Erziehungsrente beantragen
Bei der Erziehung ihrer Kinder sind Geschiedene auf finanzielle Unterstützung durch den früheren Ehepartner angewiesen. Wenn dieser stirbt, können sie eine Erziehungsrente beantragen. Diese Rente soll den Unterhalt ersetzen, bis das Kind volljährig ist.
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Was ist die Erziehungsrente?
Auch als Geschiedener haben Sie Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, wenn der geschiedene Ehepartner stirbt: die Erziehungsrente. Voraussetzung für den Bezug dieser Rente ist, dass Sie ein minderjähriges Kind erziehen. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um ein eigenes Kind oder um ein Kind des Verstorbenen handelt. Die Rente dient als Ersatz für den Unterhalt durch den verstorbenen geschiedenen Ehepartner.
Wer kann Erziehungsrente beantragen?
Anspruch auf eine Erziehungsrente haben nach § 47 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) geschiedene Ehepartner, die ein minderjähriges eigenes Kind oder ein Kind des früheren Ehepartners erziehen. Der Anspruch besteht ebenfalls für minderjährige Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister sowie für behinderte Kinder unabhängig von ihrem Alter.
Neben geschiedenen Ehepartnern können auch hinterbliebene Lebenspartner eine Rente beantragen, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde.
Voraussetzungen
Weitere Voraussetzungen für eine Erziehungsrente sind:
- Die Ehe wurde nach dem 30. Juni 1977 geschieden
- Der Verstorbene hat Unterhalt gezahlt bzw. war unterhaltspflichtig
- Der Hinterbliebene hat nicht erneut geheiratet und ist keine neue eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen
- Der Hinterbliebene hat selbst mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt
Wer zahlt die Erziehungsrente?
Anders als die Witwenrente oder Waisenrente wird die Erziehungsrente nicht aus der Versicherung des Verstorbenen gezahlt. Sie ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung des Hinterbliebenen. Aus diesem Grund ist es auch erforderlich, dass der Hinterbliebene bereits fünf Jahre lang Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt hat. Dieser Zeitraum wird als Wartezeit bezeichnet.
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Antrag auf Erziehungsrente stellen
Den Antrags auf Erziehungsrente können Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung stellen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/
Berechnung der Erziehungsrente
Die Höhe der Erziehungsrente entspricht einer Rente bei voller Erwerbsminderung. Haben Sie das 63. Lebensjahr noch nicht vollendet, wird Ihre Rente durch einen Abschlag vermindert.
Einkommensanrechnung
Nach § 97 SGB VI reduziert sich die Erziehungsrente je nach Höhe Ihres Einkommens. Als Grundlage für die Einkommensanrechnung dient dabei Ihr Nettoeinkommen aus dem Vorjahr. Dazu zählen Einkünfte aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit, private Renten, Elterngeld, Zinserträge sowie eigenes Vermögen.
- Übersteigt Ihr Einkommen einen bestimmten Freibetrag, werden 40 Prozent des Restbetrages auf Ihre Rente angerechnet
- In den ersten drei Monaten nach dem Tod des geschiedenen Ehepartners wird das Einkommen nicht auf die Rente angerechnet („Sterbevierteljahr“)
Freibetrag zur Erziehungsrente
Im Zuge der allgemeinen Rentenanpassung wird der Freibetrag zur Erziehungsrente jedes Jahr neu berechnet. Im Jahr 2018 beträgt der Freibetrag in Westdeutschland 819,19 Euro und in Ostdeutschland 783,82 Euro.
Beginn der Rentenzahlung
Wenn Sie den Antrag auf Erziehungsrente innerhalb von drei Monaten stellen, beginnt die Zahlung der Rente mit dem Ersten des Kalendermonats, in dem Sie die Voraussetzungen erfüllen (i. d. R. durch den Tod des geschiedenen Ehepartners). Legen Sie den Antrag erst später vor, wird die Rente ab dem Antragsmonat gezahlt.
Ende der Rentenzahlung
Die Rentenzahlung endet automatisch,
- wenn das Kind das 18. Lebensjahr erreicht
- wenn Sie erneut heiraten
- wenn Sie selbst die Altersgrenze für die reguläre Altersrente erreichen.
Abfindung bei Wiederheirat
Anders als bei der Witwenrente besteht kein Anspruch auf eine Abfindungszahlung, wenn Sie während des Bezugs einer Erziehungsrente eine neue Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen.
Waisenrente
Wenn Sie Anspruch auf Zahlung einer Erziehungsrente haben, so besteht für Ihre minderjährigen Kinder in der Regel auch ein Anspruch auf eine Halbwaisenrente.
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