Grabauflösung – was passiert nach Ablauf der Ruhezeit?

Das Grab ist ein wichtiger Erinnerungsort für die Hinterbliebenen. Doch mit Ablauf der Ruhezeit läuft auch das Nutzungsrecht für eine Grabstätte aus. Wenn dieses nicht verlängert werden kann oder soll, kommt es zur Grabauflösung.

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Was ist eine Grabauflösung?

Nach Ablauf der Ruhezeit für eine Grabstätte gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder lassen die Angehörigen ihr Nutzungsrecht erneuern oder das Grab wird aufgelöst. Bei einer Grabauflösung wird die Ruhestätte abgeräumt und eingeebnet. Anschließend kann sie neu belegt werden.

Nach der Grabauflösung kann die Grabstätte neu belegt werden.

Neu belegte Grabstätte

Ruhezeit auf dem Friedhof

Als Ruhezeit oder Ruhefrist bezeichnet man den Zeitraum, in dem eine Grabstätte nicht aufgelöst oder anderweitig gestört werden darf. Ausnahmen gelten nur für Nachbestattungen in Familien- und Partnergräbern und unter bestimmten Voraussetzungen für Umbettungen.

Die Ruhefrist ist vorgeschrieben, damit sich der Sarg oder die Urne mit den sterblichen Überresten vollständig in der Erde zersetzen kann. Wie lange der Zersetzungsprozess dauert, hängt vor allem von der Beschaffenheit des Bodens ab. Aus diesem Grund unterscheiden sich auch die Ruhezeiten auf den verschiedenen Friedhöfen.

  • Die übliche Ruhezeit für Urnengräber beträgt zwischen 10 und 20 Jahren.
  • Erdgräber haben in der Regel eine Ruhezeit zwischen 20 und 30 Jahren.
  • Bei besonders lehmhaltigem Boden sind bis zu 40 Jahre Ruhezeit erforderlich.

Nutzungsrecht verlängern

Mit Ablauf der Ruhezeit läuft auch das Nutzungsrecht für eine Grabstelle aus. Je nach Grabart können die Angehörigen das Nutzungsrecht jedoch gegebenenfalls verlängern lassen.

Wahlgräber

Wenn es sich beim Grab um eine Wahlgrabstätte handelt, kann das Nutzungsrecht beliebig oft verlängert werden. Die Ruhezeit beginnt dadurch erneut, und zwar in voller Länge. Auch die Grabnutzungsgebühren sind erneut für die volle Ruhezeit zu entrichten.

Zu einer Verlängerung des Nutzungsrechts kommt es ebenfalls, wenn in einem Familien- oder Partnergrab eine weitere Beisetzung vorgenommen wird. Nach jeder Beisetzung muss nämlich erneut die volle Ruhezeit eingehalten werden. In diesem Fall müssen die Angehörigen aber nur die anteiligen Gebühren für die zusätzliche Ruhezeit nachzahlen.

Reihengräber

Das Nutzungsrecht für Reihengräber kann nicht verlängert werden. Ist die Ruhezeit abgelaufen, erfolgt die Grabauflösung.

Ablauf einer Grabauflösung

Wenn ein Grab aufgelöst werden soll, erhalten die Angehörigen oder Grabnutzungsberechtigten rechtzeitig Nachricht vom Friedhofsamt. Sie haben nun Gelegenheit, das Nutzungsrecht zu verlängern oder die Grabstätte innerhalb der gegebenen Frist abzuräumen.

Grabauflösung: Blumen und Schmuck müssen entfernt werden.

Blumen und Schmuck müssen von der Grabstätte entfernt werden.

Abräumen

Bei einer Grabauflösung werden der Grabstein, die Einfassung, Grablaternen, Vasen und anderer Schmuck entfernt. Diese Gegenstände sind Eigentum der Hinterbliebenen und können von ihnen entsorgt oder mit nach Hause genommen werden. Auf manchen Friedhöfen müssen die Hinterbliebenen auch noch die Grabbepflanzung entfernen; andernorts ist dies die Aufgabe der Friedhofsgärtnerei.

