Pflegezusatzversicherung abschließen

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt jedes Jahr. Gleichzeitig steigen die Kosten für Pflegeleistungen. Damit Sie im Pflegefall bestens versorgt werden, kann es sinnvoll sein die Leistungen Ihrer Pflegepflichtversicherung durch eine Pflegezusatzversicherung zu ergänzen.


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Was ist eine Pflegezusatzversicherung?

Eine private Pflegezusatzversicherung können Sie als Ergänzung zu Ihrer Pflegepflichtversicherung abschließen. Sie soll im Pflegefall entstehende Versorgungslücken schließen, das heißt sie finanziert die Leistungen, die Ihre Pflegeversicherung nicht abdeckt.

Warum eine Pflegezusatzversicherung?

Die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung soll eine Grundversorgung leisten, wenn Sie pflegebedürftig werden. Die Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung decken aber nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten ab und reichen keineswegs aus, um alle erforderlichen Pflegeleistungen zu finanzieren. Übrig bleibt immer ein monatlicher Eigenanteil, der von Ihnen selbst erbracht werden muss.

Eigenanteil für Pflegeleistungen

Der Eigenanteil bemisst sich maßgeblich nach dem Pflegegrad. Je nachdem ob Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 festgestellt wird, kann Ihr monatlicher Eigenanteil zum Beispiel 150 Euro oder mehrere Tausend Euro betragen. Die Höhe des Eigenanteils hängt aber nicht nur vom Pflegegrad ab. Auch Ihr Wohnort spielt dabei eine Rolle, denn Pflegekosten fallen je nach Region unterschiedlich hoch aus.

Kostenfaktor Pflegeheim

Stationäre Pflege in einem Heim stellt eine besonders hohe finanzielle Belastung dar. Laut Verband der Ersatzkassen (VDEK) zahlen Pflegeheimbewohner monatlich durchschnittlich 1.830 Euro Eigenanteil (Stand: 2018). Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Heim, denn die Pflegeversicherung kommt nur für Maßnahmen der Pflege auf.

Pflegezusatzversicherung: Stationäre Pflege

Unterhaltspflicht für Kinder

Grundsätzlich müssen Pflegebedürftige den Eigenanteil aus ihren eigenen Mitteln bestreiten – also aus ihrem Einkommen beziehungsweise Vermögen. Lediglich ein Schonvermögen von 5.000 Euro bleibt unangetastet. Reichen ihre Mittel jedoch nicht aus, kann das Sozialamt die Kinder zum Elternunterhalt verpflichten.

  • Die Beiträge zum Elternunterhalt werden individuell festgelegt. Sie bestimmen sich nach der Leistungsfähigkeit der Kinder.
  • Die Leistungsfähigkeit bezieht sich auf die finanziellen Möglichkeiten der Kinder. Sie berücksichtigt unter anderem Einkommen, Vermögen und (Kredit-)Schulden.

Versorgungslücke schließen

Pflege ist sehr teuer, und besonders im Rentenalter kann der Eigenanteil die finanziellen Mittel schnell übersteigen. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie verhindern, dass die Versorgungslücke Ihre Ersparnisse im Pflegefall dahinschmelzen lässt. Ihr Einkommen wird nicht angetastet. Auch Ihre Kinder werden finanziell nicht belastet.

Formen der Pflegezusatzversicherung

Es gibt viele Anbieter und unterschiedliche Formen der privaten Pflegezusatzversicherung. Welche ist die richtige für Sie? Die Formen der Pflegezusatzversicherung im Vergleich:

1. Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung oder Pflegetagegeld-Versicherung wird sehr häufig gewählt, denn sie ist für den Versicherungsnehmer sehr günstig gestaltet. Bei Pflegebedürftigkeit wird ein fester Satz Pflegetagegeld gezahlt. Die Höhe des Pflegetagegelds ist vertraglich vereinbart und hängt vom Pflegegrad ab.

Pflegezusatzversicherung: Haushaltshilfe

Wichtigster Vorteil der Pflegetagegeldversicherung: Sie kann unabhängig vom Pflegeort in Anspruch genommen werden. Es steht Ihnen also frei, das Pflegetagegeld für einen mobilen Pflegedienst, eine Haushaltshilfe, eine Unterbringung im Heim oder für Pflege zuhause durch Angehörige zu verwenden.

Darüber hinaus zahlen Sie in der Regel relativ niedrige monatliche Beiträge.

