Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen
Der Tod eines geliebten Menschen ist schmerzhaft genug. Wenn dieser Mensch aber den Lebensunterhalt bestritten hat, kann die Situation für Hinterbliebene existenzbedrohend werden. Haben Sie Anspruch auf eine Rente wegen Todes? Wir zeigen Ihnen, welche Arten von Hinterbliebenenrente es gibt und wer sie beantragen kann.
Was ist eine Hinterbliebenenrente?
Die Hinterbliebenenrente oder Rente wegen Todes wird von der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Sie soll verhindern, dass Hinterbliebene, die selbst keine Rentenansprüche erworben haben, nach dem Tod des Versicherten unter die Armutsgrenze fallen.
Zu den Hinterbliebenenrenten zählen die Witwenrente, die Waisenrente und die Erziehungsrente.
Wer hat Anspruch auf Hinterbliebenenrente?
Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben:
- Witwen und Witwer bzw. eingetragene Lebenspartner: Witwenrente
- Halb- und Vollwaisen: Waisenrente
- Geschiedene Ehepartner, die ein Kind aufziehen: Erziehungsrente
Witwenrente
Nach dem Tod des Ehepartners beziehen Witwen und Witwer drei Monate lang 100 Prozent der Rentenleistung für den Verstorbenen. Dieser Zeitraum wird als Sterbevierteljahr bezeichnet. Danach erhalten die Hinterbliebenen entweder die Kleine Witwenrente oder die Große Witwenrente von der Rentenversicherung .
Anspruch auf Kleine Witwenrente oder Große Witwenrente haben nach § 46 Abs. 4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) auch gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner.
WitwenrenteWaisenrente
Beim Tod eines oder beider Elternteile haben minderjährige Kinder Anspruch auf Halbwaisen- beziehungsweise Vollwaisenrente. Halbwaisen erhalten eine Rente in Höhe von zehn Prozent des Rentenanspruchs des verstorbenen Elternteils (Halbwaisenrente). Vollwaisen erhalten eine Rente in Höhe von 20 Prozent des Rentenanspruchs vom höher Versicherten der beiden Eltern (Vollwaisenrente).
WaisenrenteErziehungsrente
Geschiedene Ehepartner, die ein minderjähriges Kind großziehen, haben beim Tod des anderen Partners unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erziehungsrente. Diese Regelung gilt auch für gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaften.
ErziehungsrenteHinterbliebenenrente beantragen
Einen Antrag auf Hinterbliebenenrente können Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung stellen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/
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