann wird der Nachlass eröffnet?

Wenn ein notarielles Testament vorliegt, ist das Nachlassgericht dazu verpflichtet, seinen Inhalt bekanntzugeben und die beteiligten Personen darüber zu informieren, sobald es Kenntnis vom Tod des Erblassers erhält. Dies geschieht in der Regel innerhalb weniger Tage. Dieser Vorgang wird als Testamentseröffnung bezeichnet.

Auch wenn es lediglich ein privates Testament gibt, wird offiziell der Nachlass eröffnet. Jeder, der ein privates Testament auffindet, ist laut Gesetz dazu verpflichtet, es nach dem Tod des Erstellers beim Nachlassgericht abzugeben. Es wird daraufhin wie ein notarielles Testament eröffnet. Hierbei besteht allerdings die Gefahr, dass das Testament gar nicht oder erst zu spät gefunden wird oder dass es unterschlagen wird.

Nachlass ohne Testament

Wenn Sie kein Testament errichten, bestimmt die gesetzliche Erbfolge, wie der Nachlass aufgeteilt wird. In den meisten Fällen teilen sich der Ehepartner sowie die Kinder beziehungsweise deren Nachkommen den Nachlass: Diese werden als Erben erster Ordnung bezeichnet. Jeder erhält einen bestimmten Anteil. Gibt es keine Erben erster Ordnung, so teilen sich Ihre Eltern und deren Nachkommen (Erben zweiter Ordnung) oder fernere Verwandte (Erben dritter, vierter Ordnung etc.) den Nachlass.

Nachlass regeln: Gesetzliche Erben nach deutschem Erbrecht

Nachlass und Erbschaft

Sie sind nicht dazu verpflichtet, einen Nachlass anzunehmen – auch nicht, wenn Sie vom Erblasser ausdrücklich als Erbe genannt oder sogar als Alleinerbe eingesetzt werden. Innerhalb von sechs Wochen nach der Testamentseröffnung beziehungsweise nach Bekanntwerden der Erbschaft können Sie den Nachlass offiziell vor dem Nachlassgericht ausschlagen. Um zu entscheiden, ob Sie die Erbschaft  annehmen oder ausschlagen wollen, sollten Sie zunächst einmal Informationen über den Nachlasswert einholen –  ist der Nachlass überschuldet, sollten Sie auf jeden Fall das Erbe ausschlagen.

Wann ist ein Nachlass überschuldet?

Zum Nachlass zählt nicht nur das Vermögen, sondern auch die Verbindlichkeiten des Verstorbenen – die Erben übernehmen mit dem Nachlass nämlich auch seine Schulden. Wenn die Nachlassverbindlichkeiten das Vermögen übersteigen, gilt der Nachlass als überschuldet. Bevor Sie eine Erbschaft antreten, sollten Sie sich also gut über die Zusammensetzung des Nachlasses informieren. Wenn Sie mehr Schulden als Vermögen zu erwarten haben, können Sie das Erbe ausschlagen.

Wer ermittelt den Nachlass?

Nicht jedes Testament enthält genaue Angaben zum Umfang des Erbes. Detaillierte Informationen über das Verhältnis von Vermögen und Nachlassverbindlichkeiten müssen Sie gegebenenfalls selbst ermitteln. Dazu wenden Sie sich an die Bank beziehungsweise die Vermögensverwaltung des Verstorbenen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich vor der Bank oder der Vermögensverwaltung als Erbe ausweisen können.

Auskunft über Nachlass mit Erbschein

Der einfachste Weg, sich als Erbe auszuweisen, ist der Erbschein. Den Erbschein beantragen Sie beim zuständigen Nachlassgericht. Auf dem Erbschein ist Ihr Name und gegebenenfalls Ihr Erbanteil genannt und er legitimiert Sie als Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Beantragen Sie den Erbschein allerdings nur, wenn Sie sicher sind, dass Sie das Erbe antreten wollen – mit Beantragen des Erbscheins gilt der Nachlass offiziell als angenommen.

Auskunft über Nachlass ohne Erbschein

Ohne Erbschein ist es schwieriger, den genauen Umfang eines Nachlasses zu ermitteln und festzustellen, ob der Nachlass überschuldet ist. Wenn Sie keinen Erbschein haben, können Sie sich vor einer Bank jedoch meistens mit einem gültigen Ausweisdokument, dem Testament und dem offiziellen Protokoll der Testamentseröffnung als gesetzlicher Erbe legitimieren. Das Eröffnungsprotokoll wird Ihnen vom Nachlassgericht zugesendet.

Nachlass ohne Erbschein und Testament

Wenn kein Testament vorliegt und Sie auch keinen Erbschein beantragen wollen, können Sie sich mit Ihrem gültigen Ausweisdokument und gegebenenfalls der Todesbescheinigung für den Erblasser als gesetzlicher Erbe legitimieren. Die meisten Banken werden Ihnen dann Einsicht in den Kontostand gewähren.

Nachlass und Erbschaftsteuer

Nach deutschem Recht ist jeder Erbe dazu verpflichtet, Erbschaftsteuer entsprechend seinem Erbanteil an das Finanzamt abzuführen. Abhängig von Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser können Sie allerdings bestimmte Freibeträge ausschöpfen: Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder können je 400.000 Euro ausschöpfen.

Nachlass und Bestattungskosten

Die Beerdigung des Erblassers wird grundsätzlich aus seinem eigenen Vermögen bezahlt. Die Bestattungskosten zählen also zu den Nachlassverbindlichkeiten. Bevor der Nachlass unter den Erben aufgeteilt werden kann, müssen die Beerdigungskosten daher vom Gesamtwert des Nachlasses abgezogen werden.

Wenn Sie Ihre Erben nicht mit den Bestattungskosten belasten möchten, lohnt es sich zu Lebzeiten eine finanzielle Bestattungsvorsorge zu treffen. Alle Kosten für die Beerdigung sind damit bereits gedeckt und die Erben haben eine große Sorge weniger.

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Kann man einen Nachlass anfechten?

Wenn Sie einen Nachlass anfechten wollen, steht es Ihnen frei vor Gericht zu gehen. Nach der Testamentseröffnung haben Sie ein Jahr Zeit, um die Anfechtung vor dem Nachlassgericht zu erklären.
Es muss dafür allerdings ein triftiger Anfechtungsgrund vorliegen. Mögliche Gründe bestehen nach §§ 2078 und 2079 BGB,

  • wenn der Erblasser einen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat,
  • wenn er beim Verfassen seines Testaments bedroht wurde oder in einem Irrtum befangen war
  • oder wenn berechtigte Zweifel an der Echtheit des Testaments oder an der Testierfähigkeit des Erblassers bestehen.
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Da November keine rechtlich bindende Auskunft geben darf, sind alle Angaben auf dieser Seite unverbindlich, stellen keine juristische Beratung dar und können nicht als abschließend im Hinblick auf sämtliche im Zusammenhang mit dem Erbrecht stehenden Sachverhalte verstanden werden. Wir empfehlen Ihnen, sich zur Beratung an einen Fachanwalt für Erbrecht zu wenden.