2. Pflegekostenversicherung

Bei der privaten Pflegekostenversicherung oder Pflegekosten-Versicherung erhalten Sie keine Pauschalen, sondern nur die tatsächlich anfallenden Pflegekosten erstattet. Alle Aufwände müssen also mit Rechnungen belegt werden. Für die Pflegekostenversicherung gibt es verschiedene Modelle beziehungsweise Policen.

  • Prozentuale Aufstockung:
    Bei diesem Modell stockt die Pflegekostenversicherung die Leistungen der Pflegepflichtversicherung um einen bestimmten Prozentsatz auf (bis zu 100 %).
  • Restkostenübernahme:
    Bei diesem Modell übernimmt die Pflegekostenversicherung den Eigenanteil des Versicherten – entweder komplett oder teilweise. Für die Restkostenübernahme gilt eine jährliche Höchstgrenze.

Die Pflegekostenversicherung lohnt sich eher bei einer Pflege im Heim oder durch einen professionellen Pflegedienst. Für Pflege durch Angehörige werden nämlich deutlich geringere Pauschalbeträge gezahlt. Bei stationärer Pflege in Verbindung mit einem hohen Pflegegrad wird die jährliche Höchstgrenze für die Restkostenübernahme häufig überschritten.

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3. Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung oder Pflege-Rentenversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, die im Pflegefall eine monatliche Rente auszahlt. Sie zahlen also über die gesamte Laufzeit feste Beiträge ein und sparen dadurch Kapital an. Die Höhe der Pflegerente wird vertraglich festgelegt und ist nach Pflegegraden gestaffelt. Diese Form der Pflegezusatzversicherung bietet einige Vorteile und einige Nachteile:

Vorteile

  • Die Pflegerente steht Ihnen zur freien Verfügung. Sie kann für eine Haushaltshilfe, Pflege durch Angehörige, ambulante Pflegedienste oder die Kosten für ein Pflegeheim verwendet werden.
  • Die Pflegerentenversicherung zahlt auch bei Demenz. In der Regel wird ab mittelschwerer Demenz die Rente für Pflegegrad 2 gezahlt.
  • Sobald Pflegebedürftigkeit besteht, müssen Sie keine weiteren Beiträge zahlen.
  • Wenn der Versicherungsfall (Pflegebedürftigkeit) nicht eintritt, wird bei manchen Policen ein Teil der Beiträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Nachteile

  • Die Beiträge zur Pflegerentenversicherung sind in der Regel deutlich teurer als bei einer Pflegetagegeldversicherung.
  • Je nach Versicherer erfolgt eine Auszahlung der Pflegerente erst ab Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 3.

Unfall-Pflegerentenversicherung

Eine Variante der Rentenversicherung ist die Unfall-Pflegerentenversicherung. Diese zahlt, wenn die Pflegebedürftigkeit explizit Folge eines Unfalls ist. Neben monatlichen Rentenzahlungen können Sie vertraglich auch eine Einmalzahlung ab einer bestimmten Invalidität vereinbaren. Außerdem ist eine Einmalzahlung an die Hinterbliebenen möglich.

4. Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung

Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ist auch unter dem Namen Pflege-Bahr oder Pflege-Riester bekannt. Es handelt sich dabei um Pflegetagegeldversicherungen mit staatlicher Förderung: Bei einem monatlichen Beitrag von mindestens 10 Euro für den Versicherten beteiligt sich der Staat mit 5 Euro.

Diese Form der Zusatzversicherung ist vor allem für Menschen mit Vorerkrankung attraktiv, denn es erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Ohne Vorerkrankung ist diese Versicherung eher nicht zu empfehlen, denn die Pflege-Bahr ist in der Regel teurer als andere Pflegetagegeldversicherungen. Über höhere Beiträge wollen die Versicherer ihr zusätzliches Risiko ausgleichen.

Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung

Was kostet eine Pflegezusatzversicherung?

Beiträge für die Zusatzversicherung zur Pflegeversicherung werden individuell und unabhängig vom Einkommen festgelegt. Bestimmende Faktoren sind zum Beispiel das Alter und der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers sowie die gewünschten Leistungen für die verschiedenen Pflegegrade.

Beim Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Wenn eine Vorerkrankung festgestellt wird, müssen Versicherungsnehmer einen Risikozuschlag zahlen. Als einzige Ausnahme wird bei der staatlich geförderten Zusatzversicherung oder Pflege-Bahr keine Gesundheitsprüfung verlangt.

Gesundheitsprüfung bei Pflegezusatzversicherung

Wer zahlt die Pflegezusatzversicherung?

