Pflegegrad 4 – das sind die
Voraussetzungen und Leistungen

Pflegeversicherte mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit werden seit 2017 in den Pflegegrad 4 eingestuft. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Pflegegrad 4 beantragen und welche Leistungen Sie mit dieser Einstufung in Anspruch nehmen können.



Was ist der Pflegegrad 4?

Der Pflegegrad 4 wird Patienten zugewiesen, die rund um die Uhr Betreuung benötigen. In vielen Fällen sind sie vollständig immobil, das heißt sie können sich nicht mehr ohne fremde Hilfe bewegen oder fortbewegen.

Typische Krankheitsbilder bei Pflegegrad 4 sind zum Beispiel fortgeschrittene Multiple Sklerose, fortgeschrittene Demenz oder aber erhebliche körperliche Einschränkungen in Verbindung mit leichter geistiger Beeinträchtigung.

Voraussetzungen für Pflegegrad 4

  • Im neuen Begutachtungsverfahren (NBA) müssen Pflegeversicherte mindestens 70 Punkte erzielen, um den Pflegegrad 4 zu erhalten.
  • Der Gutachter stellt im Alltag des Patienten schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit fest.

Hilfsbedarf bei Pflegegrad 4

Betroffene mit Pflegegrad 4 können nur noch wenige Tätigkeiten selbst ausführen. Ihre Grundpflege wird fast vollständig von den Pflegekräften übernommen. Unterhaltungen und persönliche Beschäftigungen sind nur noch mit fremder Hilfe möglich. Auch nachts benötigen sie mehrmals Hilfestellung, zum Beispiel beim Umlagern oder Wechseln der Inkontinenzeinlagen.

Demenzerkrankte Personen mit leichteren motorischen Beeinträchtigungen können einige Tätigkeiten noch selbst ausführen. Da sie mobil weniger eingeschränkt sind als andere Patienten mit Pflegegrad 4 benötigen sie zu ihrem eigenen Schutz allerdings mehr Aufsicht.

Der tägliche Zeitaufwand für Hilfe bei Alltagsverrichtungen und pflegerische Betreuung beträgt bei Pflegegrad 4 bis zu zehn Stunden.

Wer leistet die Pflege?

Betroffene mit Pflegegrad 4 werden in der Regel rund um die Uhr betreut beziehungsweise beaufsichtigt. Pflegende Angehörige nehmen meistens Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst oder andere professionelle Pflegekräfte in Anspruch. Häufig entscheiden sich die Betroffenen beziehungsweise ihre Angehörigen auch für eine vollstationäre Pflege.

Leistungen bei Pflegegrad 4 im Überblick

Stationäre Pflege
Vollzeitpflege im Heim 1.775 €
Ambulante Pflege
Pflegegeld 765 €
Pflegesachleistung 1.778 €
Tages- u. Nachtpflege 1.612 €
Entlastungsbetrag 125 €
Pflegehilfsmittel 40 €

Stand: Mai 2024

Stationäre Pflege

Wenn Sie eine vollstationäre Unterbringung im Pflegeheim wünschen, erstattet Ihnen die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 monatlich 1.775 Euro. Dieser Betrag ist allerdings nur für die Pflegekosten gedacht, denn Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten müssen die Heimbewohner selbst tragen.

Da es zwischen den verschiedenen Einrichtungen zum Teil große preisliche Unterschiede gibt, lohnt sich ein Vergleich der Angebote. Um den Eigenanteil für Vollzeitpflege zu finanzieren, kann es sich außerdem lohnen, rechtzeitig eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist zur Vergütung ehrenamtlicher Pflege im häuslichen Umfeld gedacht. Es steht dem Versicherten zur freien Verfügung. Der Pflegebedürftige soll damit seinen Angehörigen oder anderen Pflegepersonen ihren regelmäßigen Aufwand bei der häuslichen Pflege und Betreuung vergüten.

Der Betrag wird einmal im Monat von der gesetzlichen oder privaten Pflegekasse direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Bei anerkanntem Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf 765 Euro Pflegegeld pro Monat.

