Kosten einer Feuerbestattung
Die Kosten für eine Feuerbestattung liegen zwischen 4.500 und 17.000 Euro. Sie liegen damit weit unter dem Preis für eine Erdbestattung. Die Gesamtkosten setzen sich aus den Bestatterleistungen, Friedhofsgebühren, den Kosten für Sarg und Urne sowie den Grabstein und die Trauerfeier zusammen. Grundsätzlich werden die Bestattungskosten von den Erben des Verstorbenen bezahlt.
Überblick: Kosten einer Feuerbestattung
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Leistungen | Kosten |
Bestatterleistungen und Urkunden | ca. 2.350 € |
Krematorium und Friedhof | 1.500 – 3.000 € |
Verbrennungssarg und Urne | 400 – 2.000 € |
Todesanzeige und Trauerfeier | 250 – 2.250 € |
(Grabstein und Grabgestaltung) | (1.200 – 7.500 €) |
Gesamt | ab 4.500 € |
Was beeinflusst den Preis?
Der Preis für eine Feuerbestattung ist in jeder Region von Deutschland verschieden – denn jede Gemeinde erhebt unterschiedlich hohe Friedhofsgebühren. Aber auch die Wahl des Grabsteins oder eine Dauergrabpflege durch die Friedhofsgärtnerei haben einen Einfluss auf die Gesamtkosten der Feuerbestattung.
- Die Friedhofsgebühren werden von der Gemeinde festgelegt und sind nicht verhandelbar. Über die Wahl der Grabart (Wahlgrab, Reihengrab, Wiesengrab etc.) können Sie jedoch Einfluss auf die entstehenden Kosten nehmen.
- Der wichtigste Kostenfaktor bei einer Feuerbestattung sind häufig der Grabstein und die Grabeinfassung. Mit einer günstigen Option können Sie hier viel Geld sparen und so die Gesamtkosten der Feuerbestattung beeinflussen.
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Bestatterleistungen und Urkunden
Neben der hygienischen Grundversorgung mit Kühlung, Ankleiden und Einbetten des Verstorbenen übernimmt der Bestatter auch Leistungen wie die Überführung zum Bestattungshaus und zum Krematorium. Weiterhin fallen bei einer Feuerbestattung allgemeine Gebühren für Verwaltungsaufwände und Formalitäten wie das Ausstellen von Urkunden an.
Andere Leistungen werden von Drittanbietern ausgeführt. Der Bestatter tritt dafür in Vorleistung. Dazu zählen zum Beispiel die Ausstellung des Totenscheins durch einen Arzt sowie eine zweite, amtsärztliche Leichenschau, die vor der Einäscherung im Krematorium vorgenommen wird. Diese ist in allen Bundesländern außer Bayern bei einer Feuerbestattung Pflicht.
Krematorium und Friedhof
Nach der zweiten amtsärztlichen Leichenschau werden die Verstorbenen eingeäschert. Dies geschieht in einem von derzeit etwa 160 Krematorien in Deutschland. Um den Aufwand gering zu halten und um die Würde der Verstorbenen zu wahren, erfolgt die Einäscherung meist im nächstgelegenen Krematorium. Die Gebühren hierfür können variieren, meistens liegen sie jedoch zwischen 500 und 600 Euro pro Einäscherung.
Ein größerer Teil der Kosten für eine Feuerbestattung entfällt auf die Friedhofsgebühren. Diese werden in Grabkosten und Beisetzungsgebühren unterteilt: Grabkosten werden für das Nutzungsrecht der Urnengrabstätte über einen bestimmten Zeitraum entrichtet. Mit der Beisetzungsgebühr werden das Ausheben und Schließen des Grabes sowie das Einebnen der Grabstelle nach Ende der Nutzungszeit abgegolten.
Auf den meisten Friedhöfen stehen mehrere Grabarten für eine Feuerbestattung zur Verfügung: Wahlgrab, Reihengrab und Wiesengrab. Meistens ist außerdem möglich, die Urne anonym oder in einem Kolumbarium beizusetzen.
Wahlgrab
Bei einem Urnenwahlgrab können Sie oder Ihre Angehörigen die Lage der Grabstätte selbst aussuchen. Das Grab kann schon zu Lebzeiten reserviert werden. Ein Wahlgrab bietet Platz für mehr als eine Urne, sodass Lebenspartner oder Familien gemeinsamen in einer Grabstätte beigesetzt werden können. Nach Ablauf der Ruhefrist besteht außerdem die Möglichkeit einer Verlängerung. Auf diese Weise kann eine Wahlgrabstätte über mehrere Generationen hinweg bestehen. Diese Grabart verursacht die höchsten Bestattungskosten.

