Risikolebensversicherung und Sterbegeldversicherung – was ist der Unterschied?
Sie möchten Ihre Familie für den Todesfall finanziell absichern, aber Sie wissen nicht, welches das passende Angebot ist? Wir erklären den Unterschied zwischen der Risikolebensversicherung und der Sterbegeldversicherung, um Ihnen die Entscheidung ganz leicht zu machen!
Das Wichtigste zusammengefasst
- Die Sterbegeldversicherung deckt Ihre Bestattungskosten im Todesfall ab.
- Die Risikolebensversicherung soll den Unterhalt Ihrer Familie für viele Jahre im Falle Ihres frühzeitigen Todes sichern.
- Der Versicherungsschutz einer Risikolebensversicherung erlischt nach Ende der Vertragslaufzeit. Eine Sterbegeldversicherung schützt Ihre Angehörigen lebenslang.
Gemeinsamkeiten der Versicherungen
Um den Unterschied zwischen einer Risikolebensversicherung und einer Sterbegeldversicherung zu verstehen, betrachten wir zunächst, was beide Versicherungen gemeinsam haben.
Art der Absicherung
Sowohl die Risikolebensversicherung als auch die Sterbegeldversicherung sind eine Absicherung für den Todesfall. Die Versicherungsnehmer zahlen monatlich einen geringen Beitrag, um ihre Angehörigen vor hohen finanziellen Belastungen im Falle ihres Todes zu schützen.
Zeitpunkt der Auszahlung
Die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung und der Sterbegeldversicherung wird nach dem Tod des Versicherungsnehmers ausgezahlt. Um die Auszahlung zu beantragen, müssen die Bezugsberechtigten den Versicherungsschein und die Sterbeurkunde für die versicherte Person vorlegen.
Bezugsberechtigte
Der Versicherungsnehmer kann selbst bestimmen, wer im Falle seines Todes die Versicherungssumme erhalten soll. In der Regel werden die nächsten Angehörigen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder) als Bezugsberechtigte im Vertrag eingetragen. Individuelle Familienverhältnisse und andere persönliche Umstände können aber auch erfordern, Geschäftspartner oder Bestattungsunternehmen zu begünstigen.
Werden im Vertrag keine Bezugsberechtigten genannt, erfolgt die Auszahlung nach der gesetzlichen Erbfolge.
Besteuerung
Die monatlichen Beiträge zur Risikolebensversicherung und Sterbegeldversicherung können unter „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ von der Steuer abgesetzt werden.
- Die Auszahlung der Versicherungssumme ist für beide Versicherungen einkommensteuerfrei.
- Sie unterliegt jedoch der Erbschaftsteuerpflicht, wenn die gesamte Erbmasse den Steuerfreibetrag übersteigt.
Hier erfahren Sie mehr:
Risikolebensversicherung und SteuernUnterschiede zwischen den Versicherungen
Was wird abgesichert?
Mit einer Sterbegeldversicherung finanzieren Sie vor allem die Kosten, welche durch Ihre eigene Bestattung entstehen: also den Bestatter, die Friedhofsgebühren, Sarg und Urne, Trauerfeier, Grabstein oder, bei alternativen Bestattungsarten, den FriedWald oder die Reederei. Im Falle Ihres Todes soll sich Ihre Familie nicht verschulden müssen, um diese Auslagen zu bezahlen.
Wenn Sie eine höhere Absicherung wählen, reicht die Versicherungssumme gegebenenfalls auch noch aus, um die Kosten für den Leichenschmaus, Dauergrabpflege und Trauerbekleidung abzudecken.
Eine Risikolebensversicherung dagegen soll das komplette Auskommen Ihrer Angehörigen für mehrere Jahre sichern – also Lebensunterhalt, Mietzahlungen, Kreditraten und die Ausbildungskosten Ihrer Kinder. In der Regel wird die Absicherung so gewählt, dass der Unterhalt Ihrer Familie so lange gesichert ist, bis die Kinder finanziell auf eigenen Beinen stehen.
Wird die Risikolebensversicherung bei einem Hauskauf oder einem anderen beträchtlichen Darlehen abgeschlossen, muss die Versicherungssumme die gesamte Kreditschuld abdecken. So können die Verbindlichkeiten auch im Falle Ihres Todes weiter bedient werden.
