Was passiert bei einer Leichenschau?

Bei der Leichenschau verschafft sich ein Arzt letzte Gewissheit über die Todesumstände eines Menschen. Sie muss bei jedem Sterbefall vorgenommen werden. Unter bestimmten Umständen können weitere Leichenschauen erforderlich werden. Wir zeigen Ihnen, welche das sind.

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Was ist eine Leichenschau?

Als Leichenschau bezeichnet man die Untersuchung eines Verstorbenen mit dem Ziel, offiziell seinen Tod festzustellen und die Todesursache zu bestimmen. Man unterscheidet dabei zwischen drei Arten der Leichenschau: Die erste oder äußere Leichenschau, die zweite Leichenschau oder Kremationsleichenschau und die innere Leichenschau oder Obduktion.

Die erste Leichenschau wird bei jedem Todesfall durchgeführt. Die zweite und die innere Leichenschau erfolgen nur unter bestimmten Umständen.

Erste Leichenschau

Die erste oder äußere Leichenschau erfolgt am Auffindeort des Verstorbenen. Es handelt sich dabei um eine reguläre Untersuchung, die bei jedem Todesfall vorgenommen wird. Die Vorgaben der regulären Leichenschau sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer festgelegt.

Wer führt die erste Leichenschau durch?

Hausarzt:
Die erste Leichenschau kann von jedem Arzt durchgeführt werden. Bei einem Sterbefall zuhause können Sie zum Beispiel den Hausarzt kommen lassen, damit dieser den Tod feststellt und die Todesbescheinigung (auch Totenschein genannt) anfertigen kann.

Bereitschaftsdienst:
Außerhalb der Sprechzeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen können Sie einen Arzt aus dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst benachrichtigen. Wählen Sie dazu die bundesweit gültige Rufnummer 116117.

Notarzt:
Ein Notarzt kann häufig nur eine vorläufige Todesbescheinigung ausstellen. Seine vornehmliche Aufgabe besteht darin, Menschenleben zu retten. Für eine vollständige Leichenschau hat er deshalb oft keine Zeit.

Leichenschau, Arzt anrufen

Ziele der ersten Leichenschau

Die erste Leichenschau dient dazu, offiziell den Tod des Verstorbenen festzustellen sowie die Todesursache und die Todesart zu ermitteln. Darüber hinaus versucht der untersuchende Arzt oder Leichenschauer, den Todeszeitpunkt so genau wie möglich festzulegen.

Unterschied Todesursache und Todesart

Die Todesursache und die Todesart sind zwei unterschiedliche Dinge und differenziert zu betrachten.

Todesursache

Bei der Todesursache handelt es sich um die Ereignisse oder Umstände, die zum Tod des Verstorbenen geführt haben. Die kann zum Beispiel ein Herzinfarkt sein, ein Schädelbruch, alkoholische Leberzirrhose oder ein Schlaganfall.

Todesart

Bei der Todesart unterscheidet man zwischen natürlicher, nicht natürlicher und ungeklärter Todesart:

  • Natürliche Todesart: z. B. tödlich verlaufende Krankheit oder Alter
  • Nicht natürliche Todesart: Tod durch Fremdeinwirkung wie z. B. Unfall, Suizid, Tötungsdelikt oder ärztliche Fehler
  • Ungeklärte Todesart: Die Todesart kann bei der ersten Leichenschau nicht zweifelsfrei festgestellt werden

Durchführung der ersten Leichenschau

Die erste, äußerliche Leichenschau erfolgt am Auffindeort. Der Ort sollte dazu gut ausgeleuchtet werden, der Leichnam komplett entkleidet. Dann untersucht der Leichenschauer alle Körperregionen des Verstorbenen mit großer Sorgfalt.

  1. Todesfeststellung
    Um den Tod festzustellen, sucht der Arzt an der Leiche zunächst nach den sicheren Todeszeichen. Zu diesen Todeszeichen zählen die Totenstarre (Rigor mortis), Totenflecke (Livores), Fäulnis oder Verletzungen des Körpers, die nicht mit dem Leben zu vereinbaren sind. Die ersten Totenflecken können an einer Leiche bereits 20 Minuten nach dem Zeitpunkt des Todeseintritts erscheinen.
    Alternativ können auch 30-minütige, vergebliche Reanimationsmaßnahmen dazu dienen, den Tod eines Menschen eindeutig festzustellen.
  2. Todesursache und Todesart
    Der Leichenschauer untersucht den Verstorbenen auf alle körperlichen Hinweise, die Aufschluss über Todesursache und Todesart geben können. Die Ergebnisse trägt er in der Todesbescheinigung (auch Totenschein oder Leichenschauschein genannt) ein.
  3. Feststellung des Todeszeitpunkts
    Der Todeszeitpunkt lässt sich in der Regel über die Körpertemperatur des Verstorbenen relativ genau bestimmen. Dabei muss der Leichenschauer auch die Umgebungstemperatur berücksichtigen. Weitere Hinweise auf den Todeszeitpunkt geben die Ausprägung der Leichenerscheinungen wie Totenstarre und Totenflecken. Zum Schluss kann der untersuchende Arzt einen Totenschein ausstellen.

