Pflegegrad 2 – das sind die
Voraussetzungen und Leistungen

Pflegeversicherte mit erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit werden seit 2017 in den Pflegegrad 2 eingestuft. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Pflegegrad 2 beantragen und welche Leistungen Sie mit dieser Einstufung in Anspruch nehmen können.

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Was ist der Pflegegrad 2?

Patienten mit Pflegegrad 2 sind erheblich im Alltag beeinträchtigt. Sie leiden unter starken Einschränkungen der Mobilität (z. B. nach einem Schlaganfall) oder unter leichteren Einschränkungen mit beginnender Demenz. Ab Pflegegrad 2 haben Versicherte Anspruch auf Pflegegeld beziehungsweise Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.

Pflegegrad 2

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

  • Im Neuen Begutachtungsverfahren (NBA) müssen Pflegeversicherte mindestens 27 Punkte erzielen, um Pflegegrad 2 zu erhalten.
  • Der Gutachter stellt leichte Einschränkungen der Selbstständigkeit durch körperliche und/oder geistige Beeinträchtigungen der Patienten fest.

Hilfebedarf bei Pflegegrad 2

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 benötigen typischerweise drei- bis viermal am Tag Unterstützung. In der Regel benötigen sie Hilfe beim Waschen und Ankleiden, beim Toilettengang und bei der Medikamenteneinnahme. Einkäufe, Arztbesuche und Behördengänge müssen begleitet werden.

Liegt nur eine leichte motorische Beeinträchtigung in Verbindung mit beginnender Demenz vor, ist in erster Linie eine Kontrolle der selbstständigen Grundpflege und Medikamenteneinnahme erforderlich. Außerdem sollten die Pflegebedürftigen immer wieder aktiviert und in Alltagsverrichtungen einbezogen werden.

Der zeitliche Aufwand für die Grundpflege liegt zwischen 30 Minuten und zwei Stunden pro Tag.

Wer leistet die Pflege?

Die Pflegeleistungen beim Pflegegrad 2 werden zumeist durch Angehörige erbracht. Manche Betroffene (insbesondere Alleinstehende) nehmen zusätzlich drei- bis viermal am Tag die Leistungen ambulanter Pflegedienste in Anspruch.

Leistungen bei Pflegegrad 2 im Überblick

Stationäre Pflege
Vollzeitpflege im Heim 770 €
Ambulante Pflege
Pflegegeld 332 €
Pflegesachleistung 761 €
Tages- u. Nachtpflege 689 €
Entlastungsbetrag 125 €
Pflegehilfsmittel 40 €

Stand: Mai 2024

Stationäre Pflege

Bei einer vollstationären Unterbringung im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse monatlich 770 Euro als Zuschuss zu den Pflegekosten. Den Rest müssen die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen aus eigener Tasche zahlen. Hinzu kommen Kosten für die Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten im Pflegeheim, die nicht von der Pflegeversicherung getragen werden.

Pflegegeld

Bei anerkanntem Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf 332 Euro Pflegegeld. Der Betrag wird monatlich von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt.
Das Pflegegeld ist zur Vergütung ehrenamtlicher Pflege im häuslichen Umfeld gedacht. Es steht dem Versicherten zur freien Verfügung. Er soll damit seinen Angehörigen oder anderen Pflegepersonen ihren regelmäßigen Aufwand bei der Pflege und Betreuung zuhause vergüten.

Details zum Pflegegeld

Pflegesachleistung

Statt Pflegegeld können Sie auch Sachleistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Es handelt sich dabei um Entlastungsleistungen für die Angehörigen, die ambulante Pflegedienste oder Einzelpflegekräfte erbringen. Sie werden direkt über die Pflegekasse abgerechnet. Mit anerkanntem Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegesachleistungen im Wert von 761 Euro monatlich.

Wenn Sie Pflegegeld erhalten und den Betrag nicht voll ausschöpfen, können Sie den Rest auch anteilig als Pflegesachleistungen beziehen. Man spricht dabei von einer Kombinationsleistung. Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden dabei anteilig gegeneinander aufgerechnet.

Details zur Pflegesachleistung

Tages- und Nachtpflege

Patienten mit Pflegegrad 2, die einen erhöhten Betreuungsbedarf haben, können Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege beantragen. Durch eine teilstationäre Unterbringung zur Tages- oder Nachtzeit sollen pflegende Angehörige entlastet werden, die eine Betreuung rund um die Uhr in der Regel nicht leisten können. Die Höhe des Zuschusses entspricht der Pflegesachleistung.

  • Betreuungsbedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad 2 erhalten monatlich 689 Euro Zuschuss für die Tagespflege oder Nachtpflege.
  • Diese Entlastungsleistung gibt es zusätzlich zum Pflegegeld bzw. Pflegesachleistung; beide Leistungen werden nicht mehr aufeinander angerechnet.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist für zusätzliche haushaltsnahe Dienstleistungen und niedrigschwellige Betreuungsangebote im Alltag gedacht. Er soll Angehörige in der Pflege entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern.
Seit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) steht Versicherten aller Pflegegrade ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zu.

  • Von der Pflegekasse erhalten Sie eine Liste mit zugelassenen Dienstleistern und geeigneten Angeboten.
  • Die Rechnungen reichen Sie monatlich bei Ihrer Pflegekasse zur Kostenerstattung ein.

Pflegehilfsmittel

Nach § 40 Abs. 2 Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI) erstattet Ihnen die Pflegekasse jeden Monat bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel Betteinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz oder Einmalhandschuhe. Diese Hilfsmittel sind zum Verbrauch bestimmt. Sie sollen die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung für die Pflegebedürftigen ermöglichen.