Versicherungssumme
Risikolebens- und Sterbegeldversicherung unterscheiden sich außerdem in der Höhe der Versicherungssumme. Da beide Absicherungen unterschiedlichen Zwecken dienen, ist die Versicherungssumme bei der Sterbegeldversicherung in der Regel deutlich niedriger als bei der Risikolebensversicherung.
- Die Absicherung für die Bestattungskosten liegt üblicherweise zwischen 2.500 und 10.000 Euro.
- Die empfohlene Höhe einer Risikolebensversicherung beträgt das 3-5fache Bruttojahresgehalt des Versicherungsnehmers.
Die Versicherungssumme bei einer Sterbegeldversicherung bleibt zudem immer gleich, unabhängig davon, wann der Todesfall eintritt (konstante Versicherungssumme). Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung wird dagegen oft eine fallende Versicherungssumme vereinbart.
Hintergrund: Bei einer Kreditabsicherung sinkt im Lauf der Zeit die verbleibende Restschuld. Und auch die finanzielle Absicherung der eigenen Familie wird von Jahr zu Jahr günstiger, da die Kinder ab einem bestimmten Zeitpunkt finanziell unabhängig werden. Daher ist es sinnvoll, eine geringere Auszahlung zu vereinbaren, je später der Todesfall eintritt.
Auszahlung
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Risikolebensversicherung und Sterbegeldversicherung besteht darin, dass die Risikolebensversicherung nur bei einem Todesfall innerhalb der Laufzeit ausgezahlt wird.
- Nach Ende der Beitragsdauer erlischt bei einer Risikolebensversicherung der Versicherungsschutz.
- Die Sterbegeldversicherung zahlt hingegen auch, wenn der Todesfall erst nach Ende der Laufzeit eintritt.
Während Ihre Angehörigen von der Risikolebensversicherung also nur profitieren, wenn Sie frühzeitig versterben, kommen sie bei der Sterbegeldversicherung auf jeden Fall in den Genuss der vollen Versicherungsleistung.
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Mit einer Reihe von Gesundheitsfragen, auch Gesundheitsprüfung genannt, wollen sich Versicherungen gegen den vorzeitigen Tod ihrer Versicherungsnehmer schützen. Risikolebensversicherung und Sterbegeldversicherung sind zwei Versicherungsformen, bei denen diese Gesundheitsfragen häufig beantwortet werden müssen.
Als Versicherungsnehmer müssen Sie dabei wahrheitsgemäß Auskunft zu Vorerkrankungen und anderen medizinischen Einschränkungen geben, die Ihre Lebenserwartung verkürzen könnten. Dazu zählen zum Beispiel Krebserkrankungen, Herz- und Atemwegsleiden, Bluthochdruck und Diabetes sowie vergangene Operationen. Auch gefährliche Hobbys, Extremsportarten und risikoreiche Berufstätigkeiten werden hier abgefragt.
Bei einer Sterbegeldversicherung haben Sie in der Regel die Wahl zwischen einer Police mit Gesundheitsfragen und einer Police ohne Gesundheitsfragen. Wenn Sie auf die Gesundheitsfragen verzichten, müssen Sie dafür eine Wartezeit zwischen 12 und 36 Monaten in Kauf nehmen. Sollten Sie innerhalb dieser Wartezeit sterben, muss die Versicherung das Sterbegeld gar nicht oder nur zum Teil auszahlen.
Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es in Deutschland nicht. Wenn Sie eine solche Versicherung für Ihre Angehörigen oder Geschäftspartner abschließen möchten, kommen Sie nicht umhin, alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Menschen mit Vorerkrankungen, riskanten Hobbys oder Berufsbildern können von der Versicherung leider abgelehnt werden.
Hier erfahren Sie mehr:
GesundheitsfragenFazit
Es ist immer eine gute Idee, wenn Sie wichtige Menschen für den Fall Ihres Todes absichern möchten. Die Risikolebensversicherung und Sterbegeldversicherung sind zwei gute Lösungen hierzu.
Schließen Sie eine Sterbegeldversicherung ab, wenn Sie Ihre Angehörigen vor hohen Bestattungskosten im Falle Ihres Todes schützen möchten.
Schließen Sie eine Risikolebensversicherung ab, wenn Sie Kredite absichern oder das Auskommen Ihrer Angehörigen für viele Jahre sicherstellen wollen.
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