Ablauf einer Organspende

Der Ablauf einer Organspende erfordert perfekte Organisation. Nur wenn Angehörige, Chirurgen, medizinisches Personal und Eilkuriere optimal zusammenarbeiten, kann ein gesundes Organ erfolgreich vom Spender zum Empfänger transplantiert werden. Wir erklären die Grundlagen und den genauen Ablauf einer Organspende.

Ihre Entscheidung – schriftlich festgehalten

Wer seinen Willen zur Organspende dokumentiert, erspart seinen Angehörigen eine schwere Entscheidung. Mit unseren kostenlosen Vorsorgedokumenten halten Sie auch Patientenverfügung und Bestattungswünsche verbindlich fest.

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Was bedeutet Organspende?

Bei der Organ- oder Gewebespende werden einem verstorbenen Menschen gesunde Organe oder Gewebe entnommen, um sie anderen Patienten einzusetzen. Die Spende erfolgt ausschließlich freiwillig. In vielen Fällen ermöglicht der Spender dem Empfänger dadurch ein Weiterleben, das ohne die Transplantation nicht möglich gewesen wäre.

Postmortale Organspende und Lebendspende

In den meisten Fällen erfolgt die Organentnahme nach dem Tod des Spenders, da die Spenderorgane notwendig zum Überleben sind. Man spricht hierbei von der postmortalen Organspende. Nur bei Leber und Niere kommt eine Spende zu Lebzeiten infrage, da der Spender auch mit einer Niere oder einem Leberlappen weiterleben kann. Diese Form der Organspende wird als Lebendspende bezeichnet.

Wer kann spenden?

Bei Organspendern handelt es sich in der Regel um Personen, die eine schwere akute Hirnschädigung erlitten haben und trotz aller medizinischen Bemühungen versterben. Dies kann zum Beispiel durch einen Unfall geschehen oder durch bestimmte Krankheiten wie einen Schlaganfall oder Gehirntumor.

Eine Lebendspende wird ausschließlich zwischen Verwandten ersten und zweiten Grades, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Verlobten vorgenommen. Auch Personen, die dem Empfänger persönlich verbunden sind, kommen als Spender infrage.

Rechtliche Grundlage einer Organspende

Die rechtlichen Voraussetzungen für Organspenden in Deutschland sind im Transplantationsgesetz (TPG) geregelt. Demnach dürfen zum Beispiel nur Organe entnommen werden, wenn der Spender zu Lebzeiten schriftlich seine Einwilligung dazu gegeben hat. Liegt keine Willenserklärung vor (Zustimmung oder Ablehnung der Organspende z. B. im Organspendeausweis), können die Angehörigen diese Entscheidung treffen.

  • Laut TPG kann man seine Einwilligung zur Organspende ab dem 16. Geburtstag geben.
  • Widerspruch der Organspende kann man bereits ab dem 14. Lebensjahr erklären.

Was ist ein Organspendeausweis?

Der Organspendeausweis ist zurzeit die einfachste und sicherste Lösung, um seine Zustimmung zur Organspende zu dokumentieren. Es handelt sich dabei um ein Ausweisdokument im Scheckkartenformat. Mit dem Organspendeausweis kann man einem Arzt oder Rettungssanitäter zeigen, ob und welche Organe und Gewebe man im Todesfall spenden oder nicht spenden möchte.

Der Organspendeausweis

Organspende-Register

Seit März 2024 können Sie Ihre Entscheidung außerdem im Online-Organspende-Register festhalten. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier:

Ratgeber Organspende

Patientenverfügung

Zusätzlich kann man seine Einwilligung oder Widerspruch der Organspende auch in der Patientenverfügung festhalten.

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Wie ist der Ablauf einer Organspende?

Patienten, die ein Spenderorgan benötigen, werden zunächst auf eine Warteliste gesetzt. Wenn ein passender Spender mit gesundem Organ identifiziert wird, können die Organentnahme und Transplantation erfolgen.

Wartelisten

Alle Patienten, die eine Organspende benötigen, werden von ihrem Arzt bei einem der derzeit 43 Transplantationszentren in Deutschland gemeldet. Jedes Transplantationszentrum führt eine Warteliste für Organspenden. Wenn ein Patient die Kriterien für eine Organspende erfüllt, wird er in diese Warteliste aufgenommen.

Das Transplantationszentrum gibt die Patientendaten aus der Warteliste weiter an die Stiftung Eurotransplant.

Stiftung Eurotransplant

Eurotransplant ist eine gemeinnützige Organisation, die seit 1969 den internationalen Austausch von Spenderorganen in mehreren europäischen Ländern koordiniert. Sie arbeitet eng mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zusammen. Dadurch soll eine optimale Versorgung der Patienten auf den Organspende-Wartelisten gewährleistet werden.

Spender

Wenn bei einem Patienten, der seine Einwilligung zur Organspende gegeben hat, der Hirntod absehbar ist, setzt das Krankenhaus die DSO davon in Kenntnis. Die DSO informiert daraufhin Eurotransplant.

