Bestattungsvorsorgevertrag: Inhalt, Kosten und Muster
Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag regeln Sie schon zu Lebzeiten, wie Ihre Bestattung ablaufen soll – und Sie stellen sicher, dass alle Kosten dafür gedeckt sind. Damit entlasten Sie Ihre Angehörigen von schwierigen Entscheidungen in einer emotional belastenden Situation und Sie sorgen dafür, dass Ihre persönlichen Wünsche verbindlich umgesetzt werden. November berät Sie gerne kostenfrei zum Bestattungsvorsorgevertrag.
Was ist ein Bestattungsvorsorgevertrag?
Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und einem Bestattungsunternehmen. Darin legen Sie fest, wie und wo Sie bestattet werden möchten, und Sie sichern die damit verbundenen Kosten finanziell ab. Der Bestatter verpflichtet sich, Ihre Wünsche im Todesfall verbindlich umzusetzen.
Der Bestattungsvorsorgevertrag geht damit deutlich weiter als eine Bestattungsverfügung: Während die Verfügung nur Wünsche festhält, regelt der Vorsorgevertrag zusätzlich die Finanzierung. Er ist damit auch dann bindend, wenn der Nachlass für eine Bestattung nach Ihren Wünschen nicht ausreichen sollte.
Bestattungsverfügung oder Bestattungsvorsorgevertrag?
| Bestattungsverfügung | Bestattungsvorsorgevertrag | |
|---|---|---|
| Wünsche festhalten | Ja | Ja |
| Finanzielle Absicherung | Nein | Ja |
| Bestatter vertraglich gebunden | Nein | Ja |
| Bindend auch ohne ausreichenden Nachlass | Nein | Ja |
| Schonvermögen (Sozialleistungen) | Nein | Ja (bei Treuhand) |
Warum ist ein Vorsorgevertrag wichtig?
Die Auswahl an unterschiedlichen Bestattungsarten ist heute sehr groß. Sie können nicht nur zwischen Sarg und Urne wählen, sondern auch zwischen dem Friedhof, einem Bestattungswald, dem offenen Meer und anderen Orten für Ihre letzte Ruhe. Jeder Mensch hat eigene Vorstellungen.

Deshalb sollten Sie rechtzeitig einen Bestatter suchen, der die Bestattungsart Ihrer Wahl anbietet, und Ihre Wünsche vertraglich mit ihm festhalten. Nur so gehen Sie sicher, dass Sie die Form der Bestattung bekommen, für die Sie sich selbst entschieden haben.
Inhalt eines Bestattungsvorsorgevertrags
Ein Bestattungsvorsorgevertrag besteht in der Regel aus zwei Teilen: dem inhaltlichen Teil (Bestattungswünsche) und dem finanziellen Teil (Absicherung der Kosten).
Teil 1: Bestattungswünsche
Im inhaltlichen Teil halten Sie fest fest, wie Ihre Bestattung gestaltet werden soll:
- Bestattungsart: Erdbestattung, Feuerbestattung, Waldbestattung, Seebestattung o. a.
- Beisetzungsort: Friedhof, Bestattungswald, Seegebiet, Familiengrabstätte
- Art der Trauerfeier: kirchlich, weltlich, stille Beisetzung ohne Trauergäste
- Gestaltung der Trauerfeier: Musik, Trauerredner, Blumenschmuck, Lesungen
- Sargwahl oder Urnenauswahl
- Umgang mit persönlichen Gegenständen (z. B. Grabbeigaben)
- Grabpflege und Grabgestaltung
- Hinweise zur Benachrichtigung von Angehörigen und Freunden
- Weitere persönliche Wünsche
Teil 2: Finanzielle Absicherung
Im finanziellen Teil wird geregelt, wie die Bestattungskosten gesichert werden. Üblich sind ein Treuhandkonto oder (seltener) eine Sterbegeldversicherung.
- Treuhandkonto: Der vereinbarte Betrag wird auf einem zweckgebundenen Konto hinterlegt. Das Geld ist insolvenzgeschützt und gilt als Schonvermögen bei Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung).
- Sterbegeldversicherung: Alternativ kann die Absicherung über eine Sterbegeldversicherung erfolgen. Hier werden monatliche Beiträge gezahlt; die Versicherungssumme steht im Todesfall bereit.
- Einmalzahlung oder Ratenzahlung: Bei November haben Sie die Wahl, es sind beide Zahlungsformen möglich.
Muster: Was steht in einem Bestattungsvorsorgevertrag?
