Pflegesachleistung beantragen –
das sollten Sie wissen

Pflegesachleistungen sind eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung. Sie sollen sicherstellen, dass auf Hilfe angewiesene Menschen länger im eigenen Zuhause leben können. Die Leistungen können ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden und sollen auch Angehörige in der Pflege entlasten.


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Was ist eine Pflegesachleistung?

Als Pflegesachleistung bezeichnet man pflegerische Hilfen, die von ambulanten Pflegediensten oder einzelnen Pflegefachkräften beim Pflegebedürftigen zuhause erbracht werden. Sie werden direkt über die Pflegekasse abgerechnet. Die Höhe Ihres Anspruchs bestimmt sich aus dem Pflegegrad des Patienten.

Pflegesachleistung; Sachleistungen in der häuslichen Pflege

Welche Pflegesachleistungen gibt es?

Dem Pflegebedürftigen stehen verschiedene Leistungskomplexe in der häuslichen Pflege zur Auswahl. Er kann daraus die Pflegeleistungen wählen, die er benötigt und die ihm seinem Pflegegrad nach zustehen.

Grundpflege

Einige Leistungskomplexe der häuslichen Pflege fallen in den Bereich der Grundversorgung. Dazu zählen unter anderem die kleine oder große Körperpflege, Hilfe bei der Aufnahme von Medikamenten oder Nahrung und Toilettengang.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Andere Leistungskomplexe in der häuslichen Pflege sind zum Beispiel Heizen und Reinigen der Wohnung, Wäsche waschen, Kochen und Einkaufen.

Häusliche Betreuung

Darüber hinaus gibt es so genannte pflegerische Betreuungsmaßnahmen. Dazu zählen zum Beispiel die Begleitung der Pflegebedürftigen bei Spaziergängen, Anregung und Unterstützung bei Spielen, Hobbys und anderen Aktivitäten im häuslichen Umfeld.

Häusliche Betreuung als Pflegesachleistung

Wer erbringt die Pflegesachleistung?

Pflegesachleistungen werden von professionellen Dienstleistern erbracht, die von der Pflegekasse angestellt sind oder einen Versorgungsvertrag mit dem Landesverband der Pflegeversicherung abgeschlossen haben. Dies kann ein ambulanter Pflegedienst sein oder auch einzelne Pflegekräfte.

  • Ihre Pflegekasse gibt Ihnen darüber Auskunft, welche Pflegedienste mit ihr im Versorgungsvertrag stehen.
  • Von der Pflegekasse erhalten Sie außerdem eine Preisliste für die verschiedenen Sachleistungen in der Pflege.
  • Zur Qualitätssicherung unterliegt jeder Pflegedienst einer Kontrolle durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).

Andere Pflegedienste

Wenn Sie sich für einen Pflegedienst entscheiden, der nicht im Vertrag mit der Pflegeversicherung steht, müssen Sie die Leistungen zunächst selbst bezahlen. Anschließend reichen Sie Ihre Privatrechnung bei der Pflegekasse ein. Diese erstattet Ihnen bis zu 80 Prozent des gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrags für Ihren Pflegegrad. Die restlichen 20 Prozent müssen Sie selbst zahlen.

Anspruch auf Pflegesachleistung

Voraussetzung für den Bezug von Pflegesachleistungen ist eine anerkannte Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Sachleistungen. Es steht ihnen jedoch ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich zu, den sie für die Leistungen eines Pflegedienstes verwenden können.

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Höhe der Pflegesachleistung

Laut §36 SGB XI (Elftes Sozialgesetzbuch) stehen Ihnen monatlich Pflegesachleistungen in folgender Höhe zu:

Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 689 €
Pflegegrad 3 1.298 €
Pflegegrad 4 1.612 €
Pflegegrad 5 1.995 €

Abrechnung der Pflegesachleistungen

Anders als beim Pflegegeld werden die Pflegesachleistungen direkt von der Pflegekasse bezahlt. Diese rechnet die erbrachten Leistungen mit dem häuslichen Pflegedienst ab. Wenn Sie Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, die den monatlichen Höchstbetrag übersteigen, so müssen Sie diese aus eigener Tasche oder über eine Pflegezusatzversicherung bezahlen.

Antrag auf Pflegesachleistung stellen

In der Regel wird schon beim Antrag auf einen Pflegegrad (bis 2016: Pflegestufe) festgehalten, ob Pflegesachleistungen oder Pflegegeld gewünscht beziehungsweise erforderlich sind. Sobald der notwendige Pflegegrad durch den Gutachter attestiert wurde, können Sie Pflegesachleistung formlos bei der zuständigen Pflegekasse beantragen. Ein Anruf oder ein handgeschriebener Brief reichen als Pflegeantrag aus.

Pflegesachleistung beantragen

Pflegesachleistung und Pflegegeld

Pflegegeld wird gezahlt, wenn die häusliche Pflege nicht durch einen Pflegedienst, sondern durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde übernommen wird. Der Pflegebedürftige erhält das Geld direkt auf sein Konto und es steht zu seiner freien Verfügung. Wie bei der Pflegesachleistung besteht auch beim Pflegegeld ein Anspruch ab Pflegegrad 2.

In der Regel können Pflegebedürftige selbst entscheiden, ob sie Pflegegeld oder Sachleistungen durch einen Pflegedienst beziehen möchten. Benötigen Sie sowohl Unterstützung durch Angehörige als auch professionelle Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst? Dann können sie sich für eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung entscheiden.

Was ist eine Kombinationsleistung?

Wenn der Pflegebedürftige seine Sachleistungen nicht vollständig in Anspruch nimmt, kann er sich unverbrauchte Pflegesachleistungen als anteiliges Pflegegeld auszahlen lassen. Dies bezeichnet man als Kombinationsleistung oder Kombinationspflege. Das Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung. Er kann das Pflegegeld zum Beispiel zur Vergütung von Pflege durch seine Angehörigen verwenden.

Beispiel Kombinationsleistung

Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 4 hat Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1612 Euro. Er nimmt davon aber nur 60 Prozent in Anspruch, verbraucht also 967,20 Euro. Also werden 40 Prozent seines Pflegegelds ausgezahlt, das entspricht 40 Prozent von 728 Euro = 291,20 Euro.

Kombination mit Tagespflege

Seit das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) in Kraft getreten ist, können Sie teilstationäre Pflege und den Bezug von Pflegesachleistung miteinander kombinieren. Die Leistungen werden nicht mehr aufeinander angerechnet. Das bedeutet, dass Sie zusätzlich Tages- und und Nachtpflege in Anspruch nehmen können, wenn Sie Pflegesachleistungen beziehen.

Pflegesachleistung in Kombination mit Tagespflege

Pflegestärkungsgesetz: Bestattungsvorsorge abschließenSelbstbestimmt bleiben

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