Der Totenschein –
wer stellt ihn aus und was steht drin?

Wenn ein Mensch verstirbt, werden sein Tod und die Todesursache in einem so genannten Totenschein festgehalten. Diese Todesbescheinigung ist ein wichtiges Dokument, denn ohne den Totenschein wird keine Sterbeurkunde ausgestellt und die Beerdigung kann nicht erfolgen.

Was tun im Todesfall?

Was ist ein Totenschein?

Der Totenschein, auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein, kurz L-Schein genannt, ist eine öffentliche Urkunde, die nach dem Tod eines Menschen von einem Arzt ausgestellt wird. Der Totenschein enthält neben den Personalien vor allem wichtige Angaben zur Todesart und Todesursache des Verstorbenen.

Um einen Totenschein auszustellen, muss der Arzt eine sehr gründliche Untersuchung des Verstorbenen durchführen und die Ergebnisse genau dokumentieren. Man spricht dabei von der Leichenschau.

Wann wird ein Totenschein ausgestellt?

Ein Totenschein muss in Deutschland bei jedem Sterbefall und für jede verstorbene Person ausgestellt werden. Nur wenn eine Leichenschau erfolgt ist und der Totenschein ausgestellt wurde, kann das Standesamt die Sterbeurkunde ausstellen und der Bestatter die Beerdigung durchführen.

Sternenkinder

Für verstorbene Kinder gibt es besondere Vorschriften. Nach dem deutschen Bestattungsgesetz (BestG) gelten Sternenkinder erst ab einem Geburtsgewicht von 500 Gramm als Personen. Verstorbene Kinder unter 500 Gramm erhalten demnach keine Todesbescheinigung. Auf Wunsch der Eltern können sie jedoch wie alle anderen Verstorbenen bestattet werden.

Todesbescheinigung für Sternenkinder

Wer darf den Totenschein ausstellen?

Ein Totenschein kann ausschließlich von einem Arzt ausgestellt werden. Dies kann der Hausarzt, der behandelnde Arzt im Krankenhaus oder ein Arzt aus dem Bereitschaftsdienst sein.

Totenschein vom Hausarzt

Bei einem Sterbefall zuhause bietet es sich an, den Hausarzt kommen zu lassen. Dieser kann den Tod feststellen, die erste Leichenschau vornehmen und den Totenschein ausstellen.

Totenschein vom Bereitschaftsdienst

Nicht jeder Arzt macht Hausbesuche. Außerdem hält sich der Tod nicht unbedingt an Sprechzeiten. Deshalb können Sie zu jeder Zeit einen Arzt aus dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst benachrichtigen, um eine Todesbescheinigung ausstellen zu lassen. Wählen Sie dazu die bundesweit gültige Rufnummer 116 117.

Der Notarzt kann eine vorläufige Todesbescheinigung ausstellen

Totenschein vom Notarzt

Auch Notärzte können einen Totenschein ausstellen. Für eine vollständige Leichenschau haben sie aber oft keine Zeit. Aus diesem Grund stellen viele Notärzte nur eine vorläufige Todesbescheinigung aus. Für den „vorläufigen Leichenschein“ gibt es eigene Formulare.

  • Nach Ausstellen der vorläufigen Todesbescheinigung muss der Notarzt lt. Bestattungsgesetz veranlassen, dass ein weiterer Arzt eine vollständige Leichenschau vornimmt.
  • Eine vorläufige Todesbescheinigung reicht nicht aus, um eine Sterbeurkunde zu beantragen. Dazu muss der Bestatter einen vollständigen Totenschein vorlegen.

Was steht im Totenschein?

Der Totenschein besteht aus einem nicht vertraulichen oder öffentlichen Teil und einem vertraulichen Teil. Welche Angaben genau darin zu stehen haben, ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt.

Nicht vertraulicher Teil des Totenscheins

Im nicht vertraulichen Teil des Totenscheins stehen persönliche Angaben zum Verstorbenen, also Name, Geschlecht, Anschrift, Geburtsort und Geburtsdatum, Sterbedatum und Sterbeort. Darüber hinaus hält der ausstellende Arzt in diesem Teil (soweit möglich) fest, wer der zuletzt behandelnde Arzt war und wer den Verstorbenen identifiziert hat.

Besonders wichtig sind die Angaben zur Todesart des Verstorbenen. Diese kann entweder natürlich, nicht natürlich oder ungeklärt sein.

