Obduktion einer Leiche:
Das geschieht bei der Autopsie

Manchmal muss an einem Verstorbenen eine Obduktion oder Autopsie vorgenommen werden, um Gewissheit über seine Todesumstände zu erlangen. Dies ist aber nur unter bestimmten Umständen der Fall. Wir zeigen Ihnen, wann eine Obduktion erforderlich ist und was dabei genau passiert.

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Bei der Obduktion eines Leichnams wird der Körper eines Verstorbenen geöffnet und genau untersucht, um die Todesursache zweifelsfrei festzustellen. Andere Bezeichnungen für diesen Vorgang sind Autopsie, Sektion oder innere Leichenschau. Obduktionen werden von Pathologen oder Rechtsmedizinern sowie ihren Helfern, den Sektionsassistenten durchgeführt.

Wann wird eine Obduktion angeordnet?

Bei einer Obduktion oder Autopsie unterscheidet man zwischen der klinischen Obduktion und der gerichtsmedizinischen Obduktion.

Klinische Obduktion

Eine klinische oder pathologische Obduktion kann bei natürlichen Todesursachen wie Herzinfarkt, Krebs oder andere Krankheiten erfolgen. Sie wird in aller Regel von einem Pathologen durchgeführt und findet in der Klinik oder in einem Krankenhaus statt. Voraussetzung für die Sektion eines Leichnams ist die Einwilligung des Verstorbenen; alternativ kann auch eine Einwilligung von den Angehörigen eingeholt werden.

klinische Obduktion

Zweck einer klinischen Obduktion ist das Feststellen von Todesursache und Vorerkrankungen durch eine innere Leichenschau. Die klinische Sektion dient dadurch einer Qualitätssicherung in der Medizin.

  • Die klinische Obduktion kann vom behandelnden Arzt, aber auch von den Angehörigen des Verstorbenen in Auftrag gegeben werden – zum Beispiel, um Behandlungsfehler oder Fremdverschulden zu erkennen bzw. auszuschließen.
  • Eine klinische Obduktion kann aber auch angeordnet werden, um Versicherungsfragen zu klären – beispielsweise, ob eine Berufserkrankung zum Tod geführt hat oder ob bestimmte Vorerkrankungen verschwiegen wurden.
  • Schließlich dient die klinische Obduktion auch der Fort- und Weiterbildung von Ärzten und anderem medizinischem Personal in Kliniken und Krankenhäusern.

Gerichtsmedizinische Obduktion

Eine gerichtsmedizinische Obduktion wird angeordnet, wenn im Totenschein eine ungeklärte Todesursache angegeben ist beziehungsweise wenn eine nicht natürliche Todesart vermutet wird – also ein Tötungsdelikt, Selbstmord oder Unfall. Die gerichtsmedizinische Obduktion wird vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben und im Institut für Rechtsmedizin durchgeführt.

  • Gerichtsmedizinische Obduktionen werden immer von zwei Ärzten durchgeführt. Einer von ihnen muss ein Facharzt für Rechtsmedizin sein.
  • Im Unterschied zur klinischen Sektion wird bei der gerichtsmedizinischen Obduktion zusätzlich eine toxikologische Untersuchung vorgenommen sowie der Todeszeitpunkt für den Verstorbenen ermittelt.

Rechtsmedizinerin bei der Obduktion

Ablauf einer Obduktion

Die Obduktion oder Autopsie eines Verstorbenen gliedert sich in zwei Teile: Zuerst nimmt der Pathologe beziehungsweise Rechtsmediziner eine äußere Besichtigung des Leichnams vor und anschließend eine innere Besichtigung. Man spricht auch von der äußerlichen und inneren Leichenschau.

Äußere Besichtigung

Die Autopsie beginnt mit einer genauen Bestandsaufnahme der äußeren körperlichen Merkmale. Der Pathologe oder Rechtsmediziner dokumentiert Körpergröße, Gewicht, Ernährungszustand und die Hautfarbe des Verstorbenen. Er lokalisiert Totenflecke und hält fest, wie stark die Leichenstarre ausgeprägt ist.

  • Außerdem werden bei der äußeren Besichtigung Tätowierungen, Narben, Pigmentflecken, Operationswunden und sichtbare Verletzungen dokumentiert.
  • Der Zustand von Gebiss und Zähnen spielt eine wichtige Rolle, wenn ein unbekannter Verstorbener identifiziert werden muss. Daher werden auch diese Informationen genau im Obduktionsbericht festgehalten.
  • Neben den körperlichen Merkmalen hält der Pathologe oder Rechtsmediziner auch fest, welche Bekleidung, Schmuck und andere Gegenstände der Verstorbene am Körper trägt.

Obduktion oder Autopsie

Innere Besichtigung

Im Zuge der inneren Leichenschau werden der Schädel, die Brust- und die Bauchhöhle geöffnet und die Organe des Verstorbenen freigelegt.

