Leichenstarre – Rigor mortis
Nach dem Eintritt des Todes beginnt unsere Muskulatur zu erstarren und der Körper versteift sich. Dieser natürliche Vorgang wird als Leichenstarre oder Totenstarre (lat. Rigor mortis) bezeichnet. Er zählt zu den sicheren Todeszeichen und spielt unter anderem beim Bestimmen des Todeszeitpunkts eine wichtige Rolle.
Was geschieht während der Leichenstarre?
Unmittelbar nach dem Tod erschlaffen zunächst einmal sämtliche Muskeln in unserem Körper. Was danach einsetzt, ist ein natürlicher biochemischer Prozess, der alle Menschen und Tiere in ihrem Tod betrifft und an dessen Ende die Leichenstarre steht.
- Mit dem Ende aller Stoffwechselfunktionen des Körpers wird auch der Energielieferant Adenosintriphosphat (ATP) nicht mehr regeneriert. ATP ist aber erforderlich, um die Muskelproteine Aktin und Myosin zu isolieren. Dadurch kann der Muskel entspannen. Ohne ATP erstarren die Muskelfasern und die Leichenstarre beginnt.
- Die Verhärtung der Muskeln vollzieht sich in der Regel von oben nach unten, das heißt, sie beginnt im Bereich des Unterkiefers und breitet sich über die Hals- und Nackenmuskulatur auf den ganzen Rumpf aus. Die Muskeln in den Extremitäten (Hände und Füße) verhärten sich zuletzt.
Wann setzt die Leichenstarre ein?
Bei Zimmertemperatur setzt die Leichenstarre nach etwa ein bis zwei Stunden ein. Unter bestimmten Umständen kann die Erstarrung aber auch früher beginnen. Bei hohen Umgebungstemperaturen oder wenn die Muskeln kurz vor dem Tod stark belastet wurden – zum Beispiel durch sportliche Betätigung oder einen epileptischen Anfall – ist bereits 20 Minuten nach dem Tod ein Eintritt der Leichenstarre möglich.
Wie lange hält die Leichenstarre an?
Nach etwa sechs bis acht Stunden ist die Leichenstarre vollständig ausgeprägt. Dieser Zustand kann unterschiedlich lange andauern. Zwischen 24 und 48 Stunden nach dem Tod beginnt sich die Versteifung wieder zu lösen. Mit dem Abklingen der Starre beginnen die ersten Zersetzungsprozesse.
Umgang mit Verstorbenen während der Totenstarre
Zu den Aufgaben des Bestatters gehört es, den Verstorbenen zu waschen, ihm die Kleidung für die Trauerfeier anzulegen und ihn in den Sarg zu betten. Oft hat zu diesem Zeitpunkt die Totenstarre bereits eingesetzt. Damit er den Verstorbenen hygienisch versorgen und für die Beerdigung vorbereiten kann, muss der Bestatter daher die Leichenstarre „brechen“. Das ist in Wirklichkeit nicht so brutal wie es klingt. Es bedeutet lediglich, dass er die Gelenke massiert, beugt und dehnt, um die Glieder in die gewünschte Position zu bringen. Er bricht dabei keine Knochen.
Anschließend kann er den Verstorbenen ankleiden und in den Sarg legen. Sollten sich angewinkelte Arme und Beine nicht strecken lassen oder das Rückgrat infolge einer Krankheit verkrümmt sein, kann der Bestatter den Körper auch in dieser Position im Sarg platzieren. Die ungewöhnliche Körperhaltung wird dann mit Kissen oder mit der Deckengarnitur kaschiert, die zur Ausstattung des Sarges gehören. Es ist also in jedem Fall ein würdevoller Umgang mit dem Verstorbenen gewährleistet und die Angehörigen können getrost Abschied nehmen.
