Bestattungsgesetz – was wird darin geregelt?
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie soll auch nach seinem Tod gewahrt bleiben. Das Bestattungsgesetz stellt sicher, dass ein würdevoller und sicherer Umgang mit Verstorbenen gepflegt wird.
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Was ist das Bestattungsgesetz?
Das Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen, kurz BestG oder Bestattungsgesetz, regelt den Umgang mit Verstorbenen in Deutschland. Die Bestattungsgesetze wurden ursprünglich aus religiösen und hygienischen Gründen erlassen und dienten in vergangenen Jahrhunderten insbesondere zur Vermeidung von Seuchen.
Heute enthält das Bestattungsrecht wichtige Vorschriften zur Einsargung, Beisetzung und Umbettung von Verstorbenen, Fristen für die Überführung und Bestattung sowie Verordnungen zu den Verantwortlichkeiten in einem Todesfall.
Bestattungsrecht ist Ländersache
Das Bestattungsrecht in Deutschland ist nicht einheitlich geregelt: Jedes Bundesland hat sein eigenes Bestattungsgesetz. Die Regelungen darin sind in manchen Punkten ähnlich, in anderen verschieden. So gelten zum Beispiel in vielen Bundesländern unterschiedliche Bestattungsfristen.
- Auch die Bestimmungen zur Sargpflicht sind nicht überall gleich, denn manche Bestattungsgesetze machen Ausnahmen für muslimische Bestattungen, andere nicht.
- Eine Besonderheit stellt in dieser Hinsicht das Bestattungsgesetz in Bremen dar. Als einziges Bundesland erlaubt Bremen nämlich eine Ascheverstreuung außerhalb von Friedhöfen.
Was regelt das Bestattungsgesetz?
Die verschiedenen Bestimmungen im Bestattungsgesetz werden unter die Abschnitte Leichenwesen oder Bestattungswesen und Friedhofswesen gefasst. Neben den Beerdigungs- und Ruhefristen regelt das Bestattungsgesetz in diesen Abschnitten die Fragen, wer eine Beerdigung organisieren muss und wer die Bestattungskosten trägt. Im Folgenden die wichtigsten Punkte aus dem Bestattungsrecht in Deutschland.
Bestattungspflicht
Die Bestattungspflicht benennt einen Verantwortlichen für die Organisation der Bestattung. Der Bestattungspflichtige muss dafür Sorge tragen, dass der Verstorbene ordnungsgemäß bestattet wird. Dazu gehört, dass eine Leichenschau durchgeführt und ein Totenschein ausgestellt wird und dass die Bestattung des Verstorbenen innerhalb der vorgeschriebenen Frist erfolgt.
Laut den Bestattungsgesetzen der Bundesländer sind die nächsten geschäftsfähigen Angehörigen bestattungspflichtig, und zwar in folgender Reihenfolge:
- Ehe- oder Lebenspartner
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- nichteheliche bzw. nicht eingetragene Lebenspartner
- sonstige Sorgeberechtigte (nur in Rheinland-Pfalz und Sachsen bestattungspflichtig)
- Großeltern
- Enkelkinder
- Erben (nur in Rheinland-Pfalz bestattungspflichtig)
- sonstige Verwandte (bis 3. Verwandtschaftsgrad)
Je nach Bestattungsgesetz beziehungsweise Bundesland besteht die Bestattungspflicht zum Teil nur für volljährige Angehörige. Wenn es keine bestattungspflichtigen Angehörigen gibt oder wenn diese nicht ermittelt werden können, organisiert das Sozialamt die Bestattung.
Der Bestattungspflichtige muss nicht zwangsläufig für die Bestattungskosten aufkommen. Wer diese trägt, ist in der Kostentragungspflicht geregelt.
Kostentragungspflicht
Die Kostentragungspflicht benennt einen Verantwortlichen, der für die Kosten der Bestattung aufkommen muss – er ist der Kostentragungspflichtige. Bestattungskosten sind grundsätzlich eine Verbindlichkeit aus dem Nachlass: Sie werden vom Erbe des Verstorbenen bezahlt. Wenn es also einen Erben oder eine Erbengemeinschaft gibt, müssen diese die Bestattungskosten tragen.
Sollte das Erbe nicht ausreichen und die Hinterbliebenen nicht über genügend Geld für die Beerdigung verfügen, können sie beim Sozialamt eine Kostenübernahme beantragen (Sozialbestattung).
Überführungs- und Bestattungsfristen
Überführungsfrist
Nach Eintritt des Todes muss ein Bestatter den Verstorbenen an einen Ort mit Kühlmöglichkeit überführen. Dies ist in der Regel ein Bestattungsinstitut oder ein Krematorium. Das Bestattungsgesetz regelt, wie lange Sie Zeit haben, um sich zuhause zu verabschieden.
