Auszahlung der Sterbegeldversicherung

Die Auszahlung der Sterbegeldversicherung erfolgt im Todesfall. Das Sterbegeld erhalten in der Regel die Hinterbliebenen. Doch es gibt auch Ausnahmen. Wir erklären Ihnen, wann die Versicherungssumme ausgezahlt wird und wann nicht – und wer einen Anspruch auf das Sterbegeld hat.

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Wann wird die Sterbeversicherung ausgezahlt?

Die Sterbegeldversicherung ist als Absicherung für die Angehörigen gedacht: Das Sterbegeld soll ihnen helfen, eine angemessene Bestattung für den Verstorbenen zu finanzieren. Daher erfolgt die Auszahlung der Sterbeversicherung grundsätzlich nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Je nach Todesursache und Zeitpunkt des Todesfalls kann allerdings mehr oder weniger Sterbegeld ausgezahlt werden.

Auszahlung bei Unfalltod

In den meisten Fällen spielt es keine Rolle, woran der Versicherungsnehmer stirbt. Mit seinem Tod tritt der Versicherungsfall ein und die Sterbeversicherung wird ausgezahlt. Viele Versicherungspolicen enthalten jedoch eine Klausel, nach der bei einem Unfalltod das doppelte Sterbegeld ausgezahlt wird – zum Beispiel das Sterbegeld Plus von November.

Die genauen Bedingungen einer doppelten Auszahlung bei Unfalltod sind im Versicherungsvertrag festgelegt.

Auszahlung während der Wartezeit

Die Wartezeit ist eine vertragliche Voraussetzung bei vielen Sterbeversicherungen. Insbesondere bei Sterbeversicherungen ohne Gesundheitsfragen gibt es in der Regel eine Wartezeit zwischen 12 und 36 Monaten. Tritt der Todesfall in dieser Wartezeit ein, ist die Versicherung nicht zur Auszahlung des Sterbegeldes verpflichtet. Die meisten Sterbegeldversicherungen zahlen in diesem Fall die geleisteten Beiträge zurück oder sie zahlen nur einen Teil des Sterbegeldes aus.

Bei einem Unfalltod gelten allerdings auch hier besondere Konditionen. Ist ein Unfall die Todesursache, zahlen viele Versicherungen auch während der Wartezeit die volle Versicherungssumme. Gibt es außerdem eine Klausel zur doppelten Auszahlung bei einem Unfalltod (siehe oben), zahlt die Sterbegeldversicherung sogar während der Wartezeit die doppelte Summe aus.

Notarztwagen im Einsatz

Auszahlung zu Lebzeiten

Eine Auszahlung der Sterbegeldversicherung zu Lebzeiten ist nicht vorgesehen. Wenn Sie den Versicherungsschutz nicht mehr brauchen oder nicht mehr einzahlen möchten, können Sie Ihre Versicherung kündigen. In diesem Fall erhalten Sie für die geleisteten Beiträge einen Rückkaufswert. Dieser fällt allerdings meistens deutlich niedriger aus als die Höhe der geleisteten Beiträge.

Alternativ können Sie Ihre Versicherung, wenn diese Möglichkeit in den Vertragsbedingungen vorgesehen ist, stunden (die Beitragszahlung aussetzen) oder beitragsfrei stellen lassen. Im Todesfall wird dann eine geringere Versicherungssumme ausgezahlt.


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An wen wird das Sterbegeld ausgezahlt?

Die Sterbeversicherung ist dazu gedacht, eine Bestattung für den Versicherten zu finanzieren. Deshalb sollte das Sterbegeld an die Person(en) ausgezahlt werden, die sich um die Organisation der Bestattung kümmern. Der Versicherungsnehmer kann frei entscheiden, wem er das Bezugsrecht für sein Sterbegeld einräumen möchte. Dies wird im Versicherungsvertrag festgehalten.

  • Beim widerruflichen Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer den Begünstigten jederzeit eigenständig ändern.
  • Beim unwiderruflichen Bezugsrecht muss der Begünstigte dieser Änderung ebenfalls zustimmen.

Neben einer Auszahlung an die Hinterbliebenen kommt auch eine Auszahlung nach Erbfolge in Betracht. In manchen Fällen ist es sogar sinnvoll, einen Bestatter zu begünstigen.

Auszahlung an die Hinterbliebenen

In den meisten Fällen werden in der Sterbegeldversicherung die Hinterbliebenen begünstigt – also die nächsten Angehörigen: Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, erwachsene Kinder, Enkelkinder, Eltern oder Großeltern. Alleinstehende können enge Freunde oder andere Vertraute begünstigen.

Das ist auch gut und sinnvoll, denn die nächsten Angehörigen sind in der Regel totenfürsorgepflichtig. Das bedeutet, sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Bestattung zu organisieren und zu bezahlen. Doch eine Auszahlung an die Hinterbliebenen ist nicht zwingend vorgeschrieben.

Auszahlung nach Erbfolge

Wenn Sie sich nicht selbst für einen Begünstigten entscheiden möchten, können Sie Ihre Sterbegeldversicherung auch nach der gesetzlichen Erbfolge auszahlen lassen. Diese Option ist allerdings nicht zu empfehlen.

Um eine Auszahlung zu beantragen, benötigen die Hinterbliebenen nämlich zunächst einen Erbschein. Dessen Ausstellung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Bis dahin ist die Bestattung längst erfolgt und muss bereits bezahlt sein.

Auszahlung an den Bestatter

Wenn Sie zu Ihrer Sterbegeldversicherung zusätzlich eine Vorsorge abschließen, können Sie auch dem Bestatter das Bezugsrecht für die Versicherungssumme übertragen. Das Sterbegeld dient dann zur finanziellen Absicherung der Bestattungsvorsorge.

