Organspende
Ob man durch eine Organspende anderen Menschen das Weiterleben ermöglichen möchte, ist eine wichtige Entscheidung. Lesen Sie bei uns, worum es bei der Organentnahme geht, warum es Wartelisten für Organe gibt und wie eine Transplantation abläuft.
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Was ist eine Organspende?
Bei einer Organspende stellen freiwillige Spender ihre eigenen Organe zur Verfügung, um anderen Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, ein Weiterleben zu ermöglichen. Man unterscheidet zwischen der postmortalen Organspende, bei der eine Transplantation nach dem Tod des Spenders erfolgt, und der Lebendspende.
Neben der eigentlichen Organspende gibt es außerdem die Gewebespende sowie die Blut- und Knochenmarkspende.
Warum ist Organspende wichtig?
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Menschen ein Spenderorgan benötigen. Organfunktionen können durch Unfälle, Stoffwechselerkrankungen oder erblich bedingte Schäden beeinträchtigt werden oder versagen. In manchen Fällen stellt eine Entscheidung zur Organspende die letzte Möglichkeit dar, die Gesundheit oder sogar das Leben eines erkrankten Menschen zu retten.
Wie viele Menschen warten auf eine Organspende?
Die Liste der Menschen, die auf eine Organspende warten, ist lang: Es gibt zu jedem Zeitpunkt mehr Patienten, die ein Spenderorgan benötigen, als potenzielle Spender. Nach Angaben der Bundesärztekammer warten über 13.000 Patienten auf eine Transplantation. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich mehr Menschen zu einer Organspende bereit erklären.
Wie viele Leben kann man retten?
Jeder Organspender kann selbst entscheiden, welche Organe oder Gewebeteile er nach seinem Tod spenden möchte. Man kann also alle Organe für eine Transplantation zur Verfügung stellen oder nur eines, und diese Entscheidung zum Beispiel im Organspendeausweis festhalten.
Nach Informationen der Bundesärztekammer kann ein Spender bis zu sieben Menschenleben retten; im Schnitt ermöglicht ein Organspender drei Patienten das Weiterleben.
Wann kann man spenden?
Der rechtliche Rahmen für Organspenden ist in Deutschland im Transplantationsgesetz (TPG) geregelt. Gemäß § 2 Abs. 2, Satz 3 TPG können einwilligungsfähige Personen ab 16 Jahren ihr Einverständnis zur Organspende geben oder diese Entscheidung auf Dritte übertragen. Um als Organspender in Betracht zu kommen, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen
Die wichtigsten gesetzlichen Voraussetzungen für eine Organspende sind die Zustimmung sowie – bei der postmortalen Organspende – der eindeutig festgestellte Hirntod des Organspenders. Darüber hinaus dürfen beim Spender keine medizinischen Kontraindikationen vorliegen, die gegen eine Organspende sprechen: Gesundheit der Spenderorgane ist ein wichtiges Kriterium.
Zustimmung des Spenders
Selbstverständlich werden niemals Organe gegen den Willen des Spenders entnommen. Der Verstorbene muss sich zu Lebzeiten für eine Organspende ausgesprochen haben, zum Beispiel in seiner Patientenverfügung oder durch einen Organspendeausweis. Hat er sich nicht zur Organentnahme geäußert, dürfen die nächsten Angehörigen diese Entscheidung für ihn treffen.
Hirntod
Der Hirntod wird dann als gegeben betrachtet, wenn die gesamten Hirnfunktionen eines Menschen unumkehrbar ausgefallen sind. Dies geschieht meistens infolge einer schweren Hirnschädigung durch einen Unfall (Hirnblutung) oder eine Erkrankung (Hirntumor).
Der Hirntod kann nur im Krankenhaus und dort nur auf einer Intensivstation festgestellt werden.
Kontraindikationen (Gesundheit)
Als absolute Kontraindikation für eine Organspende gelten in Deutschland zum Beispiel akute Krebserkrankungen mit metastasierender Tumorbildung, aktive Tuberkulose, eine HIV-Infektion sowie Prionenerkrankungen (fortschreitende, tödliche und nicht behandelbare degenerative Erkrankungen des Gehirns). Personen mit einer dieser Kontraindikationen kommen leider nicht als Spender infrage.
