Auszahlung der Risikolebensversicherung
Im Todesfall hilft eine Risikolebensversicherung den Angehörigen, ihren Lebensunterhalt weiter zu bestreiten. Die Auszahlung der Versicherungssumme sollte daher rasch erfolgen. Wir erklären, wer das Bezugsrecht hat und wie Sie Ihre Ansprüche stellen können.
Das Wichtigste zusammengefasst
- Die Auszahlung der Risikolebensversicherung erfolgt nach dem Tod der versicherten Person innerhalb der Vertragslaufzeit.
- Die Versicherungssumme wird an die Bezugsberechtigten lt. Versicherungsvertrag ausgezahlt – in der Regel die nächsten Angehörigen.
- Um die Auszahlung der Versicherungsleistung zu beantragen, benötigen Sie den Versicherungsschein und die Sterbeurkunde.
Wann erfolgt die Auszahlung der Risikolebensversicherung?
Grundsätzlich wird eine Risikolebensversicherung nur ausgezahlt, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer stirbt. Voraussetzung für die Auszahlung einer Risikolebensversicherung ist also der Tod des Versicherten im versicherten Zeitraum.
Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, dauert es in der Regel 10 bis 14 Tage, bis es zur Auszahlung der Risikolebensversicherung kommt.
Vorzeitige Auszahlung bei unheilbarer Krankheit
Unter bestimmten Umständen ist bei manchen Versicherungen auch eine vorzeitige Auszahlung möglich, wenn bei der versicherten Person eine unheilbare Krankheit festgestellt wurde. Dies wird als vorgezogene Todesfall-Leistung bezeichnet.
Voraussetzung für eine vorzeitige Auszahlung ist in der Regel, dass die oder der Versicherte an einer rasch fortschreitenden, lebensbedrohlichen Krankheit ohne Genesungschancen leidet und laut ärztlicher Prognose in den kommenden zwölf Monaten daran versterben wird. Genaue Regelungen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Ob Sie beziehungsweise Ihre Angehörigen Anspruch auf eine Sofortauszahlung haben, hängt davon ab, welchen Tarif Sie beim Abschluss gewählt haben.
Auszahlung nach Vertragsende
Eine Auszahlung der Risikolebensversicherung nach dem Vertragsende ist in keinem Fall möglich. Die geleisteten Beiträge werden auch nicht zurückgezahlt.
Wann zahlt die Risikolebensversicherung nicht?
Unter bestimmten Bedingungen kann die Risikolebensversicherung eine Auszahlung verweigern. Alle Versicherungsverträge enthalten Klauseln, die eine Auszahlung ausschließen, wenn:
- ein Selbstmord der versicherten Person vorliegt
- oder wenn die versicherte Person durch Bezugsberechtigte ermordet wurde.
An wen erfolgt die Auszahlung?
Auszahlung nach Bezugsberechtigung
Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt an die Begünstigten – wer das ist, können Sie als Versicherungsnehmer*in beim Abschluss selbst bestimmen. Da die Risikolebensversicherung abgeschlossen wird, um Ehepartner, Kinder oder Geschäftspartner im eigenen Unternehmen abzusichern, sollten dies in der Regel auch die Bezugsberechtigten sein.
Gut zu wissen: Sie können einen oder mehrere Bezugsberechtigte festlegen, die gleiche oder jeweils unterschiedlich hohe Ansprüche haben – je nach Bedarf und persönlicher Situation. So können alle Menschen finanziell abgesichert werden, die von Ihnen abhängig sind.
Sollten sich Ihre Wünsche und Lebensumstände ändern, können Sie jederzeit eine andere bezugsberechtigte Person im Vertrag einsetzen.
Auszahlung nach gesetzlichen Erben
Für den Fall, dass keine Bezugsberechtigten im Vertrag festgelegt wurden, wird die Risikolebensversicherung an die gesetzlichen Erben ausgezahlt. In diesem Fall gilt der letzte Wille der Versicherungsnehmer laut Testament. Sollte auch kein Testament vorliegen, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Abtretung der Ansprüche
Wenn mit der Risikolebensversicherung ein Immobilienkredit oder ein anderes Darlehen abgesichert werden soll, werden die Ansprüche an den Darlehensgeber abgetreten. Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt in diesem Fall also an das Kreditinstitut. Auf diese Weise schützen sich Banken vor Kreditausfällen.
Wie wird die Auszahlung beantragt?
Beim Tod eines nahen Familienmitglieds ist man eigentlich vollauf damit beschäftigt, den Verlust zu bewältigen und die Bestattung vorzubereiten. Aber auch, wenn Sie in Trauer sind: Versuchen Sie, möglichst zeitnah die Auszahlung der Risikolebensversicherung zu beantragen. Sonst müssen Sie länger auf die Versicherungssumme warten als nötig.
Benachrichtigen Sie zunächst die Risikolebensversicherung über den Todesfall. Ein Anruf oder eine E-Mail sind dazu völlig ausreichend. Die Versicherung kann Ihnen dann gleich mitteilen, welche Dokumente sie benötigt, um die Auszahlung vorzubereiten.
Checkliste für den Todesfall
Im Todesfall muss alles schnell gehen. Bleiben Sie trotzdem ganz ruhig und nehmen Sie sich Zeit für den Abschied. Wir haben eine Liste für Sie zusammengestellt, was in solch einer Situation zu tun ist:
Checkliste TodesfallWelche Dokumente müssen vorgelegt werden?
Um die Auszahlung der Risikolebensversicherung zu beantragen, müssen Sie der Versicherung folgende Dokumente vorlegen:
Versicherungsschein
Dieses Dokument braucht die Versicherung im Original. Fertigen Sie eine Kopie an (sofern noch nicht vorhanden) und legen Sie diese zu den Unterlagen.
Sterbeurkunde
Dieses Dokument beurkundet den Tod der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers. Sterbeurkunden werden vom Standesamt ausgestellt. Eine Ausfertigung für die Versicherung bekommen Sie von Ihrem Bestatter.
Zusätzlich kann die Versicherung auch eine ärztliche Bescheinigung der Todesursache verlangen (um z. B. Selbsttötung auszuschließen).
Wie erfolgt die Auszahlung?
Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt in Form einer Einmalzahlung an die Begünstigten. Teilzahlungen, Monatszahlungen und andere Ratenzahlungen sind bei einer Risikolebensversicherung nicht vorgesehen.
Wie hoch ist die Todesfallsumme?
Im Todesfall wird die volle vertraglich festgelegte Versicherungssumme ausgezahlt, auch Todesfallsumme genannt. Je nach Vertragsart kann es sich um eine konstante oder fallende Summe handeln.
Besteuerung der Risikolebensversicherung
Die Auszahlung der Risikolebensversicherung muss nicht versteuert werden. Grundsätzlich ist die Versicherungssumme nämlich nicht einkommensteuerpflichtig. Übersteigt sie jedoch einen bestimmten Betrag, müssen die Begünstigten hierauf Erbschaftsteuer zahlen!
Der Freibetrag liegt für Verheiratete bei 500.000 Euro, für Unverheiratete und Geschäftspartner bei 20.000 Euro (Stand: Juni 2024).
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