  • Im Todesfall zahlt der Versicherer das Sterbegeld direkt an den Bestatter aus, damit dieser die Beerdigung durchführen kann.
  • Alle Ausgaben werden genau abgerechnet. Sollte ein Restbetrag übrigbleiben, wird dieser an die Angehörigen ausgezahlt.

Der Vorteil bei dieser Lösung: Der Bestatter kümmert sich im Todesfall um alle Formalitäten und organisiert die gesamte Beerdigung – und zwar so, wie es in Ihrem Vorsorgevertrag steht. Sie bekommen eine Bestattung genau nach Ihren Wünschen und Ihre Familie kann in Ruhe Abschied nehmen.

Auszahlung beantragen

Eine Auszahlung der Sterbegeldversicherung beantragen die Begünstigten direkt beim Versicherer. Am schnellsten geht es, wenn Sie bei der Versicherung anrufen und sich erkundigen, welche Unterlagen Sie mit dem Antrag vorlegen müssen.

Wichtige Dokumente für den Antrag

Ältere Sterbeurkunde aus Castrop-Rauxel

Das wichtigste Dokument ist die Sterbeurkunde oder ein vergleichbares Dokument, das den Tod des Versicherungsnehmers nachweist. Sprechen Sie Ihren Bestatter darauf an, er wird Ihnen die Sterbeurkunde zugänglich machen.

Die Auszahlung der Sterbegeldversicherung kann außerdem beschleunigt werden, wenn Sie den Versicherungsschein zur Hand haben.

Je nach Versicherungskonditionen und Todesursache ist es außerdem möglich, dass die Versicherung nach der Geburtsurkunde des Verstorbenen fragt oder eine Bescheinigung über die Todesursache vorgelegt haben möchte.

Wenn Sie alle Dokumente vorlegen können, sollte die Auszahlung der Sterbeversicherung innerhalb weniger Tage erfolgen.

Restbetrag der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sollte so gewählt werden, dass sie alle Kosten der Bestattung und Trauerfeier abdeckt. Mit einer größeren Summe können auch noch Folgekosten der Bestattung finanziert werden, wie zum Beispiel eine Dauergrabpflege oder die Grabgestaltung mit Grabstein und Einfassung.

Doch was ist, wenn nach Abzug aller Kosten noch ein Restbetrag übrigbleibt?

Wird das Sterbegeld an die Hinterbliebenen ausgezahlt, können sie über diese Summe frei verfügen. Ist der Bezugsberechtigte ein Bestatter, so zahlt dieser den Restbetrag ebenfalls an die Hinterbliebenen aus – es sei denn, der Verstorbene hat es im Versicherungsvertrag anders bestimmt.

 In Ihrer Sterbegeldversicherung können Sie nicht nur die Begünstigten des Sterbegeldes frei wählen, sondern auch selbst entscheiden, wer gegebenenfalls den Restbetrag der Versicherungssumme erhalten soll.

Ältere Dame mit ihrer Enkelin

Ist das Sterbegeld zweckgebunden?

Auch, wenn die Sterbegeldversicherung Ihre Bestattung absichern soll – rechtlich gesehen sind die Begünstigten nicht dazu verpflichtet, mit dem Versicherungsbetrag Ihre Wünsche zu erfüllen. Die Sterbegeldversicherung muss nicht zwingend für die Beerdigung verwendet werden. Denn das Sterbegeld ist nicht zweckgebunden.

Dies ist unerheblich, wenn die Versicherung ausschließlich als Unterstützung für Ihre Hinterbliebenen gedacht ist. Wenn es Ihnen allerdings wichtig ist, mit dem Sterbegeld eine Bestattung genau nach Ihren Wünschen zu finanzieren, könnte ein Bestatter als Begünstigter die bessere Alternative sein.

Wenn Sie nämlich eine Bestattungsvorsorge abschließen und Ihrem Bestatter das Bezugsrecht für die Sterbegeldversicherung einräumen, darf dieser das Sterbegeld ausschließlich dazu verwenden, eine Beerdigung nach Ihren Wünschen durchzuführen. Mit dieser Lösung sind Sie auf der sicheren Seite.

Wann zahlt die Versicherung nicht?

Wenn der Todesfall während der Wartezeit eintritt, muss die Versicherung das Sterbegeld nicht auszahlen (siehe oben). Es gibt aber noch andere Ausnahmen, in denen eine Sterbegeldversicherung die Auszahlung verweigern kann. Diese sogenannten Ausschlussgründe von der Versicherungspflicht sind im Versicherungsvertrag geregelt. Zu diesen Ausschlussgründen zählen häufig:

  • Der Versicherte ist durch Suizid gestorben
  • Der Versicherte ist durch Krieg oder einen Terroranschlag gestorben
  • Der Tod des Versicherten wurde durch den Begünstigten selbst herbeigeführt
  • Der Versicherte hat nachweislich falsche Angaben in der Gesundheitsprüfung gemacht
  • Der Versicherte hat gegen andere Bedingungen im Versicherungsvertrag verstoßen

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Doppelte Auszahlung: Bei einem Unfalltod zahlen wir die doppelte Versicherungssumme (im Tarif „Sterbegeld Plus“).

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Sterbegeld vom Profi: Als bundesweit tätiger Bestatter kennen wir uns bestens aus. Wir empfehlen eine Versicherungssumme, die wirklich alle Kosten deckt.

Alles aus einer Hand: Im Todesfall können wir zusätzlich eine Bestattung nach Ihren Wünschen organisieren – Ihre Familie ist dadurch komplett entlastet.


Versicherungsdetails

Da November keine rechtlich bindende Auskunft geben darf, sind alle Angaben auf dieser Seite unverbindlich und stellen keine juristische Beratung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich zur Beratung an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu wenden.