Gibt es noch Sterbegeld vom Staat?
Beim Tod eines Bundesbeamten erhalten die hinterbliebenen Ehepartner ein einmaliges Sterbegeld vom Staat. Stirbt eine Rentnerin oder ein Rentner, kann der Ehepartner Anspruch auf eine Leistung aus der Rentenkasse geltend machen.
Jetzt Beitrag berechnenSterbegeld für Beamte
Beim Tod eines Bundesbeamten oder eines Bundesbeamten im Ruhestand erhalten ihre Ehepartner ein Sterbegeld ausgezahlt. Dies beträgt nach § 18 BeamtVG (Beamtenversorgungsgesetz) das Zweifache der Dienstbezüge beziehungsweise des Ruhegehalts. Wenn es keinen Ehepartner mehr gibt, haben die Kinder oder Enkelkinder Anspruch auf das Sterbegeld.
Voraussetzung für den Bezug des Sterbegelds
- Das Sterbegeld muss bei der letzten Dienststelle der Verstorbenen oder bei der Versorgungsdienststelle beantragt werden.
- Das Sterbegeld unterliegt der Lohnsteuerpflicht.
Sterbegeld der Rentenversicherung (Sterbevierteljahr)
Ein allgemeines Sterbegeld wird von der gesetzlichen Rentenversicherung zwar nicht gezahlt. Hat der oder die Verstorbene jedoch gesetzliche Rente bezogen, kann der hinterbliebene Ehepartner bei der Rentenversicherung einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen. Die Hinterbliebenen erhalten dann drei Monate lang die vollen Rentenbezüge (das sogenannte „Sterbevierteljahr“). Die Bezüge müssen nicht versteuert werden.
Voraussetzung für den Bezug des Sterbegelds
- Der oder die Verstorbene war mindestens fünf Jahre Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese „Wartezeit“ entfällt bei einem Tod durch einen Arbeitsunfall oder wenn der bzw. die Verstorbene bereits eine Rente bezogen hat.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat den Wohnsitz in Deutschland und Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente
- Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des oder der Versicherten erfolgen
- Die Ehe (oder eingetragene Lebenspartnerschaft) muss mindestens ein Jahr lang bestanden haben
Sterbegeld vom Versorgungsamt
Auch die Hinterbliebenen eines Kriegsopfers erhalten im Todesfall laut Bundesversorgungsgesetz (BVG) ein Sterbegeld ausgezahlt, das sogenannte Bestattungsgeld. Dieses beträgt für die Witwe oder den Witwer des Kriegsopfers einmalig das Dreifache der zuletzt erhaltenen Bezüge.
Beim Tod des hinterbliebenen Ehe- oder Lebenspartners erhalten außerdem Kinder mit Berechtigung auf eine Waisenrente einmalig eine Zahlung in Höhe von 2.063 Euro.
Wer zählt zu den Kriegsopfern lt. BVG?
Zu den Kriegsopfern laut BVG zählen beschädigte Soldaten aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg, Witwen und Waisen von Gefallenen und Kriegsopfer aus der Zivilbevölkerung.
Voraussetzung für den Bezug des Sterbegelds
Das Sterbegeld muss innerhalb von vier Jahren nach dem Todesfall beim Versorgungsamt beantragt werden.
Was tun, wenn Sie keinen Anspruch haben?
Sollten Sie nicht Beamter oder Beamtin sein, keine Rente beziehen und auch nicht zu den Kriegsopfern zählen, haben Ihre Angehörigen im Falle Ihres Todes leider keinen Anspruch auf ein Sterbegeld vom Staat. In diesem Fall sollten Sie am besten selbst eine Vorsorge treffen, um Ihre Familie vor hohen Kosten in der Trauerzeit zu schützen.
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