Details zum Pflegegeld

Pflegesachleistung

Anstelle von Pflegegeld steht es Versicherten mit Pflegegrad 4 frei, Sachleistungen zu beziehen. Es handelt sich dabei um Leistungen der Grundpflege, die von ambulanten Pflegediensten oder einzelnen Pflegekräften erbracht werden. Abgerechnet werden sie direkt über die Pflegekasse.

Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 4 haben einen Anspruch auf Pflegesachleistungen im Wert von 1.778 Euro monatlich.

Wenn Sie Pflegegeld erhalten und den Betrag nicht voll ausschöpfen, können Sie den Rest auch anteilig als Pflegesachleistung beziehen. Man spricht dabei von einer Kombinationsleistung. Pflegegeld und Pflegesachleistung werden dabei anteilig gegeneinander aufgerechnet.

Details zur Pflegesachleistung

Tages- und Nachtpflege

Angehörige können keine Betreuung rund um die Uhr leisten. Berufstätige sind tagsüber meist nicht zuhause, und nachts müssen sich pflegende Familienmitglieder ausruhen und erholen. Doch Menschen mit Pflegegrad 4 sind von früh bis spät auf fremde Hilfe angewiesen. Deswegen zahlt ihnen die Pflegekasse einen Zuschuss zur Tagespflege und Nachtpflege.

Betreuungsbedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad 4 erhalten monatlich 1.612 Euro für die Unterbringung in einer Einrichtung zur Tagespflege oder Nachtpflege. Diesen Betrag erhalten sie zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung; Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege werden nicht mehr darauf angerechnet.

Entlastungsbetrag

Seit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) steht Versicherten aller Pflegegrade ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zu. Der Entlastungsbetrag in der Pflege ist für haushaltsnahe Dienstleistungen und niedrigschwellige Betreuungsangebote im Alltag gedacht. Das Geld soll Angehörige in der Pflege entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern.

  • Sie können den Entlastungsbetrag z. B. für Haushalts- und Einkaufshilfen, Alltagsbegleiter, Besuchsdienste oder die Teilnahme an Betreuungsgruppen verwenden.
  • Eine Liste mit zugelassenen Dienstleistern und geeigneten Angeboten erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse.
  • Die Rechnungen reichen Sie monatlich bei Ihrer Pflegekasse zur Kostenerstattung ein.
Entlastungsbetrag in der Pflege

Pflegehilfsmittel

Hilfsmittel wie Betteinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz oder Einmalhandschuhe sind zum täglichen Gebrauch und Verbrauch bestimmt. Sie sollen die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung für die Pflegebedürftigen ermöglichen. Nach § 40 Abs. 2 Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI) erstattet Ihnen die Pflegekasse jeden Monat bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel.

  • Die Kostenübernahme beantragen Sie bei der Pflegekasse oder direkt beim Anbieter für die Pflegehilfsmittel.
  • Das Antragsformular gibt es als Vordruck oder online auf der Website der Pflegekasse.
  • Sie erhalten die 40 Euro als Pauschalbetrag am Monatsanfang oder rückwirkend nach Einreichen der Quittungen erstattet.



Vierteljährliche Pflegeberatung

Beziehen Sie ausschließlich Pflegegeld? In diesem Fall sind dazu verpflichtet, vierteljährlich eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Die Beratung durch qualifizierte Pflegeberater findet im Haus des Pflegebedürftigen statt. Sie soll sicherstellen, dass Versicherte mit Pflegegrad 4 das Pflegegeld sinnvoll und für geeignete pflegerische Maßnahmen verwenden.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4

Manchmal ist die Pflege im häuslichen Umfeld vorübergehend nicht möglich. Das kann zum Beispiel nach einem längeren Krankenhausaufenthalt der Fall sein oder wenn sich zuhause eine Krisensituation ergibt. In diesem Fall müssen die Pflegebedürftigen für kurze Zeit stationär untergebracht werden. Man spricht dabei von Kurzzeitpflege.