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Bis zu welchem Alter darf man spenden?
Es gibt keine Höchstgrenze für das Lebensalter eines Organspenders. Entscheidend ist nur die Gesundheit eines potenziellen Spenders beziehungsweise der Zustand seiner Organe: sie müssen gesund und funktionsfähig sein. Auch in sehr hohem Alter kann man also mit einer Entscheidung zur Spende anderen Menschen das Weiterleben ermöglichen.
Welche Organe kann man spenden?
In Deutschland werden unter den entsprechenden Voraussetzungen (Einwilligung und Gesundheit des Spenders) folgende Organe und Gewebe transplantiert:
- Herz bzw. Herzklappen
- Leber
- Niere
- Lunge
- Bauchspeicheldrüse
- Dünndarm
- Augenhornhaut
- Blutgefäße
- Weichteilgewebe
Organspende zu Lebzeiten
Eine Organentnahme zu Lebzeiten wird auch Lebendspende genannt. Eine Lebendspende kommt nur bei Niere und Leber infrage, da der Spender auch mit nur einer gesunden Niere beziehungsweise einem gesunden Leberlappen weiter leben kann. Mögliche Empfänger einer Lebendspende sind Verwandte ersten und zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verlobte sowie Personen, die dem Spender persönlich verbunden sind.
Postmortale Organspende
Die postmortale Organspende oder Organspende nach dem Tod wird bei allen lebensnotwendigen Organen vorgenommen: Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm werden ausschließlich nach dem Hirntod gespendet.
Wichtig ist jedoch, dass zum Zeitpunkt der Organentnahme noch kein Herz-Kreislauf-Stillstand beim Spender eingetreten ist, so dass die stark durchbluteten Organe weiterhin mit Sauerstoff versorgt werden. Anderenfalls kann die Transplantation nicht mehr vorgenommen werden.
Gewebe wie Herzklappen, Augenhornhaut und Weichteilgewebe werden dagegen weniger stark durchblutet als Organe. Aus diesem Grund ist eine Gewebespende bis zu 72 Stunden nach Eintritt des Herz-Kreislauf-Stillstands möglich.
Wer bekommt das Organ?
Alle Patienten, die aus medizinischen Gründen eine Organspende benötigen, werden auf Wartelisten bei den über 50 Transplantationszentren in Deutschland geführt. Es gibt aber viel mehr potenzielle Empfänger als Spender, da weniger Organe gespendet als benötigt werden. Daher wird bei der Vergabe nach verschiedenen Kriterien entschieden wie zum Beispiel die Dringlichkeit einer Organspende für das Überleben des Patienten und die Aussicht auf Erfolg einer Transplantation.
Organspende an bestimmte Personen
Bei der postmortalen Organspende ist es nicht möglich, den Empfänger des Organs selbst zu bestimmen. Anders ist es bei der Lebendspende: Verwandte ersten und zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verlobte sowie Personen, die sich in persönlicher Verbundenheit nahe stehen, dürfen die Entscheidung treffen, gesunde Organe und Gewebe zu Lebzeiten füreinander zu spenden.
Organspende für Forschungszwecke
Eine Organspende für Forschungszwecke ist in Deutschland bis jetzt nicht möglich. Wenn sich ein Organ nach Ergebnissen der ersten Untersuchung nicht für eine Spende eignet, wird es gar nicht erst entnommen. Stellt sich erst im Transplantationszentrum heraus, dass eine Transplantation nicht infrage kommt, wird das Organ entsorgt.
Ab wann ist man tot?
Wann ein Mensch tatsächlich tot ist, kann unterschiedlich definiert werden. Bei der Organspende ist es wichtig, zwischen klinischem und juristischem Tod zu unterscheiden.
Klinischer Tod
Der klinische Tod tritt mit dem Herz-Kreislauf-Stillstand ein. Dabei setzen Herzschlag und Atmung aus, der Blutkreislauf kommt zum Erliegen und das Gehirn wird nicht mehr mit Sauerstoff versorgt.
Juristischer Tod
Wenn nun keine Wiederbelebung erfolgt, tritt bald darauf der Hirntod ein. Mit dem Hirntod endet jegliche Empfindung und das Bewusstsein. Der Hirntod gilt juristisch gesehen als Todeszeitpunkt eines Menschen.