Ein Bestattungsvorsorgevertrag enthält typischerweise folgende Abschnitte. Diese Übersicht gibt Ihnen einen Eindruck, was Sie mit November zu Lebzeiten regeln können.
| Abschnitt | Typischer Inhalt |
|---|---|
| Vertragsparteien | Name, Adresse und Geburtsdatum des Auftraggebers; Name und Adresse des Bestattungsunternehmens |
| Bestattungsart | Art der Bestattung (Erd-, Feuer-, Wald-, Seebestattung etc.), gewünschter Beisetzungsort |
| Leistungsverzeichnis | Auflistung aller beauftragten Leistungen inkl. Preise: Überführung, Einäscherung, Sarg/Urne, Trauerfeier, Beisetzung, Grabanlage etc. |
| Trauerfeier | Gewünschter Rahmen der Trauerfeier: Ort, Redner, Musik, Blumen, persönliche Wünsche |
| Totenfürsorgerecht | Festlegung, wer das Totenfürsorgerecht ausüben soll (z. B. bestimmte Angehörige oder der Bestatter bei fehlenden Angehörigen) |
| Finanzierung | Gesamtbetrag, Zahlungsweise (Einmalzahlung oder Raten), Absicherung über Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung |
| Änderungen & Kündigung | Bedingungen für Vertragsänderungen und Kündigung; Regelung zur Rückzahlung des hinterlegten Betrags |
| Schlussbestimmungen | Hinweise zum anwendbaren Recht, Schriftformklausel, Unterschriften beider Vertragsparteien |
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Übersicht typischer Vertragsinhalte und kein rechtsverbindliches Muster. November erstellt Ihnen ein individuelles, vollständiges Angebot inklusive Vertragsunterlagen.
Info: Totenfürsorge
Im Abschnitt „Totenfürsorgerecht“ nennen Sie den Ansprechpartner für Ihren Bestatter im Todesfall. Es handelt sich dabei um die Person, die das Recht und die Pflicht hat, für Ihre Bestattung zu sorgen und das Grab zu pflegen. In der Regel handelt es sich beim Totenfürsorgeberechtigten um die nächsten Angehörigen, also Ehepartner oder Kinder. Sie können hier aber auch eine andere Person Ihres Vertrauens einsetzen.

Was kostet ein Bestattungsvorsorgevertrag?
Der Bestattungsvorsorgevertrag selbst ist kostenlos, eine Vertragsgebühr fällt nicht an. Die Kosten richten sich ausschließlich nach Ihren Bestattungswünschen.
Als grobe Orientierung:
- Waldbestattung mit einfacher Trauerfeier: ab ca. 5.000 Euro
- Feuerbestattung mit einfacher Trauerfeier: ab ca. 6.000 Euro
- Traditionelle Erdbestattung im Sarg mit Trauerfeier: ab ca. 8.000 Euro
- Aufwendige Beerdigung mit großer Trauerfeier: über 10.000 Euro
Die Zahlen sind Richtwerte. Die tatsächlichen Kosten hängen von der Bestattungsart, Gestaltung der Trauerfeier, dem Ort und den beauftragten Leistungen ab. November erstellt Ihne gerne ein vollständiges Angebot ohne versteckte Kosten.
Warum ist der finanzielle Teil wichtig?
Der finanzielle Teil des Vorsorgevertrags soll sicherstellen, dass Ihre Bestattungswünsche im Todesfall auch bezahlt werden können. Dieser Teil des Vertrags ist, unabhängig von Ihrem Kontostand, sehr wichtig. Was viele nämlich nicht bedenken: Auf dem Girokonto, auf dem Sparbuch oder zuhause im Sparschwein ist das Geld für die Bestattung nicht ausreichend abgesichert.
- Zum einen ist es immer möglich, dass das Geld verloren geht oder für andere Zwecke verwendet wird.
- Zum anderen kann im Falle einer Pflegebedürftigkeit das Sozialamt die Auflösung des Sparguthabens verlangen.
Treuhandkonto: So ist Ihr Geld sicher
Die häufigste Form der finanziellen Absicherung im Bestattungsvorsorgevertrag ist das Treuhandkonto. Der vereinbarte Betrag wird dabei auf einem separaten, zweckgebundenen Konto hinterlegt, getrennt vom Vermögen des Bestattungsunternehmens.
Das hat drei wichtige Vorteile:
- Insolvenzschutz: Gerät das Bestattungsunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten, ist Ihr Geld geschützt und steht für weiterhin die Bestattung zur Verfügung.
- Schonvermögen: Das Guthaben auf dem Treuhandkonto gilt bei der Prüfung von Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter) als zweckgebundenes Schonvermögen und wird nicht angerechnet. Es kann auch nicht gepfändet werden.
- Zweckbindung: Das Geld darf ausschließlich für die im Vertrag festgelegten Bestattungsleistungen verwendet werden. Ein verbleibender Restbetrag wird an die Erben ausgezahlt.
Alternative: Sterbegeldversicherung
Als Alternative zum Treuhandkonto können Sie Ihre Bestattungskosten auch mit einer Sterbegeldversicherung abdecken. Dabei begleichen Sie den gesamten Betrag nicht sofort, sondern zahlen über mehrere Jahre kleine monatliche Raten. Nach Ihrem Tod wird das „Sterbegeld“ an November ausgezahlt, damit wir die Beerdigung wie im Vertrag gewünscht durchführen können
Info: SterbegeldversicherungKann ich den Vertrag ändern?
