Ambulante Intensivpflege – Betreuung schwerstpflegebedürftiger Menschen zuhause
Viele Leistungen der Intensivpflege können heute auch im ambulanten Bereich erbracht werden. Die häusliche oder ambulante Intensivpflege ermöglicht schwerstkranken Menschen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause.
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Was ist ambulante Intensivpflege?
Bei der ambulanten Intensivpflege werden schwerstpflegebedürftige Menschen im häuslichen Umfeld, also außerhalb einer Klinik versorgt. Ihre Betreuung erfolgt durch examinierte Pflegefachkräfte. Man bezeichnet diese Form der Intensivpflege auch als häusliche oder außerklinische Intensivpflege.
Ziel der ambulanten Intensivpflege
Ambulante Intensivpflege folgt dem Leitsatz der Krankenversicherung „ambulant vor stationär“ nach §13 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII). Es ist das Ziel der häuslichen Intensivpflege, den Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen und die Teilhabe am sozialen Leben zu erleichtern.
Voraussetzungen für ambulante Intensivpflege
Der Anspruch auf ambulante Intensivpflege als spezielle Form der medizinischen Behandlungspflege ist im § 37 SGB V geregelt. Voraussetzung, um ambulante Intensivpflege in Anspruch zu nehmen, ist eine Verordnung durch den Arzt.
Wer braucht häusliche Intensivpflege?
Die Leistungen der außerklinische Intensivpflege sind für schwerstpflegebedürftige Menschen mit lebensbedrohlicher Erkrankung gedacht. Der gesundheitliche Zustand dieser Patienten erfordert eine Pflege und intensivpflegerische Überwachung rund um die Uhr, da jederzeit eine lebensbedrohliche Situation eintreten kann.
Krankheitsbilder der Intensivpflege
Insbesondere Pflegebedürftige, die beatmet oder über eine Trachealkanüle abgesaugt werden, nehmen ambulante Intensivpflege in Anspruch. Andere Diagnosen, die eine ambulante Intensivpflege erforderlich machen können, sind zum Beispiel Querschnittslähmung, Schädel-Hirn-Traumata, Tumorerkrankungen oder amyotrophe Lateralsklerose (ALS).
Wo kann ambulante Intensivpflege erfolgen?
Häusliche Intensivpflege kann in der Wohnung des Betroffenen geleistet werden, in einer Pflege-Wohngemeinschaft mit mehreren Pflegebedürftigen, in einer Einrichtung des betreuten Wohnens oder in einem Pflegeheim beziehungsweise Altenheim.
Intensivpflege im eigenen Zuhause
Ein Vorteil der Intensivpflege im eigenen Zuhause besteht darin, dass der Patient wieder bei seinen Angehörigen lebt und in den Familienalltag integriert wird. Dadurch kann seine allgemeine Lebensqualität deutlich verbessert werden.
Der Pflegebedürftige erhält im eigenen Zuhause grundsätzlich Individualbetreuung, das heißt dass eine Pflegekraft einen Patienten betreut. Der Personalschlüssel liegt bei dieser Form der Intensivpflege also bei 1:1.
Intensivpflege in Wohngemeinschaften
In einer Wohngemeinschaft kann der Pflegedienst mehrere Schwerstpflegebedürftige zugleich betreuen. Der Personalschlüssel liegt bei etwa 1:3. Dadurch ist die ambulante Intensivpflege in Wohngemeinschaften meistens kostengünstiger als eine Individualbetreuung.
Manche Patienten müssen dauerhaft beatmet werden. Es ist aber nicht jede Wohnung für die Erfordernisse der Beatmungspflege ausgelegt. Für diese Pflegebedürftigen gibt es so genannte Beatmungs-WGs. Diese speziellen Wohngemeinschaften bieten alle notwendigen Einrichtungen zur Heimbeatmung.
Leistungen der ambulanten Intensivpflege
Zu den Leistungen der häuslichen Intensivpflege zählen alle Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege nach SGB V und der Grundpflege nach SGB XI.
Medizinische Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst unter anderem folgende Leistungen:
- Krankenbeobachtung
- Medikamentengabe
- Wundversorgung und Verbandwechsel
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Inhalation
- Intramuskuläre und subkutane Injektionen
- Behandlung von Dekubitus
- Überprüfung und Versorgung von Drainagen
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Katheterwechsel, Blasenspülung, Einläufe
Grundpflege
Die Behandlungspflege umfasst unter anderem folgende Leistungen:
- Körperpflege: Waschen, Kämmen, Rasieren, Zahnpflege
- Toilettengang
- Reinigung und Wechsel von Pflegehilfsmitteln
- Anreichen von Nahrung
- Zubereitung und Verabreichung von Trinknahrung
- Pflege der Magensonde
- Hilfestellung beim Aufstehen und Zubettgehen
- Anziehen und Ausziehen
- Hilfestellung in der Mobilität
- Begleitung von Arztbesuchen
- Vorbeugung von Folgeerkrankungen
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Als dritten Bereich der häuslichen Krankenpflege kann die außerklinische Intensivpflege schließlich auch kleinere hauswirtschaftliche Tätigkeiten beinhalten.
