Sterbehilfe in Deutschland und Europa:
Die Tötung auf Verlangen

Sterbehilfe soll das Leiden schwerstkranker Menschen verkürzen und den Betroffenen ein Ende in Würde ermöglichen. Doch was manche als Akt der Menschlichkeit betrachten, ist für andere Mord. Wir zeigen Ihnen, welche Formen der Sterbehilfe in Deutschland legal sind und wie die rechtliche Situation in unseren Nachbarländern aussieht.

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Was versteht man unter Sterbehilfe?

Wenn von Sterbehilfe die Rede ist, können damit unterschiedliche Dinge gemeint sein. Im Allgemeinen wird unter Sterbehilfe jedoch eine Hilfestellung beim Suizid, das Abstellen lebenserhaltender Maßnahmen oder die aktive Tötung schwerstkranker Menschen verstanden.

Die Begleitung und Unterstützung von Sterbenden in Hospizen, in Krankenhäusern oder zuhause wird dagegen als Sterbebegleitung bezeichnet.

Sterbehilfe, Sterbebegleitung

Formen der Sterbehilfe

Bei der Diskussion über Ethik und Rechtmäßigkeit wird zwischen verschiedenen Formen der Sterbehilfe unterschieden. Je nachdem, welchen Beitrag der Sterbehelfer leistet, handelt es sich dabei um aktive Sterbehilfe, passive Sterbehilfe, indirekte Sterbehilfe oder Beihilfe zur Selbsttötung.

Aktive Sterbehilfe

Als aktive Sterbehilfe bezeichnet man die Tötung eines anderen Menschen auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin. In der Regel geschieht dies durch Verabreichung einer Überdosis Medikamente wie zum Beispiel Schmerz-, Beruhigungs- oder Narkosemittel, durch eine Insulin- oder Kaliuminjektion.

Passive Sterbehilfe

Die passive Sterbehilfe ist das Unterlassen oder Einstellen lebenserhaltender Maßnahmen im Falle einer Krankheit oder nach einem Unfall.

Indirekte Sterbehilfe

Bei der indirekten Sterbehilfe werden dem Erkrankten Medikamente verabreicht, die kurzfristig seinen Zustand verbessern und Schmerzen lindern können, aber langfristig eine Lebensverkürzung bewirken, also zum Tode führen. Bei der Arznei handelt es sich um Opiate oder andere starke Schmerzmittel.

Beihilfe zur Selbsttötung

Die Beihilfe zur Selbsttötung, auch assistierte Selbsttötung, Suizidbeihilfe oder assistierter Suizid genannt, ist das Beschaffen und/oder Bereitstellen der Mittel für ein Selbstmord.

Rechtliche Situation

Die Gesetzeslage bezüglich der Sterbehilfe ist in allen Ländern unterschiedlich. Aktive Sterbehilfe ist fast überall verboten.

Sterbehilfe in Deutschland

Aktive Sterbehilfe

Wie in den meisten Ländern ist die aktive Sterbehilfe auch in Deutschland verboten. Wenn die Sterbehilfe nachweislich auf Verlangen des Betroffenen erfolgt (Willensäußerung), handelt es sich dabei strafrechtlich gesehen jedoch nicht um Mord, sondern um Tötung auf Verlangen. Diese wird mit Gefängnis zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft.

  • Die Willensäußerung des Betroffenen kann zum Beispiel mündlich vor Zeugen oder aber schriftlich erfolgen.
  • Ohne eine solche Willensäußerung gilt aktive Sterbehilfe als Mord und wird entsprechend bestraft.

Passive Sterbehilfe: Patientenverfügung

Passive Sterbehilfe

Die Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen legal:

  • Der behandelnde Arzt muss feststellen, dass keine Aussicht auf Besserung oder Heilung für den Patienten besteht.
  • Es muss eine Willenserklärung des Betroffenen zur Lebensverkürzung vorliegen – zum Beispiel als frühere mündliche Willensäußerung oder in Form einer Patientenverfügung.
  • Die Anordnungen in einer Patientenverfügung sind für Ärzte und Betreuer verbindlich.