Der Leichenschauer untersucht den Verstorbenen auf Hinweise bezüglich seiner Todesumstände

Was geschieht nach der ersten Leichenschau?

Wenn es keine Zweifel an einer natürlichen Todesart gibt, kann der Verstorbene vom Bestatter abgeholt und für die Bestattung vorbereitet werden. Sollten Sie eine Abschiednahme zuhause wünschen, können Sie ihn dort für die Totenwache aufbahren.

Besteht allerdings der Verdacht auf eine nicht natürliche Todesart oder ist die Todesursache nicht eindeutig zu bestimmen, ist der Arzt dazu verpflichtet die Polizei oder Staatsanwaltschaft zu verständigen. In diesem Fall wird der Verstorbene nicht vom Bestatter abgeholt, sondern für eine innere Leichenschau in die Rechtsmedizin überführt.

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Zweite Leichenschau

Die zweite Leichenschau oder Krematoriumsleichenschau erfolgt vor einer Einäscherung im Krematorium.

Wer ordnet die zweite Leichenschau an?

Die zweite Leichenschau vor der Einäscherung ist im Bestattungsgesetz vorgeschrieben. Sie ist in allen Bundesländern außer Bayern Pflicht und muss nicht eigens angeordnet werden. Der Grund dafür ist, dass nach der Kremation keine Möglichkeit mehr besteht, weitere Untersuchungen an der Leiche vorzunehmen.

Wenn die zweite Leichenschau unauffällig ist, kann die Feuerbestattung stattfinden.

Wer führt die zweite Leichenschau durch?

Die Kremationsleichenschau wird von einem Arzt des Gesundheitsamtes, der Rechtsmedizin oder der Pathologie vorgenommen.

Ziele der zweiten Leichenschau

Durch die zweite Leichenschau soll zweifelsfrei festgestellt werden, dass eine natürliche Todesart vorliegt. Im besten Falle bestätigt der untersuchende Arzt die zuerst festgestellte Todesursache. Damit ist der Verstorbene für die Feuerbestattung freigegeben.

Bei Zweifeln am Befund des ersten Leichenschauers kann der untersuchende Arzt eine Feuerbestattungssektion anordnen. Dazu bedarf es allerdings der Zustimmung durch die Angehörigen. Wenn diese eine Sektion ablehnen, darf nur eine Erdbestattung erfolgen.

Wenn der untersuchende Arzt Hinweisen auf einen nicht natürlichen Tod findet, muss er – genau wie bei der ersten Leichenschau – unverzüglich die Polizei oder Staatsanwaltschaft hinzuziehen.

Innere Leichenschau

Die innere Leichenschau wird auch als Obduktion oder Autopsie bezeichnet. Sie wird von der Staatsanwaltschaft oder von der Polizei angeordnet, wenn Zweifel an einer natürlichen Todesart bestehen oder wenn die Todesart bei der ersten Leichenschau nicht geklärt werden konnte.

Ablauf einer Obduktion

Innere Leichenschau

Wer trägt die Kosten einer Leichenschau?

Erste Leichenschau

Mit Eintritt des Todes endet die Leistungspflicht der Krankenkasse. Aus diesem Grund sind die Kosten für die erste Leichenschau zur Todesfeststellung von den Hinterbliebenen zu tragen.

  • Die Kosten für die eigentliche Untersuchung werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.
  • Zusätzlich kann der Leichenschauer seine Anfahrtskosten in Rechnung stellen.
  • Insgesamt kann die erste Leichenschau zwischen 103 und 265 Euro kosten (Stand der Gebührenordnung: Januar 2020).

Zweite Leichenschau

Auch die Kosten für die Kremationsleichenschau werden von den Angehörigen getragen. Sie sind ein Teil der Bestattungskosten und werden vom Bestatter üblicherweise vorgestreckt.

Innere Leichenschau

Die innere Leichenschau oder Obduktion wird vom Auftraggeber bezahlt. Je nachdem wer diese Leichenschau angeordnet hat, kann dies das Krankenhaus sein (klinische oder pathologische Obduktion), die öffentliche Hand (gerichtliche Obduktion in der Rechtsmedizin) oder aber die Hinterbliebenen (Obduktion auf Wunsch der Angehörigen).

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