Organentnahme nach Hirntod
Der klinische Tod geht dem Hirntod aber nicht zwangsläufig voraus. Ein Unfall oder bestimmte Krankheiten wie Hirnblutungen, Schlaganfälle, Gehirntumore oder Hirnhautentzündungen können zum Hirntod führen, ohne dass zuvor ein Herz-Kreislauf-Stillstand aufgetreten ist.
In diesem Fall kann das Herz-Kreislauf-System künstlich aufrechterhalten werden. Die Organe des Verstorbenen werden weiterhin mit Sauerstoff versorgt und können als Organspende einem Empfänger zugeführt werden.
Eine Hirnblutung ist die häufigste Todesursache der Organspender in Deutschland (Quelle: Informationen der Deutschen Stiftung Organtransplantation 2020).
Wie läuft eine Organspende ab?
Alle Patienten, die eine Organtransplantation benötigen, werden von ihrem Arzt bei einem dieser Transplantationszentren gemeldet. Wenn bei einem potenziellen Spender der Hirntod absehbar ist, leitet das Krankenhaus die Organspende in die Wege.
Nach dem Hirntod des Spenders werden die freigegebenen Organe entnommen und auf ihre Eignung für eine Transplantation untersucht. Der Transport vom Spender zum Empfänger erfolgt per Eilkurier.
Ablauf einer OrganspendeLeben mit dem neuen Organ
Bei jeder Transplantation besteht die Möglichkeit, dass das Immunsystem des Empfängers das Spenderorgan als Fremdkörper abstößt. Um dies zu vermeiden ist es wichtig, Organ und Empfänger von vornherein möglichst gut aufeinander abzustimmen. Medizinische Unterstützung leisten dabei so genannte Immunsuppressiva, die die körpereigene Abwehr unterdrücken.
In den meisten Fällen kommt es daher nicht zu heftigen Abstoßungsreaktionen. Ein umsichtiger, gesunder Lebensstil und eine gute Zusammenarbeit von Patient und Ärzten sind allerdings die Voraussetzung, damit das Organ des Spenders im Körper des Empfängers noch viele Jahre gut funktioniert.
Selbstbestimmt bleiben
Treffen Sie eigene Entscheidungen, um bis über den Tod hinaus selbstbestimmt zu bleiben. Eine Bestattungsvorsorge sichert Ihre Wünsche ab und schützt Ihre Familie vor finanzieller Belastung.
Organspendeausweis. Einmal ausgefüllt, kann man den Organspendeausweis ständig bei sich tragen (z. B. im Portemonnaie). Damit gibt man dem behandelnden Arzt oder Sanitäter die wichtige Information, dass man einer Organentnahme nach dem Tod zustimmt. Außerdem können Sie im Organspendeausweis festhalten, welche Organe Sie spenden möchten und welche nicht.Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie weitere Informationen. Dort können Sie den Organspendeausweis auch herunterladen und ausdrucken:
www.bundesgesundheitsministerium.de
Die Patientenverfügung
Eine Alternative zum Organspendeausweis ist die Patientenverfügung. Sie halten darin Ihren eigenen Willen für den Fall fest, dass der behandelnde Arzt Sie nicht mehr fragen kann. Zu den Informationen in einer Patientenverfügung zählen wichtige Entscheidungen in Bezug auf medizinische Behandlungswünsche, Wiederbelebungsmaßnahmen, persönliche Wertvorstellungen und natürlich die Organspende.
Bei November können Sie kostenfrei Ihre persönliche Patientenverfügung erstellen. Alle erforderlichen Informationen dazu finden Sie auf unserer Website. Unser Formular wurde von fachlichen Experten geprüft:
Organspende auf elektronischer Gesundheitskarte
In den zukünftigen Ausbaustufen soll es möglich sein, die Einwilligung zur Organspende auch auf der elektronischen Gesundheitskarte festzuhalten. Ein Organspendeausweis wäre damit überflüssig. Zurzeit ist dies jedoch noch nicht möglich.
Organspende im Testament?
Auch wenn sie nur Verstorbene betrifft – die Bereitschaft zur Organspende sollten Sie besser nicht ins Testament schreiben. Das Testament wird nämlich in der Regel erst Wochen nach dem Tod des Verfassers eröffnet, und dann ist es für eine Organspende viel zu spät.
