Gesundheitsfragen der Versicherung

Wenn Sie eine Sterbegeldversicherung abschließen, haben Sie die Wahl zwischen Versicherungen mit und Versicherungen ohne Gesundheitsfragen. Wir erklären, worin es in dieser Gesundheitsprüfung geht, welche Fragen gestellt werden können und was die Alternativen zur Gesundheitsprüfung sind.

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Was sind Gesundheitsfragen?

Als Gesundheitsfragen oder auch Gesundheitsprüfung werden eine Reihe von Fragen bezeichnet, die der Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung beantworten muss. Es gibt Policen mit und ohne Gesundheitsfragen – dies ist je nach Tarif oder Anbieter verschieden.

  • Gesundheitsfragen werden in der Regel bei einer Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit gestellt.
  • Umgekehrt gibt es meistens keine Gesundheitsfragen bei einer Sterbegeldversicherung mit Wartezeit.

Wozu dienen die Gesundheitsfragen?

Menschen mit Vorerkrankungen haben im Allgemeinen ein höheres Sterberisiko als gesunde Menschen. Die Gesundheitsprüfung vor dem Vertragsabschluss soll sicherstellen, dass der Versicherungsnehmer in einer guten gesundheitlichen Verfassung ist und keine Vorerkrankungen hat, die seine Lebenszeit verkürzen könnten.

Auf diese Weise will sich die Versicherung vor einem allzu frühen Tod des Versicherungsnehmers schützen. Denn bei einer Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit wird der volle Versicherungsschutz sofort nach dem Abschluss wirksam.

Das bedeutet: Im Todesfall muss die Versicherung das volle Sterbegeld auszahlen, auch wenn der Versicherte erst wenige Beiträge geleistet hat. Bei einem frühzeitigen Tod des Versicherungsnehmers kann die Sterbegeldversicherung also einen großen Verlust machen.

Junger Arzt arbeitet am Laptop

Welche Fragen werden bei der Gesundheitsprüfung gestellt?

Die Gesundheitsfragen beziehen sich auf relevante und potenziell lebenszeitverkürzende Erkrankungen und gesundheitliche Störungen. Darüber hinaus können Sie in der Gesundheitsprüfung gefragt werden, ob Sie verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen und wenn ja welche.

Typische Gesundheitsfragen sind zum Beispiel:

  • Hatten Sie einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall?
  • Leiden Sie an Bluthochdruck oder Diabetes?
  • Haben Sie Asthma oder andere Erkrankungen der Atemwege?
  • Leiden Sie an Erkrankungen des zentralen Nervensystems?
  • Sind Sie alkohol- oder drogenabhängig?
  • Sind Sie HIV-positiv?

Darüber hinaus können zahlreiche weitere Krankheiten und Gesundheitsstörungen abgefragt werden, unter anderem:

  • Psychische und neurologische Erkrankungen
  • Erkrankungen der Knochen und Gelenke
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Schädigung von Augen und Netzhaut
  • Krankheiten der inneren Organe
  • Leber- und Nierenschäden
  • Osteoporose
  • Rheumatismus
  • Krebserkrankungen

Ist die Gesundheitsprüfung zwingend?

Wenn der Tarif eine Gesundheitsprüfung dies vorsieht, ist es zwingend notwendig, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Aber keine Sorge! Wenn Sie keine Lust haben, sich einer Gesundheitsprüfung zu unterziehen, entscheiden Sie sich einfach für eine Sterbeversicherung ohne Gesundheitsfragen. Die Auswahl ist groß.

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Was ist die Folge, wenn ich eine Vorerkrankung habe?

Wenn Sie eine oder mehrere der Gesundheitsfragen mit „ja“ beantworten – also an einer der abgefragten Krankheiten oder Gesundheitsstörungen leiden –, kann die Sterbegeldversicherung Ihren Versicherungsantrag ablehnen.

Werden Sie nicht abgelehnt, ist es möglich, dass Sie stattdessen einen höheren Beitrag zahlen müssen als andere Versicherte oder dass die Versicherung eine Auszahlung des Sterbegelds ausschließt, falls sie an den Folgen dieser Vorerkrankungen versterben.

Was passiert, wenn ich Vorerkrankungen verschweige?

Grundsätzlich ist davon abzuraten, vorsätzlich eine Falschaussage in der Gesundheitsprüfung zu machen. Wenn Ihnen der Versicherer nämlich auf die Schliche kommt, bleibt das nicht ohne Folgen. Die Sterbegeldversicherung kann in diesem Fall den Versicherungsvertrag einseitig kündigen, anfechten oder die Konditionen ändern.

Entscheiden Sie sich lieber für eine Sterbeversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.


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Da November keine rechtlich bindende Auskunft geben darf, sind alle Angaben auf dieser Seite unverbindlich und stellen keine juristische Beratung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich zur Beratung an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu wenden.