Eurotransplant speichert die Daten der gemeldeten Organspender mit den Angaben der potenziellen Empfänger. Passen die Daten zweier Patienten zusammen, gibt es ein „Match“. Eurotransplant leitet dann umgehend den Transplantationsprozess für das benötigte Organ ein.

Empfänger

Die Reihenfolge der Organvergabe bestimmt Eurotransplant nach verschiedenen Kriterien. Dazu zählen zum Beispiel die Ähnlichkeit der Gewebemerkmale zwischen Spender und Empfänger, Alter und Körpergewicht des Empfängers sowie die Entfernung zwischen dem Krankenhaus des Spenders und dem Transplantationszentrum.

Auch die gesundheitliche Situation der Empfänger wird berücksichtigt. Aus diesem Grund werden schwer kranke Kinder oder Patienten in einer akut lebensbedrohlichen Lage bei der Vergabe von Organen bevorzugt.

Wenn der potenzielle Empfänger nicht erreichbar ist oder sich der Operation aus anderen Gründen nicht unterziehen kann, erhält der nächste Patient auf der Warteliste das Organ beziehungsweise Gewebe.

Organentnahme

Bei der postmortalen Spende erfolgt die Organentnahme erst, wenn der Spender verstorben ist. Sobald der Hirntod festgestellt wurde, werden die zur Spende freigegebenen Organe oder Gewebe entnommen und medizinisch untersucht. Dabei werden unter anderem Blutgruppe und Gewebemerkmale erhoben. Erst jetzt wird abschließend festgestellt, ob sich die Organe für eine Transplantation eignen.

  • Im Durchschnitt stellt jeder Spender 3,1 Organe für Transplantationen zur Verfügung.
  • Es werden ausschließlich Organe entnommen, die der Spender oder seine Angehörigen freigegeben haben.  
Ablauf einer Organspende: Organentnahme

Warum wird keine Narkose gegeben?

Die postmortale Organentnahme wird genauso sorgfältig vorgenommen wie eine Operation am lebenden Patienten. Im Unterschied zur Lebendspende wird hierbei jedoch keine Narkose eingeleitet. Nach dem Hirntod kann der Organspender keine Schmerzen mehr wahrnehmen. Zuckungen und andere spontane Bewegungen der Gliedmaßen sind auf Impulse des Rückenmarks zurückzuführen.

Transport zum Empfänger

Das entnommene Spenderorgan ist von der Durchblutung und Sauerstoffversorgung abgeschnitten. Dadurch kann es Schaden nehmen. Der Transport zum Transplantationszentrum muss daher sehr schnell gehen und erfolgt per Eilkurier. Bis zur Transplantation wird das Organ ständig gekühlt.

Während das Spenderorgan mit dem Eilkurier transportiert wird, kann der Empfänger bereits auf die Transplantation vorbereitet werden. Nur so ist ein reibungsloser Ablauf gesichert. Sobald das Organ in der Klinik eintrifft, wird die Transplantation durchgeführt.

Neues Leben mit dem Spenderorgan

Um einen langfristigen Erfolg der Transplantation sicherzustellen, sind regelmäßige ärztliche Kontrollen unabdingbar. Bei jeder Organspende besteht die Gefahr, dass das körpereigene Immunsystem des Empfängers das neue Organ als körperfremd erkennt und abstößt.

  • Solche Abstoßungsreaktionen können mithilfe bestimmter Medikamente, so genannter Immunsuppressiva, unterdrückt werden.
  • Aus diesem Grund sind heftige Abstoßungsreaktionen nach einer Organtransplantation selten.

Ein gesunder Lebensstil und eine gute Kooperation von Arzt und Patient sind weitere Voraussetzungen dafür, dass das transplantierte Organ noch lange Zeit einwandfrei funktioniert.

Erfolgsquote für Transplantationen

Dank medizinischer Fortschritte ist die Erfolgsquote für Transplantationen heute besser als je zuvor: Nach Angaben des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) funktionieren fünf Jahre nach der Transplantation noch 75 Prozent aller Spenderorgane.

Ablauf einer Organspende

Organspende und Bestattung: Was Angehörige wissen sollten

Wenn ein nahestehender Mensch nach seinem Tod Organe spendet, fragen sich viele Angehörige, was das für den Abschied bedeutet. Die gute Nachricht vorweg: Eine Organspende steht einer würdevollen Bestattung keinesfalls im Wege. Sie können sich verabschieden und die Beisetzung so gestalten, wie es den Wünschen der Verstorbenen entspricht.

Würdevoller Umgang mit den Verstorbenen

Die Organentnahme ist eine Operation, die unter denselben Bedingungen durchgeführt wird wie jeder andere chirurgische Eingriff. Anschließend verschließen die Ärzte die Wunden sorgfältig. Danach werden die Verstorbenen an das Bestattungsunternehmen übergeben, das die Angehörigen frei wählen können. Der Bestatter übernimmt die hygienische Versorgung, das Einkleiden und das Einbetten in den Sarg.

Abschied nehmen und Aufbahrung

Viele Kliniken ermöglichen es Angehörigen, sich schon vor der Organentnahme auf der Intensivstation zu verabschieden. Auch danach ist ein persönlicher Abschied möglich. Da die Operationsnarben von der Kleidung verdeckt werden, ist eine Aufbahrung am offenen Sarg in der Regel ohne Einschränkungen möglich.

