Ambulanter Pflegedienst:
Pflege und Betreuung für zuhause

Wenn Menschen älter werden, können alltägliche Aufgaben wie Körperpflege und Hauswirtschaft zum Problem werden. Ambulante Pflegedienste helfen Senioren und ihren Angehörigen bei diesen Verrichtungen. Sie tragen dazu bei, dass Pflegebedürftige länger zuhause leben und betreut werden können.


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Was ist ein ambulanter Pflegedienst?

Ein häuslicher oder ambulanter Pflegedienst kommt zu pflegebedürftigen Menschen nach Hause und ermöglicht ihnen ein Leben in ihrer vertrauten Umgebung. Er unterstützt pflegende Angehörige und übernimmt Pflegeleistungen, Betreuungsmaßnahmen und Aufgaben der Haushaltsführung, die die Pflegebedürftigen selbst nicht mehr oder nur noch teilweise ausführen können.

Leistungen des häuslichen Pflegedienstes können von Patienten mit anerkanntem Pflegegrad 2 oder höher über die Pflegeversicherung abgerechnet werden.

Für wen eignet sich ein ambulanter Pflegedienst?

Ambulante Pflegedienste sind eine gute Lösung für ältere Menschen, die ihren Alltag nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigen können, aber trotzdem weiter im eigenen Zuhause beziehungsweise bei ihrer Familie leben möchten. Dies können Pflegebedürftige mit geringen, mittelschweren oder schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit sein.

Was macht ein ambulanter Pflegedienst?

Die Leistungen ambulanter Pflegedienste richten sich nach der häuslichen Situation und den verbleibenden Fähigkeiten des Pflegebedürftigen. Häufig gibt es pflegende Angehörige, die vom ambulanten Pflegedienst unterstützt und entlastet werden, weil sie alleine mit der Pflege und Versorgung überfordert wären.

Ambulanter Pflegedienst

Für Patienten mit niedrigem Pflegegrad leistet der Pflegedienst lediglich Unterstützung oder Hilfestellung bei täglichen Verrichtungen. Für Patienten mit höheren Pflegegraden dagegen kann er alle Aufgaben in der Pflege, Ernährung und Haushaltsführung vollständig übernehmen. Für schwerstpflegebedürftige Menschen gibt es Intensivpflegedienste.

Pflegerische Leistungen

Leistungen der Grundpflege: Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen oder Baden, Kämmen und Rasieren, Zähneputzen), beim Toilettengang, beim An- und Ausziehen, beim Essen und Trinken (Nahrung mundgerecht zerkleinern und anreichen, Pflege der Magensonde), Förderung von Bewegung und Mobilität.

Pflegerische Betreuung

Zu den pflegerischen Betreuungsmaßnahmen zählen Leistungen wie gemeinsames Kochen, Begleitung zu Veranstaltungen und bei Spaziergängen, Pflege sozialer Kontakte, gemeinsame Brettspiele, Vorlesen und andere Aktivitäten, die die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern.

Hilfe bei der Haushaltsführung

Hauswirtschaftliche Verrichtungen wie Aufräumen, Abwaschen, Wohnung reinigen, Wäsche waschen und das Bett neu beziehen zählen auch zu den Leistungen eines Pflegedienstes.

Häusliche Krankenpflege

Wenn eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt, kann der ambulante Pflegedienst auch die medizinische Behandlungspflege nach § 37 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) übernehmen. Zur Behandlungspflege zählen medizinische Maßnahmen wie Medikamentengabe, Wundversorgung und Verbandwechsel, Blutdruck- und Blutzuckermessung, Behandlung von Dekubitus, Katheterwechsel und Einläufe.

Pflegerische Beratung und Organisation

Der häusliche Pflegedienst berät den Patienten und seine Angehörigen zu allen Fragen der Pflege und unterstützt sie in der Organisation. Bei Bedarf besorgt der Pflegedienst Hilfsmittel, vereinbart Termine mit Ärzten und Therapeuten und organisiert Fahrdienste sowie Krankenfahrten.

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Wer bezahlt den ambulanten Pflegedienst?

Ab anerkanntem Pflegegrad 2 zahlt die Pflegeversicherung einen monatlichen Zuschuss für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung. Das heißt, die Pflegekasse übernimmt die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag.

