Ablauf einer Organspende

Der Ablauf einer Organspende erfordert perfekte Organisation. Nur wenn Angehörige, Chirurgen, medizinisches Personal und Eilkuriere optimal zusammenarbeiten, kann ein gesundes Organ erfolgreich vom Spender zum Empfänger transplantiert werden. Wir erklären die Grundlagen und den genauen Ablauf einer Organspende.

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Was bedeutet Organspende?

Bei der Organ- oder Gewebespende werden einem verstorbenen Menschen gesunde Organe oder Gewebe entnommen, um sie anderen Patienten einzusetzen. Die Spende erfolgt ausschließlich freiwillig. In vielen Fällen ermöglicht der Spender dem Empfänger dadurch ein Weiterleben, das ohne die Transplantation nicht möglich gewesen wäre.

Postmortale Organspende und Lebendspende

In den meisten Fällen erfolgt die Organentnahme nach dem Tod des Spenders, da die Spenderorgane notwendig zum Überleben sind. Man spricht hierbei von der postmortalen Organspende. Nur bei Leber und Niere kommt eine Spende zu Lebzeiten infrage, da der Spender auch mit einer Niere oder einem Leberlappen weiterleben kann. Diese Form der Organspende wird als Lebendspende bezeichnet.

Wer kann spenden?

Bei Organspendern handelt es sich in der Regel um Personen, die eine schwere akute Hirnschädigung erlitten haben und trotz aller medizinischen Bemühungen versterben. Dies kann zum Beispiel durch einen Unfall geschehen oder durch bestimmte Krankheiten wie einen Schlaganfall oder Gehirntumor.

Eine Lebendspende wird ausschließlich zwischen Verwandten ersten und zweiten Grades, Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Verlobten vorgenommen. Auch Personen, die dem Empfänger persönlich verbunden sind, kommen als Spender infrage.

Rechtliche Grundlage einer Organspende

Die rechtlichen Voraussetzungen für Organspenden in Deutschland sind im Transplantationsgesetz (TPG) geregelt. Demnach dürfen zum Beispiel nur Organe entnommen werden, wenn der Spender zu Lebzeiten schriftlich seine Einwilligung dazu gegeben hat. Liegt keine Willenserklärung vor (Zustimmung oder Ablehnung der Organspende z. B. im Organspendeausweis), können die Angehörigen diese Entscheidung treffen.

  • Laut TPG kann man seine Einwilligung zur Organspende ab dem 16. Geburtstag geben.
  • Widerspruch der Organspende kann man bereits ab dem 14. Lebensjahr erklären.

Was ist ein Organspendeausweis?

Der Organspendeausweis ist zurzeit die einfachste und sicherste Lösung, um seine Zustimmung zur Organspende zu dokumentieren. Es handelt sich dabei um ein Ausweisdokument im Scheckkartenformat. Mit dem Organspendeausweis kann man einem Arzt oder Rettungssanitäter zeigen, ob und welche Organe und Gewebe man im Todesfall spenden oder nicht spenden möchte.

Der Organspendeausweis

Patientenverfügung

Zusätzlich kann man seine Einwilligung oder Widerspruch der Organspende auch in der Patientenverfügung festhalten.

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Wie ist der Ablauf einer Organspende?

Patienten, die ein Spenderorgan benötigen, werden zunächst auf eine Warteliste gesetzt. Wenn ein passender Spender mit gesundem Organ identifiziert wird, können die Organentnahme und Transplantation erfolgen.

Wartelisten

Alle Patienten, die eine Organspende benötigen, werden von ihrem Arzt bei einem der etwa 50 Transplantationszentren in Deutschland gemeldet. Jedes Transplantationszentrum führt eine Warteliste für Organspenden. Wenn ein Patient die Kriterien für eine Organspende erfüllt, wird er in diese Warteliste aufgenommen.

Das Transplantationszentrum gibt die Patientendaten aus der Warteliste weiter an die Stiftung Eurotransplant.

Stiftung Eurotransplant

Eurotransplant ist eine gemeinnützige Organisation, die seit 1969 den internationalen Austausch von Spenderorganen in mehreren europäischen Ländern koordiniert. Sie arbeitet eng mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zusammen. Dadurch soll eine optimale Versorgung der Patienten auf den Organspende-Wartelisten gewährleistet werden.

Spender

Wenn bei einem Patienten, der seine Einwilligung zur Organspende gegeben hat, der Hirntod absehbar ist, setzt das Krankenhaus die DSO davon in Kenntnis. Die DSO informiert daraufhin Eurotransplant.

Eurotransplant speichert die Daten der gemeldeten Organspender mit den Angaben der potenziellen Empfänger. Passen die Daten zweier Patienten zusammen, gibt es ein „Match“. Eurotransplant leitet dann umgehend den Transplantationsprozess für das benötigte Organ ein.

