Tagespflege und Nachtpflege –
länger in der vertrauten Umgebung leben

Im Alter werden viele Menschen pflegebedürftig. Ein Umzug ins Pflegeheim sollte aber die letzte Lösung sein. Tagespflege in einer stationären Einrichtung macht es Pflegebedürftigen möglich, länger im eigenen Zuhause zu leben, ohne dass ihre Angehörigen zu sehr belastet werden. Sie kann daher eine sinnvolle Ergänzung zur häuslichen Pflege sein.



Was sind Tagespflege und Nachtpflege?

Tagespflege und Nachtpflege sind ein teilstationäres Betreuungsangebot für Senioren und andere pflegebedürftige Menschen, die zuhause von ihren Angehörigen versorgt werden. Es handelt sich dabei um eine Zwischenlösung für die Zeit, wenn die Besuche eines ambulanten Pflegedienstes nicht mehr ausreichen, eine vollstationäre Unterbringung im Pflegeheim aber noch nicht notwendig ist.

Je nach Erfordernis beziehungsweise Krankheitsbild des Pflegebedürftigen erfolgt die Betreuung entweder tagsüber (Tagespflege) oder in der Nacht (Nachtpflege).

Betreuung in der Tagespflege

Zur Tagespflege werden die Senioren morgens von einem Fahrdienst abgeholt und in eine stationäre Pflegeeinrichtung gebracht. Dort verbringen sie den Tag mit anderen Pflegebedürftigen. Sie essen gemeinsam ihre Mahlzeiten, bekommen Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme und können Beschäftigungsangebote wahrnehmen. Abends werden sie vom Fahrdienst wieder nach Hause gebracht.

Betreuung in der Nachtpflege

Bei der Nachtpflege werden die Betroffenen am Abend abgeholt. Sie verbringen die Nacht in einer Pflegeeinrichtung, wo sie von Fachkräften betreut und beschäftigt werden. Bei den Pflegebedürftigen handelt es sich häufig um Patienten mit Demenz. Deshalb liegt der Betreuungsschwerpunkt bei der Nachtpflege auf den Bedürfnissen demenzkranker Personen.

Warum Tagespflege?

Im Alter werden viele Menschen pflegebedürftig. Manche von ihnen sind stärker in der Selbstständigkeit eingeschränkt als andere: Sie brauchen Hilfe bei der Einnahme von Nahrung und Medikamenten, werden vergesslich und unsicher, stürzen häufiger und haben Probleme, ihren Tag selbstständig zu strukturieren. Daher benötigen sie eigentlich rund um die Uhr Betreuung.

Angehörige oft überfordert

In den meisten Fällen können ihre Angehörigen das aber nicht leisten, weil sie tagsüber berufstätig sind oder Kinder zu versorgen haben. In der Nacht ist eine angemessene Betreuung praktisch nie möglich, da die Pflegepersonen diese Zeit zum Schlafen und Erholen brauchen.

Pflege und Förderung

Tagespflege und Nachtpflege in einer stationären Einrichtung sollen sicherstellen, dass pflegebedürftige Menschen weiterhin in ihrer eigenen Wohnung leben können. Pflegende Angehörige werden entlastet, sie können ihrer Arbeit nachgehen und bekommen die notwendige Erholung. Die Betreuung und Beschäftigungsangebote in der Tagespflege fördern alltagstypische Fähigkeiten der Senioren und helfen, ihre verbleibende Selbstständigkeit zu erhalten.

Wer hat Anspruch auf Tagespflege?

Die Pflegeversicherung übernimmt ab Pflegegrad 2 einen Teil der Kosten für die Tagespflege oder Nachtpflege. Versicherte mit Pflegegrad 1 können dagegen keinen Anspruch auf Tagespflege geltend machen. Ihnen steht jedoch monatlich ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zu, den sie für Leistungen der teilstationären Pflege verwenden können.

Pflegegrad  Leistung der Pflegekasse
Pflegegrad 1 nur 125 € Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2 689 €
Pflegegrad 3 1.298 €
Pflegegrad 4 1.612 €
Pflegegrad 5 1.995 €

Voraussetzungen für die Tagespflege

Das Angebot der Tages- und Nachtpflege richtet sich in erster Linie an alleinstehende Pflegebedürftige ohne Partner, der die Pflege leisten könnte. Die Betroffenen dürfen nicht bettlägerig sein, damit eine regelmäßige Beförderung zur Pflegeeinrichtung möglich ist.

Patienten in der Tagespflege

Patienten in der Tagespflege sind so weit in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt, dass sie ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können. Insbesondere bei der Nahrungsaufnahme und Einnahme von Medikamenten sind sie auf Erinnerung und Unterstützung angewiesen.