  • Natürliche Todesart: z. B. tödlich verlaufende Krankheit oder Alter
  • Nicht natürliche Todesart: Tod durch Fremdeinwirkung wie z. B. Unfall, Suizid, Tötungsdelikt oder ärztliche Fehler
  • Ungeklärte Todesart: Die Todesart kann bei der ersten Leichenschau nicht zweifelsfrei festgestellt werden

Vertraulicher Teil des Totenscheins

Im vertraulichen Teil des Totenscheins hält der ausstellende Arzt unter anderem die sicheren Todeszeichen am Verstorbenen fest. Zu den sicheren Todeszeichen zählen:

Darüber hinaus stehen im vertraulichen Teil der Todesbescheinigung nähere Angaben zur Todesursache. Bei der Todesursache handelt es sich um die Ereignisse oder Umstände, die unmittelbar oder langfristig zum Tod des Verstorbenen geführt haben. Die Todesursache kann zum Beispiel ein Herzinfarkt sein, ein Schädelbruch, ein Schlaganfall oder alkoholische Leberzirrhose.

Der Arzt begründet seine Entscheidung für eine Todesart (natürlich, nicht natürlich, ungeklärt) im vertraulichen Teil der Todesbescheinigung schriftlich.

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Was kostet ein Totenschein und wer bezahlt ihn?

Die Kosten für eine Leichenschau und das Ausstellen des Totenscheins sind in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Ziffer 100 geregelt. Hinzu kommen gegebenenfalls Anfahrtskosten (Wegegeld). Insgesamt können die Kosten für den Totenschein und die erste Leichenschau inklusive Wegegeld zwischen 103 und 265 Euro betragen (Stand der GOÄ: Januar 2020).

Obwohl ein Arzt die Rechnung für den Totenschein stellt, werden diese Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen – ihre Leistungspflicht endet mit dem Tod eines Versicherten. Aus diesem Grund sind die Kosten für einen Totenschein von den Hinterbliebenen zu tragen. In der Regel tritt der Bestatter dafür allerdings in Vorlage.

Wohin geht der Totenschein?

Die zwei Teile des Totenscheins gehen in unterschiedliche Hände. Der nicht vertrauliche Teil des Totenscheins wird vom Arzt an den Bestatter ausgehändigt. Dieser leitet ihn an das Standesamt weiter, denn der Standesbeamte benötigt diesen Teil der Todesbescheinigung, um die Sterbeurkunde auszustellen. Erst mit der Sterbeurkunde kann die Bestattung erfolgen.

Wohin der zweite, vertrauliche Teil des Totenscheins geht, ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer zum Teil unterschiedlich geregelt. Üblicherweise wird er dem Gesundheitsamt und dem statistischen Landesamt vorgelegt.

  • Wenn eine Feuerbestattung geplant ist, geht der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung an das Krematorium, wo ein Amtsarzt die zweite Leichenschau durchführt.
  • Bei nicht geklärter oder nicht natürlicher Todesart geht der Totenschein zunächst an die Rechtsmedizin und anschließend zur Staatsanwaltschaft.

Was passiert mit dem Verstorbenen?

Wenn der ausstellende Arzt im Totenschein eine natürliche Todesart einträgt, kann der Verstorbene zum Bestatter überführt werden. Anschließend kann er hygienisch versorgt und für die Bestattung vorbereitet werden.

Bei ungeklärter oder nicht natürlicher Todesart im Totenschein ist der Arzt dazu verpflichtet, unverzüglich die Polizei oder Staatsanwaltschaft einzuschalten. Diese holen den Verstorbenen dann ab und bringen ihn in die Rechtsmedizin, um eine Obduktion durchzuführen.

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Häufige Fragen

Der Totenschein oder die Todesbescheinigung ist eine öffentliche Urkunde, die nach dem Tod eines Menschen von einem Arzt ausgestellt wird. Der Totenschein enthält neben den Personalien vor allem wichtige Angaben zur Todesart und Todesursache des Verstorbenen.

Ein Totenschein kann ausschließlich von einem Arzt ausgestellt werden. Dies kann der Hausarzt, der behandelnde Arzt im Krankenhaus oder ein Arzt aus dem Bereitschaftsdienst sein. Auch Notärzte können einen Totenschein ausstellen. Für eine vollständige Leichenschau haben sie aber oft keine Zeit. Aus diesem Grund stellen viele Notärzte nur eine vorläufige Todesbescheinigung aus.

Die Kosten für den Totenschein sind in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Ziffer 100 geregelt. Insgesamt können die Kosten für den Totenschein und die erste Leichenschau inklusive Wegegeld zwischen 103 und 265 Euro betragen (Stand der GOÄ: Januar 2020).

Der nicht vertrauliche Teil des Totenscheins wird vom Arzt an den Bestatter ausgehändigt. Dieser leitet ihn an das Standesamt weiter, damit der Standesbeamte die Sterbeurkunde ausstellen kann. Das Ausstellen der Sterbeurkunde dauert in der Regel eine Woche, manchmal aber auch 10 bis 14 Tage. Wenn die Sterbeurkunde vorliegt, kann die Bestattung erfolgen.