Darüber hinaus kann die passive Sterbehilfe aber auch straffrei bleiben, wenn der Patient sich nicht dazu geäußert hat und sich auch nicht mehr äußern kann. In diesem Fall muss sein Betreuer entscheiden, ob es im Sinne des Patienten ist, wenn die lebenserhaltenden Maßnahmen abgestellt werden. Man spricht in diesem Fall vom mutmaßlichen Willen des Patienten.


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Indirekte Sterbehilfe

Auch die indirekte Sterbehilfe wird in Deutschland nicht bestraft, wenn sie auf Wunsch des Patienten erfolgt. Durch die Verweigerung von Schmerzmitteln mit der Begründung, das Sterben nicht beschleunigen zu wollen, kann der behandelnde Arzt sogar den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung oder Körperverletzung erfüllen.

Beihilfe zur Selbsttötung

Das Bereitstellen der Mittel für einen Suizid ist in Deutschland nicht strafbar. Die Beihilfe zur Selbsttötung bleibt allerdings nur dann straffrei, wenn der Betroffene das Medikament selbst einnimmt. Der Sterbehelfer darf ihm die Arznei also nicht einflößen, injizieren oder sonstwie verabreichen.

Darüber hinaus ist folgendes zu beachten:

  • Im Februar 2020 wurde der Paragraph 217 vom Bundesverfassungsgericht gekippt, der die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe stellte. Das bedeutet, dass nun auch professionelle Sterbehelfer und Suizidhilfe-Vereinigungen in Deutschland Medikamente bereitstellen dürfen, um Beihilfe zur Selbsttötung zu leisten.
  • Sterbehelfer können ggf. wegen unterlassener Hilfeleistung belangt und mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden.
  • Das Bereitstellen der Medikamente für einen Suizid kann einen Verstoß gegen das Arznei- oder Betäubungsmittelgesetz darstellen.

Selbsttötung mit Natrium-Pentobarbital

Seit 2017 können sterbewillige Menschen in Deutschland beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag auf eine tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital stellen. Das BfArM nimmt mit jedem einzelnen Antragsteller Kontakt auf und prüft, ob die Voraussetzungen für die Zuteilung des Medikaments erfüllt werden. Einem solchen Antrag wird aber nur in extremen Ausnahmefällen stattgegeben.

Österreich

In Österreich sind indirekte und passive Sterbehilfe legal. Aktive Sterbehilfe und jegliche Form des assistierten Suizids sind hier jedoch verboten.

Schweiz

In der Schweiz ist die Gesetzeslage ähnlich wie in Deutschland. Aktive Sterbehilfe ist auch hier verboten, assistierter Suizid ist jedoch legal, solange der Sterbehelfer keine selbstsüchtigen Beweggründe hat.

Anbieter für Freitodbegleitung

In der Schweiz gibt es mehrere Vereinigungen, die sich für humanes Sterben einsetzen und in der Freitodbegleitung aktiv sind. Diese Vereinigungen stellen ihren Mitgliedern unter bestimmten Voraussetzungen das Medikament Natrium-Pentobarbital für einen begleiteten Suizid zur Verfügung.

Die bekanntesten dieser Vereinigungen sind:

  • EXIT – Vereinigung für humanes Sterben
  • DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben
  • lifecircle
  • EX International – selbstbestimmtes, würdiges Lebensende

Mitgliedschaft und Kosten

Eine Mitgliedschaft bei EXIT ist nur für Schweizer Staatsbürger und Personen möglich, die ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben. Der Mitgliedsbeitrag beträgt bei Einmalzahlung 1.100 Schweizer Franken (Stand: Februar 2019).