Urnenwahlgrab
Reihengrab
Das Urnenreihengrab kann nicht frei gewählt werden, sondern wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. Im Reihengrab findet nur eine Urne Platz – weitere Bestattungen sind also nicht möglich. Nach Ablauf der Ruhefrist wird die Grabstätte eingeebnet. Aus diesen Gründen ist ein Reihengrab preiswerter als ein Wahlgrab.
Wiesengrab
Wiesengräber sind meist offene Rasenflächen, auf denen einzelne Gräber durch kleine Grabtafeln und nicht durch Grabsteine gekennzeichnet sind. Ein Vorteil des Wiesengrabes ist, dass der Pflegeaufwand für die Angehörigen entfällt – der Rasen wird vom Friedhof gemäht. Viele Friedhöfe lassen sich den Pflegeaufwand allerdings durch höhere Grabkosten für Wiesengräber bezahlen.

Wiesengräber
Anonymes Grab
Bei einem anonymen Urnengrab handelt es sich um ein Wiesengrab ohne Kennzeichnung. Während der Beisetzung sind keine Trauergäste anwesend. Aus diesem Grund erfahren weder der Bestatter noch die Angehörigen, wo sich die letzte Ruhestätte befindet. Dies ist in der Regel die günstigste Form der Feuerbestattung.
Kolumbarium
Eine weitere Möglichkeit der Urnenbeisetzung ist das Kolumbarium, eine Urnenwand. In dieser werden die Urnen beigesetzt und mit einer Steinplatte verschlossen. Manche Friedhöfe bieten auch einzelne Urnenstelen zu diesem Zweck an. Sowohl Nutzungszeiten als auch die Bestattungskosten variieren standortabhängig. Ein Vorteil dieser Grabart ist, dass hierbei kein Pflegeaufwand entsteht.

Urnenwand
Alternative Bestattungsformen der Feuerbestattung sind die See– und die Waldbestattung.
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Kosten für Sarg und Urne
Die Sargpflicht für Verstorbene gilt in Deutschland auch bei Feuerbestattungen – das heißt, dass die Kremation ausschließlich in einem Sarg durchgeführt werden darf. Grund hierfür sind hygienische Erfordernisse, durch den Transport und die Einäscherung im Sarg soll zudem sichergestellt werden, dass die Würde der Verstorbenen zu jedem Zeitpunkt gewahrt bleibt.
Der Verbrennungs- oder Kremationssarg ist in der Regel aus preiswertem Material wie zum Beispiel Kiefern- oder Pappelholz gefertigt und weniger aufwändig gearbeitet als ein herkömmlicher Sarg. Dadurch entstehen auch geringere Kosten: Einfache Verbrennungssärge sind ab etwa 300 Euro zu bekommen.

Kremationssarg
Die Urne ist ein weiterer Kostenpunkt bei der Feuerbestattung. Nach der Einäscherung im Krematorium wird die Asche zunächst in eine schlichte Kapsel gefüllt. Für die Trauerfeier und anschließende Beisetzung wird die Kapsel jedoch mit einer ansprechend gestalteten Schmuckurne versehen. Schmuckurnen werden zum Beispiel aus Holz, Keramik, Kupfer oder Naturstoffen gefertigt und variieren im Preis je nach Material und Gestaltung. Günstige Urnen gibt es schon für etwa 100 Euro.
Todesanzeige und Trauerfeier
Eine persönliche Abschiednahme vom Verstorbenen kann weitere Kosten verursachen. Todesanzeige, Trauerfeier, Blumenschmuck und Leichenschmaus sind zwar nicht zwingend erforderlich, aber trotzdem ein fester Bestandteil bei den meisten Feuerbestattungen.
- Mit persönlichen Trauerkarten und einer Todesanzeige in der Zeitung werden Freunde, Bekannte und Kollegen über den Tod der verstorbenen informiert und Trauergäste zur Beerdigung eingeladen.
- Zur individuellen Gestaltung der Trauerfeier können Trauerrednern und Musikern beauftragt werden. Blumenschmuck bestellen Sie entweder beim Bestatter oder direkt bei einem Floristen.
- Im Anschluss an die Beisetzung gibt es üblicherweise eine Kaffeetafel oder einen Leichenschmaus, damit sich die Trauergäste vor der Rückfahrt stärken können. Die Kosten dafür variieren je nach Größe der Trauerfeier und der Anzahl der Gäste.

