Sorgerechtsverfügung
Mit einer Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie eine Person, die im Falle Ihres Todes die Vormundschaft für Ihre minderjährigen Kinder übernehmen soll. Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie also verhindern, dass Ihre Kinder in fremde oder ungeeignete Hände kommen.
Was ist eine Sorgerechtsverfügung?
Sie erziehen Ihre Kinder und wissen, was das Beste für sie ist. Sollten Sie allerdings unvorhergesehen sterben, muss sich jemand anderes um die Erziehung kümmern. Ohne Sorgerechtsverfügung bestimmt ein Gericht einen gesetzlichen Vormund. Dieser könnte eventuell nicht Ihren Vorstellungen entsprechen. Das bedeutet für Sie Unsicherheit und für Ihre Kinder ein potenzielles Risiko.
Aus diesem Grund gibt es die Sorgerechtsverfügung. In der Sorgerechtsverfügung benennen Sie selbst die Person, in deren Hände Sie das Wohl Ihrer Kinder legen würden. Somit kann das Gericht eine schnelle und fundierte Entscheidung treffen. Die Verfügung greift zudem ausschließlich im Todesfall.
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Sorgerechtsverfügung erstellenVorteile der Sorgerechtsverfügung
- Eindeutige Entscheidung für einen Vormund
- Schnelle Übertragung des Sorgerechts
- Verfügung greift ausschließlich im Todesfall
Inhalt einer Sorgerechtsverfügung
Die Sorgerechtsverfügung muss wichtige Informationen beinhalten:
- Namen, Geburtsdaten und Anschrift der Eltern oder des Elternteils mit dem Sorgerecht
- Persönliche Angaben zum Kind oder zu den Kindern
- Persönliche Angaben zum gewünschten Vormund, der die Personen- und Vermögenssorge übernehmen soll bzw. der zwei Personen, die sich diese Aufgaben teilen sollen
- Zusätzlich ist es möglich, eine Person oder mehrere Personen von der Vormundschaft auszuschließen
Egal wen Sie bestimmen oder ausschließen, Sie sollten Ihre Entscheidung in der Sorgerechtsverfügung gut begründen. So erzeugen Sie sowohl für das Gericht als auch für Ihr Umfeld Klarheit und können Missverständnisse vermeiden. Außerdem kann ein Gericht diese Informationen verwenden, um eine bessere Entscheidung zu treffen, sollte Ihr gewünschter Vormund nicht eingesetzt werden können.
Form einer Sorgerechtsverfügung
Die Sorgerechtsverfügung muss komplett handschriftlich verfasst und mit Angabe des Ortes, Datum und Ihrer Unterschrift versehen werden.
Was muss ich beachten?
Alleiniges Sorgerecht
Wenn Sie alleiniges Sorgerecht haben, reicht eine einzelne Verfügung mit Ihrer Unterschrift aus. Sie müssen sich nur entscheiden, ob Sie die Vormundschaft in Personen- und Vermögenssorge trennen möchten oder nicht.
Gemeinsames Sorgerecht und verheiratete Eltern
Wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner das Sorgerecht teilen und den gleichen Vormund benennen, reicht eine einzelne Verfügung mit den Unterschriften beider Elternteile aus. Auch hier können Sie sich entscheiden, die Personen- und Vermögenssorge auf verschiedene Vormundschaften aufzuteilen.
Gemeinsames Sorgerecht und nicht verheiratete Eltern
Wenn Sie sich mit Ihrem Partner das Sorgerecht teilen, allerdings nicht verheiratet sind, wird von jedem Elternteil eine gesonderte Sorgerechtsverfügung benötigt.
- Sie müssen sich beim Vormund nicht unbedingt einig sein, denn jede Verfügung gilt unabhängig.
- Sollten aber beide Elternteile sterben, tritt die Verfügung des zuletzt verstorbenen Elternteils in Kraft.
Sorgerechtsverfügung kostenfrei aufsetzen
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Der Vormund
Es wird nicht automatisch der Taufpate oder ein naher Verwandter als Vormund bestellt. Daher ist die Entscheidung für einen Vormund in der Sorgerechtsverfügung von persönlichen sowie rechtlichen Faktoren abhängig:
- Einerseits muss der gewünschte Vormund volljährig und geschäftsfähig sein und darf nicht selbst unter Betreuung stehen.
- Andererseits sollten Sie dem Vormund die Erziehung Ihres Kindes uneingeschränkt zutrauen.
Sie können sich beispielsweise fragen, ob der gewünschte Vormund im richtigen Alter ist um ein Kind großzuziehen, ob er einen sicheren Arbeitsplatz hat und über ein ausreichendes Einkommen verfügt. Religiöse Überzeugungen und persönliche Wertvorstellungen sollten ebenfalls in Ihre Entscheidung mit einbezogen werden.
Verbindlichkeit der Sorgerechtsverfügung
Für den Vormund
Wenn die Vormundschaft gerichtlich angeordnet wird, kann dies nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Wichtige Gründe liegen beispielsweise vor, wenn der gewünschte Vormund bereits zwei oder mehr schulpflichtige Kinder betreut, älter als 60 Jahre ist oder wenn Krankheit beziehungsweise Gebrechlichkeit eine Vormundschaft ausschließen.
Für das Gericht
Das Familiengericht ist nicht an Ihre Wünsche aus der Sorgerechtsverfügung gebunden. Im Interesse des Kindeswohls wird das Gericht den Inhalt der Verfügung prüfen und danach entscheiden, ob die von Ihnen genannte Person das Sorgerecht bekommt oder nicht.
