Umbettung und Exhumierung
In Ausnahmefällen werden Verstorbene in ein neues Grab verlegt. Dazu muss das bestehende Grab geöffnet und der Sarg oder die Urne in das neue Grab verbracht werden. Diesen Vorgang bezeichnet man als Umbettung.
Voraussetzungen für eine Umbettung
Da die Totenruhe nicht ohne Weiteres gestört werden darf, ist bei jeder Umbettung ein „Antrag aus wichtigem Grund“ erforderlich. Dieser Antrag muss bei der Friedhofsverwaltung gestellt und von dieser genehmigt werden. Wichtige Gründe für eine Umbettung können sein:
- Der Umzug in eine andere Stadt, somit ist die Grabpflege nicht mehr gewährleistet;
- Verlegung von einem Reihengrab in ein Familiengrab.
Bei der Umbettung eines Sarges muss üblicherweise auch die Zustimmung des Gesundheitsamts beziehungsweise Ordnungsamts vorliegen.
Erforderliche Dokumente und Informationen
Für die Antragstellung werden benötigt:
- Die persönlichen Angaben des Verstorbenen,
- die Daten der Grabstätte, z. B. Grabnummer,
- Namen des Bestattungsunternehmens, welches diese Aufgabe übernimmt,
- Einverständniserklärung der/s Nutzungsberechtigten für die Umbettung.
Kosten einer Umbettung
Die Gebühren für eine Umbettung werden vom Friedhof erhoben und sind überall unterschiedlich. Hinzu kommen die Kosten für den Transport und die Wiederbestattung durch das Bestattungsunternehmen sowie die Gebühren für die Beisetzung und das neue Grab.
Exhumierung
Wenn die Ruhezeit für das gewählte Grab noch nicht abgelaufen ist, der Leichnam aber daraus entfernt wird, handelt es sich um eine außerplanmäßige Exhumierung. Dies kann zum Beispiel geschehen, wenn die Kriminalpolizei Zweifel an der zuvor festgestellten Todesursache hegt und der Leichnam noch einmal untersucht werden muss.
Wer kann eine Exhumierung beantragen?
Einen Antrag auf Exhumierung können nahe Angehörige oder auch die Staatsanwaltschaft stellen. Dies kann für Angehörige wichtig sein, wenn Erbansprüche oder Rentenansprüche durch den Abgleich des Erbguts geklärt werden müssen. Bei einem Antrag durch die Staatsanwaltschaft ist oft der Grund, dass die Todesursache im Nachhinein noch einmal geklärt werden muss. Hier ist ein richterlicher Beschluss notwendig.
Kosten einer Exhumierung
Die rechtlichen Regelungen für eine Exhumierung sind in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer zu finden. Die Kosten für eine Exhumierung sind den jeweiligen Satzungen der Friedhofsgebühren zu entnehmen.
Kostenfreies Angebot erhalten Lassen Sie sich vom Experten beraten und sparen Sie 160 Euro bei Ihrer Vorsorge mit Treuhandkonto – aber nur bis 23.12.2024!