Überführung eines Verstorbenen

Wenn ein Mensch verstirbt, bleibt den Angehörigen in der Regel noch ausreichend Zeit, um ein letztes Mal mit ihm allein zu sein und sich in Ruhe zu verabschieden. Anschließend wird der Verstorbene in ein Bestattungsinstitut gebracht, wo er hygienisch versorgt und für die Bestattung vorbereitet werden kann. Man spricht hierbei von der Überführung.

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Überführungsfristen

Die Überführungsfrist ist die Zeit, innerhalb derer der Transport des Verstorbenen vom Sterbeort in eine Kühlmöglichkeit (in der Regel ein Bestattungshaus) erfolgen muss. Diese ist in Deutschland in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer festgehalten. Sie beträgt in Brandenburg und Sachsen 24 Stunden, in Thüringen 48 Stunden und in den übrigen Bundesländern 36 Stunden. Lediglich zur Überführungsfrist in Bayern liegen keine Angaben vor.

Ablauf einer Überführung

  • Bevor der Verstorbene überführt werden kann, muss ein Arzt zunächst eindeutig den Tod feststellen und in einer Todesbescheinigung, auch Totenschein genannt, dokumentieren.
  • Wenn Sie eine Abschiednahme am Sterbeort wünschen, kann der Bestatter anschließend eine erste Versorgung des Verstorbenen vornehmen, das heißt waschen, ankleiden und herrichten. Alternativ können Sie oder Ihre Angehörigen dies auch selbst tun.
  • Die Überführung selbst darf ausschließlich vom Bestatter vorgenommen werden und muss in einem Leichenwagen erfolgen. Um einen sicheren und würdevollen Transport zu ermöglichen, wird der Verstorbene dazu in einen Überführungssarg oder, bei Hausabholungen, auf eine Überführungstrage gelegt.
  • Im Bestattungsunternehmen wird der Verstorbene dann hygienisch versorgt und gekühlt.

Weitere Überführungsfahrten

Überführung eines geschmückten Sarges

Überführung eines geschmückten Sarges

Je nachdem, welche Bestattungsart Sie wünschen und in welchem Rahmen die Abschiednahme stattfinden soll, sind gegebenenfalls weitere Überführungen notwendig. Dies kann zum Beispiel die Fahrt mit dem Verstorbenen vom Bestattungsunternehmen zum Ort der Aufbahrung und Trauerfeier, zum Friedhof oder zum Krematorium sein.

Überführung ins Ausland

Viele Menschen mit Wurzeln im Ausland hegen den Wunsch, nach ihrem Tod in der Heimat beigesetzt zu werden. Auch bei einem Todesfall im Urlaub ist es üblich, den Verstorbenen zur Beisetzung zurück ins Ausland zu überführen. Eine Auslandsüberführung ist kein Problem und kann von jedem Bestatter für Sie organisiert werden. Es sind allerdings ein paar zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen.

Voraussetzungen für eine Auslandsüberführung

Eine Überführung ins Ausland ist sowohl im Sarg als auch in der Urne möglich. In beiden Fällen gilt:

  • Neben den üblichen Dokumenten benötigen Sie zusätzlich einen mehrsprachigen internationalen Leichenpass. Dieser wird durch den Bestatter beim Gesundheitsamt für Sie beantragt.
  • Darüber hinaus muss vor einer Überführung ins Ausland in jedem Fall eine zweite Leichenschau durch einen weiteren Arzt erfolgen.
  • Je nachdem, in welches Land der Verstorbene überführt werden soll, können zusätzlich weitere gesetzliche Bestimmungen zu beachten sein.

Auslandsüberführung im Sarg

Wenn die Überführung im Sarg stattfinden soll, muss der Verstorbene in einer Flugkiste beziehungsweise in einem herkömmlichen Sarg mit einem speziellen Zinkeinsatz transportiert werden. Dieser sogenannte Überführungssarg verfügt über ein Ventil für den Druckausgleich und der Zinkeinsatz wird vor dem Transport sorgfältig verlötet. Nach Entnahme des Zinkeinsatzes kann dieser Sarg später auch für die Trauerfeier und Beisetzung verwendet werden.

Überführung eines Verstorbenen im FlugzeugGenau wie eine Überführung im Inland darf auch eine Überführung ins Ausland nur von einem Bestatter vorgenommen werden. Innerhalb Europas kann sie per Auto, Zug, Schiff oder Flugzeug erfolgen, eine Überführung im Flugzeug ist jedoch in vielen Fällen die schnellste und kostengünstigste Möglichkeit. Außerhalb Europas darf der Transport ausschließlich mit einem Flugzeug erfolgen. Der Überführungssarg muss am Zielflughafen vom Bestatter in Empfang genommen werden.

Auslandsüberführung in der Urne

Bevor die Urnenüberführung stattfinden kann, muss erst zunächst einmal die Einäscherung in einem Krematorium durchgeführt werden. Dafür wird das Einverständnis eines Angehörigen benötigt. Die Urne wird anschließend als Luftfracht oder Postpaket in das gewünschte Land verschickt.

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