Einebnen

Wenn das Grab vollständig abgeräumt ist, wird es von Mitarbeitern des Friedhofs oder von der beauftragten Friedhofsgärtnerei eingeebnet. Am Ende bleibt nur eine ebene Fläche frischer Erde zurück, die gegebenenfalls mit Rasen besät wird und später neu belegt werden kann. Die Grabstätte ist damit aufgelöst.

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Verbleib des Grabsteins

Es kommt nur selten vor, dass Angehörige den Grabstein oder andere Grabmale mit nach Hause nehmen möchten. Sie sind aber trotzdem dazu verpflichtet, diese im Zuge der Grabauflösung zu entfernen. Auch hier gibt es unterschiedliche Regelungen. Manche Friedhöfe schreiben vor, dass ein Steinmetz den Grabstein mitsamt dem Fundament ausgräbt und abbaut. Andere lassen zu, dass die Angehörigen das selber machen.

Nach einer Grabauflösung kann der Grabstein wieder verwendet werden.

Alte Grabsteine werden geschliffen und neu bearbeitet.

Wenn sich niemand darum kümmert, wird der Grabstein vom Friedhof entfernt und an Steinmetze oder Straßenbauunternehmen weiterverkauft. Für diesen Aufwand müssen die Angehörigen in der Regel extra zahlen.

  • Steinmetze schleifen gebrauchte Grabsteine ab und gestalten sie neu.
  • Straßenbauunternehmen führen alte Grabmale dem Schredder zu und gewinnen daraus Baumaterial.

Verbleib von Überresten

Die vorgeschriebene Ruhezeit soll sicherstellen, dass Sarg und Urne sowie die sterblichen Überreste zum Zeitpunkt der Grabauflösung vollständig vergangen sind. Sollten doch noch Überreste zu finden sein, verbleiben diese bei einer Neubelegung der Grabstelle in der Erde.

Auf manchen Friedhöfen werden Urnen nach Ablauf der Ruhezeit auch umgebettet. Sie finden die letzte Ruhe in einem anonymen Urnenhain.

Wer bezahlt die Grabauflösung?

Die Kosten einer Grabauflösung sind von den Hinterbliebenen zu tragen. Sie sind von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich und hängen von der Größe der Grabstätte und dem Aufwand ab, den die Grabauflösung verursacht. Wenn der Friedhof auch noch den Grabschmuck oder sogar den Grabstein entfernen muss, entstehen zusätzliche Kosten. Insgesamt können die Kosten einer Grabauflösung zwischen 150 und 500 Euro betragen.

Vorzeitige Grabauflösung

Unter bestimmten Umständen können Angehörige auch vor Ablauf der Ruhezeit eine Grabauflösung bei der Stadt oder Gemeinde beantragen. Man spricht dann von einer vorzeitigen oder vorfristigen Grabauflösung. Je nach Friedhofssatzung darf diese bis zu zwei Jahre vor Ablauf der Ruhezeit erfolgen.

Gründe für eine vorzeitige Grabauflösung

Eine vorzeitige Grabauflösung kann zum Beispiel genehmigt werden, wenn es niemanden gibt, der das Grab pflegt. Durch Abräumen und Einebnen wird ein Verwildern des Grabes verhindert und weitere Kosten vermieden.

Kosten einer vorzeitigen Grabauflösung

Die Kosten einer vorzeitigen Grabauflösung werden von den Angehörigen getragen. Anteilige Grabnutzungsgebühren für die nicht genutzte Ruhezeit werden nicht erstattet.

Umbettung

In Ausnahmefällen werden Verstorbene in ein neues Grab verlegt. Dazu muss die bestehende Grabstelle geöffnet und der Sarg oder die Urne in das neue Grab verbracht werden. Diesen Vorgang bezeichnet man als Umbettung.

Wenn anschließend keine sterblichen Überreste weiterer Verstorbener in der Grabstätte verbleiben, gilt das Grab mit der Umbettung als aufgelöst. Die Grube wird mit frischer Erde verfüllt und anschließend eingeebnet.

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