Pflegegrad beantragen: So geht’s
Wenn Sie im Alltag auf Pflege angewiesen sind, haben Sie Anspruch auf Leistungen von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Zunächst müssen sie jedoch einen Pflegegrad beantragen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diesen Antrag stellen und was Sie tun können, wenn Sie eine falsche Einstufung erhalten.
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Warum einen Pflegegrad beantragen?
Viele Menschen werden im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Im Alter schränken chronische Krankheiten und nachlassende Kräfte häufig unsere Alltagskompetenzen ein. Aber auch jüngere Menschen kann die Pflegebedürftigkeit als Folge eines Unfalls oder einer akuten Erkrankung treffen. Sie sind im Alltag ebenfalls auf Unterstützung angewiesen.
Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu beziehen, müssen Versicherte jedoch zunächst einen Pflegegrad beantragen (bis 2016: Pflegestufe). Nach dem zugeteilten Pflegegrad bestimmt sich die Höhe des Pflegegelds und der Pflegesachleistungen.
Wann kann man einen Pflegegrad beantragen?
Einen Antrag auf Pflegegrade können Sie jederzeit stellen, wenn es notwendig wird. Sobald Sie also feststellen, dass Sie selbst oder ein Angehöriger öfters auf Pflege im Alltag angewiesen ist, sollten Sie einen Pflegegrad beantragen. Für die Erteilung eines Pflegegrades ist es übrigens unerheblich, ob der Antragsteller unter körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen leidet.
Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
Einen Antrag auf Pflegeleistungen kann der Pflegebedürftige selbst, ein Angehöriger oder ein Pflegemitarbeiter stellen. Wichtig ist nur, dass der Antrag vom Pflegebedürftigen oder seinem gesetzlichen Vertreter unterschrieben wird.
Wie kann man einen Pflegegrad beantragen?
Um einen Pflegegrad zu erhalten, reicht ein formloser Antrag bei Ihrer zuständigen Pflegekasse aus (die Pflegekassen sind den Krankenkassen angegliedert). Sie können die Pflegeleistungen schriftlich oder per Telefon beantragen.
- Ein allgemeiner Antrag auf Pflegeleistungen reicht aus. Sie beantragen selbst noch keinen bestimmten Pflegegrad.
- Der Pflegegrad des Versicherten wird in einem Begutachtungsverfahren durch die Pflegekasse ermittelt.
Pflegegrad schriftlich beantragen
Schreiben Sie der Pflegekasse einen formlosen Brief mit Ihrem Wunsch nach Zuteilung eines Pflegegrades. Die Pflegekasse wird daraufhin einen Termin zur Begutachtung des Pflegebedürftigen mit Ihnen vereinbaren.
Der Vorteil bei schriftlicher Antragstellung: Sie müssen vor der Begutachtung noch keine näheren Angaben zum Pflegebedarf machen. Die Details hält der Gutachter der Pflegekasse bei seinem persönlichen Besuch fest.
Pflegegrad telefonisch beantragen
Alternativ können Sie auch telefonisch einen Pflegegrad beantragen. Die Pflegekasse schickt Ihnen nach dem Gespräch ein Antragsformular, das Sie ausfüllen, unterzeichnen und auf dem Postweg an die Pflegekasse zurückschicken.
Wichtig: Machen Sie im Antragsformular nur die nötigsten Angaben zum Versicherten und seiner Situation. Der genaue Gesundheitszustand und Pflegebedarf kann besser später vom Gutachter der Pflegekasse festgestellt werden.
Antrag beim Pflegestützpunkt stellen
Wenn Sie den Antrag weder telefonisch noch schriftlich stellen wollen, können Sie auch bei einem Pflegestützpunkt einen Pflegegrad beantragen. Pflegestützpunkte sind örtliche Beratungsstellen der Kranken- und Pflegekassen, die auf Länderebene organisiert sind. Sie können sich dort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege beraten lassen und gleich vor Ort Pflegeleistungen beantragen.
Ihren nächsten Pflegestützpunkt finden Sie zum Beispiel auf der Website der Stiftung ZQP (Zentrum für Qualität in der Pflege):
https://www.zqp.de/beratung-pflege/
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Das Neue Begutachtungsverfahren (NBA)
Mit der Einführung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) von 2016 wurde auch das Verfahren zur Einstufung in Pflegegrade (früher: Pflegestufen) reformiert. Das Neue Begutachtungsverfahren oder Begutachtungsassessment (NBA) wird von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vorgenommen. Für privat Versicherte erstellt ein Mitarbeiter von MEDICPROOF das Gutachten.
Ablauf des Gutachtens
Am vereinbarten Termin kommt der Gutachter zu Ihnen nach Hause und prüft, zu welchem Grad ein Pflegebedarf besteht. Dazu stellt er Ihnen Fragen zur Alltagskompetenz und Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen in sechs verschiedenen Lebensbereichen. Diese Bereiche sind:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen
- Alltagsleben und soziale Kontakte
Für alle Antworten vergibt der Gutachter Punkte. Das Gesamtergebnis führt zur Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad.
Vorbereitung zur Begutachtung
Um den Besuch des Gutachters vorzubereiten und den notwendigen Pflegegrad zu erhalten, empfiehlt es sich ein Pflegetagebuch zu führen. Darin halten Sie alle Pflegemaßnahmen fest, die täglich erforderlich sind, um den Versicherten in seinem Alltag zu unterstützen. Im Gespräch mit dem Gutachter können Sie auf Ihre Notizen zurückgreifen und ein realistisches Bild der Pflegebedürftigkeit abgeben.
Darüber hinaus sollten Sie mit dem Pflegebedürftigen sprechen und ihn über den Zweck der Begutachtung aufklären. Anderenfalls könnte er sich beim Besuch des Gutachters von der Situation überfordert fühlen. Stellen Sie sicher, dass Sie selbst beim Begutachtungsverfahren anwesend sind oder eine andere Person, die kompetent über die Situation des Pflegebedürftigen Auskunft geben kann.
Wann kommt der Bescheid?
In der Regel erhalten Sie schon nach kurzer Zeit einen Pflegegrad zugeteilt. Spätestens nach fünf Wochen muss Ihnen jedoch ein Bescheid der Pflegekasse vorliegen. Bei einer Verzögerung hat der Versicherte Anspruch auf 70 Euro Entschädigung für jede angefangene Woche.
Widerspruch einlegen
Nicht immer wird einem Pflegebedürftigen der erwartete Pflegegrad zugeteilt. Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine falsche Einstufung vorliegt, können Sie Widerspruch beim MDK Ihres Landes einlegen und eine erneute Begutachtung fordern. Die Widerspruchsfrist beträgt vier Wochen nach Eingang des Bescheids.
- Vergleichen Sie das Pflegegutachten des MDK mit den Notizen aus Ihrem Pflegetagebuch und prüfen Sie selbst, wo eine falsche Bewertung vorgenommen wurde.
- Wenn mit dem Einstufungsbescheid keine Kopie des Gutachtens mitgeschickt wurde, bitten Sie beim MDK um Akteneinsicht.
Die Kontaktdaten finden Sie im Einstufungsbescheid oder auf der Website des MDK:
https://www.mdk.de/
Antrag auf Höherstufung
Sollte ein höherer Pflegegrad erforderlich werden, weil sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert, können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Auch hierzu reicht ein formloser Antrag aus. Nach Eingang Ihres Antrags prüft die Pflegekasse, ob sie den Pflegegrad sofort erhöhen kann oder eine erneute Begutachtung erforderlich ist.
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