  • Die Kostenübernahme beantragen Sie bei der Pflegekasse oder direkt beim Anbieter für die Pflegehilfsmittel.
  • Das Antragsformular gibt es als Vordruck oder online auf der Website der Pflegekasse.
  • Sie erhalten die 40 Euro als Pauschalbetrag am Monatsanfang oder rückwirkend nach Einreichen der Quittungen erstattet.

Halbjährliche Pflegeberatung

Beziehen Sie ausschließlich Pflegegeld? In diesem Fall sind dazu verpflichtet, halbjährlich eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Die Beratung durch qualifizierte Pflegeberater findet im Haus des Pflegebedürftigen statt. Sie soll sicherstellen, dass Versicherte ab Pflegegrad 2 das Pflegegeld sinnvoll und für geeignete pflegerische Maßnahmen verwenden.

Pflegeberatung ist bei Pflegegrad 2 verpflichtend

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2

Manchmal müssen auch Patienten, die zuhause gepflegt werden, für kurze Zeit stationär untergebracht werden. Das kann zum Beispiel nach einem längeren Krankenhausaufenthalt der Fall sein oder wenn eine häusliche Pflege vorübergehend unmöglich ist.

In diesem Fall können Versicherte mit Pflegegrad 2 einen Zuschuss für professionelle Kurzzeitpflege beantragen.

  • Für bis zu 8 Wochen im Jahr zahlt die Pflegekasse 1.774 Euro für Kurzzeitpflege.
  • Wenn der Versicherte im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, kann er sogar 3.386 Euro Zuschuss für Kurzzeitpflege erhalten.
  • Das Pflegegeld wird in dieser Zeit zu 50 Prozent weitergezahlt.
Details zur Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2

Wenn pflegende Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen in Urlaub gehen oder wegen Krankheit ausfallen, kann ein Versicherter mit Pflegegrad 2 Verhinderungspflege im Wert von bis zu 1.612 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Die Pflege wird von einem ambulanten Pflegedienst oder einer Einzelpflegekraft geleistet.

  • Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen im Jahr. Wenn der Pflegebedürftige im selben Jahr keine Kurzzeitpflege nutzt, hat er sogar sechs Wochen Anspruch auf Verhinderungspflege.
  •  In diesem Fall erhält er bis zu 2.418 € pro Kalenderjahr für Verhinderungspflege.
  • Das Pflegegeld wird in dieser Zeit zu 50 % weitergezahlt.
Details zur Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2

Zusätzliche Leistungen bei anerkanntem Pflegegrad

Die folgenden Leistungen können Sie auf jeden Fall in Anspruch nehmen, wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad in Anspruch haben. Um welchen Pflegegrad es sich dabei handelt, ist unerheblich.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Bis zu 4.000 Euro zahlt die Pflegekasse dazu, wenn Sie die eigene Wohnung altersgerecht umbauen lassen. Barrierefreie Badezimmer, Handgriffe und Treppenlifte tragen dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen länger im eigenen Zuhause wohnen und gepflegt werden können.

Wohngruppenzuschlag

Die Pflegeversicherung unterstützt Wohngruppen oder WGs von Pflegebedürftigen ab zwei Personen. Pflegebedürftige, die in einer Wohngemeinschaft leben und gemeinsam ambulante Betreuung in Anspruch nehmen, erhalten pro Person 214 Euro Wohngruppenzuschlag im Monat.

Anschubfinanzierung für WG-Gründung

Wenn Sie eine ambulant betreute Wohngruppe mit anderen Pflegebedürftigen gründen, unterstützt Sie die Pflegeversicherung einmalig mit 2.500 Euro. Diese Leistung dürfen bis zu vier Bewohner der WG in Anspruch nehmen, insgesamt ist also eine Anschubfinanzierung in Höhe von 10.000 Euro möglich.

Pflegegrad 2 beantragen

Um einen Pflegegrad (bis 2016: Pflegestufe) zu beantragen, reicht ein Anruf oder ein formloser Brief bei Ihrer zuständigen Pflegekasse aus. Der Pflegegrad für den Versicherten wird dann von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung MDK (bei gesetzlich Versicherten) beziehungsweise des Dienstes MEDICPROOF (bei privat Versicherten) ermittelt.

  • Der Gutachter besucht den Versicherten zuhause und arbeitet mit ihm einen umfassenden Fragenkatalog durch.
  • Durch dieses Begutachtungsverfahren (NBA) stellt er den Grad der Pflegebedürftigkeit fest.
  • Anschließend spricht der Gutachter der Pflegekasse eine Empfehlung für die Einstufung aus.
Pflegegrad beantragen

Widerspruch einlegen

Glauben Sie, dass der MDK Ihnen einen falschen Pflegegrad zugewiesen hat? Dann können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Einstufung einlegen und eine erneute Begutachtung fordern! Schicken Sie den Widerspruch direkt an den MDK. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Einstufungsbescheid.

Hilfe finden Sie außerdem im Portal von pflege.de.

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Höherstufung beantragen

Wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert und umfassendere Pflegeleistungen erforderlich werden, können Sie einen höheren Pflegegrad beantragen. Auch hierzu reicht ein formloser Antrag aus. Die Pflegekasse prüft dann, ob sie sofort einen höheren Pflegegrad zuteilen kann oder ein erneutes Gutachten in Auftrag geben muss.

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