Empfänger

Die Reihenfolge der Organvergabe bestimmt Eurotransplant nach verschiedenen Kriterien. Dazu zählen zum Beispiel die Ähnlichkeit der Gewebemerkmale zwischen Spender und Empfänger, Alter und Körpergewicht des Empfängers sowie die Entfernung zwischen dem Krankenhaus des Spenders und dem Transplantationszentrum.

Auch die gesundheitliche Situation der Empfänger wird berücksichtigt. Aus diesem Grund werden schwer kranke Kinder oder Patienten in einer akut lebensbedrohlichen Lage bei der Vergabe von Organen bevorzugt.

Wenn der potenzielle Empfänger nicht erreichbar ist oder sich der Operation aus anderen Gründen nicht unterziehen kann, erhält der nächste Patient auf der Warteliste das Organ beziehungsweise Gewebe.

Organentnahme

Bei der postmortalen Spende erfolgt die Organentnahme erst, wenn der Spender verstorben ist. Sobald der Hirntod festgestellt wurde, werden die zur Spende freigegebenen Organe oder Gewebe entnommen und medizinisch untersucht. Dabei werden unter anderem Blutgruppe und Gewebemerkmale erhoben. Erst jetzt wird abschließend festgestellt, ob sich die Organe für eine Transplantation eignen.

  • Im Durchschnitt stellt jeder Spender 3,3 Organe für Transplantationen zur Verfügung.
  • Es werden ausschließlich Organe entnommen, die der Spender oder seine Angehörigen freigegeben haben.  
Ablauf einer Organspende: Organentnahme

Warum wird keine Narkose gegeben?

Die postmortale Organentnahme wird genauso sorgfältig vorgenommen wie eine Operation am lebenden Patienten. Im Unterschied zur Lebendspende wird hierbei jedoch keine Narkose eingeleitet. Nach dem Hirntod kann der Organspender keine Schmerzen mehr wahrnehmen. Zuckungen und andere spontane Bewegungen der Gliedmaßen sind auf Impulse des Rückenmarks zurückzuführen.

Transport zum Empfänger

Das entnommene Spenderorgan ist von der Durchblutung und Sauerstoffversorgung abgeschnitten. Dadurch kann es Schaden nehmen. Der Transport zum Transplantationszentrum muss daher sehr schnell gehen und erfolgt per Eilkurier. Bis zur Transplantation wird das Organ ständig gekühlt.

Während das Spenderorgan mit dem Eilkurier transportiert wird, kann der Empfänger bereits auf die Transplantation vorbereitet werden. Nur so ist ein reibungsloser Ablauf gesichert. Sobald das Organ in der Klinik eintrifft, wird die Transplantation durchgeführt.

Neues Leben mit dem Spenderorgan

Um einen langfristigen Erfolg der Transplantation sicherzustellen, sind regelmäßige ärztliche Kontrollen unabdingbar. Bei jeder Organspende besteht die Gefahr, dass das körpereigene Immunsystem des Empfängers das neue Organ als körperfremd erkennt und abstößt.

  • Solche Abstoßungsreaktionen können mithilfe bestimmter Medikamente, so genannter Immunsuppressiva, unterdrückt werden.
  • Aus diesem Grund sind heftige Abstoßungsreaktionen nach einer Organtransplantation selten.

Ein gesunder Lebensstil und eine gute Kooperation von Arzt und Patient sind weitere Voraussetzungen dafür, dass das transplantierte Organ noch lange Zeit einwandfrei funktioniert.

Erfolgsquote für Transplantationen

Dank medizinischer Fortschritte ist die Erfolgsquote für Transplantationen heute besser als je zuvor: Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) funktionieren fünf Jahre nach der Transplantation noch 75 Prozent aller Spendernieren und 65 Prozent der verpflanzten Herzen.

Ablauf einer Organspende

Was geschieht mit dem Körper des Spenders?

Mit dem Körper des Organspenders wird zu jedem Zeitpunkt würdevoll verfahren. Nach der Organentnahme werden die Wunden wieder verschlossen und der Körper dem Bestatter übergeben. Anschließend können sich die Angehörigen verabschieden und die Bestattung vornehmen lassen.

Wer bezahlt die Behandlungskosten?

Wer die Kosten einer Organspende trägt, ist im TPG geregelt. Demnach werden die Behandlungskosten des Empfängers (stationäre Behandlung und Transplantation) von seiner Krankenkasse getragen.

Hierzu zählen allerdings nicht die Kosten der Voruntersuchungen und Organentnahme, da diese beim Spender entstehen. Außerdem werden in der Regel mehrere Organe für unterschiedliche Empfänger gespendet, was eine Zuordnung erschweren würde.

Aus diesem Grund werden Kosten, die durch die Vorbereitung einer Organtransplantation entstehen, durch die DSO vergütet. Die Krankenkasse des Empfängers zahlt wiederum einen Pauschalbetrag für jedes gespendete Organ an die DSO. Damit sind alle Untersuchungen zur Eignung als Spender, die Organentnahme und die Überführung zum Transplantationszentrum abgedeckt.

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