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Wer darf Intensivpflege leisten?
Leistungen der außerklinischen Intensivpflege werden grundsätzlich durch einzelne Pflegefachkräfte, ambulante Pflegedienste oder einen Intensivpflegedienst erbracht. Dabei kommen je nach Krankheitsbild des Patienten Pflegefachkräfte mit unterschiedlichen Qualifikationen zum Einsatz.
Dies können examinierte Pflegekräfte aus der Altenpflege, Gesundheitspflege oder Krankenpflege sein. Daneben gibt es auch Fachkräfte für außerklinische Intensivpflege, die auf die Versorgung schwerstpflegebedürftiger Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern spezialisiert sind.
Intensivpflege und 24-Stunden-Pflege
Patienten in der ambulanten Intensivpflege müssen 24 Stunden am Tag betreut werden. Es handelt sich also um eine 24-Stunden-Pflege. Diese ist jedoch nicht zu verwechseln mit der kostengünstigen Betreuung durch Hilfskräfte, die häufig ebenfalls als 24-Stunden-Pflege beworben wird. Hierbei handelt es sich im Grunde um eine so genannte „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG).
Keine professionelle Pflege
Die kostengünstigen Hilfskräfte übernehmen neben der Betreuung von Pflegebedürftigen vor allem die Haushaltsführung. Sie leisten aber keine professionelle Alten- oder Krankenpflege und sind dazu in der Regel auch nicht ausgebildet.
Keine Betreuung rund um die Uhr
Die Betreuungskräfte wohnen in der Regel zusammen mit dem Pflegebedürftigen in einem Haushalt. Sie arbeiten jedoch keineswegs 24 Stunden am Tag, sondern nur innerhalb der gesetzlich zulässigen Zeiten (höchstens 60 Stunden pro Woche).
Kosten der ambulanten Intensivpflege
Die ambulante Intensivpflege ist eine spezielle Form der medizinischen Behandlungspflege und somit eine Leistung der Krankenversicherung. In den meisten Fällen erfordert die Versorgung der Pflegebedürftigen allerdings zusätzlich Leistungen der Grundpflege. Diese wird anteilig von der Pflegeversicherung finanziert.
Genau wie bei der medizinischen Behandlungspflege muss der Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der entstehenden Kosten pro Tag leisten. Dies gilt jedoch nur bis zu einer Höhe von 10 Euro pro Verordnung und maximal für 28 Tage pro Kalenderjahr.
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Häufige Fragen zur ambulanten Intensivpflege
Bei der ambulanten Intensivpflege werden schwerstpflegebedürftige Menschen im häuslichen Umfeld, also außerhalb einer Klinik, durch examinierte Pflegefachkräfte versorgt. Man bezeichnet diese Form auch als häusliche oder außerklinische Intensivpflege.
Der Anspruch ist in § 37 SGB V geregelt und setzt eine Verordnung durch den Arzt voraus. Die Leistungen richten sich an schwerstpflegebedürftige Menschen mit lebensbedrohlicher Erkrankung, die eine pflegerische Überwachung rund um die Uhr benötigen – etwa bei Beatmung, Querschnittslähmung, Schädel-Hirn-Traumata, Tumorerkrankungen oder ALS.
Die ambulante Intensivpflege ist eine Leistung der Krankenversicherung, ergänzende Grundpflege wird anteilig von der Pflegeversicherung übernommen. Versicherte zahlen eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten pro Tag, begrenzt auf maximal 10 Euro pro Verordnung und 28 Tage pro Kalenderjahr.
Ambulante Intensivpflege wird von examinierten Pflegefachkräften rund um die Uhr geleistet. Die oft ebenfalls als „24-Stunden-Pflege“ beworbene Betreuung durch Hilfskräfte (Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, BihG) ist dagegen keine professionelle Pflege und erfolgt nicht wirklich 24 Stunden täglich, sondern nur innerhalb gesetzlich zulässiger Arbeitszeiten von höchstens 60 Stunden pro Woche.
Häusliche Intensivpflege ist in der eigenen Wohnung, in einer Pflege-Wohngemeinschaft, in einer Einrichtung des betreuten Wohnens oder in einem Pflegeheim möglich. Bei dauerhafter Beatmung kommen spezielle Beatmungs-WGs infrage, die für die Erfordernisse der Heimbeatmung ausgestattet sind.