Friedhöfe und Gräber
Sie können selbst bestimmen, wo Sie die letzte Ruhe finden wollen. Ob Parkfriedhof oder Bestattungswald, die verschiedenen Friedhofsarten bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten für die Beisetzung an, von der anonymen Bestattung bis zum Kolumbarium oder Baumgrab.
In Deutschland findet eine Beisetzung fast immer auf einem Friedhof statt, da hierzulande der sogenannte Friedhofszwang besteht. Eine Ausnahme stellt die Seebestattung dar, bei der die Asche dem Meer übergeben wird.
Auf dem Friedhof können Sie zwischen unterschiedlichen Grabarten und Urnengräbern wählen. Manche bieten darüber hinaus auch Grüfte und Mausoleen sowie Kolumbarien und Urnenstelen.
- Die verschiedenen Grabarten bieten je andere Vorzüge in Bezug auf die Grabgestaltung mit Grabstein, Grabplatte und Grabschmuck wie z. B. Grablaternen.
- In letzter Zeit werden auf vielen Friedhöfen auch Baumbestattungen angeboten. Diese bieten den Vorteil, dass sie keiner Grabpflege bedürfen. Die Grabbepflanzung erfolgt hier durch die Natur.
Friedhofsarten
Man unterscheidet generell zwischen städtischen und christlichen Friedhöfen.
Städtische Friedhöfe
Die städtischen Friedhöfe können in den Zuständigkeitsbereich unterschiedlicher Kommunalverwaltungen fallen, zum Beispiel dem Ordnungsamt, dem Bauamt oder dem Grünflächenamt. Geführt werden sie durch die Friedhofsverwaltung. Es gelten in allen Bundesländern unterschiedliche Friedhofs- und Bestattungsgesetze.
Christliche Friedhöfe
Christliche Friedhöfe befinden sich in der Trägerschaft der kirchlichen Gemeinde. Sie müssen sich selbst verwalten und finanzieren sich durch die Friedhofsgebühren. Auch auf vielen christlichen Friedhöfen sind konfessionslose beziehungsweise weltliche Bestattungen möglich, insbesondere wenn es vor Ort keine anderen Friedhöfe gibt, auf denen Verstorbene bestattet werden könnten. Aus religiösen Gründen werden auf christlichen Friedhöfen in der Regel keine anonymen Bestattungen angeboten.
Park-, Dorf- oder Waldfriedhof
Friedhöfe können verschiedenartig angelegt sein.
- Der Parkfriedhof ist, wie der Name schon sagt, parkähnlich gestaltet und ähnelt den englischen Landschaftsgärten. Er bietet Grablagen und prächtige Mausoleen in unterschiedlichen Bereichen, häufig mit künstlich angelegten Gewässern, Waldstücken und Hügeln, und lädt zum Spazierengehen ein. Das wohl bekannteste Beispiel ist der Parkfriedhof Hamburg-Ohlsdorf.
- Auf dem Dorffriedhof hingegen sind die Gräber um eine Kirche oder Kapelle herum gruppiert. Er bietet in der Regel weniger Platz als ein großzügig angelegter Parkfriedhof und nur schmale Wege zwischen den Gräbern. Zum Spazierengehen eignet sich daher eher der Park- oder Waldfriedhof.
- Bei einem Waldfriedhof wird viel Wert auf eine Naturbelassenheit gelegt. Auch dieser Friedhof ist innerhalb der Stadtgrenzen gelegen und demzufolge leicht zu erreichen. Er weist einen dichteren Bestand an Bäumen auf als ein Parkfriedhof, beide sind aber nicht immer klar voneinander abzugrenzen. Im Gegensatz zu einem Bestattungswald können auf dem Waldfriedhof sowohl Erdbestattungen als auch Urnenbeisetzungen erfolgen. Auch Waldfriedhöfe unterliegen den Friedhofsbestimmungen.
FriedWald, RuheForst und andere Bestattungswälder
In einem Bestattungswald ist die Beisetzung von Totenasche in einer rechtlich festgelegten Waldfläche außerhalb eines klassischen Friedhofs möglich. Die bekanntesten Anbieter solcher Waldbestattungen sind die FriedWald GmbH und RuheForst GmbH mit jeweils mehr als 60 Standorten deutschlandweit.
- In einem FriedWald können Sie zwischen einem Einzel-, Partner-, Familien- oder Freundschaftsbaum als Ruheplatz wählen.
- Im RuheForst heißen die Grabstätten RuheBiotope. Dies können Bäume, Baumstämme, Steine oder auch Büsche sowie Wurzelstöcke sein.
Darüber hinaus gibt eine noch einige Einzelanbieter von Waldbestattungen in ganz Deutschland, die nach ähnlichen Konzepten arbeiten. Allen Anbietern ist gemeinsam, dass die Beisetzung ausschließlich in biologisch abbaubaren Urnen stattfindet. Die Grabstellen werden lediglich durch eine Plakette am Baum beziehungsweise Biotop gekennzeichnet und bedürfen keiner Pflege.