DIGNITAS und lifecircle bieten eine Freitodbegleitung auch für Ausländer an. Die Kosten betragen für Schweizer 4.000 und für Nichtschweizer 10.000 Schweizer Franken (Stand: Mai 2018).

Wo ist aktive Sterbehilfe erlaubt?

In einigen Ländern ist neben anderen Formen der Sterbehilfe auch die aktive Sterbehilfe erlaubt. In Europa sind das Belgien, Luxemburg und die Niederlande.
In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe seit 2001 legal. Jedes Jahr entscheiden sich dort etwa 6.000 Sterbewillige für eine Inanspruchnahme.

  • Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten können in den Niederlanden auch Minderjährige ab 12 Jahren aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen.
  • Aktive Sterbehilfe darf in den Niederlanden aber nur von einem Arzt und unter Einhaltung umfassender gesetzlicher Sorgfaltskriterien geleistet werden.
  • Zu den Sorgfaltskriterien zählt unter anderem, dass ein sogenannter Konsiliararzt hinzugezogen wird. Dieser nimmt eine weitere, unabhängige Einschätzung der Situation des Sterbewilligen vor und bezieht dazu schriftlich Stellung.

Die Gesetzeslage zur Sterbehilfe in Belgien und Luxemburg ist dem holländischen Modell sehr ähnlich.

Aktive Sterbehilfe in den Niederlanden

Aktive Sterbehilfe: Pro und Contra

Nach einer Umfrage des Statistik-Portals Statista sprechen sich 69 Prozent der Deutschen dafür aus, aktive Sterbehilfe zu legalisieren. Nur 26 Prozent sind strikt dagegen. Das Pro und Contra der aktiven Sterbehilfe wird seit jeher kontrovers diskutiert – insbesondere die Frage der Ethik erhitzt die Gemüter. So gibt es ethische Argumente für und gegen die aktive Sterbehilfe.

Argumente für aktive Sterbehilfe

Die Befürworter der aktiven Sterbehilfe argumentieren zumeist, dass eine Tötung auf Verlangen unerträgliche Leiden verkürzen und ein Leben beenden kann, das von den Sterbewilligen nicht mehr als lebenswert oder als menschenunwürdig empfunden wird.

  • Menschenwürde:
    Der Kontrollverlust über die intimsten Bedürfnisse kann für die Betroffenen mit großer Scham behaftet sein. Viele Patienten würden lieber aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen als ihre Existenz unter diesen Vorzeichen weiterzuführen.
  • Selbstbestimmungsrecht:
    Die Entscheidung, weiterzuleben oder zu sterben, kann jeder Mensch nur für sich selbst treffen. Nach Ansicht vieler Befürworter der aktiven Sterbehilfe ist das selbstbestimmte Lebensende ein Menschenrecht.
  • Humanität/Ethik:
    Manche Patienten leiden unter unerträglichen Schmerzen. Freiwillig aus dem Leben zu scheiden kann für sie eine Erlösung sein. Befürworter betrachten die aktive Sterbehilfe daher als Akt der Menschlichkeit.

Argumente gegen aktive Sterbehilfe

Gegen die Legalisierung von aktiver Sterbehilfe sprechen sich vor allem Vertreter der christlichen Kirche aus. Doch auch außerhalb von Kirche und Religion werden Argumente gegen die Sterbehilfe vorgebracht. Im Fokus steht dabei zumeist die Befürchtung eines Missbrauchs.