  • Der Pathologe oder Rechtsmediziner öffnet dazu den Oberkörper des Leichnams mit einem Y- oder T-förmigen Schnitt. Er entfernt das Brustbein und angrenzende Rippen und gelangt so an die Organe des Verstorbenen.
  • Er entnimmt die einzelnen Organe, beschreibt detailgenau ihren Zustand und untersucht sie auf krankheitsbedingte Veränderungen.
  • Für weitere Untersuchungen werden von wichtigen Organen und ggf. von den Körperflüssigkeiten Proben entnommen.

Nach der Autopsie

Zum Abschluss der Obduktion werden die entnommenen Organe wieder zurückgelegt und gegebenenfalls entstandene Hohlräume mit Zellstoff aufgefüllt. Dadurch wird die natürliche Form des Körpers erhalten. Die Schnitte werden zugenäht und der Körper wird gewaschen. Der Bestatter kann den Verstorbenen nun wieder ankleiden und eine Abschiednahme am offenen Sarg vorbereiten, wenn diese gewünscht ist. Bei der Trauerfeier sind dann keine Spuren von der Autopsie mehr zu sehen.

Im Anschluss an die Autopsie verfasst der durchführende Pathologe oder Rechtsmediziner noch einen Obduktionsbericht.

Dauer der Obduktion

In der Regel dauert die Obduktion einer Leiche zwischen zwei und drei Stunden. In Ausnahmefällen kann sie aber auch bis zu vier Stunden in Anspruch nehmen.

Wer trägt die Kosten einer Autopsie?

Wenn eine Obduktion auf Anordnung des Arztes erfolgt, trägt das Krankenhaus die Kosten. Bei einer gerichtlich angeordneten Leichenschau in der Rechtsmedizin wird der durchführende Arzt von der öffentlichen Hand bezahlt. Die durchführenden Rechtsmediziner erhalten eine Sachverständigenvergütung von etwa 850 Euro.

Nur wenn Sie selbst eine Obduktion in Auftrag geben, müssen Sie auch die Kosten dafür tragen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie sich letzte Gewissheit über die Todesursache eines Angehörigen verschaffen wollen. Je nachdem wie viel Aufwand die Autopsie bereitet und wie viele Pathologen und Sektionsassistenten daran beteiligt sind, müssen Sie mit Kosten von bis zu 2.000 Euro rechnen.

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Häufige Fragen

Bei der Obduktion eines Leichnams wird der Körper eines Verstorbenen geöffnet und genau untersucht, um die Todesursache zweifelsfrei festzustellen. Andere Bezeichnungen für diesen Vorgang sind Autopsie, Sektion oder innere Leichenschau. Obduktionen werden von Pathologen oder Rechtsmedizinern sowie ihren Helfern, den Sektionsassistenten durchgeführt.

Man unterscheidet zwischen der klinischen und der gerichtsmedizinischen Obduktion: 

Eine klinische Obduktion kann bei natürlichen Todesursachen wie Herzinfarkt, Krebs oder andere Krankheiten erfolgen. Sie wird in aller Regel von einem Pathologen durchgeführt und findet in der Klinik oder in einem Krankenhaus statt.

  • Die klinische Obduktion kann vom behandelnden Arzt oder den Angehörigen des Verstorbenen in Auftrag gegeben werden – z. B., um Behandlungsfehler oder Fremdverschulden zu erkennen.
  • Eine klinische Obduktion kann aber auch angeordnet werden, um Versicherungsfragen zu klären.
  • Schließlich dient die klinische Obduktion auch der Fort- und Weiterbildung von Ärzten und anderem medizinischem Personal.

Eine gerichtsmedizinische Obduktion wird angeordnet, wenn im Totenschein eine ungeklärte Todesursache angegeben ist oder wenn ein Tötungsdelikt, Selbstmord oder Unfall vermutet wird. Sie wird vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben und im Institut für Rechtsmedizin durchgeführt.

Wenn der Pathologe oder Rechtsmediziner eine natürliche Todesursache feststellt, wird der Körper des Verstorbenen in der Regel nach 2-5 Tagen freigegeben. Bei Fremdverschulden kann sich die Freigabe jedoch auf unbestimmte Zeit verzögern.

Wenn eine Obduktion auf Anordnung des Arztes erfolgt, trägt das Krankenhaus die Kosten. Bei einer gerichtlich angeordneten Leichenschau in der Rechtsmedizin wird die Obduktion von der öffentlichen Hand bezahlt. Die durchführenden Ärzte erhalten eine Sachverständigenvergütung von je etwa 850 €.

Nur wenn man selbst eine Obduktion in Auftrag gibt, muss man die Kosten dafür tragen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man sich letzte Gewissheit über die Todesursache eines Angehörigen verschaffen will. Je nachdem, wie viel Aufwand die Obduktion bereitet und wie viele Pathologen und Sektionsassistenten daran beteiligt sind, können die Kosten bis zu 2.000 € betragen.