Alles, was Sie wissen müssen: So funktioniert Ihr Treuhandkonto und so schützt es Ihr Erspartes.
Bekannt aus:
Bei November müssen Sie sich um nichts kümmern. Die Eröffnung des Treuhandkontos erledigen wir für Sie! Das bedeutet: Kein Antrag, kein Papierkram, kein zusätzlicher Aufwand. Bei Rückfragen steht Ihr persönlicher Ansprechpartner jederzeit zu Ihrer Verfügung.
1. Automatische Kontoeröffnung
Beim Abschluss Ihrer Vorsorge richten wir automatisch ein persönliches Treuhandkonto bei unserem Partner Rödl Treuhand für Sie ein.
2. Einzahlung per Überweisung
Innerhalb von 7 Tagen hinterlegen Sie die erste Rate oder Ihre komplette Vorsorgesumme. Die Überweisungsdaten finden Sie direkt in Ihrem Vertrag.
3. Auszahlung an den Bestatter
Im Todesfall legt November dem Treuhänder die offizielle Sterbeurkunde vor. Mit der Vorsorgesumme organisieren wir eine Bestattung nach Ihren Wünschen.
Eine Bestattungsvorsorge mit Treuhandkonto ist die einfachste Lösung, um Ihren letzten Weg finanziell und organisatorisch abzusichern. Anders als eine Sterbegeldversicherung bietet die klassische Vorsorge einen vollumfänglichen Schutz: Sie sichert nicht nur die Bestattungskosten ab, sondern garantiert auch die Erfüllung Ihrer persönlichen Wünsche! Dadurch können Sie die Sicherheit genießen, dass alles bestens geregelt ist.
Auf dem Treuhandkonto ist Ihr Erspartes sicher aufgehoben – sicherer als auf der Bank und in Ihrem Sparschwein! Denn auf dem Treuhandkonto kann das Geld weder gepfändet noch für andere Zwecke ausgegeben werden. Es wird nur an Ihren Bestatter ausgezahlt und steht im Todesfall zu 100 Prozent für eine Bestattung nach Ihren Wünschen zur Verfügung.
Ist Ihr Geld auch bei einer Firmeninsolvenz sicher? Natürlich. Auf dem Treuhandkonto wird Ihre gesamte Einlage als geschütztes Sondervermögen geführt. Das Geld bleibt somit immer Ihr persönliches Eigentum und zählt bei einer Insolvenz des Bestatters oder des Treuhänders nicht zur Insolvenzmasse.
Bei Arbeitslosigkeit und im Pflegefall darf der Staat Ihr Privatvermögen pfänden. Das gilt aber nicht für Ihr Geld auf dem Treuhandkonto! Als zweckgebundenes Schonvermögen darf diese Einlage nicht angetastet werden. Im Todesfall wird die komplette Summe dafür verwendet, Ihre Bestattung zu bezahlen.
Auf dem Treuhandkonto ist Ihr Geld vor dem Zugriff durch Dritte geschützt! Es darf nur an Ihren Bestatter ausgezahlt werden – und auch nur gegen Vorlage der offiziellen Sterbeurkunde. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass das Geld nicht für andere Zwecke verwendet wird. Im Todesfall werden damit Ihre Wünsche aus dem persönlichen Vorsorgevertrag erfüllt.
November möchte Ihnen die persönliche Absicherung so leicht wie möglich machen! Deswegen können Sie Ihre Vorsorgesumme per Einmalzahlung oder in flexiblen Raten hinterlegen – einfach so, wie es für Sie am bequemsten ist.
Mit einer Bestattungsvorsorge von November müssen Sie sich keine Sorgen um steigende Kosten machen. Denn beim Abschluss einer Vorsorge mit Treuhandkonto bedanken wir uns mit dem einzigartigen November Garantieversprechen!
Das bedeutet, dass wir am Tag der Bestattung garantiert nicht mehr in Rechnung stellen, als in Ihrem persönlichen Angebot steht. Damit sind Preiserhöhungen für unsere Kunden ausgeschlossen.

„Das Treuhandkonto ist eine tausendfach bewährte Lösung, um Ihre Bestattung abzusichern. Schließen Sie jetzt Ihre Vorsorge ab und genießen Sie das gute Gefühl, dass alles bestens geregelt ist.“
Christoph Basner und Robin Klemm, Gründer und Geschäftsführer
Bei November müssen Sie sich um nichts kümmern. Beim Abschluss eines Vorsorgevertrags richten wir automatisch ein Treuhandkonto bei unserem Partner, der Rödl Treuhand, für Sie ein. Die Art des Kontos, die rechtliche Absicherung und alle Details sind im Vertrag geregelt. Ihr persönlicher Kundenberater steht Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.
Für die Einrichtung Ihres Treuhandkontos benötigen wir:
Im Todesfall ist die Sterbeurkunde erforderlich, damit das Treuhandkonto ordnungsgemäß aufgelöst und das Guthaben ausgezahlt werden kann.
Die Einzahlung der vereinbarten Vorsorgesumme soll spätestens sieben Tage nach Vertragsunterzeichnung erfolgen. Die Überweisungsdaten für Ihr persönliches Treuhandkonto finden Sie direkt im Vertrag. Ihr Kundenberater zeigt Ihnen gerne, wo genau.
Nein. Alle Rechte und Regelungen zur Kontoführung, Auszahlung im Todesfall und Verwaltung sind bereits im Vertrag verbindlich festgehalten. Eine zusätzliche Vollmacht ist nicht erforderlich.
Sollte nach der Bestattung ein Guthaben auf dem Treuhandkonto verbleiben, wird dies an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt. Sie können bereits zu Lebzeiten festlegen, wer im Todesfall das Geld erhalten soll. Bitte beachten Sie: Ohne eine solche Regelung gilt die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall benötigen wir einen Erbschein oder ein Testament.
Nein. Für das Treuhandkonto fällt lediglich eine einmalige Gebühr bei der Einrichtung an. Es entstehen keine laufenden Kosten.