Sterbeurkunde beantragen

Die Sterbeurkunde ist ein wichtiges Dokument bei jedem Todesfall, denn ohne diese Urkunde darf der Bestatter keine Beerdigung durchführen. Aber auch als Angehörige eines Verstorbenen benötigen Sie eine Sterbeurkunde, um Ihre Rechte als Hinterbliebene und Erben geltend zu machen. Wir zeigen Ihnen, wer eine Sterbeurkunde beantragen kann und welche Unterlagen das Standesamt für die Ausstellung benötigt.

Was tun im Todesfall?

Was ist eine Sterbeurkunde?

Die Sterbeurkunde ist ein offizielles Dokument, das den Tod eines Menschen, den Todeszeitpunkt und den Sterbeort bescheinigt. Sie wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt.

Wer kann die Sterbeurkunde beantragen?

In der Regel kontaktiert der Bestatter das Standesamt und gibt die Ausstellung der Sterbeurkunde in Auftrag. Für Sie als Angehörige ist dies der einfachste Weg, denn es erspart Ihnen unnötigen Aufwand in der ohnehin schon schweren Zeit nach einem Todesfall.

  • Theoretisch können Sie aber auch selbst die Ausstellung der Sterbeurkunde beantragen.
  • Wenn der Verstorbene in einem Krankenhaus, in einer Seniorenheim oder in einer Pflegeeinrichtung betreut wurde, kann auch diese Einrichtung die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen.
  • Bei ungeklärter oder nicht natürlicher Todesursache zeigt die Polizei den Todesfall an und lässt eine Sterbeurkunde ausstellen.

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Ausstellung der Sterbeurkunde

Für die Ausstellung der Sterbeurkunde ist das Standesamt des Ortes beziehungsweise des Bezirks zuständig, in dem der Betroffene verstorben ist. Der Standesbeamte im Bezirksamt nimmt dann eine amtliche Beurkundung des Todesfalls vor. Er stellt die Sterbeurkunde aus und trägt den Todesfall in das Sterberegister ein.

  • Sie können den Antrag auf die Ausstellung einer Sterbeurkunde persönlich stellen, per Post, per Telefax oder online.
  • Es ist nicht möglich, die Ausstellung einer Sterbeurkunde telefonisch zu beantragen. Mit jedem Antrag müssen nämlich verschiedene Dokumente eingereicht werden.
  • Zur Vorlage bei ausländischen Behörden können Sie sich vom Standesamt auch eine internationale Sterbeurkunde ausstellen lassen.
  • Die Ausstellung der Sterbeurkunde nimmt gewöhnlich zwischen einer und zwei Wochen in Anspruch. Je nachdem wie ausgelastet das zuständige Standesamt ist, kann es aber auch noch länger dauern.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Familienstand der verstorbenen Person müssen Sie verschiedene Unterlagen im Original beim Standesamt einreichen. Dieses sind:

Ledige Verstorbene

Verheiratete Verstorbene

  • Totenschein
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch)

Verwitwete Verstorbene

  • Totenschein
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch)
  • Sterbeurkunde des Partners

Geschiedene Verstorbene

  • Totenschein
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (Familienbuch/Stammbuch)
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Was steht in der Sterbeurkunde?

Die Sterbeurkunde enthält persönliche Angaben zum Verstorbenen:

  • Vor- und Nachname
  • ggf. Geburtsname
  • Geburtstag und Geburtsort
  • Todestag und Uhrzeit des Todes
  • Sterbeort
  • letzte Meldeanschrift
  • Religionszugehörigkeit
  • Familienstand

Darüber hinaus ist die Sterbeurkunde mit Angaben zum Standesamt, dem Siegel der Behörde und der Unterschrift des ausstellenden Standesbeamten versehen.

Älteres Exemplar einer Sterbeurkunde

Wofür wird die Sterbeurkunde gebraucht?

Die Sterbeurkunde ist nicht nur für den Bestatter, sondern auch für Sie als Angehörige des Verstorbenen ein wichtiges Dokument:

Bestatter

Der Bestatter benötigt die Sterbeurkunde, um die Beisetzung anzumelden und durchzuführen. Solange die Sterbeurkunde nicht vorliegt, kann also auch die Beerdigung nicht stattfinden.

Angehörige

  • Als Angehörigen brauchen Sie eine Sterbeurkunde, um den Tod des Verstorbenen nachzuweisen und sich als seine Hinterbliebenen auszuweisen. Auf diesem Weg können sie zum Beispiel Verträge des Verstorbenen kündigen, Renten beantragen und Versicherungssummen beanspruchen.
  • Die Erben des Verstorbenen benötigen eine Sterbeurkunde, um einen Erbschein beim Nachlassgericht zu beantragen.
  • Mit der Sterbeurkunde und gegebenenfalls einem Testament können sich die gesetzlichen und testamentarischen Erben oftmals auch ohne Erbschein als Rechtsnachfolger des Verstorbenen ausweisen, zum Beispiel im Geschäftsverkehr und vor der Bank.

Sterbeurkunde nachträglich beantragen

Manchmal wird es erforderlich, eine Sterbeurkunde lange Zeit nach dem Tod des Verstorbenen vorzulegen. Wenn die Sterbeurkunde nicht mehr auffindbar ist, können Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister anfordern. Diese erhalten Sie wiederum beim Standesamt des Bezirks, in dem der Sterbefall beurkundet wurde.

Für Sterbefälle, die länger als 30 Jahre zurückliegen, müssen Sie sich gegebenenfalls an das Landesarchiv wenden.

Sterbeurkunde bei Todesfall im Ausland

Bei einem Todesfall im Ausland können Sie eine Sterbeurkunde über die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat im betreffenden Land beziehen. Diese erledigen für Sie die notwendigen Formalitäten.

Kosten einer Sterbeurkunde

Was die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet, unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. In der Regel bezahlen Sie zehn bis zwölf Euro für drei Ausführungen und fünf bis sechs Euro für jedes weitere Exemplar. Auch internationale Sterbeurkunden und die beglaubigte Abschrift einer Sterbeurkunde aus dem Sterberegister kosten etwa zehn Euro.

Unterschied zwischen Sterbeurkunde und Totenschein

Bevor die Sterbeurkunde beantragt werden kann, muss zunächst ein Arzt eine Todesbescheinigung (auch „Totenschein“ oder „Leichenschauschein“ genannt) ausstellen. Er nimmt dazu eine gründliche Untersuchung des Verstorbenen vor.

  • In der Todesbescheinigung dokumentiert er den Ort des Todesfalls, die Todesursache und den Zeitpunkt des Todes, soweit diese von ihm festgestellt werden können.
  • Mit den Angaben aus der Todesbescheinigung kann der Standesbeamte anschließend die Sterbeurkunde ausstellen.

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