Besteuerung der Risikolebensversicherung
Muss man auf eine Risikolebensversicherung Einkommensteuer zahlen? Und wie kann man Erbschaftsteuer für die Versicherungssumme vermeiden? Wir erklären Ihnen alles, was Sie wissen müssen.
Das Wichtigste zusammengefasst
- Einkommensteuer
Die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung ist einkommensteuerfrei. - Erbschaftsteuer
Als Begünstigte*r müssen Sie jedoch ggf. Erbschaftsteuer zahlen. Ehe- und Lebenspartner können dies mit einer Überkreuz-Versicherung vermeiden. - Steuererklärung
Die monatlichen Beiträge für Ihre Risikolebensversicherung sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.
Risikolebensversicherung und Einkommensteuer
Als erstes die gute Nachricht: Als begünstigte Person müssen Sie bei der Auszahlung einer Risikolebensversicherung keine Einkommensteuer zahlen. Die Risikolebensversicherung ist einkommensteuerfrei – und zwar unabhängig davon, wie hoch die Versicherungssumme ist!
Die Versicherungssumme unterliegt aber der Erbschaftsteuer, sofern sie den gesetzlich festgelegten Freibetrag überschreitet.
Risikolebensversicherung und Erbschaftsteuer
Müssen Sie auf die Risikolebensversicherung Erbschaftsteuer zahlen? Das hängt davon ab, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis Sie zur verstorbenen Person stehen – und wie hoch die Versicherungssumme ist. Um keine Erbschaftsteuer zu bezahlen, darf diese den gesetzlich festgelegten Freibetrag nicht überschreiten.
Freibeträge
Folgende Steuer-Freibeträge gelten in Deutschland für Erbschaften:
- Ehepaare und Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 €
- Enkelkinder: 200.000 €
- Eltern und Großeltern: 100.000 €
- Unverheiratete Paare: 20.000 €
- Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegereltern und -kinder, geschiedene Ehepartner, getrennte Lebenspartner: 20.000 €
- Geschäftspartner und andere Erben: 20.000 €
Stand: September 2024
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?
Wie hoch Sie die Risikolebensversicherung versteuern müssen, hängt von der Erbmasse und Ihrer eigenen Steuerklasse ab.
Erbmasse | Steuerkl. I | Steuerkl. II | Steuerkl. III |
75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
6 Mio. € | 19 % | 30 % | 30 % |
13 Mio. € | 23 % | 35 % | 50 % |
26 Mio. € | 27 % | 40 % | 50 % |
über 26 Mio. € | 30 % | 43 % | 50 % |
Stand: September 2024
Beachten Sie bitte, dass die Risikolebensversicherung häufig nur einen Teil der gesamten Erbmasse darstellt. Müssen Sie die Versicherungssumme versteuern? Um das zu prüfen, rechnen Sie den Wert des gesamten Erbes (Versicherungssummen, Wertpapiere, Bargeld, Wertgegenstände, Immobilien etc.) zusammen.
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Steuerfrei durch Überkreuz-Versicherung
Sind Sie nicht verheiratet, leben Sie nicht in einer eingetragenen Partnerschaft oder verfügen Sie bereits über beträchtliches Vermögen? Dann gibt es trotzdem eine Möglichkeit, wie Sie Ihre Partnerin oder Ihren Partner steuerfrei absichern können.
Mit einer Überkreuz-Risikolebensversicherung wird keine Erbschaftsteuer fällig!
Sichern Sie sich dazu gegenseitig mit einem Überkreuz-Vertrag ab. Jeder der Partner schließt dabei eine Risikolebensversicherung auf den jeweils anderen ab und setzt sich selbst als begünstigte Person ein.
- In diesem Fall sind Versicherungsnehmer und Versicherter zwei verschiedene Personen.
- Versicherungsnehmer, also Beitragszahler, und Begünstigter sind dagegen ein- und dieselbe Person.
Die Versicherungssumme zählt daher nicht zur Erbmasse und unterliegt auch nicht der Erbschaftsteuerpflicht.
Beachten Sie bitte, dass bei einer Überkreuz-Versicherung die Beiträge für die verschiedenen Policen tatsächlich von den jeweiligen Versicherungsnehmern gezahlt werden müssen – nicht beide von derselben Person! Am besten verwenden Sie für die Überweisung oder Abbuchung je ein eigenes Konto.
Verbundene Risikolebensversicherung
Eine andere Lösung für Paare, um eine volle Besteuerung der Versicherungssumme zu vermeiden, ist die verbundene Risikolebensversicherung. Hier schließen beide Partner gemeinsam eine Versicherung ab. Beide sind Versicherungsnehmer, versicherte Person und Begünstigte. Im Todesfall erhält der überlebende Partner die volle Versicherungssumme und muss nur für die Hälfte davon Erbschaftsteuer zahlen.
Ist die Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar?
Die monatlichen Beiträge für Ihre Risikolebensversicherung können Sie in Ihrer Steuererklärung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“, Zeile 50, unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ geltend machen.
Nachweis
Als Nachweis reicht Ihre Beitragsbescheinigung aus, die Ihnen einmal jährlich zugeschickt wird.
Dies gilt allerdings nur, wenn die Höchstbeträge – zum Beispiel durch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – noch nicht ausgeschöpft sind.
Höchstbeträge
Die Höchstbeträge sind:
- Arbeitnehmer, Beamte: 1.900 Euro
- Selbstständige: 2.800 Euro
Ehe- und Lebenspartner können also theoretisch zwischen 3.800 und 5.600 Euro für die Risikolebensversicherung von der Steuer absetzen. Praktisch werden die Freibeträge durch die monatlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung häufig jedoch schon aufgebraucht.
Stand: September 2024
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Rechtlich geprüft und kostenfrei!
Da November keine rechtlich bindende Auskunft geben darf, sind alle Angaben auf dieser Seite unverbindlich, stellen keine juristische Beratung dar und können nicht als abschließend im Hinblick auf sämtliche im Zusammenhang mit dem Steuerrecht stehenden Sachverhalte verstanden werden. Wir empfehlen Ihnen, sich zur Beratung an einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu wenden.