Der monatliche Zuschuss wird als Pflegesachleistung gezahlt. Wie hoch Ihr Anspruch auf Pflegesachleistungen ist, hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Die Sachleistungen sind nach Pflegegraden ab Pflegegrad 2 gestaffelt. Zusätzlich erhält jeder Pflegebedürftige schon ab Pflegegrad 1 einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro.

Häusliche Pflege nach Pflegegraden

Pflegesachleistung Entlastungsbetrag
Pflegegrad 1 0 € 125 €
Pflegegrad 2 698 € 125 €
Pflegegrad 3 1.298 € 125 €
Pflegegrad 4 1.612 € 125 €
Pflegegrad 5 1.995 € 125 €

Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag in der Pflege ist für zusätzliche Unterstützung und Betreuungsleistungen im Alltag gedacht, die auch von ambulanten Pflegediensten angeboten werden. Die Pflegeversicherung will damit vor allem pflegende Angehörige entlasten. Zu diesen Angeboten zählen zum Beispiel Haushaltshilfen und Alltagsbegleiter. Für Leistungen der Grundpflege darf er jedoch nicht verwendet werden.

Sonderregelung für Pflegegrad 1

Eine Ausnahme macht die Pflegekasse allerdings für Versicherte mit Pflegegrad 1. Da diese Pflegebedürftigen keine anderen Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beziehen, dürfen sie den Entlastungsbetrag ausdrücklich für alle Leistungen des ambulanten Pflegedienstes verwenden – also auch für die Körperpflege und andere Pflegeleistungen.

Ambulante Sachleistungen umwandeln

Wenn Sie Ihre Pflegesachleistungen im laufenden Kalenderjahr nicht voll ausschöpfen, können Sie den nicht verbrauchten Betrag für weitere Entlastungsleistungen verwenden. Bis zu 40 Prozent der Sachleistungen für die häusliche Pflege können so umgewandelt werden.

Wie findet man einen guten Pflegedienst?

Wenn Sie die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie zunächst darauf achten, dass er von der Pflegekasse zugelassen ist. Denn nur die Kosten für einen zugelassenen Pflegedienst werden von der Pflegekasse übernommen.

Welche Pflegedienste sind zugelassen?

Damit ein ambulanter Pflegedienst von der Pflegekasse zugelassen wird, muss der Pflegedienstleiter eine Pflegefachkraft sein: eine Krankenschwester, ein Krankenpfleger, eine Kinderkrankenschwester oder ein staatlich anerkannter Altenpfleger.

Ihre Pflegekasse und jeder Pflegestützpunkt gibt Ihnen gerne Auskunft über zugelassene Pflegedienste in Ihrer Nähe. Sie erhalten dort auch umfassende Informationen zu allen weiteren Fragen rund um das Thema Pflege.

Was zeichnet einen guten Pflegedienst aus?

Pflegekräfte

Ein guter Pflegedienst zeichnet sich vor allem durch qualifiziertes Personal aus – mit den Leistungen der Pflegefachkräfte steht und fällt die Qualität der Pflege. Die Pflegekräfte sollten geprüfte Alten- oder Krankenpfleger sein. Darüber hinaus ist es wichtig, dass das Personal nicht ständig wechselt, damit sich die Pflegebedürftigen an den Mitarbeiter gewöhnen und eine persönliche Beziehung aufbauen können.

Pflegeberatung

Gute Pflegedienste kommen vor Beginn der Pflegetätigkeit für eine kostenlose und unverbindliche Pflegeberatung zum Versicherten nach Hause. Sie machen sich ein umfassendes Bild von der häuslichen Pflegesituation und beraten den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen auch zu Themen wie Pflegehilfsmittel, barrierefreies Wohnen und Heimbeatmung.

24 Stunden Erreichbarkeit

Es ist wichtig, dass der ambulante Pflegedienst 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Schließlich kann jederzeit eine Situation eintreten, die Hilfe durch eine Pflegekraft erfordert. Auch in der Nacht, an Feiertagen und am Wochenende sollte daher ständig ein Mitarbeiter verfügbar sein.

Pflegenoten

Ambulante Pflegedienste werden regelmäßig vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und vom Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (Prüfdienst der PKV) getestet. Die vergebenen Pflegenoten vermitteln einen guten Eindruck von der Qualität der Pflegeleistungen.

Ambulante Pflegedienste und ihre Pflegenoten finden Sie zum Beispiel beim Verband der Ersatzkassen (VDEK):

https://www.pflegelotse.de

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