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Grabstein und Grabgestaltung
Wenn ein neues Grab angelegt wird, müssen gegebenenfalls Kosten für den Friedhofsgärtner eingeplant werden, der die Erstbepflanzung vornimmt. Darüber hinaus fallen Kosten für eine Grabplatte oder einen Grabstein an. Diese können je nach Größe und Beschaffenheit des Grabmals stark variieren.

Grabplatte aus weißem Granit

Kissenstein in Buchform

Urnengrabanlage
Folgekosten
Zu den Folgekosten einer Feuerbestattung zählt die Grabpflege. Wenn eine Gärtnerei die fortlaufende Pflege der Grabstelle übernimmt, müssen Sie mit mehreren Hundert Euro im Jahr rechnen. Deutlich günstiger wird es, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Doch auch dann fallen Material- und gegebenenfalls Anfahrtskosten an.
Aufgrund der geringeren Größe einer Urnengrabstätte sind die Folgekosten bei einer Feuerbestattung niedriger als bei einer Erdbestattung. Wird die Urne in einem Kolumbarium beigesetzt, in einem Bestattungswald oder im Meer, entfallen die Folgekosten komplett.
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Häufige Fragen
Die Kosten einer Feuerbestattung liegen lt. Stiftung Warentest zwischen 5.830 € und 15.185 €. Die genauen Kosten für Ihre Wunschbestattung können Sie mit unserem Bestattungskosten-Rechner ermitteln.
Die Kosten einer Feuerbestattung setzen sich aus folgenden Punkten zusammen:
- Leistungen des Bestatters
- Urkunden
- Friedhofsgebühren
- Einäscherung
- Sarg und Urne
- Grabstein
- Trauerfeier
Darüber hinaus kann eine Feuerbestattung auch Folgekosten für die Grabpflege nach sich ziehen.
Die Kosten für die Einäscherung werden vom Krematorium erhoben und sind bei allen Einrichtungen verschieden. Sie betragen in der Regel zwischen 500 und 600 €.
Wichtige Kostenfaktoren bei einer Feuerbestattung sind die Friedhofsgebühren und die Grabgestaltung. Sie können hohe Kosten sparen, indem Sie ein Reihengrab und einen günstigen Grabstein wählen. Wenn Sie auch die Grabpflege selbst übernehmen, können Sie die Bestattungskosten weiter reduzieren.
Die günstigste Option ist in der Regel eine anonyme Bestattung. Dabei entfallen die Kosten für den Grabstein und eine aufwendige Grabgestaltung. Sie können die Bestattungskosten weiter reduzieren, indem Sie auch auf eine Trauerfeier verzichten.
Bei einer Bestattung im Wald oder auf See entfallen die Friedhofsgebühren sowie die Kosten für den Grabstein und die Grabpflege. Deshalb können die Waldbestattung und Seebestattung noch günstiger sein als eine Feuerbestattung.
Die deutschen Bestattungsgesetze schreiben vor, dass Verstorbene ausschließlich in einem Sarg transportiert und eingeäschert werden dürfen. Man spricht auch von der „Sargpflicht“. Deswegen wird auch bei der Feuerbestattung ein Sarg benötigt. Für die Einäscherung werden in der Regel günstige Verbrennungssärge verwendet.
Die Bestattungskosten sind vom Vermögen des Verstorbenen zu bezahlen. Wenn das Erbe die Kosten nicht abdeckt und die Hinterbliebenen die Bestattung nicht aus eigener Tasche bezahlen können, besteht die Möglichkeit, eine Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII zu beantragen („Sozialbestattung“).
Wenn die Erbmasse nicht ausreicht, um die Bestattungskosten in voller Höhe zu decken, können die Hinterbliebenen ihre Ausgaben als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Können die Kosten für die Bestattung dagegen komplett aus der Erbmasse bezahlt werden, ist ein Abzug nicht möglich.