Kosten einer Erdbestattung
Die Kosten für eine einfache Erdbestattung betragen im Durchschnitt 7.930 Euro. Sie liegen damit deutlich höher als bei einer Feuerbestattung. Die Gesamtkosten setzen sich aus den Friedhofsgebühren, Bestatterleistungen, Kosten für Sarg und Grabstein sowie die Trauerfeier zusammen. Darüber hinaus zieht eine Erdbestattung auch Folgekosten für die Grabpflege nach sich.
Überblick: Kosten einer Erdbestattung lt. Stiftung Warentest
Die Stiftung Warentest hat durchschnittliche Preise für Erdbestattungen in verschiedenen Qualitätsstufen ermittelt. Die folgenden Preise können Ihnen zur ersten Orientierung dienen.
Leistungen | Qualität | ||
einfach | mittel | gehoben | |
Bestatterleistungen & Urkunden | 920 € | 1.190 € | 1.500 € |
Friedhofsgebühren | 1.680 € | 2.350 € | 4.100 € |
Sarg | 900 € | 1.300 € | 2.500 € |
Todesanzeige & Trauerfeier | 720 € | 1.085 € | 1.900 € |
Steinmetz- & Gärtnerleistungen | 3.710 € | 5.940 € | 9.740 € |
Gesamtkosten | 7.930 € | 11.865 € | 20.740 € |
Wichtige Kostenfaktoren
Die wichtigsten Kostenfaktoren bei einer Erdbestattung sind zum einen die Friedhofsgebühren und zum anderen der Sarg und der Grabstein. Hier gibt es je nach Region beziehungsweise Modell beträchtliche Unterschiede.
- Auf die Friedhofsgebühren können Sie keinen Einfluss nehmen, denn sie werden von der Gemeinde bestimmt.
- Sie können die Gesamtkosten für eine Erdbestattung jedoch beeinflussen, indem Sie sich für einen günstigen oder kostspieligen Sarg beziehungsweise Grabstein entscheiden.
Die Kosten einer Erdbestattung können stark variieren, je nach Ihren Wünschen und den Preisen vor Ort.
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Bestatterleistungen und Urkunden
Ein Großteil der Kosten entfällt auf die Leistungen des Bestatters. Hierzu zählen unter anderem die Überführung, die hygienische Versorgung und die Aufbahrung des Verstorbenen und allgemeine Verwaltungskosten. Darüber hinaus fallen auch Kosten für das Ausstellen vom Totenschein und anderer Urkunden an.
Friedhofsgebühren
Der zweite wichtige Kostenpunkt sind die Friedhofsgebühren. Diese stellen einen großen Teil der Bestattungskosten dar. Die Friedhofsgebühren lassen sich in Grabkosten und Beisetzungsgebühren unterteilen: Durch die Grabkosten wird eine Grabstelle für eine bestimmte Nutzungszeit erworben. Die Beisetzungsgebühren hingegen beinhalten das Öffnen, Ausheben, Schließen und Einebnen der Grabstelle.
Die genaue Höhe der Friedhofsgebühren hängt sowohl von der Region als auch von der Art der Grabstätte ab. Es wird auf dem Friedhof zwischen zwei Arten von Erdgräbern unterschieden: dem Reihengrab und dem Wahlgrab.
Reihengrab
Reihengräber sind die günstigere der zwei Optionen. Ein Reihengrab wird dem Verstorbenen von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. Seine Nutzungszeit kann nicht verlängert werden und eine Bestattung weiterer Verstorbener ist in einem Reihengrab nicht möglich. Es ist in der Regel etwas schmaler als ein Wahlgrab aus diesem Grund fällt der Aufwand für die Grabpflege gegebenenfalls geringer aus.
Wahlgrab
Das Wahlgrab kann sowohl als Einzel- als auch Familiengrab genutzt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass das Grab bereits zu Lebzeiten ausgewählt wird. Das Wahlgrab gibt freiere Gestaltungsmöglichkeiten bei der Bepflanzung oder der Auswahl des Grabsteins. Weiterhin ist es möglich, dass nach Ende der Ruhezeit die Nutzungszeit verlängert wird. Aufgrund der größeren Gestaltungsspielräume liegen die Kosten des Wahlgrabs deutlich über denen eines Reihengrabs.
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Kosten eines Sarges
Der Sarg dient nicht nur zur Beerdigung des Verstorbenen, sondern auch zum Transport und für die Aufbahrung. Aus rechtlichen Gründen kann in Deutschland nicht auf den Sarg verzichtet werden.