Je nach Bundesland kann die Überführungsfrist 24 Stunden betragen (Brandenburg, Sachsen), 48 Stunden (Thüringen) oder 36 Stunden (andere Bundesländer). Nur die Bestattungsgesetze von Bayern und Bremen machen keine Angaben zu dieser Frist.
Bestattungsfristen
Darüber hinaus bestimmt das Bestattungsrecht den frühesten und den spätesten Zeitpunkt, zu dem eine Bestattung erfolgen darf.
Feuerbestattung
- Eine Einäscherung darf frühestens 48 Stunden, spätestens 4 – 10 Tage nach Eintritt des Todes erfolgen.
- Nach der Einäscherung haben die Angehörigen je nach Bestattungsgesetz bis zu 6 Monate Zeit, um die Beisetzung zu organisieren.
Erdbestattung
- Bei einer Erdbestattung ist die Bestattungsfrist kürzer: Frühestens 2 Tage, spätestens 4 bis 10 Tage nach dem Tod muss die Beerdigung erfolgen.
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Sargpflicht
In ganz Deutschland besteht eine Sargpflicht (auch als Sargzwang bezeichnet). Das bedeutet, dass Verstorbene ausschließlich in einem Sarg transportiert und beerdigt beziehungsweise eingeäschert werden dürfen. Die meisten Bestattungsgesetze machen heute allerdings eine Ausnahme für muslimische Bestattungen. In diesen Fällen darf der Verstorbene nach muslimischer Tradition in einem Leichentuch bestattet werden.
Lediglich die Bestattungsgesetze in Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt lassen bis heute keine Ausnahme von der Sargpflicht zu.
Friedhofspflicht
Die Friedhofspflicht oder der Friedhofszwang besagt, dass Verstorbene ausschließlich auf einem Friedhof oder speziell ausgewiesenen Begräbnisflächen bestattet werden dürfen. Das hat zum Beispiel zur Folge, dass man eine Urne mit der Asche von verstorbenen Angehörigen nicht mit nach Hause nehmen darf. Sie muss in einer Grabstätte beigesetzt werden.
Ruhewälder bilden hier keine Ausnahme, denn sie sind offiziell als Friedhöfe ausgewiesen.
Ausnahmen von der Friedhofspflicht
Lediglich bei der Seebestattung wird generell eine Ausnahme gemacht: In speziellen Gebieten der Nord- und Ostsee darf Totenasche beigesetzt werden. Bei diesen Beisetzungsgebieten handelt es sich um besonders geschützte Gebiete des Küstenmeeres, in denen Fischerei und Wassersport verboten sind.
Eine besondere Ausnahme gibt es im Bestattungsgesetz für Bremen. Hier ist unter bestimmten Voraussetzungen das Verstreuen von Totenasche auf privaten Grundstücken, also außerhalb von Friedhöfen, erlaubt.
Zweite Leichenschau
Vor einer Einäscherung erfolgt eine zweite Leichenschau. Dabei nimmt ein Amtsarzt erneut eine gründliche Untersuchung des Verstorbenen vor, um sicherzustellen dass es sich um eine natürliche Todesart handelt. Nach der Kremation ist eine weitere Untersuchung schließlich nicht mehr möglich.
In allen Bundesländern außer Bayern ist die zweite Leichenschau laut Bestattungsgesetz zwingend vorgeschrieben.
Abschnitt Friedhofswesen
Im Abschnitt Friedhofswesen der Bestattungsgesetze finden sich Verordnungen rund um die Friedhöfe. Hier sind Ruhefristen für die Verstorbenen festgelegt, Möglichkeiten zur Verlängerung der Ruhezeit und Vorschriften zur Umbettung in eine andere Grabstätte nach Ablauf der Ruhefrist.
Darüber hinaus werden im Abschnitt Friedhofswesen Vorschriften zur Gestaltung von Grabstätten festgehalten sowie zur Anlage, zur Eröffnung, zum Unterhalt und zur Erweiterung von Friedhofsanlagen.
Ruhezeit
Die Ruhefrist für Verstorbene auf deutschen Friedhöfen beträgt je nach Beschaffenheit des Bodens zwischen 15 und 25 Jahren. Verlängerungen der Ruhezeit sind in der Regel möglich, wenn es sich bei der Grabstätte um ein Wahlgrab handelt. Eine Verlängerung der Ruhezeit für Reihengräber ist nicht vorgesehen.
Weitere Bestimmungen
Im Bestattungsgesetz finden sich außerdem Vorgaben zur Einsargung und Beförderung von Verstorbenen sowie für das jeweilige Bundesland gültige Bestimmungen zur Bestattung von Fehlgeburten und Totgeburten.
Verstöße gegen das Bestattungsgesetz
Verstöße gegen das Bestattungsgesetz werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet.
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