  • Drängen zum Tode:
    Durch verstärkten Druck auf Alte und Kranke oder durch Mobbing können auch Patienten zur Sterbehilfe gedrängt werden, die eigentlich nicht sterben wollen.
  • Interessenkonflikte:
    Die Pflege schwerstkranker Menschen stellt für ihre Angehörigen eine hohe Belastung dar. Daher ist nicht gewährleistet, dass die Betreuer eine Entscheidung für oder gegen die Sterbehilfe immer im Interesse der Patienten treffen.
  • Zweifelhaftigkeit des Wunsches:
    Zahlreiche Ärzte und Seelsorger haben die Erfahrung gemacht, dass Überlebende eines Selbstmordversuchs ihre Entscheidung später nicht mehr nachvollziehen können. Sie sehen daher auch den Wunsch zu sterben bei Kandidaten für die aktive Sterbehilfe als zweifelhaft an.
  • Therapierbarkeit:
    Nicht jeder Sterbewillige ist unheilbar erkrankt. Oft lösen Depressionen den Wunsch aus zu sterben. Diese sind medizinisch und psychotherapeutisch behandelbar und können zum Teil geheilt werden.
  • Geschäfte mit dem Sterben/Ethik:
    Bei einer Legalisierung besteht die Gefahr, dass aktive Sterbehilfe geschäftsmäßig angeboten wird, um Profit zu erwirtschaften. Dies leistet Missbrauch Vorschub und wird von Kritikern der Sterbehilfe als unethisch angesehen.

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Häufige Fragen

Wenn von Sterbehilfe die Rede ist, können damit unterschiedliche Dinge gemeint sein. Im Allgemeinen wird unter Sterbehilfe jedoch eine Hilfestellung beim Suizid, das Abstellen lebenserhaltender Maßnahmen oder die aktive Tötung schwerstkranker Menschen verstanden.

Man unterscheidet zwischen verschiedenen Formen der Sterbehilfe. Je nachdem, welchen Beitrag der Sterbehelfer leistet, handelt es sich um aktive Sterbehilfe, passive Sterbehilfe, indirekte Sterbehilfe oder Beihilfe zur Selbsttötung.

  • Aktive Sterbehilfe:
    Als aktive Sterbehilfe bezeichnet man die Tötung eines anderen Menschen auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin. In der Regel geschieht dies durch Verabreichung einer Überdosis Medikamente wie zum Beispiel Schmerz-, Beruhigungs- oder Narkosemittel, durch eine Insulin- oder Kaliuminjektion.
  • Passive Sterbehilfe:
    Die passive Sterbehilfe ist das Unterlassen oder Einstellen lebenserhaltender Maßnahmen im Falle einer Krankheit oder nach einem Unfall.
  • Indirekte Sterbehilfe:
    Bei der indirekten Sterbehilfe werden dem Erkrankten Medikamente verabreicht, die kurzfristig seinen Zustand verbessern und Schmerzen lindern können. Langfristig bewirken die Medikamente jedoch eine Lebensverkürzung, sie führen also zum Tode. Bei der Arznei handelt es sich um Opiate oder andere starke Schmerzmittel.
  • Beihilfe zur Selbsttötung:
    Die Beihilfe zur Selbsttötung, auch assistierte Selbsttötung, Suizidbeihilfe oder assistierter Suizid genannt, ist das Beschaffen und/oder Bereitstellen der Mittel für ein Selbstmord.

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Wenn die Sterbehilfe nachweislich auf Verlangen des Betroffenen erfolgt (Willensäußerung), handelt es sich strafrechtlich gesehen jedoch nicht um Mord, sondern um Tötung auf Verlangen.

Passive Sterbehilfe (die Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen) ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen legal:

  • Der behandelnde Arzt muss feststellen, dass keine Aussicht auf Besserung oder Heilung für den Patienten besteht.
  • Es muss eine Willenserklärung des Betroffenen zur Lebensverkürzung vorliegen – zum Beispiel als frühere mündliche Willensäußerung oder in Form einer Patientenverfügung.

Darüber hinaus kann passive Sterbehilfe aber auch straffrei bleiben, wenn der Patient sich nicht dazu geäußert hat und sich auch nicht mehr äußern kann. In diesem Fall muss sein Betreuer entscheiden, ob es im Sinne des Patienten ist, wenn die lebenserhaltenden Maßnahmen abgestellt werden.

In einigen europäischen Ländern ist aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Dazu zählen Belgien, Luxemburg und die Niederlande.