Patienten in der Nachtpflege

Patienten in der Nachtpflege leiden in der Regel unter fortgeschrittener Demenz und einem gestörten Tag-und-Nacht-Rhythmus. In ihrer Mobilität sind sie allerdings nur gering oder überhaupt nicht eingeschränkt. Nächtliche Unruhe, hoher Bewegungsdrang und eine Tendenz zum Davonlaufen machen eine lückenlose Betreuung dieser Pflegebedürftigen zwingend notwendig.

Leistungen der Tagespflege

Zum Angebot der Tagespflege-Einrichtungen gehören Leistungen der Grundpflege und der Behandlungspflege. Dazu zählen zum Beispiel gemeinsames Essen, Einnahme von Medikamenten und Hilfe beim Toilettengang.

  • Darüber hinaus werden sinnvolle und altersgerechte Beschäftigungen angeboten wie Singen, Vorlesen, Brettspiele, Gymnastik, Gedächtnis- und Orientierungsübungen, Spaziergänge und gemeinsame Ausflüge.
  • In der Regel organisiert die Tagespflege auch einen Fahrdienst zur Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Pflegeeinrichtung und zurück.

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Senioren oder andere Pflegebedürftige genug essen und trinken, Medikamente einnehmen und ihren Tag sinnvoll strukturieren. Die Beschäftigungsangebote sollen Abwechslung in den Alltag bringen und soziale Interaktion anregen.



Die passende Pflegeeinrichtung finden

Der genaue Leistungskatalog für Pflege und Betreuung unterscheidet sich je nach Einrichtung. Manche Anbieter für Tages- und Nachtpflege begleiten auch Patienten beim Arztbesuch, bieten stundenweise Betreuung von Pflegebedürftigen an oder lediglich die Teilnahme am Mittagstisch.

Pflegeberatung in Anspruch nehmen

Vergleichen Sie am besten mehrere Einrichtungen und schildern Sie bei einem Beratungsgespräch genau die häusliche Pflegesituation und die Bedürfnisse des Patienten. Auch eine Pflegeberatung kann Ihnen bei der Orientierung helfen. Die Pflegeberatung ist ein kostenloses Angebot Ihrer Pflegekasse und muss von Versicherten ab Pflegegrad 2 halbjährlich, ab Pflegegrad 4 vierteljährlich in Anspruch genommen werden.

Kosten der Tagespflege

Die Kosten für eine teilstationäre Betreuung in der Tagespflege hängen von der Einrichtung sowie den erforderlichen Pflegeleistungen ab. Sie betragen in der Regel zwischen 65 und 95 Euro pro Tag.
Die Gesamtkosten der Tagespflege setzen sich aus folgenden Posten zusammen:

  • Pflegekosten
  • Unterbringung
  • Verpflegung
  • Fahrtkosten
  • Anteilige Investitionskosten

Der wichtigste Kostenpunkt sind die Pflegeleistungen: Grundpflege, Behandlungspflege und pflegerische Betreuung. Die Pflegekasse übernimmt außerdem die Kosten für den Fahrdienst. Für diese Kosten ist das Geld von der Pflegekasse gedacht. Der monatlich verfügbare Betrag deckt jedoch immer nur einen Teil der Pflegekosten. Den Rest muss der Pflegebedürftige selbst tragen. Dies ist der Eigenanteil des Versicherten.

Zusätzlich zu diesem Eigenanteil muss der Pflegebedürftige die Unterbringung und Verpflegung sowie anteilige Investitionskosten im Pflegeheim finanzieren. Diese Kosten sind in der Summe nicht zu unterschätzen. Sie können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.

Kann der Versicherte die Kosten nicht tragen, ist es möglich, dass seine Kinder zur Kostenübernahme verpflichtet werden. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Auf diese Weise werden die Angehörigen nicht mit den hohen Pflegekosten belastet.

Tipp: Entlastungsbetrag nutzen

Jeder Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad erhält monatlich den so genannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro von der Pflegekasse. Dieser ist für zusätzliche Entlastungs- und Betreuungsangebote gedacht. Sie können den Entlastungsbetrag zur Finanzierung der Unterbringung und Verpflegung in der Tagespflege und Nachtpflege verwenden.

Kombination mit Pflegegeld oder Sachleistung

Seit das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) in Kraft getreten ist, können Sie Ihren Anspruch auf Tagespflege mit dem Pflegegeld oder Pflegesachleistungen kombinieren. Diese Leistungen werden nicht mehr aufeinander angerechnet. Mit anerkanntem Pflegegrad 2 oder höher stehen Ihnen also das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen sowie der Zuschuss für die Tages- und Nachtpflege in voller Höhe zu.

Rechtzeitig Antrag auf Tagespflege stellen

Die Pflegekasse zahlt Ihnen nur auf Antrag einen Zuschuss für die Tagespflege. Deshalb ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig Ihren Antrag stellen. Wenn bereits ein anerkannte Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 2 oder höher) vorliegt, reicht dazu eine Nachricht an Ihre Pflegekasse (Anruf oder formloser Brief).

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