  • Versicherte mit Pflegegrad 4 können bis zu 8 Wochen im Jahr einen Zuschuss für professionelle Kurzzeitpflege beantragen. Die Pflegekasse unterstützt sie mit insgesamt 1.774 €.
  • Wenn Sie im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, erhöht sich der Zuschuss für Kurzzeitpflege sogar auf 3.386 €.
  • Das Pflegegeld wird in dieser Zeit zu 50 % weitergezahlt (91 € pro Woche).
Details zur Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4

Auch pflegende Angehörige (oder andere Pflegepersonen) werden mal krank oder machen Urlaub. In diesem Fall kann der Versicherte Verhinderungspflege durch ambulante Pflegedienste oder professionelle Einzelpflegekräfte beantragen. Die Pflegekasse unterstützt die Verhinderungspflege mit 403 Euro pro Woche.

  • Der Versicherte hat Anspruch auf 4 Wochen Verhinderungspflege pro Jahr (insg. 1.612 €).
  • Wenn Sie Ihren Anspruch mit Kurzzeitpflege verrechnen, erhalten Sie bis zu 2.418 € pro Kalenderjahr für Verhinderungspflege.
  • Das Pflegegeld wird in dieser Zeit zu 50 % weitergezahlt.
Details zur Verhinderungspflege

Zusätzliche Leistungen bei anerkanntem Pflegegrad

Die folgenden Leistungen können Sie auf jeden Fall in Anspruch nehmen, wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad in Anspruch haben. Um welchen Pflegegrad es sich dabei handelt, ist unerheblich.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Bis zu 4.000 Euro zahlt die Pflegekasse dazu, wenn Sie die eigene Wohnung altersgerecht umbauen lassen. Barrierefreie Badezimmer, Handgriffe und Treppenlifte tragen dazu bei, dass Pflegebedürftige Menschen länger im eigenen Zuhause wohnen und gepflegt werden können.

Wohngruppenzuschlag

Die Pflegeversicherung unterstützt Wohngruppen oder WGs von Pflegebedürftigen ab zwei Personen. Pflegebedürftige, die in einer Wohngemeinschaft leben und gemeinsam ambulante Betreuung in Anspruch nehmen, erhalten pro Person 214 Euro Wohngruppenzuschlag im Monat.

Anschubfinanzierung für WG-Gründung

Wenn Sie eine ambulant betreute Wohngruppe mit anderen Pflegebedürftigen gründen, unterstützt Sie die Pflegeversicherung einmalig mit 2.500 Euro. Diese Leistung dürfen bis zu vier Bewohner der WG in Anspruch nehmen, insgesamt ist also eine Anschubfinanzierung in Höhe von 10.000 Euro möglich.

Pflegegrad 4 beantragen

Um einen Pflegegrad zu beantragen, genügt ein Anruf oder ein formloser Brief an Ihre zuständige Pflegekasse (die Pflegekassen sind der Krankenversicherung angegliedert). Anschließend kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu Ihnen nach Hause, um den Pflegegrad des Versicherten zu ermitteln. Bei privat Versicherten erstellt der Dienst MEDICPROOF das Gutachten.

  • Das neue Begutachtungsverfahren (NBA) des MDK berücksichtigt nicht nur körperliche, sondern auch psychische und geistige Beeinträchtigungen des Versicherten.
  • Der Gutachter arbeitet mit Ihnen einen umfassenden Fragenkatalog durch und ermittelt so den Grad der Pflegebedürftigkeit.
  • Nach spätestens 5 Wochen erhalten Sie einen Einstufungsbescheid von der Pflegekasse.

Widerspruch einlegen

Nach Erhalt des Einstufungsbescheids haben Sie vier Wochen Zeit, um gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Glauben Sie, dass der MDK Ihnen einen falschen Pflegegrad zugewiesen hat? Dann fordern Sie eine neue Begutachtung ein! Schicken Sie den Widerspruch direkt an den MDK. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Einstufungsbescheid.

Hilfe finden Sie außerdem im Portal von pflege.de.

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Höherstufung beantragen

Wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert und umfassendere Pflegeleistungen erforderlich werden, können Sie einen höheren Pflegegrad beantragen. Auch hierzu reicht ein formloser Antrag aus. Die Pflegekasse prüft dann, ob sie sofort einen höheren Pflegegrad zuteilen kann oder ein erneutes Gutachten in Auftrag geben muss.

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