Sterbegeldversicherung mit Wartezeit

Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung schützt Ihre Familie vor hohen Kosten. Doch der volle Versicherungsschutz wird meistens erst nach einer bestimmten Wartezeit wirksam. Wir erklären, warum es diese Wartezeit gibt und welche Folgen ein Todesfall während der Wartezeit für Ihre Familie hat.

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Was bezeichnet man als Wartezeit?

Es gibt zwei verschiedene Formen der Sterbegeldversicherung: die Versicherung mit Wartezeit und die Versicherung ohne Wartezeit. Bei der Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit wirkt der volle Versicherungsschutz sofort. Das bedeutet, dass die Versicherung das Sterbegeld in voller Höhe auszahlt, auch wenn der Todesfall unmittelbar nach dem Vertragsabschluss eintritt.

Bei der Sterbegeldversicherung mit Wartezeit wirkt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer festgelegten Frist. Diese bezeichnet man als Wartezeit. Tritt der Todesfall während dieser Wartezeit ein, wird das Sterbegeld gar nicht oder nur teilweise ausgezahlt.

Warum gibt es eine Wartezeit?

Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Risikolebensversicherung – die Versicherungssumme, das Sterbegeld, wird ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer stirbt.

Geschieht dies nach Ende der Beitragsdauer, also wenn der Versicherte seine monatlichen Beiträge komplett und in voller Höhe bezahlt hat, macht die Versicherung einen Gewinn. Die Summe der eingezahlten Versicherungsbeiträge ist in der Regel deutlich höher als das ausgezahlte Sterbegeld.

Stirbt der Versicherungsnehmer jedoch schon während der Laufzeit, hat er durch seine Beiträge womöglich viel weniger Geld eingezahlt, als die Angehörigen von der Versicherung erhalten. Auf diese Weise kann die Sterbegeldversicherung einen großen Verlust machen.

Aus diesem Grund wurde von den Sterbegeldversicherungen eine Wartezeit eingeführt. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Wartezeit, muss die Versicherung das Sterbegeld nicht auszahlen – damit schützt sie sich vor potenziellen Verlusten.

Dauer der Wartezeit

Ein Wecker zeigt die Zeit

Die Dauer der Wartezeit ist im Versicherungsvertrag geregelt und unterscheidet sich je nach Tarif und Anbieter. Sie beträgt häufig 18, 24 oder 36 Monate. Es gibt aber auch Sterbegeldversicherungen mit besonders kurzer Wartezeit von 12 Monaten oder sogar nur 6 Monaten.

Todesfall in der Wartezeit

Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Wartezeit, muss die Versicherung das Sterbegeld gar nicht oder nicht in voller Höhe auszahlen. Üblicherweise erhalten die Hinterbliebenen in diesem Fall die bereits eingezahlten Beiträge zurück.

Andere Versicherungen bieten beim Tod innerhalb der Wartezeit eine anteilige Auszahlung des Sterbegelds. Die Höhe wird in diesem Fall anhand einer Staffelung berechnet, die ebenfalls im Versicherungsvertrag geregelt ist.

Unfalltod in der Wartezeit

Stirbt der Versicherte während der Wartezeit jedoch an einem Unfall, sieht die Sache anders aus. Viele Sterbeversicherungen machen hier eine Ausnahme und zahlen die Versicherungssumme in voller Höhe aus. Wenn Sie eine Sterbeversicherung mit Wartezeit abschließen, lohnt es sich, auf dieses Detail in den Vertragsbedingungen zu achten.


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Sterbeversicherungen ohne Wartezeit

Sollten Sie keine Wartezeit wünschen, sondern sofort den vollen Versicherungsschutz genießen wollen, können Sie eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit abschließen. In diesem Fall müssen Sie allerdings vor Abschluss der Versicherung einige Gesundheitsfragen beantworten.

Diese Gesundheitsfragen, auch als Gesundheitsprüfung bezeichnet, sollen für die Versicherung ausschließen, dass Sie an Gesundheitsschäden oder Vorerkrankungen leiden, die potenziell Ihre Lebensdauer verkürzen könnten.

Junger Arzt arbeitet an seinem Laptop

In der Gesundheitsprüfung müssen Sie deshalb wahrheitsgemäß Fragen zu Krankheiten, vergangenen Operationen und verschreibungspflichtigen Medikamenten beantworten, die Sie regelmäßig einnehmen. Die Versicherung prüft dann, ob Sie als Kunde infrage kommen.

Wenn Sie durch diese Prüfung bestätigen können, dass Sie einen guten Gesundheitszustand haben und kein Risiko für die Versicherung darstellen, dann sind Sie ein willkommener Neukunde und können eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit abschließen.


Die Vorteile der November-Sterbeversicherung auf einen Blick


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Beitragsgarantie: Die monatlichen Kosten steigen auch nicht an, wenn Sie älter werden.

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Keine Gesundheitsfragen: Die Sterbevorsorge von November schließen Sie ohne Gesundheitsprüfung ab. Einfach und unkompliziert.

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Versicherungsdetails

Da November keine rechtlich bindende Auskunft geben darf, sind alle Angaben auf dieser Seite unverbindlich und stellen keine juristische Beratung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich zur Beratung an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu wenden.