Weitere Friedhöfe
Darüber hinaus gibt es islamische, buddhistische und jüdische Friedhöfe sowie den sogenannten Soldatenfriedhof. Der Soldatenfriedhof wurde früher auch als Ehrenfriedhof bezeichnet, da man dort den gefallenen Soldaten die letzte Ehre erwies. Nicht immer handelt es sich in diesen Fällen um einen eigenständigen Friedhof, vielmehr können es auch speziell ausgewiesene Gräberfelder auf einem anderen Friedhof sein.
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Nutzungsrecht und Verlängerung
Um eine Grabstelle zu belegen, ist es notwendig, das Grabnutzungsrecht zu erwerben. Es handelt sich hierbei rechtlich um ein Pachtverhältnis mit dem Friedhofseigentümer. Das bedeutet, dass Sie die Grabstelle nicht kaufen und auch nicht weitervererben können, sondern dass Sie lediglich das Recht erwerben, das Grab für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen.
Bei einem Wahlgrab können Sie das Nutzungsrecht gegebenenfalls mehrmals verlängern lassen. Alternativ haben Sie Möglichkeit der Freigabe der Grabstelle. Diese wird dann neu belegt. Bei einem Reihengrab haben Sie diese Wahl nicht, denn dieses wird nach Ablauf der Ruhefrist automatisch aufgelöst und zur Neubesetzung freigegeben.
Die Ruhezeit
Das Nutzungsrecht für eine Grabstelle entspricht der Ruhezeit oder Ruhefrist auf dem Friedhof. Diese bezeichnet den Zeitraum, in dem eine Grabstelle nicht neu belegt werden darf, um eine Störung der Totenruhe zu vermeiden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Sarg und Leichnam vollständig zersetzt sind, bevor die Grabstelle neu vergeben wird. Denn bevor die Grabstätte erneut vergeben wird, müssen sämtliche sterblichen Überreste vollständig zersetzt sein.
Die Dauer der Ruhezeit wird von der Friedhofsverwaltung vorgeschrieben und kann je nach Alter des Verstorbenen variieren. Grund dafür sind unterschiedliche Bodenbeschaffenheiten auf dem Friedhofsgelände. Üblicherweise liegen die Ruhezeiten für Erwachsene zwischen 15 und 30 Jahren. Bei Wahlgräbern, in denen einzelne Grabstellen mit zeitlichen Abständen belegt werden, muss das Nutzungsrecht jedes Mal für die komplette Grabstätte verlängert werden. Die Ruhezeit beginnt damit wieder neu wieder neu. Die genauen Fristen teilt Ihnen die Friedhofsverwaltung mit.
Friedhofsgebühren
20-30 Prozent des Gesamtpreises einer Beerdigung machen die Friedhofsgebühren aus. Diese sind separat zu den Leistungen des Bestattungsunternehmens zu zahlen. Die Gesamtkosten sind von Bundesland zu Bundesland verschieden und in den Gebührenordnungen der Städte festgelegt. Die Preisspanne liegt zwischen 500 und 5.000 Euro.
Die Friedhofsgebühren setzen sich aus drei Arten von Gebühren zusammen:
Gebühren für die Beisetzung
- Öffnen, Auskleiden, Herrichten und Schließen des Grabes
- Abräumen und Entsorgen der Kränze, Einebnen des Grabes
Kosten für die Grabnutzung
- Erwerb für das Recht der Grabnutzung
Weitere Gebühren
- Kosten für die Sargträger
- Nutzung von Aufbahrungsraum und Trauerhalle
Gebührenunterschiede gibt es auch zwischen städtischen und kirchlichen Friedhöfen. Städtische Friedhöfe werden als Regiebetriebe geführt und unterliegen der Zuständigkeit der Friedhofsverwaltungen. Kirchliche Friedhöfe hingegen befinden sich in der Trägerschaft der kirchlichen Gemeinde (s. o.).
Friedhofsgebühren im DetailFriedhofshalle
Die Friedhofshalle ist ein Gebäude, in dem kirchliche und weltliche Bestattungszeremonien abgehalten werden. Insbesondere auf konfessionellen Friedhöfen wird sie auch als Friedhofskapelle oder Aussegnungshalle bezeichnet. Es handelt sich hierbei in der Regel um kleinere Gebäude. Die genauen Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle sind in der Satzung des jeweiligen Friedhofs vermerkt, sie belaufen sich üblicherweise zwischen 140 und 350 Euro für eine Nutzungsdauer von 15-45 Minuten.
Trauerhalle
Viele Bestatter bieten mittlerweile auch private Trauerräume an. Diese fassen etwa 50 bis 200 Trauergäste und befinden sich im Bestattungshaus oder in seiner Nähe. Abschiednahmen und Trauerfeiern können hier nach den Wünschen der Angehörigen ausgerichtet werden. Kühlmöglichkeiten für die Verstorbenen befinden sich in separat gehaltenen Räumlichkeiten.
Umbettung
Generell bezeichnet man mit „Umbetten“ die Verlegung eines Grabes. Dieses muss dazu geöffnet und der Sarg oder die Urne in ein neues Grab verbracht werden. Dies ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, denn durch die Umbettung wird die Totenruhe gestört.
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