Zeitlicher Ablauf

Zwischen der Feststellung des Hirntods und dem Abschluss der Organentnahme vergehen meist einige Stunden bis etwa ein Tag. Die Klinik informiert die Angehörigen, sobald die oder der Verstorbene vom Bestatter abgeholt werden kann. Trauerfeier und Beisetzung lassen sich dann wie gewohnt planen, die gesetzlichen Bestattungsfristen bleiben in aller Regel einhaltbar.

Freie Wahl der Bestattungsart

Nach einer Organspende stehen alle Bestattungsarten offen, zum Beispiel eine klassische Erdbestattung, eine Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung, eine Wald- oder Seebestattung.

Wer trägt die Kosten?

Für die Organentnahme selbst entstehen den Angehörigen keine Kosten, sie trägt die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Die Kosten der Bestattung sind davon jedoch nicht erfasst. Sie werden wie bei jedem anderen Sterbefall aus dem Nachlass oder von den bestattungspflichtigen Angehörigen bezahlt.

Wünsche frühzeitig festhalten

Wer sich mit der Organspende beschäftigt, trifft bereits eine wichtige Entscheidung für den Ernstfall und entlastet damit seine Familie. Das gilt auch für die eigene Bestattung: Wenn Sie zu Lebzeiten festlegen, wie Sie beigesetzt werden möchten, und die Kosten absichern, müssen Ihre Angehörigen diese Fragen nicht in einer ohnehin schweren Zeit klären.

Jetzt eigene Entscheidungen treffen

Auch nach einer Organspende ist eine Bestattung ganz nach Ihren Wünschen möglich. Mit einer Bestattungsvorsorge legen Sie Ablauf und Kosten schon heute fest und entlasten Ihre Familie.

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Wer bezahlt die Behandlungskosten?

Wer die Kosten einer Organspende trägt, ist im TPG geregelt. Demnach werden die Behandlungskosten des Empfängers (stationäre Behandlung und Transplantation) von seiner Krankenkasse getragen.

Hierzu zählen allerdings nicht die Kosten der Voruntersuchungen und Organentnahme, da diese beim Spender entstehen. Außerdem werden in der Regel mehrere Organe für unterschiedliche Empfänger gespendet, was eine Zuordnung erschweren würde.

Aus diesem Grund werden Kosten, die durch die Vorbereitung einer Organtransplantation entstehen, durch die DSO vergütet. Die Krankenkasse des Empfängers zahlt wiederum einen Pauschalbetrag für jedes gespendete Organ an die DSO. Damit sind alle Untersuchungen zur Eignung als Spender, die Organentnahme und die Überführung zum Transplantationszentrum abgedeckt.

Häufige Fragen zum Ablauf einer Organspende

Ja. Nach der Organentnahme werden die Wunden sorgfältig verschlossen, und der Verstorbene wird würdevoll an den Bestatter übergeben. Alle Bestattungsarten, etwa Erd-, Feuer- oder Baumbestattung, sind uneingeschränkt möglich. Auch eine Aufbahrung und eine Abschiednahme am offenen Sarg sind in der Regel möglich.

Meist nur geringfügig. Zwischen der Feststellung des Hirntods und dem Abschluss der Organentnahme vergehen in der Regel einige Stunden bis etwa ein Tag. Anschließend wird der Verstorbene dem Bestatter übergeben, und die Trauerfeier kann wie gewohnt geplant werden. Die gesetzlichen Bestattungsfristen lassen sich dabei in aller Regel einhalten.

Die Kosten der Organentnahme übernimmt die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO), den Angehörigen entstehen dafür keine Kosten. Die Bestattung selbst ist davon nicht erfasst. Sie wird wie bei jedem anderen Sterbefall aus dem Nachlass oder von den bestattungspflichtigen Angehörigen bezahlt. Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie die Kosten schon zu Lebzeiten regeln und Ihre Familie finanziell entlasten.

Zwei dafür qualifizierte Fachärzte untersuchen den Patienten unabhängig voneinander nach den Richtlinien der Bundesärztekammer. Beide dürfen weder an der Organentnahme noch an der Transplantation beteiligt sein. Erst wenn beide den Hirntod bestätigen, kommt eine Organspende in Frage.

Nein, die Empfänger bleiben anonym. Auf Wunsch informiert die DSO die Angehörigen aber in allgemeiner Form darüber, ob die Transplantationen erfolgreich waren. Außerdem können Empfänger und Angehörige über die DSO anonyme Dankesbriefe austauschen.

Ja, wenn Sie beides klar aufeinander abstimmen. Für eine Organspende müssen Kreislauf und Beatmung bis zur Organentnahme intensivmedizinisch aufrechterhalten werden. Lehnen Sie in Ihrer Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen ab, sollten Sie ausdrücklich festhalten, ob Sie diese für eine Organspende ausnahmsweise zulassen. So vermeiden Sie Widersprüche, die Ärzte und Angehörige sonst im Ernstfall klären müssen.