Jetzt Patientenverfügung online erstellen
Halten Sie kostenfrei in wenigen Schritten Ihren Willen für den Ernstfall fest.
- Einfach auszufüllen
- Fachlich geprüft
- Von Ärzten empfohlen
Warum ist die Patientenverfügung wichtig?
Es gibt Entscheidungen, die jeder für sich selbst treffen sollte. Die Wahl der medizinischen Behandlung ist eine davon. Doch es kann passieren, dass Sie im entscheidenden Moment nicht mehr in der Lage sind, sich dazu zu äußern.
Deshalb sollten Sie rechtzeitig eine Patientenverfügung erstellen und Ihren eigenen Willen darin festhalten – spätestens, wenn Sie schwer erkranken oder eine Operation bevorsteht.
„Als Chefarzt und Chirurg mit jahrzehntelanger Erfahrung weiß ich, wie wichtig eine Patientenverfügung ist – und wie sie verfasst werden muss. Dieses Wissen gebe ich an November weiter, damit Sie als Patient zur rechten Zeit eigene Entscheidungen treffen und Ihren Willen in allen wichtigen Punkten festhalten können.“
Prof. Dr. med. Matthias Anthuber35 Jahre Arzt, seit 16 Jahren Chefarzt an einem Haus der Maximalversorgung, Past Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (2018/19), Past Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (2013/14), Vorsitzender des Konvents der Leitenden Krankenhauschirurgen (2012-2014)

Für wen eignet sich die Patientenverfügung?
Jeder Mensch kann durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall in eine Situation geraten, in der er seinen Willen nicht mehr kommunizieren kann.

Deshalb ist eine Patientenverfügung für alle Menschen wichtig – egal ob sie jung oder alt, krank oder gesund sind. Sie müssen dazu lediglich volljährig sein.
Datenschutz:
Wir arbeiten mit sicherer Datenübertragung per SSL-Verschlüsselung.
Niemals geben wir Ihre Angaben an Dritte weiter.
Ergänzende Dokumente
Wir empfehlen Ihnen, zusätzlich zur Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung aufzusetzen. Sie legen darin fest, wer Sie in einer Notsituation rechtlich vertreten und wichtige Entscheidungen für Sie treffen darf. Diese Vertrauensperson kann Sie auch gegenüber den behandelnden Ärzten und Pflegepersonal vertreten.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gibt es ebenfalls kostenfrei bei November zum Ausfüllen und Herunterladen.
Was ist der Unterschied?
Patientenverfügung | Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung | |
Wer trifft die Entscheidungen? | Sie treffen eigene Entscheidungen und halten diese für Notsituationen fest | Sie legen fest, wer in einer Notsituation stellvertretend Entscheidungen für Sie treffen soll | Sie schlagen vor, wer in einer Notsituation stellvertretend Entscheidungen für Sie treffen soll |
Was deckt die Verfügung ab? | Fragen der medizinischen Behandlung | Alle regelungsbedürftigen Angelegenheiten | Alle regelungsbedürftigen Angelegenheiten |
Wer bestimmt die Befugnisse? | Sie selbst | Sie selbst | Das Betreuungsgericht |
Für wen ist die Verfügung geeignet? | Für jeden | Für jeden, auch als Ergänzung zur Patientenverfügung | Ergänzung bzw. Alternative zur Vorsorgevollmacht |
Wer kontrolliert die Ausführung? | Vertrauensperson oder gesetzlicher Betreuer | Vertrauensperson entscheidet allein und unabhängig | Betreuer wird gerichtlich bestätigt und kontrolliert |
Wann ist die Verfügung rechtskräftig? | Mit Unterschrift gültig und rechtlich verbindlich | Mit Unterschrift gültig und rechtlich verbindlich | Nur eine Empfehlung. Betreuer muss vom Gericht bestätigt werden |
Voraussetzung | Verfasser muss voll geschäftsfähig sein | Verfasser muss voll geschäftsfähig sein |
Verfasser muss nicht voll geschäftsfähig sein |

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Erstellen Sie jetzt das Dokument und halten Sie Ihren eigenen Willen fest.
Häufige Fragen
Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, in der er sich nicht mehr zu Fragen der medizinischen Behandlung äußern kann. In Ihrer Patientenverfügung können Sie genau festhalten, welche Maßnahmen Sie sich wünschen und welche Sie ablehnen. Das hilft dem behandelnden Arzt, die richtigen Entscheidungen für Sie zu treffen.
Ihre Patientenverfügung muss in schriftlicher Form vorliegen und eigenhändig von Ihnen unterzeichnet sein. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass Sie zum Zeitpunkt der Erstellung volljährig und im vollen Besitz Ihrer Einwilligungsfähigkeit waren.
Ein Rechtsanwalt oder Notar ist nicht erforderlich, um eine Patientenverfügung zu erstellen. Wenn Sie eigenhändig unterzeichnen, ist die Patientenverfügung auch ohne Unterschrift eines Notars oder Arztes zeitlich unbefristet gültig.
Wenn Sie Ihre Patientenverfügung widerrufen möchten, lassen Sie sich ggf. auch das Original von Ihrer Vertrauens- bzw. Kontaktperson zurückgeben. Anderenfalls behält das Dokument seine Gültigkeit.