Einäscherung im Krematorium
Als Einäscherung, Kremation oder Verbrennung bezeichnet man den Prozess, in dem der Körper eines Verstorbenen im Krematorium zu Asche verbrannt wird. Die Einäscherung spielt eine wesentliche Rolle bei der Feuerbestattung und verwandten Bestattungsarten wie der Wald- und Seebestattungen.
Jetzt Bestattung planenAblauf einer Einäscherung
Wie in jedem Todesfall holt der Bestatter zunächst einmal den Verstorbenen ab und nimmt die hygienische Versorgung vor. Er wäscht den Verstorbenen, kleidet ihn an und bettet ihn in einen Sarg. Wenn keine Abschiednahme im Beerdigungsinstitut geplant ist, bringt der Bestatter den Verstorbenen anschließend zum Krematorium.
Abschiednahme am Sarg
Je nach Wunsch kann die Abschiednahme vom Verstorbenen am Sarg oder an der Urne vollzogen werden. Die Abschiednahme am Sarg findet vor der Kremation statt und wird entweder beim Bestatter oder im Krematorium selbst ausgerichtet. Viele Krematorien stellen dafür einen eigenen Raum zur Verfügung.
Die zweite Leichenschau
Vor der Einäscherung wird der Verstorbene noch einmal entkleidet und die zweite Leichenschau vorgenommen. Wenn anschließend keine Zweifel an der zuerst bescheinigten Todesursache bestehen, kann die Kremation erfolgen.
Die Kremation
- Damit die Totenasche später eindeutig zugeordnet werden kann, wird ein feuerfester Schamottstein mit einer Identifikationsnummer zum Verbrennungssarg gelegt.
- Die Temperatur im Verbrennungsofen beträgt zunächst rund 900 Grad Celsius und wird im Verlauf der Einäscherung auf 1.200 Grad erhöht. Dadurch ist gewährleistet, dass alle brennbaren Substanzen eingeäschert werden.
- Der Kremationsprozess selbst dauert zwischen 50 und 90 Minuten.
- Zurück bleiben lediglich Asche, Knochenteile, Zähne und gegebenenfalls Implantate.
Übergabe der Asche
Nach der Kremierung werden Knochen und Zähne zusammen mit der Asche gemahlen und in eine Urne gefüllt. Das Ganze hat ein Gewicht von circa zwei bis drei Kilogramm. Mitarbeiter des Krematoriums verschließen die Urne und übergeben sie an den Bestatter oder an einen Kurierdienst.
Abschiednahme an der Urne
Die Abschiednahme an der Urne wird nach der Kremation vorgenommen. Sie findet wiederum beim Bestatter oder in der Trauerhalle des Friedhofs statt. Wenn unmittelbar nach der Trauerfeier die Urnenbeisetzung erfolgt, so findet die Abschiednahme meist auf dem Friedhof statt.
In welchem Krematorium erfolgt die Einäscherung?
Es gibt über 160 Krematorien in Deutschland. Die Einäscherung erfolgt aber nicht unbedingt in der nächstgelegenen Einrichtung. Service und Preise unterscheiden sich bei den verschiedenen Krematorien beträchtlich, daher wählt der Bestatter in der Regel eine Einrichtung seines Vertrauens mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis aus.
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Übersicht: Krematorien in Deutschland
Voraussetzungen für eine Einäscherung
- Damit eine Einäscherung vorgenommen werden kann, muss eine schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen bzw. des Bestattungspflichtigen vorliegen.
- Nach deutschem Recht darf die Einäscherung frühestens 48 Stunden nach Eintreten des Todes vorgenommen werden.
- Vor der Einäscherung muss ein Amtsarzt eine zweite Leichenschau vornehmen. Damit soll zweifelsfrei die tatsächliche Todesursache festgestellt werden. Für eine weitere Untersuchung ist es nach der Einäscherung schließlich zu spät.
Ist eine Einäscherung ohne Sarg möglich?
Laut der in Deutschland bestehenden Sargpflicht muss jeder Verstorbene zur Kremation in einen Sarg gebettet werden – eine Einäscherung ohne Sarg ist daher nicht möglich. Die speziellen Särge für die Feuerbestattung werden als Verbrennungssarg, Kremationssarg oder Einäscherungssarg bezeichnet. Sie dienen neben der Kremation auch zum hygienischen und würdevollen Transport der Verstorbenen.
Bei der Herstellung von Verbrennungssärgen wird auf Verzierungen wie Schnitzereien, Griffe und Beschläge verzichtet. Darüber hinaus werden sie aus günstigen Holzarten wie Pappel, Kiefer oder Fichte gefertigt und sind insgesamt weniger aufwändig verarbeitet. Aus diesem Grund sind sie auch deutlich preiswerter als herkömmliche Särge. Zum Schutz der Umwelt erfüllen sie jedoch alle die Auflagen der VDI-Richtlinie 3891 (Emissionsminderung in Anlagen zur Humankremation).