Abhängig vom Material des Sarges gestalten sich die Kosten. Günstige Modelle sind aus einfachem Kiefernholz gefertigt, teurere Modelle hingegen bestehen oft aus Eichen- oder Nussbaumholz.
Trauerfeier, Gärtner, Steinmetz
Außer Acht gelassen werden oftmals Kosten für Trauerfeier, den Gärtner und den Grabstein. Je nach Wunsch und Gestaltung können eine weltlicher Trauerredner, Musiker, Blumenschmuck, eine Todesanzeige und ein Kaffeetisch die Gesamtkosten für eine Erdbestattung höher oder niedriger ausfallen lassen.
Auch der Grabstein oder die Grabplatte können je nach Material und Gestaltungsart mehrere Tausend Euro kosten. Dafür wird ein Steinmetz beauftragt, mit dem gemeinsam der richtige Stein ausgewählt und nach individuellen Wünschen gefertigt wird.
Findet eine Trauerfeier in einem religiösen Rahmen statt, fallen Kosten für die Räumlichkeiten, das Glockengeläut und gegebenenfalls einen Orgelspieler an. Der Geistliche wird meistens nur durch eine Spende bezahlt.
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Folgekosten einer Erdbestattung
Ein weiterer Kostenpunkt ist die Pflege des Grabes, die von einem Gärtner oder durch die Angehörigen selbst übernommen werden kann. Selbstverständlich ist die Eigenleistung deutlich kostengünstiger: Während Sie für einen Gärtner mehrere Hundert Euro jährlich einrechnen müssen, fällt dieser Posten durch Eigenleistung geringer aus. Bei der Planung sollten Sie allerdings bedenken, ob es jemanden gibt, der den Friedhof regelmäßig zum Zweck der Grabpflege besuchen kann.
Anonyme Bestattung
Eine anonyme Erdbestattung ist deutlich günstiger zu organisieren, da hierbei die Kosten für einen Sarg mit gehobener Ausstattung, Grabstein, Trauerfeier, Gärtnerleistungen und Grabpflege entfallen.
Posten | Preis (circa) |
Bestatterleistungen und Urkunden | 570 € |
Friedhofsgebühren | 2.020 € |
Sarg | 500 € |
Trauerfeier, Gärtner, Steinmetz | – |
Gesamt | 3.090 € |
Quelle: Stiftung Warentest Bestattung Spezial (10/2016)
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Häufige Fragen
Die Kosten einer Erdbestattung liegen lt. Stiftung Warentest zwischen 7.930 € und 19.740 €. Die genauen Kosten für Ihre Wunschbestattung können Sie mit unserem Bestattungskosten-Rechner ermitteln.
Die Kosten einer Erdbestattung setzen sich aus folgenden Punkten zusammen:
- Leistungen des Bestatters
- Urkunden
- Friedhofsgebühren
- Sarg
- Grabstein
- Trauerfeier
Darüber hinaus kann eine Erdbestattung auch Folgekosten für die Grabpflege nach sich ziehen.
Bei einer Erdbestattung sind deutlich höhere Friedhofsgebühren zu bezahlen als bei einer Feuerbestattung. Auf diese haben Sie leider keinen Einfluss. Sie können jedoch Kosten sparen, indem Sie einen günstigen Sarg wählen und auf eine aufwendige Grabgestaltung verzichten. Auch eine Trauerfeier im kleinen Rahmen kann dazu beitragen, die Gesamtkosten zu reduzieren.
Die Friedhofsgebühren werden von der Gemeinde festgelegt. Sie können leider keinen Einfluss darauf nehmen. Allerdings stehen auf jedem Friedhof verschiedene Grabarten zur Auswahl – je nachdem für welche Art von Grab Sie sich entscheiden, fallen die Gebühren höher oder niedriger aus.
Die Beerdigungskosten sind vom Vermögen des Verstorbenen zu bezahlen. Wenn das Erbe die Kosten nicht abdeckt und die Hinterbliebenen die Bestattung nicht aus eigener Tasche bezahlen können, besteht die Möglichkeit, eine Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII zu beantragen („Sozialbestattung“).
Wenn die Erbmasse nicht ausreicht, um die Bestattungskosten in voller Höhe zu decken, können die Hinterbliebenen ihre Ausgaben als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Können die Kosten für die Beerdigung dagegen komplett aus der Erbmasse bezahlt werden, ist ein Abzug nicht möglich.