Als Versicherungsnehmer einer privaten Pflegezusatzversicherung müssen Sie die Beiträge komplett selbst zahlen. Anders als bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es hier keinen Arbeitgeberzuschuss.

Kosten von der Steuer absetzen

Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind laut § 10 Abs. 1 Nr. 3b Einkommensteuergesetz (EStG) in voller Höhe abzugspflichtig. Dies gilt jedoch nicht für die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung. Diese sind lediglich im Rahmen der Höchstbeträge laut § 10 Abs. 4 EStG als Sonderausgaben abzugsfähig.

Brauche ich eine Pflegezusatzversicherung?

Niemand kann voraussagen, ob Sie später einmal Pflege in Anspruch nehmen müssen. Wenn Sie bis zuletzt gesund und eigenständig bleiben, werden Sie die Leistungen einer Pflegezusatzversicherung nicht benötigen. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, kann die ambulante oder stationäre Pflege eine hohe finanzielle Belastung für Sie oder Ihre Angehörigen darstellen.

Statt eine Versicherung abzuschließen, können Sie auch selbst jeden Monat etwas Geld zur Seite legen. Wenn Sie früh anfangen, kommt im Lauf der Jahre ein ansehnlicher Betrag zusammen. Dieser ist allerdings erschöpflich, während eine Pflegezusatzversicherung zeitlich unbegrenzt zahlt.

Ist eine Pflegezusatzversicherung für Sie persönlich sinnvoll? Um Ihnen eine Entscheidungshilfe zu geben, haben wir die Vor- und Nachteile der Pflegezusatzversicherung noch einmal zusammengefasst.

Vorteile

  • Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt immer nur einen Teil der tatsächlich entstehenden Pflegekosten ab. Eine private Pflegezusatzversicherung schließt die Versorgungslücke.
  • Mit einer Pflegezusatzversicherung sind Sie sofort abgesichert. Der Versicherungsschutz greift unmittelbar und besteht lebenslang.
  • Manche Menschen werden schon in jungen Jahren pflegebedürftig. In so kurzer Zeit kann man sich kaum Ersparnisse anlegen, die für eine angemessene Pflege ausreichen.
  • Die Pflegezusatzversicherung schützt auch Ihre Kinder. Diese können im Pflegefall nämlich zum Unterhalt der pflegebedürftigen Eltern herangezogen werden.

Nachteile

  • Sie müssen den Versicherungsbeitrag zahlen, bis Sie pflegebedürftig werden – auch im Rentenalter. Dann kann der Beitrag eine empfindliche Belastung darstellen.
  • Wenn Sie nicht pflegebedürftig werden, sind die Versicherungsbeiträge fast immer weg. Ersparnisse dagegen bleiben Ihr Eigentum und können ggf. vererbt werden.
  • Auch bei einer Kündigung der Pflegezusatzversicherung – z. B. bei Arbeitslosigkeit – gibt es keine Auszahlung oder Rückzahlung der Beiträge.

Alternativen zur Pflegezusatzversicherung

Wenn Sie keine Pflegezusatzversicherung abschließen möchten, bleiben Ihnen andere Möglichkeiten, sich auf eine spätere Pflegebedürftigkeit vorzubereiten. Zum einen können Sie, wie bereits erwähnt, selbst Geld zur Seite legen. Mit etwas Glück können Sie Ihre Ersparnisse durch Geldanlagen vermehren.

Altersgerecht umbauen

Alternativ können Sie Ihren Pflegebedarf reduzieren, indem Sie Ihre Wohnung mit Unterstützung der Pflegeversicherung altersgerecht einrichten oder umbauen. In einer barrierefreien Umgebung können Sie später länger eigenständig leben und für sich selbst sorgen. Die Pflegekasse leistet bis zu 4.000 Euro Zuschuss für Wohnraumanpassungen, die Pflege im häuslichen Umfeld erleichtern und/oder die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen erhöhen.

Alternativen zur Pflegezusatzversicherung

Solidarisches Wohnumfeld

Darüber hinaus können Sie ein Wohnumfeld wählen, in dem Sie bei Bedarf Unterstützung bekommen. In einer Alters-WG können Sie sich die Kosten für Haushaltshilfen und andere pflegenahe Leistungen mit mehreren Pflegebedürftigen teilen. Ein ähnliches Konzept bieten sogenannte Mehrgenerationen-Häuser, in denen sich Bewohner unterschiedlicher Altersstufen ihren Bedürfnissen entsprechend gegenseitig unterstützen.

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