Ja. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag bei November bleiben Sie immer flexibel. Ihre Wünsche können sich im Laufe der Zeit ändern – eine Nachricht an November genügt, um den Vertrag ohne Verwaltungsgebühren anpassen zu lassen.
Bei einer Preiserhöhung durch geänderte Wünsche (kostenaufwendigere Bestattungsart o. ä.) sollte der hinterlegte Betrag entsprechend angepasst werden.
Vorsorge beim Bestatter: Worauf kommt es an?
Viele Bestatter bieten einen Vorsorgevertrag an, aber nicht jeder bietet die gleichen Vorteile. Auf diese Punkte sollten Sie beim Abschluss achten:
- Bundesweite Gültigkeit: Ein Bestatter, der bundesweit tätig ist, kann flexibel reagieren – auch, wenn sich der Wohn- bzw. Sterbeort ändert.
- Alle Bestattungsarten im Angebot: Stellen Sie sicher, dass der Bestatter die gewünschte Bestattungsart (z. B. Waldbestattung, Seebestattung) tatsächlich durchführt und darin Erfahrung hat.
- Treuhandabsicherung: Bestehen Sie unbedingt auf einer Absicherung über einen unabhängigen Treuhänder. Auf dem internen Konto des Bestattungsunternehmens ist Ihr Geld bei einer Insolvenz nicht geschützt.
- Vollständige Preistransparenz: Das Angebot sollte alle Kosten auflisten, die mit Ihrer Bestattung verbunden sind. Besonders günstige Angebote ziehen oft versteckte Zusatzkosten nach sich.
- Einwandfreies Bewertungsprofil: Lesen Sie vor Vertragsabschluss die Kundenbewertungen des Bestatters. Auf Plattformen wie Trusted Shops oder bei Google sind Bewertungen öffentlich einsehbar.
Unverbindliche Beratung zur Vorsorge
Sicher haben Sie noch viele Fragen zur Bestattungsvorsorge. Unsere Experten beraten Sie kostenfrei am Telefon! Auf Wunsch erstellen wir für Sie einen maßgeschneiderten Bestattungsvorsorgevertrag, der genau zu Ihren Bedürfnissen passt. Tragen Sie sich am besten gleich ein für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Kostenfreies Angebot erhalten
Lassen Sie sich vom Experten beraten! Gerne machen wir Ihnen ein Angebot für eine Bestattung nach Ihren Wünschen - überall in Deutschland.

Häufige Fragen zum Bestattungsvorsorgevertrag
Die Kosten einer Bestattungsvorsorge hängt vor allem von Ihren Wünschen ab. Maßgebliche Kostenfaktoren sind die Bestattungsart sowie die Ausrichtung der Trauerfeier. Wenn Sie eine unbegleitete Waldbestattung wünschen, können Sie ein Angebot unter 5.000 Euro erhalten. Eine traditionelle Erdbestattung im Sarg ist wesentlich teurer, wenn eine aufwendige Trauerfeier dazu kommt, können die Kosten über 10.000 Euro betragen. Um unnötige Ausgaben zu vermeiden, lassen Sie sich am besten von Experten zur Vorsorge beraten.
Die Bestattungsverfügung hält Ihre Wünsche schriftlich fest, sichert die Kosten aber nicht ab. Der Bestattungsvorsorgevertrag tut beides: Er legt die Wünsche fest und stellt sicher, dass die Mittel dafür bereitstehen – auch wenn der Nachlass nicht ausreicht.
Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird direkt mit einem Bestatter abgeschlossen und legt die konkreten Leistungen verbindlich fest. Eine Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall eine Summe aus, die dann frei verwendet werden kann – aber nicht zwingend für die Bestattung. Sie stellt daher nicht sicher, dass Ihre Wünsche im Todesfall tatsächlich erfüllt werden.
Ja. Das Guthaben auf einem Treuhandkonto ist vom Vermögen des Bestattungsunternehmens getrennt, insolvenzgeschützt und zweckgebunden. Es kann ausschließlich für Ihre Bestattung verwendet werden.
Ja. Guthaben auf einem zweckgebundenen Treuhandkonto im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrags gilt als Schonvermögen und wird bei der Prüfung von Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung nicht angerechnet.
Ja. Bestattungsart, Ort und Gestaltung können bei November jederzeit angepasst werden. Änderungen, die höhere Kosten verursachen, sollten mit einer Erhöhung des hinterlegten Betrags einhergehen.
Auf dem Treuhandkonto ist das Geld vor einer Insolvenz des Bestattungsunternehmens geschützt. Es bleibt zweckgebunden auf dem Treuhandkonto und steht für die Bestattung zur Verfügung.
Ohne Vorsorgevertrag müssen die Angehörigen alle Entscheidungen selbst treffen, oft unter großem Zeitdruck und emotionaler Belastung. Die Bestattungskosten müssen aus dem Nachlass oder dem eigenen Vermögen der Angehörigen getragen werden.