Dasselbe gilt übrigens auch für Ihre Bestattungswünsche. Wenn Sie selbst entscheiden wollen, wie Sie bestattet werden, setzen Sie besser eine Bestattungsverfügung auf oder treffen Sie eine Bestattungsvorsorge.
Wo kann man widersprechen?
Im Grunde ist es nicht notwendig, einer Organspende zu widersprechen, da eine Entnahme die explizite Einwilligung des Spenders voraussetzt. Man spricht hierbei von einer Entscheidungslösung oder Einwilligungslösung. Allerdings können auch die Verwandten eines potenziellen Organspenders die Einwilligung geben, wenn der Spender nicht mehr dazu befragt werden kann.
Wenn Sie also ganz sichergehen wollen, dass nach Ihrem Tod keine Organe oder Gewebeteile entnommen werden, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Patientenverfügung
Genauso wie Ihre Einwilligung zur Organspende können Sie auch Ihren Widerspruch in der Patientenverfügung festhalten. Damit geben Sie rechtlich verbindlich zu verstehen, dass Sie auf keinen Fall Organe spenden möchten.
Ausweis gegen Organspende
Darüber hinaus können Sie auch über den regulären Organspendeausweis Ihren Widerspruch kenntlich machen. Kreuzen Sie auf dem Ausweis einfach an, dass Sie der Entnahme von Organen nach Ihrem Tod widersprechen.
Organspende und Religion
Viele Religionen haben die Organspende in der Vergangenheit kritisch gesehen oder sogar verboten. Heute stehen die meisten Religionen der Organspende befürwortend gegenüber.
Organspende aus christlicher Sicht
Aus christlicher Sicht sind Organspenden heute überhaupt kein Problem mehr. Die christlichen Kirchen rufen sogar dazu auf, Organe aus Nächstenliebe für Transplantationen zu spenden. Der spätere Papst Benedikt XVI. trug in den 1970er Jahren bereits einen Organspendeausweis bei sich.
Organspende im Islam
Genauso wie es im Islam verschiedene Strömungen gibt, sind hier auch die Ansichten zur postmortalen Organspende unterschiedlich. Konservative Vertreter sprechen sich dagegen aus, da der menschliche Körper nach ihrer Auffassung Allah gehört und vollständig erhalten werden muss. Moderne Vertreter erlauben dagegen die Organspende, vorausgesetzt sie ist der einzige Weg, den Empfänger am Leben zu halten.
Organspende im Judentum
Im liberalen Judentum sind Organspenden nicht nur erlaubt, sondern religiöses Gebot – Leben zu retten hat demnach einen höheren Wert als die Unversehrtheit des Leichnams. Im orthodoxen Judentum sind die Ansichten zur Organspende immer noch geteilt.
Organspende im Buddhismus
Auch im Buddhismus gibt es unterschiedliche Einstellungen zur Organspende. Grundsätzlich sind jedoch postmortale Organspende und Lebendspende erlaubt, da Spenden, Teilen und Solidarität zu den Grundsätzen des Buddhismus zählen und sogar Voraussetzung für die Erlangung des Nirwana sind.
Häufige Fragen
Um Organspender zu werden ist keine Registrierung oder Anmeldung erforderlich. Sie müssen dafür auch keine medizinische Voruntersuchung machen. Ihre Einwilligung zur Organspende halten Sie einfach schriftlich fest – im Organspendeausweis und/oder Ihrer Patientenverfügung.
Alle Patienten, die eine Organspende benötigen, werden auf Wartelisten bei den über 50 Transplantationszentren in Deutschland geführt. Da viel weniger Organe gespendet als benötigt werden, wird bei der Vergabe nach verschiedenen Kriterien entschieden wie zum Beispiel die Dringlichkeit einer Organspende für das Überleben des Patienten und die Aussicht auf Erfolg einer Transplantation.
Menschen mit infektiösen Erkrankungen wie z. B. HIV oder aktive Tuberkulose, mit akuten Krebserkrankungen mit metastasierender Tumorbildung sowie Prionenerkrankungen (fortschreitende, tödliche und nicht behandelbare degenerative Erkrankungen des Gehirns) kommen nicht als Organspender infrage.