Das Familiengericht wird Ihren Vorschlag aber nur ablehnen, wenn wichtige Gründen vorliegen. Wichtige Gründe sind gegeben, wenn sich der gewünschte Vormund nicht ausreichend um das Wohl des Kindes kümmern kann, etwa aufgrund von hohem Alter oder einer zwischenzeitlich eingetretenen Krankheit.
Kinder einbeziehen
Sobald Ihr Kind 14 Jahre alt ist, kann es sich den Bestimmungen seiner Eltern aus der Sorgerechtsverfügung widersetzen. Daher sollten Sie Ihr Kind bei der Entscheidung über einen möglichen Vormund von Anfang an mit einbeziehen.
Sie selbst werden wahrscheinlich eine genaue Vorstellung davon haben, wen Sie einsetzen würden. Die Meinung Ihres Kindes oder Ihrer Kinder ist dabei aber nicht unerheblich. Schließlich muss Ihr Kind später mit dem gewünschten Vormund auskommen und sich wohlfühlen.
Was kostet eine Sorgerechtsverfügung?
Sie können eine Sorgerechtsverfügung kostenfrei selbst aufsetzen. Achten Sie nur darauf, das gesamte Dokument handschriftlich zu verfassen und mit Angaben von Ort, Datum und Ihrer Unterschrift zu versehen. Vorlagen dazu gibt es im Internet und hier bei November.
Wenn Sie die Sorgerechtsverfügung beim Notar oder beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegen, gibt Ihnen das zusätzliche Sicherheit, denn so kann das Dokument nicht verloren gehen. Eine Hinterlegung kostet etwa 150 Euro.
Aufbewahrung der Sorgerechtsverfügung
Verwahren Sie eine Originalausfertigung der Sorgerechtsverfügung bei sich zu Hause auf. Im besten Fall haben Sie bereits andere Vorsorgen getroffen und können die Sorgerechtsverfügung zu diesen Dokumenten legen. Sie können eine zweite Ausfertigung auch vom benannten Vormund verwahren lassen.
Was passiert ohne Sorgerechtsverfügung?
Wenn Sie keine Sorgerechtsverfügung aufsetzen, bestimmt das Familiengericht oder Jugendamt nach Ihrem Tod einen Vormund für Ihr Kind oder Ihre Kinder. Dabei bestimmt das Gericht nicht automatisch die nächsten Verwandten wie zum Beispiel die Großeltern oder die Taufpaten.
Die Entscheidung fällt für eine Person, die nach Auffassung des Familiengerichts am besten dazu geeignet ist, die Vormundschaft für Ihr Kind oder Ihre Kinder zu übernehmen und diese bis zur Volljährigkeit großzuziehen.
Was passiert, wenn nur ein Elternteil stirbt?
Wenn nur ein Elternteil verstirbt, erhält der überlebende Elternteil automatisch das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder zugesprochen – egal, ob die Eltern zusammen oder getrennt gelebt haben. Aus diesem Grund kann es für alleinerziehende Eltern besonders wichtig sein, eine Sorgerechtsverfügung aufzusetzen.
Einen Elternteil von der Vormundschaft ausschließen
Wenn Sie den überlebenden Elternteil von der Vormundschaft für gemeinsame Kinder ausschließen wollen, müssen Sie dies in der Sorgerechtsverfügung ausführlich begründen. Ein wichtiger Grund, den überlebenden Elternteil von der Vormundschaft für gemeinsame Kinder auszuschließen, liegt zum Beispiel vor, wenn die Kinder keinen Kontakt zum Vater oder zur Mutter hatten und sich gegenseitig völlig fremd sind.
Unterschied zur Sorgerechtsvollmacht
In einer Sorgerechtsvollmacht können Eltern einen Vormund für den Fall benennen, dass sie nicht mehr in der Lage sein sollten, das Sorgerecht für ihre Kinder zu Lebzeiten auszuüben. Dies kann zum Beispiel bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall der Fall sein.
- Die Sorgerechtsvollmacht ist also nicht an den Todesfall der Eltern gebunden.
- Im Idealfall erstellen Sie sowohl eine Sorgerechtsverfügung als auch eine Sorgerechtsvollmacht, um kein Risiko einzugehen.
Zusätzliche Vorsorge
Die Sorgerechtsverfügung dient vorrangig Ihrem Kind, bis dieses volljährig ist. Um Ihren Angehörigen und Kindern in schwierigen Situationen Entscheidungen abzunehmen, ist es sinnvoll, weitere Vorsorgen zu treffen. Dazu zählen die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung dokumentieren Sie schriftlich, wie Sie in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden möchten. Sollten Sie einmal nicht mehr in der Lage sein, Behandlungen und Maßnahmen zuzustimmen oder sie abzulehnen, handelt Ihr Arzt nach den Bestimmungen in der Verfügung.
Details zur PatientenverfügungVorsorgevollmacht
In einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer Person Ihres Vertrauens die Befugnisse, wichtige Angelegenheiten für Sie zu regeln, wenn Sie einmal nicht mehr dazu in der Lage sein sollten. Der Bevollmächtigte wird dadurch zu Ihrem rechtlichen Vertreter in den von Ihnen festgelegten Bereichen.
Details zur VorsorgevollmachtBetreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Gericht eine Person als Ihren gesetzlichen Betreuer vor. Dieser trifft für Sie Entscheidungen und vertritt Sie rechtlich in allen regelungsbedürftigen Angelegenheiten, wenn Sie selbst einmal nicht mehr dazu in der Lage sein sollten.
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