Urnenversand in Deutschland: Das sollten Sie wissen
Der Urnenversand nach Hause wirft viele Fragen auf – rechtlich, organisatorisch und emotional. Was ist in Deutschland erlaubt, wo gelten Ausnahmen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wir geben einen klaren Überblick und zeigen Ihnen, warum eine frühzeitige Bestattungsvorsorge dabei eine zentrale Rolle spielt.
Jetzt Angebot anfordernUrnenversand – was bedeutet das?
Als Urnenversand wird eine neue Bestattungsart bezeichnet, die auf eine Beisetzung der Urne auf dem Friedhof, auf See oder im Bestattungswald verzichtet. Stattdessen wird die Urne mit der Totenasche den Angehörigen übergeben.
Zu Hause können sich die Hinterbliebenen mit der Urne einen ganz persönlichen Erinnerungsort für den verstorbenen Menschen einrichten.
Warum Urnenversand?
Eine traditionelle Beerdigung auf dem Friedhof finden manche Menschen heute nicht mehr zeitgemäß. Oft fehlt es den Hinterbliebenen an Zeit und Gelegenheit, die Grabstätte zu pflegen – viele Kinder wohnen gar nicht mehr im Heimatort ihrer Eltern. Auch ein Besuch im Friedwald ist in der Regel mit einer längeren Anfahrt verbunden.

Hinzu kommen jährlich steigende Kosten für die Beisetzung und Grabnutzungsgebühren. Auch Grabsteine und Gärtnerleistungen werden immer teurer. Dies alles stellt eine erhebliche finanzielle Belastung für die Angehörigen dar.
Mit einem Urnenversand sind diese Probleme gelöst.
Keine Grabpflege, keine Folgekosten
Beim Urnenversand nach Hause zahlen die Hinterbliebenen nur für die Einäscherung – es fallen keine Beisetzungsgebühren und keine Grabkosten an. Ein Grabstein ist nicht erforderlich und es gibt auch keine Folgekosten für die Grabpflege. Das macht den Urnenversand zu einer besonders günstigen Bestattungsform.
Erinnerungsort für die Trauerarbeit
Das Grab auf dem Friedhof war in der Vergangenheit ein wichtiger Ort für die Trauerarbeit. Heute kann man einen persönlichen Erinnerungsort zu Hause gestalten, der diese Aufgabe erfüllt.

Es stehen viele verschiedene Schmuckurnen zur Auswahl, die zur Persönlichkeit der verstorbenen Person oder ihren individuellen Vorlieben passen.
Eine liebevolle Gestaltung des Erinnerungsortes mit Kerzen, Fotos oder anderen Andenken hält die Erinnerung lebendig und hilft in der Trauer, sich den verstorbenen Angehörigen weiterhin nahe zu fühlen.
Vorteile im Überblick
- Günstige Alternative zu Erdgrab und Urnenkammer
- Keine Grabpflege, keine Anfahrt zum Friedhof oder Bestattungswald
- Ermöglicht die Gestaltung eines persönlichen Erinnerungsortes
- Hilft den Hinterbliebenen bei der Trauerbewältigung
Jetzt Bestattungswünsche festlegen
November ist ein bundesweit tätiger Bestatter. Wir führen alle Bestattungsarten durch und organisieren für Sie auch den Urnenversand in Rheinland-Pfalz. Nutzen Sie jetzt unsere kostenfreie Beratung, um ein individuelles Angebot zu erhalten.