Kosten einer Einäscherung
Die Kosten für die Einäscherung werden vom Krematorium erhoben und sind bei allen Einrichtungen verschieden. Am besten rechnen Sie zwischen 230 und 560 Euro ein. Die Kosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen:
- Kühlung und Aufbewahrung des Sarges
- Kremationskosten
- Ggf. Nutzung der Feierhalle
- Aufbewahren der Urne
- Übersenden der Urne
Die passende Kleidung für die Einäscherung wählen
Bei einer Feuerbestattung kann es in Bezug auf die Kleiderwahl für den Verstorbenen gewisse Beschränkungen geben. Manche Krematorien akzeptieren nämlich nur bestimmte Kleidung, zum Beispiel aus Naturfasern, andere dagegen machen gar keine Vorschriften. Mit einem Totenhemd liegen Sie grundsätzlich nie falsch.
Verbleib der Asche
Obwohl manche Menschen sich das wünschen, ist es in Deutschland nicht erlaubt, die Totenasche in der Urne mit nach Hause zu nehmen. Neben der Sargpflicht gibt es bei uns nämlich auch den Friedhofszwang. Das bedeutet, dass sterbliche Überreste mit wenigen Ausnahmen nirgendwo anders als auf einem Friedhof beigesetzt werden dürfen. Auch in sogenannten Andenkenurnen darf keine Asche aufbewahrt werden, sondern lediglich Erinnerungen an den Verstorbenen wie zum Beispiel Haarsträhnen.
Zu den Ausnahmen vom Friedhofszwang zählen:
- Seebestattung: Hier wird die Urne auf offener See beigesetzt.
- Ascheverstreuung: In Bremen ist es erlaubt, die Asche von Verstorbenen auf privaten Grundstücken zu verstreuen. Voraussetzung dafür ist u. a., dass der Verstorbene diesen Wunsch in einer Bestattungsverfügung festgehalten hat.
Weitere Alternativen zum Urnengrab
Als alternative Bestattungsform für Urnen bieten viele Friedhöfe außerdem Nischen im Kolumbarium, in einer Urnenwand oder in einer Urnenstele an.
Andere Länder erlauben auch die Fluss-, Fels- oder Wiesenbestattung, die Tree of Life Bestattung sowie die Weltraumbestattung und die Diamantbestattung. Für manche dieser Bestattungsarten wird nur ein geringer Teil der Kremierungsasche benötigt. Wir beraten Sie gerne.
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Häufige Fragen
Die Kosten für eine einfache Feuerbestattung betragen im Durchschnitt 5.830 €. Die Einäscherung selbst macht nur einen Teil davon aus. Einäscherungsgebühren werden vom Krematorium erhoben und sind bei allen Einrichtungen verschieden. Sie können zwischen 230 und 560 € betragen.
Damit eine Einäscherung vorgenommen werden kann, muss eine entsprechende schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen vorliegen. Diese kann man z. B. in einer Bestattungsverfügung oder in einem Bestattungsvorsorgevertrag festhalten. Wenn diese Erklärung nicht vorliegt, kann auch der Bestattungspflichtige eine entsprechende Erklärung abgeben.
Nach deutschem Recht darf eine Einäscherung frühestens 48 Stunden nach Eintreten des Todes vorgenommen werden.
Vor der Einäscherung muss ein Amtsarzt eine zweite Leichenschau vornehmen, um die festgestellte Todesursache zu bestätigen. Diese zweite Leichenschau ist in jedem Bundesland außer Bayern Pflicht.
Die Fristen für Einäscherungen sind in den Bestattungsgesetzen geregelt und in jedem Bundesland unterschiedlich. Generell darf eine Einäscherung frühestens 2 Tage nach Eintritt des Todes durchgeführt werden. Der spätestmögliche Zeitpunkt liegt bei 10 Tagen nach dem Tod.
Bei einer Feuerbestattung kann es in Bezug auf die Kleiderwahl für den Verstorbenen gewisse Beschränkungen geben. Manche Krematorien akzeptieren nur bestimmte Kleidung, zum Beispiel aus Naturfasern, andere dagegen machen gar keine Vorschriften. Mit einem Totenhemd liegt man jedoch nie falsch.
In Deutschland besteht bis heute eine Sargpflicht – das bedeutet, dass der Transport und auch die Einäscherung eines Verstorbenen ausschließlich in einem Sarg erfolgen darf. Dadurch soll ein würdevoller und hygienischer Umgang mit Verstorbenen gesichert werden. Eine Einäscherung ohne Sarg ist also nicht möglich. Verbrennungssärge, auch Kremationssarg oder Einäscherungssarg genannt, sind einfacher gearbeitet und günstiger als herkömmliche Särge.
Der Einäscherungsprozess im Kremationsofen dauert zwischen 50 und 90 Minuten.
In Deutschland besteht eine Friedhofspflicht. Diese besagt, dass Verstorbene und auch Totenasche grundsätzlich auf einem Friedhof bestattet werden müssen. Totenasche darf auch nicht geteilt werden. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, eine Urne mit der Asche von Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen.