Pflegegrad 3 – das sind die
Voraussetzungen und Leistungen
Pflegeversicherte mit schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit werden seit 2017 in den Pflegegrad 3 eingestuft. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Pflegegrad 3 beantragen und welche Leistungen Sie mit dieser Einstufung in Anspruch nehmen können.
Was ist der Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 wird festgestellt, wenn schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vorliegen. Die Betroffenen benötigen bei den meisten Aufgaben im Alltag Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst oder pflegende Angehörige.
Typische Krankheitsbilder bei Pflegegrad 3 sind zum Beispiel Multiple Sklerose, Erkrankungen des Rückenmarks oder Lähmungen einzelner Gliedmaßen. Die Einstufung in Pflegegrad 3 kann aber auch bei weniger schweren Erkrankungen erfolgen, wenn zusätzlich eine Demenzerkrankung vorliegt.
Voraussetzungen für Pflegegrad 3
- Im Neuen Begutachtungsverfahren (NBA) müssen Pflegeversicherte mindestens 47,5 Punkte erzielen, um Pflegegrad 3 zu erhalten.
- Der Gutachter stellt schwere motorische Beeinträchtigungen des Patienten oder leichtere motorische Einschränkungen in Verbindung mit einer psychischen oder geistigen Beeinträchtigung fest.
Hilfsbedarf bei Pflegegrad 3
Betroffene mit Pflegegrad 3 haben einen erheblichen Hilfebedarf beim Waschen, Ankleiden und Toilettengang. Nahrung muss mundgerecht zubereitet und teilweise gereicht werden. Zu den Aufgaben der Pflegepersonen gehören außerdem gemeinsame Beschäftigungen sowie das Bereitstellen und Anreichen von Telefon, Fernbedienungen und Gegenständen zur Unterhaltung.
- Auch nachts benötigen die Pflegebedürftigen Hilfe, etwa beim Toilettengang oder Umlagern.
- Der Zeitaufwand für die Grundpflege beträgt zwischen zwei und fünf Stunden pro Tag.
Bei leichteren motorischen Einschränkungen in Verbindung mit einer psychischen Erkrankung liegt der Bedarf an Grundpflege deutlich niedriger. Ihre psychosoziale Betreuung ist dagegen weitaus anspruchsvoller. Die Betroffenen benötigen eine feste Tagesstruktur und Beschäftigungsangebote. Ihre Medikation kann eine häufige tägliche Hilfestellung bei der Medikamenteneinnahme erfordern.
Wer leistet die Pflege?
Betroffene mit Pflegegrad 3 ohne Demenz können von ihren Ehepartnern oder anderen Angehörigen zuhause gepflegt werden. Üblicherweise nehmen diese zusätzlich die Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch. Alleinstehende Patienten benötigen umfassende Pflege durch einen professionellen Dienst, unter Umständen kann auch ein Umzug ins Pflegeheim notwendig werden.
Patienten mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz) können optimal innerhalb der Familie oder in betreuten Wohnanlagen gepflegt werden. Sollten sie alleine leben, benötigen sie mehrmals täglich die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes sowie mehrmals wöchentlich Betreuungsleistungen in einer Gruppe oder durch Einzelbetreuer.
Leistungen bei Pflegegrad 3 im Überblick
Stationäre Pflege | |
Vollzeitpflege im Heim | 1.262 € |
Ambulante Pflege | |
Pflegegeld | 573 € |
Pflegesachleistung | 1.432 € |
Tages- u. Nachtpflege | 1.298 € |
Entlastungsbetrag | 125 € |
Pflegehilfsmittel | 40 € |
Stand: Mai 2024
Stationäre Pflege
Wenn Sie vollstationäre Pflege in einem geeigneten Pflegeheim wünschen, müssen Sie einen großen Teil der Kosten selbst tragen. Bei Pflegegrad 3 bezuschusst die Pflegeversicherung Heimkosten mit 1.262 Euro im Monat. Neben dem Eigenanteil für die Pflege sind auch die Kosten für die Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten vom Heimbewohner beziehungsweise seinen Angehörigen aufzubringen.
- Es lohnt sich, Pflegeheime und Angebote zu vergleichen. Die Preise unterscheiden sich zum Teil beträchtlich.
- Um den Eigenanteil für Vollzeitpflege zu finanzieren, kann es sich außerdem lohnen, rechtzeitig eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.
Pflegegeld
Der Betrag wird monatlich von der gesetzlichen oder privaten Pflegekasse direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Bei anerkanntem Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf 573 Euro Pflegegeld pro Monat.
Das Pflegegeld steht dem Versicherten zur freien Verfügung. Es ist zur Vergütung ehrenamtlicher Pflege im häuslichen Umfeld gedacht. Der Versicherte soll damit seinen Angehörigen oder anderen Pflegepersonen ihren regelmäßigen Aufwand bei der häuslichen Pflege und Betreuung vergüten.
Details zum PflegegeldPflegesachleistung
Mit Pflegegrad 3 können Sie frei wählen, ob Sie Pflegegeld oder Pflegesachleistung beziehen möchten. Pflegesachleistungen werden von ambulanten Pflegediensten oder Einzelpflegekräften erbracht und direkt über die Pflegekasse abgerechnet. Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 3 haben einen Anspruch auf Pflegesachleistung in Höhe von 1.423 Euro monatlich.
Wenn Sie Pflegegeld erhalten und den Betrag nicht voll ausschöpfen, können Sie den Rest auch anteilig als Pflegesachleistung beziehen. Man spricht dabei von einer Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegesachleistung werden gegeneinander aufgerechnet.
Details zur PflegesachleistungTages- und Nachtpflege
Tagespflege und Nachtpflege sind Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige. Es handelt sich um eine teilstationäre Unterbringung für Patienten, die rund um die Uhr betreut werden müssen. Angehörige können das alleine oft nicht leisten, insbesondere wenn sie einem Beruf nachgehen.
Die Pflegebedürftigen werden daher tagsüber oder in der Nacht in einer speziellen Einrichtung betreut. Die Pflegekassen unterstützen die Tages- und Nachtpflege mit einem Zuschuss.
- Betreuungsbedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad 3 erhalten monatlich 1.298 Euro für teilstationäre Pflegeleistungen.
- Den Zuschuss für die Tages- und Nachtpflege gibt es zusätzlich zum Pflegegeld; Entlastungsleistungen und Pflegegeld werden nicht mehr aufeinander angerechnet.
Das könnte Sie auch interessieren:
Entlastungsbetrag
Seit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) steht Versicherten aller Pflegegrade ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zu. Dieses Geld ist für zusätzliche haushaltsnahe Dienstleistungen und niedrigschwellige Betreuungsangebote im Alltag gedacht. Der Entlastungsbetrag soll Angehörige in der Pflege unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern.
- Der Entlastungsbetrag kann z. B. für Alltagsbegleiter, Haushalts- und Einkaufshilfen oder die Teilnahme an Betreuungsgruppen verwendet werden.
- Eine Liste mit zugelassenen Dienstleistern und geeigneten Angeboten erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse.
- Die Rechnungen reichen Sie monatlich bei Ihrer Pflegekasse zur Kostenerstattung ein.
Pflegehilfsmittel
Nach § 40 Abs. 2 Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI) erstattet Ihnen die Pflegekasse jeden Monat bis zu 40 Euro für Hilfsmittel wie Betteinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz oder Einmalhandschuhe. Diese Hilfsmittel sind zum Verbrauch bestimmt. Sie sollen die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung für die Pflegebedürftigen ermöglichen.
- Die Kostenübernahme beantragen Sie bei der Pflegekasse oder direkt beim Anbieter für die Pflegehilfsmittel.
- Das Antragsformular gibt es als Vordruck oder online auf der Website der Pflegekasse.
- Sie erhalten die 40 Euro als Pauschalbetrag am Monatsanfang oder rückwirkend nach Einreichen der Quittungen erstattet.
Halbjährliche Pflegeberatung
Beziehen Sie ausschließlich Pflegegeld? In diesem Fall werden Sie zweimal im Jahr durch qualifizierte Pflegeberater besucht. Die halbjährliche Pflegeberatung ist kostenlos und soll sicherstellen, dass das Pflegegeld sinnvoll und für geeignete pflegerische Maßnahmen verwendet wird. Die Berater können Sie aber auch über die Möglichkeiten eines altersgerechten Wohnungsumbaus beraten.
Pflegegrad 3 und Kurzzeitpflege
Manchmal ist die Pflege im häuslichen Umfeld vorübergehend nicht möglich. Das kann zum Beispiel nach einem längeren Krankenhausaufenthalt der Fall sein oder wenn sich zuhause eine Krisensituation ergibt. In diesem Fall müssen die Pflegebedürftigen für kurze Zeit stationär untergebracht werden. Man spricht dabei von Kurzzeitpflege.
Versicherte mit Pflegegrad 3 können bis zu acht Wochen im Jahr einen Zuschuss für professionelle Kurzzeitpflege beantragen. Die Pflegekasse unterstützt sie mit insgesamt 1.774 Euro. Das Pflegegeld wird in dieser Zeit zu 50 Prozent weitergezahlt.
Wenn Sie im laufenden Jahr keine Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, können Sie sogar einen jährlichen Zuschuss von insgesamt 3.386 Euro für Kurzzeitpflege erhalten.
Details zur KurzzeitpflegePflegegrad 3 und Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige in Urlaub gehen oder wegen Krankheit ausfallen, hat ein Versicherter mit Pflegegrad 3 Anspruch auf Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Die Pflegekasse unterstützt Verhinderungspflege mit 403 Euro pro Woche.
- Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen im Jahr. Wenn der Pflegebedürftige im selben Jahr keine Kurzzeitpflege nutzt, hat er sogar sechs Wochen Anspruch auf Verhinderungspflege.
- Daraus ergibt sich ein Zuschuss für Verhinderungspflege von insgesamt max. 2.418 € jährlich.
- Das Pflegegeld wird in dieser Zeit zu 50 % weitergezahlt.
Zusätzliche Leistungen bei anerkanntem Pflegegrad
Die folgenden Leistungen können Sie auf jeden Fall in Anspruch nehmen, wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Um welchen Pflegegrad es sich dabei handelt, ist unerheblich.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Bis zu 4.000 Euro zahlt die Pflegekasse dazu, wenn Sie die eigene Wohnung altersgerecht umbauen lassen. Barrierefreie Badezimmer, Handgriffe und Treppenlifte tragen dazu bei, dass Pflegebedürftige Menschen länger im eigenen Zuhause wohnen und gepflegt werden können.
Wohngruppenzuschlag
Die Pflegeversicherung unterstützt Wohngruppen oder WGs von Pflegebedürftigen ab zwei Personen. Pflegebedürftige, die in einer Wohngemeinschaft leben und gemeinsam ambulante Betreuung in Anspruch nehmen, erhalten pro Person 214 Euro Wohngruppenzuschlag im Monat.
Anschubfinanzierung für WG-Gründung
Wenn Sie eine ambulant betreute Wohngruppe mit anderen Pflegebedürftigen gründen, unterstützt Sie die Pflegeversicherung einmalig mit 2.500 Euro. Diese Leistung dürfen bis zu vier Bewohner der WG in Anspruch nehmen, insgesamt ist also eine Anschubfinanzierung in Höhe von 10.000 Euro möglich.
Pflegegrad 3 beantragen
Einen Pflegegrad (bis 2016: Pflegestufen) beantragen Sie per Anruf oder mit einem formlosen Brief an Ihre zuständige Pflegekasse (die Pflegekassen sind der Krankenversicherung angegliedert). Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) kommt dann zu Ihnen nach Hause, um den Pflegegrad des Versicherten zu ermitteln. Bei privat Versicherten erstellt der Dienst MEDICPROOF das Gutachten.
- Das neue Begutachtungsverfahren (NBA) des MDK berücksichtigt nicht nur körperliche, sondern auch psychische und geistige Beeinträchtigungen des Versicherten.
- Der Gutachter arbeitet einen umfassenden Fragenkatalog mit Ihnen durch und ermittelt so den Grad der Pflegebedürftigkeit.
- Anschließend spricht er der Pflegekasse eine Empfehlung für die Einstufung aus.
Widerspruch einlegen
Glauben Sie, dass der MDK Ihnen einen falschen Pflegegrad zugewiesen hat? Dann können Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Einstufung einlegen und eine erneute Begutachtung fordern! Schicken Sie den Widerspruch direkt an den MDK. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Einstufungsbescheid.
Hilfe finden Sie außerdem im Portal von pflege.de.
Höherstufung beantragen
Sollte sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtern, so dass umfassendere Pflegeleistungen erforderlich werden, können Sie einen höheren Pflegegrad beantragen. Auch hierzu reicht ein formloser Antrag aus. Nach Eingang Ihres Antrags prüft die Pflegekasse, ob sie den höheren Pflegegrad sofort zuteilen kann oder ob dazu ein erneutes Gutachten erforderlich ist.
Wichtige Dokumente kostenfrei herunterladen
Entdecken Sie das Vorsorge-Portal von November und erstellen Sie wichtige Dokumente für Ihre persönliche Absicherung bequem online!
Ausfüllen - speichern - herunterladen.
Rechtlich geprüft und kostenfrei!