Ist ein Urnenversand in Deutschland möglich?
Deutschland hat im internationalen Vergleich sehr strenge Bestattungsgesetze. Sie regeln unter anderem Bestattungsfristen und den Umgang mit der Totenasche. Da diese Vorgaben Ländersache sind, unterscheiden sie sich von Bundesland zu Bundesland.
In einem Punkt herrschte jedoch lange Einigkeit: Die Asche Verstorbener muss bestattet werden. Ein Versand der Urne an Angehörige war entsprechend nicht erlaubt.
Seit 2025 gibt es erstmals eine Ausnahme! Rheinland-Pfalz hat sein Bestattungsgesetz geändert und erlaubt als erstes Bundesland, dass Hinterbliebene die Asche eines Verstorbenen zu Hause aufbewahren dürfen.
Voraussetzung ist allerdings, dass die verstorbene Person zuletzt in Rheinland-Pfalz gelebt hat. Zudem darf die Urne ausschließlich an Angehörige innerhalb von Rheinland-Pfalz übergeben werden.
Urnenversand – wie funktioniert das?

Besondere Bestattungswünsche müssen schon zu Lebzeiten klar festgelegt und rechtsgültig dokumentiert werden. Das betrifft insbesondere alternative Bestattungsformen wie die Bestattung im Wald, auf See oder in einem Fluss – und gilt ganz besonders für die Aufbewahrung der Urne zu Hause.
Ohne eine schriftliche Willenserklärung der Verstorbenen ist ein Urnenversand nicht möglich.
Wichtig: Bestattungsvorsorge treffen
Aus diesem Grund empfiehlt es sich, frühzeitig einen Bestattungsvorsorgevertrag bei November abzuschließen. Darin wird verbindlich festgehalten, dass eine Einäscherung gewünscht ist und die Asche später an die Hinterbliebenen übergeben werden soll. Zudem bestimmen Sie im Vorsorgevertrag eine totenfürsorgeberechtigte Person, die die Urne in Empfang nimmt.
Eine solche Vorsorge entlastet auch Ihre Angehörigen spürbar. Im Todesfall reicht ein Anruf, und November kümmert sich um alle weiteren Schritte – verlässlich und nach Ihren Vorgaben. Die anfallenden Kosten sind bereits geregelt, sodass Ihre Familie finanziell nicht belastet wird.
Nach der Einäscherung kann die benannte Person die Urne übernehmen und zu Hause einen persönlichen Ort des Erinnerns schaffen.
Ihre nächsten Schritte
- Zu Lebzeiten, am besten sofort: Bestattungsvorsorge abschließen
- Im Todesfall: November informieren (Anruf genügt)
- Nach der Einäscherung: Urne entgegennehmen
Jetzt informieren
November ist der Vorsorge-Experte Nr. 1 in Deutschland. Wir bieten individuelle Vorsorge-Lösungen und führen alle Bestattungsarten durch, die in Deutschland möglich sind. Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten und planen Sie mit uns eine Bestattung nach Ihren Wünschen.

Urnenversand: Häufige Fragen (FAQ)
Grundsätzlich nein. Deutschland hat strenge Bestattungsgesetze, die vorschreiben, dass Totenasche bestattet werden muss. Ein Versand an Angehörige ist bis jetzt nicht erlaubt, mit einer Ausnahme in Rheinland-Pfalz.
Seit 2025 erlaubt Rheinland-Pfalz, die Asche zu Hause aufzubewahren. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene zuletzt in Rheinland-Pfalz gewohnt hat und die Urne ausschließlich an Angehörige innerhalb des Bundeslands übergeben wird.
Besondere Wünsche, wie Wald-, See- oder Flussbestattung oder die Aufbewahrung der Urne zu Hause, müssen schriftlich dokumentiert sein. Ohne rechtsgültige Willenserklärung darf die Asche nicht an Angehörige übergeben werden.
Mit einem Vorsorgevertrag legen Sie verbindlich fest, wie Ihre Bestattung erfolgen soll. Angehörige sind entlastet, Kosten sind geregelt, und Ihre Wünsche werden genau umgesetzt – inklusive der späteren Übergabe der Urne.
Die totenfürsorgeberechtigte Person, die im Vorsorgevertrag benannt wurde, kann die Urne nach der Einäscherung übernehmen und einen persönlichen Erinnerungsort gestalten.
Ja. Die Bestattungskosten werden bereits durch den Vorsorgevertrag abgedeckt, sodass Angehörige nicht selbst aufkommen müssen.