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Bedeutung des Rigor mortis für die Rechtsmedizin
Eine wichtige Rolle spielt die Totenstarre in der Rechtsmedizin. Anhand der Ausprägung des Rigor mortis und unter Berücksichtigung verschiedener anderer Faktoren wie zum Beispiel der Außentemperatur können Rechtsmediziner nämlich den Todeszeitpunkt vom Verstorbenen ziemlich genau eingrenzen. Dies kann bei Kriminalfällen von entscheidender Bedeutung sein.
Ein sicheres Todeszeichen
Die Totenstarre wird zu den sicheren Todeszeichen gezählt. Das bedeutet, dass für jeden durch Rigor mortis verhärteten Körper ohne jeden Zweifel der Tod festgestellt werden kann. Neben der Totenstarre gibt es noch andere sichere Todeszeichen. Dazu zählen:
- Totenflecke (lat. Livores) – rötliche, bläuliche oder braune Verfärbungen der Haut, die ab 15 bis 20 Minuten nach dem Tod entstehen können
- Nicht mit dem Leben zu vereinbarende Verletzungen wie z. B. Enthauptung oder Zweiteilung des Körpers
- Die Besiedelung des Körpers durch Fliegen- und Käfermaden oder Befraß durch Tiere gilt ebenfalls als sicheres Todeszeichen
- Mumifizierung des Körpers oder einzelner Körperteile
- Verwesung ist ein sicheres Todeszeichen
Ein Thanatologe oder Thanatopraktiker kann viele der sicheren Todeszeichen kaschieren, um Verstorbene für die Trauerfeier vorzubereiten. Dazu gehört zum Beispiel, Totenflecke zu überschminken und Verletzungen zu verbergen. Auch Austrocknung und begonnene Mumifizierung des Körpers kann ein Thanatologe bis zu einem gewissen Grad rückgängig machen. Auf diese Weise wird ein Abschied am offenen Sarg möglich.
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Häufige Fragen
Nach dem Eintritt des Todes beginnt unsere Muskulatur zu erstarren und der Körper versteift sich. Dieser natürliche Vorgang wird als Leichenstarre oder Totenstarre (lat. Rigor mortis) bezeichnet. Er zählt zu den sicheren Todeszeichen und spielt unter anderem beim Bestimmen des Todeszeitpunkts eine wichtige Rolle.
Bei Zimmertemperatur setzt die Leichenstarre nach etwa ein bis zwei Stunden ein. Unter bestimmten Umständen kann die Erstarrung aber auch früher beginnen. Bei hohen Umgebungstemperaturen oder wenn die Muskeln kurz vor dem Tod stark belastet wurden – zum Beispiel durch sportliche Betätigung oder einen epileptischen Anfall – ist bereits 20 Minuten nach dem Tod ein Eintritt der Leichenstarre möglich.
Nach etwa sechs bis acht Stunden ist die Leichenstarre vollständig ausgeprägt. Dieser Zustand kann unterschiedlich lange andauern. Zwischen 24 und 48 Stunden nach dem Tod beginnt sich die Versteifung wieder zu lösen. Mit dem Abklingen der Starre beginnen die ersten Zersetzungsprozesse.
Die so genannten sicheren Todeszeichen sind ein untrügliches Anzeichen dafür, dass ein Mensch verstorben ist. Wenn an einem menschlichen Körper eines der folgenden Anzeichen auftritt, kann ohne jeden Zweifel der Tod festgestellt werden:
- Leichenstarre (Rigor mortis)
- Totenflecke (lateinisch: Livores) – rötliche, bläuliche oder braune Verfärbungen der Haut, die ab 15 bis 20 Minuten nach dem Tod entstehen können
- Nicht mit dem Leben zu vereinbarende Verletzungen wie z. B. Enthauptung oder Zweiteilung des Körpers
- Die Besiedelung des Körpers durch Fliegen- und Käfermaden oder Befraß durch Tiere
- Mumifizierung des Körpers oder einzelner Körperteile
- Verwesung